Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Bioprospektion und optimierte Produktion mariner und aquatischer Naturprodukte im Zeitalter von Omics und künstlicher Intelligenz
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 6 - Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
Call Nummer
HORIZON-CL6-2025-01-CIRCBIO-14
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
17.09.2025 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Erfolgreiche Vorschläge sollten dazu beitragen, die Auswirkungen dieses Ziels und der europäischen Politik zu erreichen, insbesondere des Europäischen Green Deal, der Bioökonomie-Strategie und des neuen Konzepts für eine blaue Wirtschaft. Sie sollten dazu beitragen, das Potenzial der biologischen Meeres- und Süßwasserressourcen voll auszuschöpfen, und die blaue Biotechnologie sollte genutzt werden, um gesellschaftliche Vorteile zu erzielen, z. B. grünere, umweltfreundlichere Industrieprodukte und -prozesse, Unterstützung der öffentlichen Gesundheit und des Umweltschutzes.
Call-Ziele
Die immense Vielfalt mariner und aquatischer Mikro- und Makroorganismen und ihrer Lebensgemeinschaften stellt ein reichhaltiges und weitgehend unerforschtes Reservoir an Naturstoffen und ihren Grundbestandteilen dar. Um in Lebensräumen zu überleben, die von Tiefseesedimenten bis hin zu Polarregionen oder flachen Gewässern reichen, haben Meeresorganismen ein breites Spektrum an Strukturen, Abwehrmechanismen und Stoffwechselwegen entwickelt, die zu Naturprodukten mit großer chemischer Vielfalt und einem breiten Spektrum an biologischen Aktivitäten führen. Das biologische Zusammenspiel zwischen Artengemeinschaften, z. B. symbiotische oder Abwehrmechanismen, kann attraktive Anhaltspunkte bieten und ist ebenfalls Gegenstand des Projekts. Zum Thema terrestrische Bioprospektion siehe das Parallelthema HORIZON-CL6-2025-01-CIRCBIO-08: Bioprospektion und optimierte Produktion terrestrischer Naturstoffe: neue Möglichkeiten für biobasierte Sektoren.
Die Aktion deckt moderne Biodiscovery-Ansätze ab, darunter In-silico-Bioprospecting und die vollständige Integration digitaler Methoden (z. B. Statistik, Algorithmen, KI, Datenwissenschaft, Modellierung, digitale Zwillinge) mit Bioinformatik und biotechnologischen Werkzeugen, die die Identifizierung und Produktion bioaktiver Naturstoffe mit potenziell hochwertigen Anwendungen in Sektoren wie Pharmazeutika, Nutraceutika, Kosmetika, Lebensmittel-/Futtermittelzusatzstoffe, Agrochemikalien usw. ermöglichen. Im Zusammenhang mit diesem Thema werden unter Naturstoffen biologisch aktive Produkte wie Sekundärmetaboliten und Enzyme verstanden, die aus marinen/aquatischen Organismen stammen.
Die angestrebten marinen/aquatischen biologischen Ressourcen können aus ihrer natürlichen Umgebung (in-situ) und/oder aus frei zugänglichen und öffentlichen/privaten Sammlungen und Genbanken (ex-situ) stammen.
Ziel ist es, die Palette neuartiger Verbindungen zu erweitern, die Produktionskosten zu senken, die Entwicklungspipeline zu beschleunigen und den industriellen Akteur*innen mehr Innovation zu ermöglichen, mit eindeutigen Vorteilen für die Endverbraucher*innen. Die Projekte sollten von der Industrie stark vorangetrieben werden und Demonstrationstätigkeiten zum Nachweis der technischen/wirtschaftlichen Rentabilität der Produktion des/der vorgeschlagenen marinen/ aquatischen Naturprodukts/Naturprodukte und/oder der Instrumente der Biodiscovery-Plattform, die digitale und Biotechnologien kombinieren, umfassen.
Der Anwendungsbereich umfasst relevante Schritte des Biodiscovery-Prozesses wie die Isolierung und Charakterisierung mikrobieller Stämme und Konsortien, die genomische Charakterisierung, die Erstellung von Naturstoffbibliotheken, das Bioaktivitätsscreening, die Isolierung und Reinigung von Naturstoffen, die chemische Strukturaufklärung oder optimierte Produktionswege mittels biotechnologischer und biologischer Herstellungsansätze in geeigneten Industrieanlagen (Bioreaktoren/Bioraffinerien, z. B. für die mikrobielle Produktion), die synthetische Biologie oder die Genbearbeitung. Die Integration digitaler Ansätze (KI, Computeralgorithmen wie maschinelles Lernen, Modellierung, Datenwissenschaft usw.) zur Optimierung der Biodiscovery-Prozesse, z. B. Identifizierung biosynthetischer Gencluster und Stoffwechselwege, Enzymauswahl, kombinatorische Assemblierung und Annotation von DNA-Sequenzierungsdaten mit hohem Durchsatz, Vorhersage der Bioaktivität, Aufklärung der Struktur von Verbindungen, Versuchsplanung usw., ist möglich. Die Sicherheit für die Endnutzer*innen und Anwender*innen muss bewertet und garantiert werden.
