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Call-Eckdaten
Beschleunigung der Einführung von Lebenszyklusanalysen (LCA) für Chemikalien und Materialien und daraus resultierende Produkte, die sicher und nachhaltig durch Design (SSbD) sind
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 4 - Digital, Industrie und Raumfahrt
Call Nummer
HORIZON-CL4-INDUSTRY-2025-01-MATERIALS-52
Termine
Öffnung
22.05.2025
Deadline
23.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 15.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 4.000.000,00 und € 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollten die Lücken bei den LCA-Instrumenten, -Methoden und -Daten ermitteln und schließen, die zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit und Effizienz von Chemikalien, Werkstoffen und daraus hergestellten Produkten verwendet werden, wobei auch die Kritikalität von Rohstoffen berücksichtigt werden sollte. Insbesondere sollten die Methoden des ökologischen Fußabdrucks (EF) weiter ausgebaut werden.
Call-Ziele
Alle Stufen von der Rohstoffgewinnung bis zur Entsorgung der Produkte am Ende ihrer Lebensdauer sollten einbezogen werden. Datengestützte Entscheidungen und Maßnahmen für eine grünere und nachhaltigere Zukunft sollten ermöglicht werden, wobei die planetarischen Grenzen zu beachten sind. Die Instrumente sollten mit dem Rahmenkonzept "Safe and Sustainable by Design" übereinstimmen und daher in dem Vorschlag als Referenz herangezogen werden.
Multidisziplinäre Forschungstätigkeiten sollten sich mit den folgenden Aspekten befassen:
- Entwicklung fortschrittlicher, benutzer*innenfreundlicher LCA-Werkzeuge und -Methoden, die eine umfassende Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit des gesamten Lebenszyklus von Chemikalien, Werkstoffen und daraus hergestellten Produkten unter Berücksichtigung der planetarischen Grenzen ermöglichen;
- Entwicklung von LCA-Datensätzen, insbesondere auf der Grundlage der PEF-Methoden der EG, vom Entwurf bis zum Ende des Lebenszyklus von mindestens drei relevanten Chemikalien oder Materialien und einer Auswahl der daraus hergestellten Produkte. Bei den ausgewählten Stoffen sollte es sich um neu entstehende Alternativen zu besorgniserregenden Stoffen (wie im ESPR-Vorschlag definiert) handeln, die einen hohen sozioökonomischen Wert haben;
- Entwicklung von Lösungen, um die ermittelten Daten- und Bewertungslücken zu schließen und die Unsicherheiten in der Ökobilanz abzuschätzen, indem fortschrittliche digitale Technologien, Modellierung, maschinelles Lernen und künstliche Intelligenz eingesetzt werden;
- Einspeisung von FAIR-Daten in einschlägige Nachhaltigkeitsdatenbanken, die von den europäischen Institutionen und Agenturen verwaltet werden, wie z. B. die Europäische Plattform für Ökobilanzen (EPLCA), und Gewährleistung, dass neu entwickelte Instrumente von den Interessengruppen gefunden werden können.
- Bereitstellung von Leitlinien für die LCA-Modellierung von Kreislaufwirtschaftsszenarien für Chemikalien, Materialien und daraus resultierende Produkte in Übereinstimmung mit den PEF-Methoden der EU und dem SSbD-Rahmen;
- Sicherstellen, dass die entwickelten Instrumente, Methoden und Datensätze kosteneffizient und benutzer*innenfreundlich sind, um die Akzeptanz und Nutzung in der Industrie zu erhöhen;
- Entwicklung von Leitlinien und benutzer*innenfreundlichen Lösungen, die eine nahtlose Integration der neuen LCA-Ansätze mit bestehenden Sicherheitsbewertungsinstrumenten und -methoden (insbesondere der EG-PEF-Methode) ermöglichen, um eine ganzheitliche SSbD-Bewertung bereits in den frühen Innovationsphasen zu gewährleisten;
- Zusammenarbeit mit der breiteren Stakeholder-Gemeinschaft, insbesondere mit KMU, um eine harmonisierte Nutzung der vorgeschlagenen Instrumente und Methoden zu fördern;
- Durchführung von Schulungs- und Wissenstransferaktivitäten zur Förderung von LCA- und SSbD-Wissen sowie des Lebenszyklusdenkens innerhalb des F&I-Ökosystems;
- Die Projekte sollten einen Beitrag zu den jährlichen Strategiepapieren und technischen Diskussionen leisten, z. B. im Rahmen der Verordnung über die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, ESPR) oder mit dem Technischen Beirat der EF;
- Vorschläge sollten die Erfahrungen von Forscher*innen der Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) bei der Verfeinerung von Modellen im Zusammenhang mit Kinderarbeit, Beschäftigungsbedingungen und anderen sozioökonomischen Faktoren im Rahmen der Ökobilanz nutzen;
- Die verbesserten/fortgeschrittenen Instrumente und Methoden sollten die Bewertung der wirtschaftlichen und sozialen Dimension der Nachhaltigkeit auf Produktebene auf der Grundlage einer funktionalen Einheit berücksichtigen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Aus den Vorschlägen sollte hervorgehen, zu welchen Kapiteln des strategischen Forschungs- und Innovationsplans für Chemikalien und Werkstoffe sie beitragen werden.
Internationale Zusammenarbeit ist erwünscht.
Die Projekte sollten auf bestehenden Projekten aufbauen oder eine Zusammenarbeit mit diesen anstreben und Synergien mit anderen relevanten europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen, Finanzierungsprogrammen und Plattformen entwickeln. Insbesondere sollten die Projekte mit der Partnership on Assessment of Risks from Chemicals (PARC) zusammenarbeiten und die Komplementarität mit der SSbD-Toolbox sicherstellen sowie mit dem IRISS-Projekt zu den verschiedenen Wertschöpfungsketten zusammenarbeiten. Darüber hinaus werden die Projekte ermutigt, auf den Ergebnissen des im Rahmen des CE-NMBP-42-2020 geförderten Projekts ORIENTING aufzubauen, das darauf abzielte, Methoden für die Ökobilanzierung zu operationalisieren und Optionen zur weiteren Verbesserung des ökologischen Fußabdrucks von Produkten (PEF) vorzuschlagen. In den Vorschlägen sollten die erforderlichen Ressourcen für die oben genannten Aktivitäten vorgesehen werden. Gegebenenfalls werden die Antragsteller ermutigt, die Vorteile der europäischen Forschungsinfrastrukturen und -dienste zu nutzen und sich mit diesen zu verbinden.
Synergien mit Horizon Europe-Missionen sind erwünscht.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projekte zu den folgenden Ergebnissen beitragen:
- Unterstützung der Umsetzung von EU-Strategien wie der vorgeschlagenen Verordnung über die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte(Ecodesign for Sustainable Products Regulation,ESPR), des EU-Umweltzeichens, des Vorschlags für eine Richtlinie über umweltgerechte Angaben, des Pakets "Ein Stoff - eine Bewertung", der Batterieverordnung, des Gesetzes über kritische Rohstoffe und des Gesetzes über die Netto-Null-Industrie mit wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Nachhaltigkeit während des gesamten Lebenszyklus von Chemikalien und Materialien;
- die Kosten für die Anwendung von LCA auf Unternehmensebene, auch für KMU, im Vergleich zu den derzeitigen Kosten erheblich zu senken;
- Ermöglichung einer effizienten und vereinfachten Anwendung von LCA in einem frühen Stadium des Designs und Erleichterung der Entscheidungsfindung für Unternehmen und politische Entscheidungsträger*innen durch die Bereitstellung benutzer*innenfreundlicher und kostengünstiger Werkzeuge, Methoden und Daten;
- Bereitstellung fortschrittlicher, zuverlässiger und vorhersagbarer Lebenszyklusmodelle und Folgenabschätzungsmethoden, die eine zufriedenstellende Messung der planetarischen Grenzen ermöglichen;
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 50 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bei TRL 3-4 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 5-6 erreichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and SpaceHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and Space(kB)
Kontakt
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