Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Wiederaufbau der von Konflikten betroffenen Gebiete: die Rolle der biobasierten Lösungen
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 6 - Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
Call Nummer
HORIZON-CL6-2025-01-CIRCBIO-13
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
17.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Einklang mit der EU-Politik, insbesondere dem Europäischen Green Deal, der Bioökonomie-Strategie und der Strategie zur Anpassung an den Klimawandel, werden erfolgreiche Vorschläge biobasierte und naturbasierte Lösungen unterstützen, um die internationalen Verpflichtungen der EU und ihre Reichweite zu erfüllen, einschließlich Maßnahmen, die auf die künftige EU-Erweiterung, die internationale Partnerschaft der EU und die humanitäre Hilfe ausgerichtet sind und einen Beitrag zu den globalen Verpflichtungen der EU in Bezug auf die biologische Vielfalt und den Klimawandel leisten.
Call-Ziele
Die jüngsten Kriege, von denen einige an oder in der Nähe der EU-Grenzen stattfinden, insbesondere der unprovozierte und ungerechtfertigte Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die humanitäre Katastrophe im Gazastreifen, führen nicht nur zu tragischen Verlusten an Menschenleben und menschlichem Leid, sondern auch zu einer schwerwiegenden Umweltzerstörung in allen terrestrischen und aquatischen Ökosystemen und in der Folge zu einem Verlust an biologischer Vielfalt. Auch jenseits der EU-Grenzen bestehen Konflikte und Fragilität fort, wo Gemeinschaften von wiederkehrenden oder endemischen Konflikten betroffen sind und keine wirklichen Anstrengungen zum Wiederaufbau unternommen werden, geschweige denn zu einem besseren und grüneren Wiederaufbau. In diesem Zusammenhang sollten die Möglichkeiten, die innovative biobasierte Lösungen für den Wiederaufbau bieten, erforscht und genutzt werden. Darüber hinaus ist es dringend erforderlich, die Widerstandsfähigkeit von Lösungen zu bewerten, die sich aus biobasierten Innovationen und naturbasierten Lösungen ergebenden Abhilfemaßnahmen zu kartieren und einzusetzen, um den Wiederaufbau solcher Gebiete in ländlichen, küstennahen und städtischen Gebieten voranzutreiben, um das Konzept des "besseren und grüneren Wiederaufbaus" zu fördern und so zur Anpassung an den Klimawandel beizutragen.
Die Aktion umfasst die Entwicklung praktischer Lösungen für Wiederaufbaumaßnahmen und Strategien für die Wiederherstellung und "Renaturierung" zerstörter Gebiete, die durch biobasierte Innovationen (einschließlich der Rolle der Biotechnologie, digitaler Lösungen oder biobasierter Baumaterialien) ermöglicht werden, wobei die Grundsätze der zirkulären und kaskadischen Nutzung von Biomasse, die lokale Valorisierung ungenutzter biologischer Reststoffe, die Nutzung naturbasierter Lösungen aufgrund ihres Potenzials für die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und die Wiederherstellung von Gebieten, die durch Konflikte geschädigt oder zerstört wurden, sowie eine insgesamt nachhaltigere und umweltfreundlichere Bewirtschaftung biologischer Ressourcen berücksichtigt werden. Gegebenenfalls kann auch der Aspekt der Katastrophenrisikominderung einbezogen werden. Der potenzielle Einsatz biobasierter Innovationen und naturbasierter Lösungen und ihr Zusammenspiel im Bereich der humanitären Hilfe sowie die Vorbereitung auf den Einsatz konkreter und auf den Menschen ausgerichteter Anwendungen werden nachdrücklich gefördert. Die höhere Nachhaltigkeit von kreislauffähigen biobasierten Materialien sollte so weit wie möglich durch den LCA-Ansatz bestätigt werden.
Synergien mit laufenden Projekten sind erwünscht, z. B. mit Projekten, die unter den Themen HORIZON-CL6-2023-CIRCBIO-01-06: Biobasierte Lösungen für humanitäre Anwendungen oder HORIZON-CL6-2023-GOVERNANCE-01-05: Revitalisierung europäischer lokaler (ländlicher/periurbaner) Gemeinden mit innovativen biobasierten Geschäftsmodellen und sozialer Innovation, kommende Themen (z.B. HORIZON-CL6-2025-01-ZEROPOLLUTION-03: Anwendungen der Umweltbiotechnologie im Dienste der Wiederherstellung verschmutzter Ökosysteme) sowie mit den im Rahmen der Fazilität Neues Europäisches Bauhaus (NEB) geförderten Maßnahmen. Darüber hinaus werden Synergien mit der EU-Mission für klimaneutrale und intelligente Städte sowie mit LIFE-Projekten gefördert, insbesondere mit denjenigen, die zur "Green Recovery Conference" in der Ukraine beigetragen haben.
weiterlesen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten eine Aufgabe enthalten, die sich mit dem Austausch von Methoden und Ergebnissen mit Projekten befasst, die im Rahmen dieses Themas finanziert werden, sowie mit ähnlichen neueren oder laufenden Projekten (von denen einige in diesem Thema genannt werden).
In den Vorschlägen sollten die Ergebnisse des Global Resources Outlook 2024 des International Resource Panel berücksichtigt werden.
Sozial- und geisteswissenschaftliche Aspekte, einschließlich der geschlechtsspezifischen Dimension und der sozialen Innovation, sind zu berücksichtigen, um eine umfassende Beteiligung aller wichtigen Interessengruppen zu gewährleisten. Der Multi-Akteurs-Ansatz (MAA) wird gefördert.
Im Rahmen der Aktion werden Empfehlungen für politische Entscheidungsträger*innen sowie für EU- und internationale Hilfsorganisationen ausgesprochen, um etwaige Nachahmungsmaßnahmen zu entwickeln, gegebenenfalls auch im Zusammenhang mit dem möglichen EU-Beitrittsprozess. Die internationale Zusammenarbeit wird nachdrücklich gefördert.
Die GFS kann Forschungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung von Kreislaufmaterialien und biobasierten Materialien für den raschen Wiederaufbau von Konfliktregionen unterstützen.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden Ziele beitragen
- Fortgeschrittene Kartierung und Bewertung lokaler Probleme und Bedürfnisse sowie der Möglichkeiten und Synergien sowohl biobasierter Innovationen als auch naturbasierter Lösungen für den Wiederaufbau der von Konflikten betroffenen Gebiete;
- verbesserte und schneller zugängliche Übernahme und gemeinschaftliche Erarbeitung nachhaltigerer biobasierter Lösungen, die auf Wiederaufbaumaßnahmen abzielen;
- Förderung des Konzepts des "besseren und grüneren Wiederaufbaus" auf allen Regierungsebenen und durch verschiedene Interessengruppen als Beitrag zur Klimaanpassung;
- Verbesserung des Verständnisses und des Engagements der politischen Entscheidungsträger*innen und der gesellschaftlichen Akteur*innen für die Rolle der biobasierten Innovation bei der Katastrophenhilfe, gestützt auf die Grundsätze der wissenschaftlichen Exzellenz, der Nachhaltigkeit, der Kreislaufwirtschaft und der Inklusivität.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 50 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 3-5 erreichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and EnvironmentHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and Environment(kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren