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Call-Eckdaten
Europäische Partnerschaft: Wälder und Forstwirtschaft für eine nachhaltige Zukunft
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 6 - Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
Call Nummer
HORIZON-CL6-2025-01-CIRCBIO-15
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
17.09.2025 17:00
Termin - 2. Stufe
Öffnung
17.05.2025
Förderquote
30%
Budget des Calls
€ 70.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 70.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Einklang mit dem Europäischen Green Deal und seiner Vision einer klimaneutralen, wohlhabenden Wirtschaft bis 2050 sowie der EU-Forststrategie für 2030 wird diese Partnerschaft Forschung und Innovation mobilisieren, um den Übergang zu einer nachhaltigen Waldbioökonomie zu beschleunigen und den Wert des Forstsektors, die biologische Vielfalt und die Klimaresistenz zu verbessern.
Call-Ziele
Als wichtigstes Instrument für die Zusammenarbeit öffentlicher Einrichtungen in den EU-Mitgliedstaaten und den assoziierten Ländern in den forstbasierten Sektoren wird die Partnerschaft konzertierte Forschungs- und Innovationsmaßnahmen zu den verschiedenen forstwirtschaftlichen Herausforderungen in Europa unter Beteiligung eines breiten Spektrums von Interessengruppen erleichtern und so die Fragmentierung der entsprechenden FuI verringern.
Die Partnerschaft sollte die wichtigsten Partner und Interessengruppen mobilisieren, darunter die für Forschung, forstbezogene Bereiche und Umwelt zuständigen Ministerien, Finanzierungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Forschungsinfrastrukturen, Forstwirte, die Industrie, NRO, internationale Netze usw.
Die Partnerschaft sollte sich an den länderübergreifenden Forschungs- und Innovationstätigkeiten orientieren, wie sie in der Strategischen Forschungs- und Innovationsagenda (SRIA) festgelegt sind, und alle folgenden Punkte berücksichtigen
- Ermittlung von F&I-Prioritäten, um die europäischen und nationalen Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprogramme besser aufeinander abzustimmen und ihre politische Relevanz zu erhöhen;
- Entwicklung neuer Kenntnisse und innovativer Lösungen für einen systemischen und integrativen Ansatz zur Bewältigung der Herausforderungen in der Forstwirtschaft, wobei Synergien bei komplementären Maßnahmen und Kompromisse zwischen konkurrierenden Maßnahmen angestrebt werden;
- Verstärkung der europäischen Zusammenarbeit zur Verbesserung des Verständnisses der Widerstandsfähigkeit von Waldökosystemen und forstbasierten Sektoren sowie der ihnen zugrunde liegenden Komponenten gegenüber vielfältigen Gefahren, die durch den Klimawandel und andere vom Menschen verursachte Auswirkungen hervorgerufen werden, als Grundlage für Anpassungs- und Eindämmungsmaßnahmen;
- ein optimales Gleichgewicht zwischen einer Reihe von Waldfunktionen und damit zusammenhängenden gesellschaftlichen Werten herzustellen und dabei die Ansichten verschiedener Interessengruppen einzubeziehen, um den gesellschaftlichen Erwartungen gerecht zu werden und gleichzeitig die Forstwirtschaft beim Übergang zu einer umweltfreundlicheren und kreislauforientierten Bioökonomie zu unterstützen;
- Konzentration auf die multifunktionale Rolle und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder sowie auf das Zusammenspiel zwischen Waldbiomen und -regimen und die kontinuierliche Bereitstellung von biologischer Vielfalt und Ökosystemleistungen sowie die Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel (Dürre, Feuer, Schädlinge und Krankheiten, zusammengesetzte und kaskadierende Risiken usw.) sowie die Klimaanpassung;
- Berücksichtigung der Kaskadennutzung von Forsterzeugnissen und eines höheren Mehrwerts, Unterstützung der Entwicklung von Unternehmen und Sozialbetrieben (Schaffung von Arbeitsplätzen und hochwertigen Beschäftigungsmöglichkeiten sowie diversifizierter Einkünfte für Forstwirte) in ländlichen Gebieten und der industriellen Entwicklung in wichtigen Sektoren wie der nachhaltigen forstbasierten Industrie (traditionelle und neu entstehende Branchen), dem Baugewerbe, dem Verkehr und der Energie;
- stärkere Konzentration auf die Prozesse, die zu einer Transformation in Richtung Nachhaltigkeit im forstbasierten Sektor und in der Bioökonomie auf europäischer Ebene führen, was auch der Schlüssel für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Forstindustrie in Europa und weltweit sein wird;
- die Überwachung der Wälder und der Waldbewirtschaftung zu gewährleisten, um letztlich künftige Entwicklungen zu antizipieren, frühzeitige Warnungen vor Störungen (z. B. Schädlingsbefall und Auswirkungen des Klimawandels) zu geben und die Auswirkungen forstwirtschaftlicher Praktiken auf die Gesundheit der Wälder und des Waldbodens sowie auf die Erhaltung und die lokalen Gemeinschaften zu bewerten;
- die internationale Zusammenarbeit auszubauen und zu verstärken, um eine kritische Masse in Bezug auf die globalen Herausforderungen, einschließlich des Klimaschutzes und der importierten Entwaldung, zu erreichen.
Die Partnerschaft steht allen EU-Mitgliedstaaten sowie den mit Horizon Europe assoziierten Ländern offen. Es sollten besondere Maßnahmen ergriffen werden, um die Ukraine in die Partnerschaft einzubeziehen und die nachhaltige Waldbewirtschaftung in Europa zu stärken. Von den Partnern wird ein finanzieller Beitrag und/oder Sachleistungen erwartet, die dem Umfang der vorgeschlagenen Aktivitäten entsprechen. Die Partnerschaft sollte offen für die Aufnahme neuer Partner während ihrer Laufzeit sein. Die Leitung der Partnerschaft sollte es ermöglichen, ein breites Spektrum von Interessengruppen zusammen mit den Vollmitgliedern der Partnerschaft einzubeziehen. Leitlinien, Normen und Rechtsvorschriften in diesem Bereich sollten berücksichtigt werden, um die Vermarktung der im Rahmen der Partnerschaft entwickelten Methoden und Produkte zu erleichtern.
Die Partnerschaft sollte Ressourcen für die Zusammenarbeit mit bestehenden Projekten, Initiativen, Plattformen, wissenschaftlich-politischen Schnittstellen und/oder institutionellen Prozessen auf europäischer Ebene und auf anderen Ebenen bereitstellen, sofern dies für die Ziele der Partnerschaft relevant ist.
Um sicherzustellen, dass alle Arbeitsbereiche kohärent und komplementär sind, und um das Potenzial für Wissens- und Innovationsinvestitionen zu nutzen, wird erwartet, dass die Partnerschaft eine enge Zusammenarbeit und Synergien mit den Horizont-Missionen "A Soil Deal for Europe", "Adaptation to Climate Change" und "Climate-neutral and Smart Cities" fördert, mit den bestehenden Europäischen Partnerschaften "Circular Bio-based Europe Joint Undertaking (CBE JU)", "Biodiversa+", "Water4All", "Agroecology", "Built4People", "Sustainable Food Systems" und mit anderen relevanten zukünftigen Partnerschaften, insbesondere mit dem Projekt, das sich aus dem Thema "HORIZON-CL6-2024-GOVERNANCE-02-01: Europäische Partnerschaft für die Landwirtschaft von Daten". Gegebenenfalls werden die Herstellung von Verbindungen und die Nutzung der Informationen und Daten des europäischen Erdbeobachtungsprogramms Copernicus gefördert.
Eine Zusammenarbeit mit der GFS kann ins Auge gefasst werden, insbesondere bei Maßnahmen im Zusammenhang mit der Überwachung und Bewirtschaftung von Wäldern.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
In den Vorschlägen sollten die erforderlichen Finanzmittel aus den teilnehmenden nationalen (oder regionalen) Forschungsprogrammen gebündelt werden, um gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von grenzüberschreitenden Vorschlägen durchzuführen, die zu Finanzhilfen für Dritte führen. Die Partnerschaft wird Dritten finanzielle Unterstützung als eines der Mittel zur Erreichung ihrer Ziele gewähren. Um das gesamte Spektrum der im Rahmen von "Horizont Europa" zur Verfügung stehenden Finanzierungsmöglichkeiten auszuloten, sollten die allgemeinen Anhänge des Hauptarbeitsprogramms, in denen die allgemeinen Bedingungen für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und Themen für Finanzhilfen festgelegt sind, berücksichtigt werden.
Um die Ziele der internationalen Zusammenarbeit zu erreichen, wird angesichts der globalen Dimension der Wälder die Zusammenarbeit mit strategischen Partnern aus Drittländern, die nachweislich einen Mehrwert im Bereich der Wälder und der Forstwirtschaft erbringen, nachdrücklich gefördert. Insbesondere wird die Beteiligung von Rechtspersonen aus internationalen Ländern und/oder Regionen, einschließlich solcher, die nicht automatisch für eine Finanzierung in Frage kommen, an den transnationalen kofinanzierten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und/oder an anderen Aktivitäten der Partnerschaft gefördert. Die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen kann in Betracht gezogen werden.
Von den Antragstellenden wird erwartet, dass sie detailliert beschreiben, wie sie diese Zusammenarbeit in der Praxis durchführen würden.
Es sollten Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass die im Rahmen dieses Themas produzierten Daten FAIR (Findable, Accessible, Interoperable and Re-usable) sind.
Zu diesem Thema sollte ein wirksamer Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften geleistet werden.
Um die gesellschaftliche Wirkung der Aktivitäten zu verstärken, sollte der Ansatz die Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzen, zur Mitgestaltung/Co-Kreation/Co-Bewertung von Forschungs- und Innovationsplänen/Inhalten/Ergebnissen beizutragen.
Eine Verknüpfung mit Datenräumen und insbesondere mit der European Open Science Cloud sollte vorgesehen werden, um Synergien und Komplementaritäten der verschiedenen Ansätze zu nutzen.
Die Kommission beabsichtigt, neue Maßnahmen in künftige Arbeitsprogramme aufzunehmen, um die Partnerschaft während der Laufzeit von Horizont Europa weiterhin zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
Die Partnerschaft wird Wissen und Lösungen liefern, die die Umsetzung verschiedener anderer europäischer Green-Deal-Strategien und -Initiativen unterstützen, insbesondere das EU-Klimaneutralitätsziel für 2050, die EU-Forststrategie für 2030, die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, die EU-Bioökonomie-Strategie, die europäische Industriestrategie, den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, die Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF), die EU-Naturwiederherstellungsverordnung und den Vorschlag für eine Verordnung über einen Rahmen für das Monitoring von Wäldern.
Die erwarteten Ergebnisse des Themas werden zu den Auswirkungen verschiedener Ziele im Rahmen von Cluster 6 von Horizont Europa beitragen, insbesondere zum Ziel "Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie".
Es wird erwartet, dass die Partnerschaft zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beiträgt:
- ein robustes europäisches F&I-System für Wälder und Forstwirtschaft, das durch komplementäre Forstforschungspläne in den EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern mitgestaltet wird und zu einer verstärkten Zusammenarbeit, einem besseren Verständnis der Widerstandsfähigkeit von Waldökosystemen und einer stärkeren Rolle der EU in der internationalen Forstagenda führt;
- eine starke Kohärenz zwischen den sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Dimensionen der Wälder und der Forstwirtschaft und ein besseres Wissen über deren Zusammenspiel;
- bessere Kenntnisse über die Funktionsweise und die Rolle der Wälder bei Klimaschutz, Schutz und Wiederherstellung von Ökosystemen sowie verbesserte Leitlinien für innovative und anpassungsfähige Forstwirtschaftssysteme für verschiedene europäische Regionen, um die Ziele in Bezug auf Klimaschutz und -anpassung, biologische Vielfalt und Bioökonomie zu erreichen;
- ein besseres Verständnis der Rolle der Wälder bei der Erreichung von Klima- und Biodiversitätszielen in Zeiten eines sich beschleunigenden Klimawandels. Neue Kenntnisse und Instrumente für ein zeitnahes, konsistentes und umfassendes Monitoring von Waldzustand, Biodiversität, Widerstandsfähigkeit und Produktivität;
- Entwicklung neuer Kenntnisse, Methoden und Verfahren zur Unterstützung größerer Umstellungen (einschließlich eines verstärkten Kohlenstoffabbaus und der Wiederherstellung von Waldökosystemen) und Innovationen in der nachhaltigen forstbasierten Bioökonomie im Hinblick auf eine höhere Wertschöpfung;
- ein besseres Verständnis der Trends und Engpässe bei den neuen Geschäftsmodellen der grünen Forstwirtschaft, einschließlich Carbon Farming, Ökotourismus und Zahlungen für Umweltleistungen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
sieben bis zehn Jahre
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 70 Seiten umfassen.
Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen erfolgen. Da die finanzielle Unterstützung Dritter durch die Teilnehmer*innen eine der Haupttätigkeiten der Aktion ist, um deren Ziele zu erreichen, findet der in Artikel 207 Buchstabe a der Haushaltsordnung Nr. 2024/2509 vorgesehene Schwellenwert von 60 000 EUR keine Anwendung. Der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, beträgt 10 000 000 EUR für die gesamte Laufzeit von Horizon Europe.
Das vorläufige Gesamtbudget für das Thema beläuft sich auf 70 Mio. EUR, die in jährlichen Tranchen über die Jahre 2025-2027 gebunden werden (10 Mio. EUR aus dem Haushalt 2025, 30 Mio. EUR aus dem Haushalt 2026 und 30 Mio. EUR aus dem Haushalt 2027). Der Gesamthaushalt für die Dauer der Partnerschaft beträgt 70 Mio. EUR.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and EnvironmentHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and Environment(kB)
Kontakt
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