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Call-Eckdaten
Sichere und saubere Verarbeitungstechnologien und Produkte (Processes4Planet-Partnerschaft)
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 3 - Zivile Sicherheit für die Gesellschaft
Call Nummer
HORIZON-CL4-INDUSTRY-2025-01-TWIN-TRANSITION-36
Termine
Öffnung
22.05.2025
Deadline
23.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 24.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 6.000.000,00 und € 8.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema unterstützt die Entwicklung sicherer, sauberer und innovativer industrieller Verarbeitungstechnologien, die den Einsatz gefährlicher Stoffe reduzieren und Gesundheits- und Umweltrisiken minimieren.
Call-Ziele
Während die Freisetzung von Schadstoffen durch die europäische Industrie in den letzten zehn Jahren im Allgemeinen zurückgegangen ist und dies auch weiterhin der Fall sein dürfte, trägt die Industrie nach wie vor in erheblichem Maße zur Emission vieler Schadstoffe in die europäische Umwelt bei. Die Verschmutzung schadet unserer Gesundheit und unserer Umwelt. Die Verschmutzung beeinträchtigt nicht nur die Gesundheit der Menschen, sondern ist auch eine der Hauptursachen für den Verlust der biologischen Vielfalt. Darüber hinaus werden von der Industrie nur die Emissionen von historisch bedeutsamen Schadstoffen gemeldet. Es fehlen Informationen über neue und weniger bekannte Schadstoffe, insbesondere über solche, die nicht durch die Richtlinie über Industrieemissionen geregelt sind, sowie über die entsprechenden Überwachungsmethoden. Treibhausgasemissionen aus der Industrie sind in diesem Thema nicht enthalten. Schadstoffemissionen in Luft, Wasser und Boden werden berücksichtigt.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Vorschläge zu diesem Thema sollten alle folgenden Punkte berücksichtigen:
- Nachweis der Verringerung der Verwendung von gefährlichen Stoffen, die ein Risiko für die Gesundheit und Sicherheit von Mensch und Umwelt darstellen, und damit auch deren Verbreitung in den Produkten;
- Entwicklung neuartiger Verarbeitungstechnologien, die über die CO2-Emissionen hinaus zu geringeren Auswirkungen auf Gesundheit, Sicherheit und Umwelt führen;
- Minimierung der nachteiligen Auswirkungen neuartiger Verfahrenstechniken auf die Funktion und Haltbarkeit der Materialien, die Wiederverwertbarkeit, die Produktionskosten und die damit verbundenen Risiken;
- Gegebenenfalls Entwicklung von Probenahme- und Überwachungsmethoden für neue Schadstoffe und weniger bekannte Schadstoffgruppen in Schornsteinemissionen, bevor diese in die Umwelt gelangen.
Die Vorschläge sollten Überlegungen zur technisch-wirtschaftlichen Bewertung und zur Lebenszyklusanalyse des Gesamtprozesses enthalten. Sie sollten die Einbeziehung aller relevanten Akteur*innen in ein partizipatorisches Konzept zur Verringerung von Risiken und Gesundheitsfragen am Arbeitsplatz berücksichtigen.
Die Forschung sollte auf bestehenden Normen aufbauen oder gegebenenfalls zur Normung beitragen, insbesondere wenn es um Schadstoffe geht, für die es keine zuverlässigen Überwachungsmethoden gibt. Gegebenenfalls sollte auch die Interoperabilität für die gemeinsame Nutzung von Daten angesprochen werden.
Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten ein Geschäftsszenario und eine Nutzungsstrategie enthalten, wie sie in der Einleitung zu diesem Ziel beschrieben sind.
Im Falle einer Förderung werden die Projekte ermutigt, auf bestehenden Projekten aufzubauen oder eine Zusammenarbeit mit diesen anzustreben und Synergien mit anderen relevanten europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen und Finanzierungsprogrammen zu entwickeln. Gegebenenfalls werden die Projekte ermutigt, die europäischen Forschungsinfrastrukturen und -dienste in den Bereichen analytische Forschungsinfrastrukturen wie die des ARIE-Netzes oder Umwelt, Gesundheit und Lebensmittel zu nutzen. Darüber hinaus werden die Projekte aufgefordert, die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission über ihren Arbeitsplan zu informieren, um die Koordinierung mit den laufenden Aktivitäten der Europäischen Kommission im Bereich Wissenschaft für Politik zu fördern.
Die internationale Zusammenarbeit wird gefördert.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte europäische Partnerschaft Processes4Planet umgesetzt.
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Erwartete Ergebnisse
Die energieintensiven Industrien werden von den folgenden Ergebnissen profitieren:
- Verringerung der Verwendung von gefährlichen Stoffen in Produktionsprozessen und Materialien, die ein Risiko für die Gesundheit und Sicherheit von Mensch und Umwelt darstellen, und Vermeidung ihrer Verbreitung in Produkten;
- Ermöglichung neuer Verarbeitungstechnologien und Materialien mit geringeren Auswirkungen auf Gesundheit, Sicherheit und Umwelt;
- Verbesserung der Kenntnisse über die Freisetzung von Industrieemissionen im Hinblick auf neue und weniger bekannte Gruppen gefährlicher Schadstoffe, die nicht auf EU-Ebene geregelt sind;
- Verringerung des Risikos der berufsbedingten Exposition und der negativen Auswirkungen auf die Gesundheit am Arbeitsplatz durch die Stärkung der Arbeitnehmer*innen;
- Beitrag zu den Zielen der Luftreinhaltung und möglicherweise der biologischen Vielfalt durch die oben genannten Ergebnisse.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
förderfähige Nicht-EU-Länder:
- mit Horizont Europa assoziierte Länder: Eine aktuelle Liste der Länder, mit denen die Assoziierungsabkommen bereits Rechtswirkungen entfalten (entweder durch vorläufige Anwendung oder durch Inkrafttreten), finden Sie in der Liste der Teilnehmerländer von Horizont Europa.
- Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen: Rechtspersonen, die ihren Sitz in Ländern haben, die oben nicht aufgeführt sind, können eine Förderung erhalten, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist oder wenn ihre Teilnahme von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen wird.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 53 Seiten umfassen. Um einen Business Case und eine Verwertungsstrategie aufzunehmen, wie in der Einleitung zu dieser Bestimmung dargelegt, wird die Seitenbegrenzung in Teil B der Allgemeinen Anlagen ausnahmsweise um 3 Seiten erweitert.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 4-6 erreichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and SpaceHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and Space(kB)
Kontakt
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