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Call-Eckdaten
Bereitstellung von digitalen Lösungen, die auf kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe zugeschnitten sind, um landwirtschaftliche Betriebsmittel und natürliche Ressourcen zu überwachen und nachhaltig zu verwalten
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 6 - Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
Call Nummer
HORIZON-CL6-2025-01-ZEROPOLLUTION-06
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
17.09.2025 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 8.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Einklang mit den Zielen der Gemeinsamen Agrarpolitik, dem Europäischen Green Deal und den Leitzielen eines digitalen Zeitalters und einer Wirtschaft, die für die Menschen arbeitet und niemanden zurücklässt, insbesondere dem Aktionsplan zur Bekämpfung der Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden, der EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2030, dem Klimagesetz und der Strategie zur Anpassung an den Klimawandel, wird der erfolgreiche Vorschlag die Kapazitäten kleiner und mittlerer landwirtschaftlicher Betriebe für die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Betriebsmittel und natürlicher Ressourcen durch den Einsatz maßgeschneiderter digitaler Werkzeuge verbessern, die Datentechnologien, einschließlich generativer KI, nutzen. Auf diese Weise sollte der Vorschlag landwirtschaftliche Systeme dazu ermutigen, die Verschmutzung von Wasser, Luft und Boden zu vermeiden und zu verringern, die Effizienz der Nutzung natürlicher Ressourcen zu erhöhen, die Auswirkungen des Klimawandels zu verringern und Landwirt*innen in die Lage zu versetzen, fundierte Entscheidungen über landwirtschaftliche Betriebsmittel und natürliche Ressourcen für ökologische und wirtschaftliche Nachhaltigkeit zu treffen, wie für dieses Ziel beschrieben.
Call-Ziele
Eine zentrale Herausforderung für den Agrarsektor besteht darin, angesichts der wachsenden Weltbevölkerung, des Klimawandels und der Preisvolatilität Nahrungsmittel bereitzustellen und gleichzeitig die Umweltverschmutzung zu verringern sowie die natürlichen Ressourcen und die biologische Vielfalt für künftige Generationen zu erhalten. Die Landwirt*innen sollten in der Lage sein, innovative Lösungen anzuwenden, um die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors zu steigern und gleichzeitig seinen ökologischen Fußabdruck zu verringern. Viele Landwirtschaften, insbesondere kleine und mittlere, haben jedoch immer noch keinen einfachen Zugang zu Überwachungs- und Entscheidungsunterstützungssystemen und -instrumenten, die mit Daten gespeist werden, die die lokalen Bedingungen und Betriebsmerkmale widerspiegeln.
Digital- und Datentechnologien bieten Lösungen für die Überwachung von Umweltparametern (z. B. Bodenbeschaffenheit, Wasser- und Luftqualität, Nährstoffgehalt und -verfügbarkeit) auf kosteneffiziente Weise und unterstützen gleichzeitig die Entscheidungsfindung beim Management natürlicher Ressourcen und Betriebsmittel.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten:
- eine kritische Analyse des Potenzials und der Grenzen der F&I-Ergebnisse einschlägiger früherer und laufender Projekte sowie der Erfordernisse der Weiterentwicklung, um den Bedürfnissen der Landwirt*innen gerecht zu werden (einschließlich einer Kosten-Nutzen-Analyse), die industriellen Partnern (einschließlich KMU) zur Verfügung gestellt werden, die den Landwirt*innen technologische Lösungen für die Überwachung und Verwaltung natürlicher Ressourcen und landwirtschaftlicher Betriebsmittel anbieten. Dies sollte in Form eines strukturierten Katalogs dieser Ergebnisse geschehen, die für das Thema relevant sind, wie z. B. neue Sensoren, Software, Datenbanken, Anwendungen, Methoden, Algorithmen usw. (die Liste ist nicht erschöpfend), und die verschiedene landwirtschaftliche Systeme/Ansätze, einschließlich des ökologischen Landbaus, abdecken;
- Ermittlung von Hindernissen und Förderern für die Umsetzung von F&I-Ergebnissen in praktische und kommerzielle Instrumente für kleine und mittlere Landwirtschaften und für die Übernahme durch diese Endnutzer*innen sowie Beschreibung der verbleibenden Wissens-, Schulungs- und/oder Beratungslücken und des Bedarfs an politischem Feedback;
- Konzeption und Einrichtung einer zugänglichen und durchsuchbaren webbasierten Datenbank mit technischen Beschreibungen und relevanten Informationen zu allen verfügbaren Ergebnissen des Katalogs in strukturierter Form, wobei konkrete Anstrengungen zur Einhaltung der FAIR-Grundsätze unternommen werden;
- Einrichtung einer zentralen Vermittlungs- und Unterstützungsstelle, die darauf abzielt, Innovationsideen von Industriepartnern, die neue Produkte oder Dienstleistungen verbessern oder schaffen wollen, mit den Bedürfnissen kleiner und mittlerer Landwirtschaften in Einklang zu bringen. Zu diesen Entwicklungen gehören beispielsweise die Erhöhung der Zahl der gemessenen Parameter bei bestehenden Geräten, die Verbesserung der Präzision, die Automatisierung, die Integration von Systemen und Entscheidungshilfen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen pedoklimatischen, pflanzenbaulichen und sozialen Bedingungen in der EU und den assoziierten Ländern, wobei auch die Übertragbarkeit auf andere Regionen mit ähnlichen Merkmalen geprüft wird. Der Dienst sollte für die Industriepartner kostenlos sein;
- Aufbau eines Netzes von Forschungs- und Innovationsanbieter*innen und -vermittler*innen, die in der Lage sind, die Industriepartner bei der Ermittlung und Entwicklung der neu angepassten Lösungen zu unterstützen;
- Bereitstellung von Innovationen auf der Grundlage digitaler und datengestützter Lösungen (z. B. IoT, Fernerkundung, Sensoren, (generative) künstliche Intelligenz, Datenvisualisierungstechniken), die auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Landwirtschaften zugeschnitten sind, unter sorgfältiger Berücksichtigung der spezifischen Hindernisse und Voraussetzungen für die Übernahme in jedem Kontext (z. B. Fähigkeiten der Endnutzer*innen, Zugang zu und Verständnis von digitalen Werkzeugen, Verfügbarkeit lokaler Daten, Investitionsbedarf, Konnektivität, Vorstellungen und Erwartungen bezüglich der Geschlechterrolle, unterschiedliche pädoklimatische und sozioökonomische Bedingungen in der EU und den assoziierten Ländern usw.) und Vorschläge zur Überwindung dieser Schwierigkeiten und zur Förderung dieser Faktoren;
- Entwicklung von Prototypen für die Innovationen und deren Erprobung in einem praktischen Umfeld;
- Einrichtung einer Praxisgemeinschaft zur Erleichterung des Austauschs zwischen Wissenschaft und Wirtschaft und zum Austausch von Erfahrungen in der EU und den assoziierten Ländern. Komplementaritäten mit europäischen und nationalen AKIS-Wissenskanälen oder Ähnlichem sollten erkundet werden;
- eine klare Strategie für die Verbreitung und Nutzung von Ergebnissen, Innovationen und bewährten Verfahren während der Projektlaufzeit und darüber hinaus vorzuschlagen;
- Überwachung des Fortschritts der verschiedenen Innovationen, die von den unterstützten Dritten geliefert werden, wobei eine Bestandsaufnahme der bewährten Verfahren und des Beitrags zur Erreichung der Ziele des Themas vorzunehmen ist.
Die Vorschläge sollten einen Multi-Akteurs-Ansatz verfolgen, an dem zumindest Wissenschaftler, Privatunternehmen, Innovatoren, Berater und Landwirte beteiligt sind, um ein funktionelles und wirksames Produkt zu gewährleisten, das auf die Bedürfnisse der Landwirt*innen zugeschnitten ist.
Die Vorschläge sollten finanzielle Unterstützung für Dritte vorsehen, um privaten Partnern bei der Entwicklung dieser innovativen Produkte zu helfen, die in erster Linie auf den im Katalog genannten Technologien aufbauen. Es wird erwartet, dass mindestens 50 % und höchstens 65 % der EU-Mittel für diesen Zweck bereitgestellt werden. Die Konsortien müssen ein Auswahlverfahren für die Industriepartner festlegen, für die eine finanzielle Unterstützung gewährt werden kann. Die Bereitstellung von Schulungen (einschließlich technischer Leitlinien und Ad-hoc-Materialien) und Unterstützungsdiensten für Landwirte und Berater sollte als Kriterium für die Gewährung finanzieller Unterstützung für diese Dritten gelten.
Zu diesem Thema sollte ein wirksamer Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften, insbesondere im Bereich der Verhaltenswissenschaften und der Übernahme von Technologien, geleistet werden.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden Ziele beitragen werden:
- Kleine und mittlere Landwirtschaften werden mit innovativen digitalen und datengesteuerten Lösungen ausgestattet, die auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind und eine nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser, Nährstoffen, anderen Betriebsmitteln und natürlichen Ressourcen in konventionellen und anderen Arten der Landwirtschaft, einschließlich ökologischer Anbausysteme, ermöglichen;
- die digitale Kluft zwischen landwirtschaftlichen Betrieben mit unterschiedlichen Kapazitäten und Merkmalen verringert wird.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 45 Seiten umfassen.
Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen gewährt werden. Der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, beträgt 60 000 EUR.
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 7-8 erreichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and EnvironmentHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and Environment(kB)
Kontakt
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