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Call-Eckdaten
Förderung der Tierzucht und -genetik im Hinblick auf die Anpassung an den Klimawandel und die Abschwächung seiner Folgen sowie eine verbesserte Robustheit und Widerstandsfähigkeit
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 6 - Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
Call Nummer
HORIZON-CL6-2025-02-FARM2FORK-07
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
16.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Erfolgreiche Vorschläge werden zu nachhaltigeren und umweltverträglicheren landwirtschaftlichen Produktionssystemen beitragen, die zu den Zielen des "Grünen Deals" der EU gehören, einschließlich der Methanstrategie, des Aktionsplans für die Entwicklung des ökologischen Landbaus und der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und anderen. Die Vorschläge werden dazu beitragen, die Probleme im Zusammenhang mit Emissionen aus der Tierhaltung anzugehen, und die EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Länder bei der Umsetzung kosteneffizienter Maßnahmen zur Emissionsminderung und der besseren Quantifizierung der erwarteten Auswirkungen unterstützen. Erfolgreiche Vorschläge werden auch zu den erwarteten Auswirkungen des Ziels beitragen, indem sie Landwirt*innen und relevante Akteur*innen im Agrarsektor in die Lage versetzen, nachhaltige, effiziente und rentable landwirtschaftliche Systeme mit geringen Treibhausgasemissionen zu betreiben, die zu Klimaneutralität und Klimaresistenz beitragen.
Call-Ziele
Züchtung und genetische Verbesserungen gehören zu den Instrumenten, die das Potenzial haben, die Produktionseffizienz und die Nachhaltigkeit der Tierhaltung zu steigern, sich an die sich verändernde Umwelt anzupassen (z. B. raues Klima, Gesundheitsrisiken, Veränderungen in der Futterqualität oder -verfügbarkeit) und zur Verringerung von Emissionen beizutragen. Durch die Auswahl spezifischer Merkmale, die für die Anpassung und Emissionsminderung wichtig sind, und deren Integration in Zuchtprogramme können Viehzüchter und Landwirte zu nachhaltigeren Viehhaltungssystemen beitragen. Die Abwägung mehrerer Zuchtziele, einschließlich der Verringerung der Methanemissionen und anderer Umweltaspekte, ist komplex und erfordert eine sorgfältige Abwägung von Kompromissen, auch in Bezug auf die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere. Die Vorschläge sollten die Tierzuchtprogramme verbessern, indem sie leicht zugängliche und kostengünstige Protokolle ermitteln, validieren und hochskalieren, die auf Betriebsebene in unterschiedlichen Umgebungen und Produktionssystemen zur Messung und Auswahl bestehender und neuer Merkmale mit geringem Umwelt- und Klima-Fußabdruck eingesetzt werden können.
Ziel ist es, die Auswahl von Tieren mit Genotypen zu optimieren, die am besten geeignet sind, um in verschiedenen Produktionssystemen und unter verschiedenen Umweltbedingungen, mit unterschiedlichen Futtermitteln und Pansen-/Darm-Mikrobiota zu gedeihen, indem Anpassungs- und Abmilderungsziele in Zucht- und nachhaltige Managemententscheidungen einbezogen werden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten sich auf alle folgenden Aktivitäten beziehen und verschiedene terrestrische Tierhaltungssysteme/-ansätze abdecken, von denen einer der ökologische Landbau sein sollte:
- Identifizierung neuer Merkmale, einschließlich Proxy-Indikatoren aus -omischen oder meta-omischen Daten, die die Wechselwirkungen zwischen Genotyp und Umwelt über die gesamte Lebensdauer der Tiere berücksichtigen, um das Zuchtziel zu erneuern, d. h. wünschenswerte Merkmale für geringere Treibhausgasemissionen und andere mit dem Klimawandel zusammenhängende Herausforderungen, Validierung und Integration dieser Merkmale in Indizes, die zum Benchmarking der landwirtschaftlichen Leistung dienen;
- Entwicklung von Instrumenten/Systemen/Methoden zur Messung der Interaktion zwischen Genotyp und Umwelt und der interessierenden Merkmale, um den Zuchtwert auf Tier- und Populationsebene unter verschiedenen landwirtschaftlichen Bedingungen vorherzusagen und dabei die genetische Vielfalt zu erhalten;
- Demonstration von Zuchtprogrammen und Managementpraktiken in einem betrieblichen Umfeld zur Verbesserung der Robustheit, Lebenszeiteffizienz und Widerstandsfähigkeit, einschließlich des Beitrags der Nutztiere zu den Bemühungen um eine Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an die Bedingungen des Klimawandels (TRL 7) unter Berücksichtigung von Kompromissen, auch in Bezug auf die Tiergesundheit und das Wohlergehen der Tiere, und gegebenenfalls Demonstration geschlechtergerechter Strategien;
- Analyse der Kosteneffizienz der identifizierten Zuchtprogramme und Bewertung privater und/oder öffentlicher Anreize oder Belohnungssysteme für die Verwendung bestimmter, mit dem Klimawandel zusammenhängender Merkmale, die derzeit in einigen europäischen Regionen oder Ländern verwendet werden, mit ihren Vorteilen, Grenzen und Möglichkeiten, diese zu überwinden.