weiterlesen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Bei den Vorschlägen sollten Überschneidungen mit früheren oder laufenden Themen vermieden werden (z. B. Projekte, die im Rahmen des Themas HORIZON-CL6-2022-CIRCBIO-02-05-zwei-Stufen: Biowissenschaften und ihre Konvergenz mit digitalen Technologien für die Erforschung, das Verständnis und die nachhaltige Nutzung biologischer Ressourcen, Thema HORIZON-CL6-2023-CIRCBIO-01: Erweiterung des Spektrums robuster Enzyme und mikrobieller Wirte in der industriellen Biotechnologie), Synergien zu parallelen Maßnahmen berücksichtigen (z. B. HORIZON-CL6-2025-01-CIRCBIO-08: Bioprospecting and optimized production of the terrestrial natural products: new opportunities for bio-based sectors" sowie unter dem Thema HORIZON-2020-FNR-11-2020 - Prospecting aquatic and terrestrial natural biological resources for biologically active compounds"). Es wird erwartet, dass die Maßnahme Verbindungen zu einschlägigen Projekten herstellt, die im Rahmen der EU-Mission zur Wiederherstellung unserer Ozeane und Gewässer finanziert werden.
Die Aktion muss die Erhaltung der biologischen Vielfalt gewährleisten. Dies kann unter anderem dadurch erreicht werden, dass die Vermehrung von biologischem Material, auch durch In-vitro-Kultivierung, sowie durch biotechnologische Ansätze abgedeckt wird. Die Maßnahme muss mit den geltenden EU-Vorschriften und den internationalen Regeln über den Zugang zu biologischen Ressourcen, ihre nachhaltige Nutzung und die faire und gerechte Aufteilung der Vorteile aus ihrer Nutzung in Einklang stehen, einschließlich des Nagoya-Protokolls, des Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework (KM-GBF) und des Übereinkommens über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt des Meeres in Gebieten außerhalb der nationalen Gerichtsbarkeit (BBNJ). Es sollte eine Lebenszyklusanalyse durchgeführt werden, um die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des/der entwickelten Produkts/Produkte zu bewerten. Die Vorschläge sollten zum Verständnis potenzieller Zielkonflikte bei der Nutzung von Ökosystemen und ihres Potenzials zur Erbringung von Ökosystemleistungen beitragen und idealerweise Lösungsansätze zur Bewältigung dieser Zielkonflikte bieten. Potenzielle Risiken für die Umwelt, die Ökosysteme und die Gesellschaft sowie die Vorteile sollten ebenfalls unter diesem Thema bewertet werden.
Die Vorschläge sollten gegebenenfalls die von europäischen Forschungsinfrastrukturen wie EU-OPENSCREEN, ELIXIR, EMBRC ERIC, IBISBA oder anderen einschlägigen Forschungsinfrastrukturen angebotenen Dienste berücksichtigen.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen folgenden Zielen beitragen werden:
- Nachweis eines erweiterten Spektrums an nachhaltigeren und leichter zugänglichen marinen/aquatischen Naturprodukten mit hochwertigen Anwendungen;
- Demonstration von Fortschritten bei der Entwicklung und/oder Anwendung von computergestützten Werkzeugen wie KI usw. in der Biodiscovery-Pipeline;
- Verstärktes Engagement für die Erhaltung der biologischen Vielfalt durch die Ermöglichung von Bioproduktionswegen (Biosynthese, Fermentation, Kultivierung) von Naturprodukten, um sicherzustellen, dass die Entdeckung neuer Verbindungen nicht zu einer nicht nachhaltigen Ernte aus der freien Natur führt, und eine nachhaltige Nutzung der genetischen Vielfalt;
- Sensibilisierung und Schaffung eines besseren Rahmens für die Innovation und Einführung der blauen Biotechnologie durch eine breite Einbindung der Interessengruppen und Unterstützung der EU-Initiative für Biotechnologie und Bioproduktion.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 45 Seiten umfassen.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and EnvironmentHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and Environment(kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren