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Call-Eckdaten
Verbesserung der Produktion von pflanzlichem Eiweiß, um die Widerstandsfähigkeit der landwirtschaftlichen Systeme und die Selbstversorgung der EU mit pflanzlichem Eiweiß als Futtermittel zu stärken
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 6 - Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
Call Nummer
HORIZON-CL6-2025-02-FARM2FORK-04
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
16.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 11.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Einklang mit der Mitteilung der Europäischen Kommission zur Ernährungssicherheit werden die erfolgreichen Vorschläge dazu beitragen, die Abhängigkeit der EU von Einfuhren wichtiger landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Betriebsmittel zu verringern, indem die Produktion von Pflanzenproteinen in der EU und ihre Verwendung als Futtermittel gesteigert und gleichzeitig die Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit der europäischen Agrarsysteme verbessert werden.
Call-Ziele
Der Anbau von Eiweißpflanzen wie Körnerleguminosen und Futterleguminosen macht derzeit nur einen kleinen Teil (etwa 3 %) der landwirtschaftlichen Nutzfläche der EU aus. Während es bei der Eiweißversorgung für Lebensmittelzwecke in der EU kaum Engpässe gibt, besteht ein größerer Mangel im Futtermittelsektor, was zu hohen Einfuhren (insbesondere von Soja) aus Ländern mit oft unterschiedlichen Umwelt- und Sozialstandards führt. Daher ist es für die EU von strategischer Bedeutung, die heimische Produktion von Eiweißpflanzen, auch in Form von Mischkulturen, als Futtermittelquelle auszubauen.
Eine größere Autonomie der EU bei pflanzlichem Eiweiß würde es ermöglichen, die Einfuhren von Eiweißfuttermitteln aus Drittländern zu reduzieren, und damit zur Verringerung der Umwelt- und Klimabilanz beitragen. Darüber hinaus würde die Förderung lokal erzeugter Eiweißpflanzen im Einklang mit der langfristigen Vision der EU für den ländlichen Raum zur nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Gebiete der EU beitragen, beispielsweise durch die Entwicklung neuer regionaler Wertschöpfungsketten, die sich selbst tragen. Die Entwicklungen in diesem Bereich sollten gleichzeitig mit der neuen Verordnung über entwaldungsfreie Erzeugnisse in Einklang stehen, indem die Auswirkungen des Bedarfs an pflanzlichen Eiweißfuttermitteln auf die Entwaldung und die Schädigung der Wälder weltweit verringert werden.
Die Vorteile einer Erhöhung des Anteils von Eiweißpflanzen, insbesondere von stickstoffbindenden Leguminosen, in den landwirtschaftlichen Systemen der EU spiegeln sich auch im Klima und in der Umwelt wider, und zwar durch die Verbesserung der Bodenqualität (Wiederherstellung und Förderung der biologischen Vielfalt, Erhöhung der Bodenfruchtbarkeit, Kreislaufführung von Nährstoffen, Verbesserung der Bodenstruktur, Erhöhung des Wasserrückhaltevermögens usw.), was wiederum die Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe verbessert.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten:
- das Wissen über die lokale Erzeugung und Nutzung verschiedener verfügbarer Eiweißpflanzen für die Tierernährung in verschiedenen Regionen verbessern;
- Lücken, Bedürfnisse, Hindernisse und Förderer für die Einführung und den Ausbau nachhaltiger Eiweißpflanzen zur Verwendung als Futtermittel in der EU von der Produktion über die Verarbeitung bis hin zum Handel ermitteln. Erstellung eines strategischen Fahrplans mit Forschungs- und Innovationsprioritäten auf der Grundlage der ermittelten Herausforderungen, einschließlich der Optimierung der Herstellungsverfahren für lokal erzeugtes pflanzliches Eiweiß für Futtermittel;
- Identifizierung, Erprobung und Präsentation von biodiversitätsfreundlichen Bewirtschaftungspraktiken in landwirtschaftlichen Systemen (Ackerbau und Viehzucht), in denen Eiweißpflanzen für die Verwendung als Futtermittel angebaut werden. Vorrangige Verwendung von klimaresistenten und schädlingsresistenten Eiweißpflanzen, die an die verschiedenen pedoklimatischen Bedingungen in der EU angepasst sind;
- Bewertung der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen und Kompromisse für die vor- und nachgelagerten Akteur*innen der Futtermittelwertschöpfungskette, die sich aus dem erhöhten Anteil verschiedener Eiweißpflanzen in verschiedenen landwirtschaftlichen Systemen ergeben;
- Erstellung von umfassendem Material zum Kapazitätsaufbau, Schulungen und Informationsinstrumenten für Landwirt*innen, Berater*innen und Beratungsdienste, einschließlich einer auf die verschiedenen geografischen Regionen und pedoklimatischen Zonen in der EU zugeschnittenen Visualisierung. Erarbeitung der kosteneffizientesten Produktionssysteme mit Eiweißpflanzen und Kombinationen von Pflanzen auf der Grundlage lokaler agronomischer Merkmale sowie lokaler Marktdaten wie der Nachfrage nach Futtermitteln.
Alle landwirtschaftlichen Konzepte, einschließlich des ökologischen Landbaus, fallen in den Anwendungsbereich dieses Themas.
Die Vorschläge müssen den "Multi-Akteurs-Ansatz" umsetzen und eine angemessene Beteiligung der wichtigsten Akteure der Wertschöpfungskette für pflanzliche Eiweißfuttermittel im Inland gewährleisten, wie Landwirte, andere Landbewirtschafter*innen, Berater*innen, Futtermittelhersteller*innen, Industrie (einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen), politische Entscheidungsträger*innen, usw. Die Vorschläge sollten einen effektiven Wissensaufbau und -austausch zwischen Forscher*innen und Akteur*innen vor Ort sowie mit den Akteur*innen der gesamten Futtermittelwertschöpfungskette in Bezug auf die Vorteile, Herausforderungen und Möglichkeiten der Erzeugung und Integration lokaler Eiweißpflanzen für Futtermittel in der EU gewährleisten. Zu diesem Zweck sollten die Vorschläge verschiedene praxisorientierte Verbreitungsmaterialien entwickeln, in denen F&I-Lösungen vorgestellt werden (z. B. audiovisuelle Materialien, Broschüren, Informationsblätter usw.), und alle gewonnenen Daten und Erkenntnisse über bestehende digitale Instrumente oder Plattformen weitergeben.
Die Vorschläge sollten eine spezielle Aufgabe, angemessene Ressourcen und einen Plan für die Zusammenarbeit mit dem anderen im Rahmen dieses Themas geförderten Projekt sowie mit den einschlägigen Aktivitäten im Rahmen der Themen HORIZON-CL6-2024-FARM2FORK-02-5-zwei-Stufen und HORIZON-CL6-2025-02-FARM2FORK-06 enthalten. Die Vorschläge sollten die Kohärenz und Komplementarität mit laufenden einschlägigen Horizont-Europa-Projekten und mit den einschlägigen Aktivitäten der Horizont-Europa-Partnerschaft "Agrarökologie" gewährleisten. Ebenso sollten die Vorschläge bereits vorhandene einschlägige Forschungsergebnisse und -instrumente nutzen, z. B. solche, die aus Horizont 2020-Projekten hervorgegangen sind.
Die mögliche Beteiligung der GFS an dem Projekt könnte in einer unterstützenden Analyse bestehen, bei der ihre Instrumente wie die integrierte agroökonomische Modellierungsplattform (iMAP) zur Bewertung von Szenarien eingesetzt werden.
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Erwartete Ergebnisse
Erfolgreiche Vorschläge sollten die Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowie die EU-Strategien für den "Green Deal", die EU-Klimamaßnahmen und die Mitteilung zur Förderung der Biotechnologie und der biologischen Produktion in der EU unterstützen.
Erfolgreiche Vorschläge werden die erwarteten Auswirkungen des Ziels erreichen, indem sie die Agrar- und Ernährungssysteme in die Lage versetzen, zur strategischen Autonomie der EU beizutragen, indem sie die Lebensmittel- und Ernährungssicherheit fördern und die langfristige Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Systeme in der EU sichern.
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Die Fähigkeit der Landwirt*innen, Eiweißpflanzen für Futtermittel in der EU nachhaltig zu produzieren und zu verwenden, wird gefördert;
- Das Verständnis der Landwirt*innen und Berater*innen für den Anbau von Eiweißpflanzen und deren Anteil an der Tierernährung wird verbessert;
- Wissen und Innovation der verschiedenen Akteur*innen in der Wertschöpfungskette der Eiweißpflanzen in Bezug auf Konservierungs- und Verarbeitungsprozesse von Eiweißpflanzen für Futtermittel werden verbessert;
- ein Beitrag zu einem wettbewerbsfähigeren EU-Eiweißpflanzensektor geleistet wird, der die landwirtschaftlichen Systeme widerstandsfähiger gegen den Klimawandel, externe Schocks und Unterbrechungen der Versorgungskette macht und sich gleichzeitig stärker für die Erhaltung der biologischen Vielfalt einsetzt.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 50 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and EnvironmentHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and Environment(kB)
Kontakt
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