Die Vorschläge müssen den "Multi-Akteurs-Ansatz" umsetzen und eine angemessene Beteiligung der wichtigsten an der Tierzucht in Europa beteiligten Akteur*innen gewährleisten, einschließlich Landwirt*innen, Züchter*innen, Berater*innen, Privatsektor/Industrie und politischen Entscheidungsträger*innen.
Der Vorschlag sollte eine spezielle Aufgabe, angemessene Ressourcen und einen Plan für die Zusammenarbeit mit anderen im Rahmen dieses Themas geförderten Projekten enthalten und Kohärenz und Komplementarität mit laufenden relevanten Forschungsprojekten von Horizont 2020 und Horizont Europa, einschließlich relevanter Infrastrukturen, gewährleisten. Die Vorschläge sollten mit einschlägigen Strukturen oder Organisationen auf europäischer Ebene und darüber hinaus zusammenarbeiten, wie z. B. FAO, Livestock Environmental Assessment and Performance Partnership (LEAP, FAO), Global Research Alliance on Agricultural Greenhouse Gases.
Um den Anforderungen des Themas besser gerecht zu werden, wird die internationale Zusammenarbeit gefördert.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu den folgenden Ergebnissen beitragen werden:
- Das Verständnis aller relevanten Akteur*innen, die an Viehzuchtpraktiken und -programmen beteiligt sind, für die Wechselwirkungen zwischen Management, Genotyp und Umwelt wird verbessert, mit dem Ziel, die nachhaltige Bewirtschaftung von Viehbeständen zu verbessern und eine effiziente Kopplung von Tier und Futtermittel vom landwirtschaftlichen Betrieb bis zur Landschaft zu erreichen;
- genomische und phänotypische Merkmale, die in Züchtungsprogrammen für die Auswahl und den Einsatz von Tieren mit wünschenswerten Eigenschaften für geringere Treibhausgasemissionen und andere mit dem Klimawandel und der Umwelt zusammenhängende Herausforderungen für den Viehzuchtsektor angewandt werden könnten, allgemein bekannt sind und von den Züchter*innen berücksichtigt werden;
- der Beitrag von Zucht und Genetik in der Viehzucht zur Nachhaltigkeit und Produktionseffizienz, einschließlich der Kompromisse zwischen anderen Zuchtzielen, allen relevanten Akteuren bekannt ist, die an Praktiken und Programmen der Viehzucht beteiligt sind, wo Verbesserungspfade eingeschlagen und Optionen zur Überwindung von Hindernissen für ihre Annahme bereitgestellt werden;
- wissenschaftliche Unterstützung und Empfehlungen/Politikberatung für die Entwicklung, Umsetzung und Bewertung von EU-Politiken und -Strategien, einschließlich der GAP und anderer für die nachhaltige Viehzucht relevanter Politiken, bereitgestellt werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 50 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 7 erreichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and EnvironmentHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and Environment(kB)
Kontakt
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