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Call-Eckdaten
Demonstration, Einführung und Ausweitung von Kreislauflösungen in Städten und Regionen (Circular Cities and Regions Initiative)
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 6 - Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
Call Nummer
HORIZON-CL6-2025-01-CIRCBIO-07
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
17.09.2025 17:00
Termin - 2. Stufe
Öffnung
17.05.2025
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 18.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 9.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Durch die Unterstützung der Umsetzung des Europäischen Green Deals und insbesondere des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft (CEAP) 2020 wird ein erfolgreicher Vorschlag zu verschiedenen erwarteten Auswirkungen dieses Ziels beitragen, insbesondere durch die Unterstützung der Entwicklung innovativer Kreislauflösungen sowie innovativer Geschäfts- und Governance-Modelle und die Förderung sozialer, technologischer und nicht-technologischer Innovationen über Sektoren und Wertschöpfungsketten auf lokaler und regionaler Ebene.
Call-Ziele
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie kreislauforientierte Systemlösungen für die Einführung und Ausweitung der Kreislaufwirtschaft in Städten und Regionen umsetzen und demonstrieren. Das Hauptziel besteht darin, soziale Innovationen durch neue innovative Kreislauftechnologien, neuartige Governance- und Geschäftsmodelle zu fördern, um zum Klimaschutz beizutragen und den Druck auf die natürlichen Ressourcen zu verringern und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu steigern.
Dieses CCRI-bezogene Thema zielt nicht auf spezifische Technologien oder Industriesektoren ab, sondern unterstützt die Umsetzung eines systemischen Ansatzes. Das bedeutet, dass die umgesetzten systemischen Kreislauflösungen relevante Akteur*innen der Kreislaufwirtschaft in den Zielstädten/-regionen einbeziehen und mehrere (mindestens zwei) Sektoren und Wertschöpfungsketten ansprechen sollten - wie im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft 2020 dargelegt.
Die Vorschläge sollten ihre kreislaufwirtschaftlichen Systemlösungen und die entsprechenden Wirtschaftssektoren (z. B. Bauwesen und Gebäude, Verkehr und Mobilität, Bioökonomie, Flächennutzung und Raumplanung) auf der Grundlage einer detaillierten Analyse der sozioökonomischen und ökologischen Bedürfnisse der Städte und Regionen sowie ihrer lokalen Kreislaufpotenziale auswählen.
Die Vorschläge sollten die Umsetzung und die Auswirkungen ihrer kreislauforientierten Systemlösungen während der gesamten Projektlaufzeit überwachen und bewerten. Dies sollte die Identifizierung, Analyse und, wenn möglich, Quantifizierung des wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nutzens und anderer Ergebnisse beinhalten. Dabei könnten in den Vorschlägen verschiedene soziale Variablen (z. B. Geschlecht, Alter, sozioökonomischer Status) berücksichtigt werden. In diesem Fall sollten die Vorschläge den effektiven Beitrag der SSH-Disziplinen beinhalten.
Die Vorschläge sollten den Wissens- und Erfahrungstransfer für eine weitere Verbreitung und Nachahmung in den EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern erleichtern. Sie sollten daher die aus den Demonstrationsprojekten gezogenen Lehren klar benennen und die Rahmenbedingungen, die wichtigsten (regulatorischen und/oder marktbezogenen) Hindernisse und die förderlichen Faktoren, den Business Case sowie alle anderen relevanten Faktoren für eine erfolgreiche Nachahmung und ein Upscaling in anderen Städten und/oder Regionen angeben. In diesem Zusammenhang sollten die Vorschläge einen klaren Aktionsplan für die Weitergabe von Erfahrungen und Ergebnissen an "Nachahmer" enthalten. Nur so kann sichergestellt werden, dass die in bestimmten Bereichen demonstrierten Kreislauflösungen auch in anderen Gebieten und, wenn möglich, in größerem Maßstab nachgeahmt werden.
Die Vorschläge sollten Finanzierungsstrategien für ihre kreislauforientierten Systemlösungen als Teil ihres Nutzungsplans definieren. Die Vorschläge sollten auch die Finanzierung von Folgemaßnahmen vorsehen, z. B. durch Verknüpfung mit den Finanzberatungsdiensten der Initiative für Kreislaufstädte und -regionen (einschließlich der von Horizont Europa finanzierten Projekte zur Unterstützung der Projektentwicklung und des Circular City Centre der Europäischen Investitionsbank).
Ausgewählte Vorschläge werden die Umsetzung der Initiative "Circular Cities and Regions" (CCRI) der Europäischen Kommission unterstützen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Dieses Thema richtet sich an öffentliche lokale und regionale Behörden oder deren Zusammenschlüsse in EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern. Die Vorschläge sollten das umfassende Engagement und die aktive Beteiligung aller relevanten Akteur*innen der Kreislaufwirtschaft in den Zielstädten und -regionen unterstützen, z. B. politische Entscheidungsträger*innen (auf allen Verwaltungsebenen), Forschungseinrichtungen und Hochschulen, die Zivilgesellschaft, den Privatsektor (Industrie, Unternehmer*innen, Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen usw.), sozialwirtschaftliche Einrichtungen und Finanzintermediäre. Außerdem sollten die Vorschläge idealerweise verschiedene Typologien (städtisch/vorstädtisch/ländlich), Größen (Städte) und/oder geografische Gebiete berücksichtigen. Der Multi-Akteurs-Ansatz (MAA) und soziale Innovation werden gefördert.
Aus den Vorschlägen sollte klar hervorgehen, wie sie Synergien und Komplementaritäten mit anderen relevanten Projekten und Initiativen der Kreislaufwirtschaft sicherstellen, einschließlich der als CCRI-Projekte und assoziierte CCRI-Partner anerkannten Projekte. In diesem Sinne sollten die Vorschläge eine spezielle Aufgabe, angemessene Ressourcen und einen Plan enthalten, wie sie mit dem CCRI-Büro, den Projekten und Partnern zusammenarbeiten werden.
Insbesondere wird von den Vorschlägen erwartet, dass sie gemeinsame Aktivitäten und Bündelungsaktivitäten (z. B. thematische Arbeitsgruppen, gemeinsame Veranstaltungen, gemeinsame F&I-Gap-Analysen und Policy Briefs) mit CCRI-Projekten organisieren, die ein gemeinsames Thema haben und/oder sich mit ähnlichen Fragen befassen. Von den Vorschlägen wird außerdem erwartet, dass sie in ihrem Verbreitungsplan spezielle (möglicherweise gemeinsame) Maßnahmen zur Förderung ihrer Ergebnisse und Erfahrungen auf der offiziellen CCRI-Website der Europäischen Kommission und über andere CCRI-bezogene Kanäle vorsehen. Sowohl die Cluster- als auch die Verbreitungsaktivitäten werden vom CCRI-Koordinierungs- und Unterstützungsbüro erleichtert und unterstützt und zielen darauf ab, den Wissensaustausch zu erleichtern, die Nachahmung und Übernahme von Lösungen zu fördern und die Wirkung zu maximieren.
Verbindungen zu einschlägigen Initiativen wie den Hubs for Circularity, den Regional Innovation Valleys, dem Neuen Europäischen Bauhaus und der Mission für klimaneutrale und intelligente Städte sollten - sofern relevant - geprüft werden.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen werden:
- verstärkte Kreislaufwirtschaft und verringerte Treibhausgasemissionen in den Wirtschaftssektoren, Dienstleistungen und Produktwertschöpfungsketten auf lokaler und/oder regionaler Ebene sowie effiziente Valorisierung lokaler Ressourcen mit positiven Auswirkungen auf die Luftqualität und die biologische Vielfalt;
- weit verbreitete Einführung und leichtere Replizierbarkeit, Skalierbarkeit und Sichtbarkeit von Kreislaufsystemlösungen zur Vervielfachung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Vorteile;
- verstärkte Zusammenarbeit und Wissenstransfer zwischen den Städten, Regionen und ihren Partnern sowie verstärkte Akzeptanz und Engagement der Stakeholder für ihre kreislauforientierten und klimaneutralen Praktiken.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Mindestens 3 verschiedene Demonstrations- und 6 Replikationsstädte/-regionen müssen dem Konsortium als Begünstigte angehören.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 45 Seiten umfassen.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 6-8 erreichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and EnvironmentHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and Environment(kB)
Kontakt
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