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Call-Eckdaten
Nährstoffe, die von Mikroorganismen produziert werden, die hauptsächlich CO2 aus der Luft nutzen (mit Unterstützung der Biotechnologie)
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 6 - Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
Call Nummer
HORIZON-CL6-2025-02-FARM2FORK-14
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
16.09.2025 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Einklang mit der Initiative Food 2030 R&I und der Mitteilung der Kommission über: Mit der Natur in die Zukunft: Förderung der Biotechnologie und der biologischen Verarbeitung in der EU wird sich der erfolgreiche Vorschlag mit der Anwendung der Präzisionsfermentation durch gentechnisch veränderte Mikroorganismen befassen und zu sichereren Lebensmittelsystemen beitragen. Außerdem wird er die Innovation durch die Gründung neuer Start-up-Unternehmen im Bereich der Lebensmittelproduktion durch Biotechnologie fördern. Die Ergebnisse werden die strategische Autonomie und die Führungsrolle der EU bei der Bereitstellung innovativer Nährstoffproduktionsprozesse durch Geschäftsmodelle für Lebensmittelanwendungen in Industrieanlagen und KMU fördern.
Call-Ziele
Innovationen, bei denen Mikroorganismen zum Einsatz kommen, haben das Potenzial, in verschiedenen Bereichen wie Landwirtschaft, Lebens- und Futtermittel, Industrie, Umwelt, Meer/Wasser und biologische Vielfalt von Nutzen zu sein. Der Einsatz von gentechnisch veränderten Mikroorganismen für die Präzisionsfermentation ist ein innovativer Ansatz, der wesentlich zu sichereren Lebensmittelsystemen beitragen könnte. Diese Biotechnologie macht sich die Fähigkeiten von Mikroorganismen zunutze, um Nährstoffe wie Enzyme, Fette und andere wertvolle Verbindungen mit hoher Effizienz und Spezifität zu produzieren. Sie stellt daher einen Schlüsselbereich für Investitionen und Forschung dar und verspricht, das Lebensmittelsystem zu revolutionieren und zu einem gesünderen Planeten beizutragen.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten alle folgenden Aktivitäten abdecken:
- Analyse und Bereitstellung der Kosten und Investitionen, die für den Einsatz der Biotechnologie zur Steigerung der Produktion von Nährstoffen durch den Einsatz gentechnisch veränderter Mikroorganismen, die CO2 aus der Luft und/oder aus Pflanzenemissionen vor Ort abscheiden, erforderlich sind;
- eine Open-Space-Datenbank oder -Plattform für Unternehmen einzurichten, damit diese ihre eigenen Geschäftsmodelle für die Präzisionsfermentation unter Verwendung gentechnisch veränderter Mikroorganismen entwickeln können, und neben der Entwicklung von Geschäftsmodellstrategien auch eine vorkommerzielle Erprobung sowie eine In-situ-Anwendung durchzuführen;
- Entwicklung von Geschäftsmodellen für die Industrie und für die In-situ-Anwendung, auch unter Berücksichtigung anderer Gase als CO2;
- Bewertung der Nachhaltigkeit, Effizienz und Widerstandsfähigkeit europäischer Unternehmen, die die Präzisionsfermentation mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen einsetzen, und ihres Beitrags zur Verringerung des CO2-Gehalts der Luft. Dabei sollten auch klimabezogene Aspekte so weit wie möglich berücksichtigt werden;
- eine Durchführbarkeitsanalyse für das Scale-up der entwickelten Biotechnologien vorzulegen, die bereits in den frühen Phasen des Entwurfsprozesses die Möglichkeit des Up-Scaling berücksichtigt.
Die Vorschläge müssen den "Multi-Akteurs-Ansatz" umsetzen und eine angemessene Beteiligung von bestehenden Privatunternehmen in Europa, insbesondere von KMU und Start-ups, gewährleisten.
Die Vorschläge sollten eine spezielle Aufgabe im Arbeitsplan und angemessene Ressourcen für die Zusammenarbeit mit den im Rahmen dieses Themas finanzierten Projekten vorsehen.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie Verbindungen zu den Regional Innovation Valleys for the bioeconomy and food systems (RIV4BFS) herstellen, um die Einführung von Technologien im Zusammenhang mit biotechnologischen Prozessen in den Regionen der EU zu fördern.
Wenn möglich, sollte eine Verknüpfung mit Datenräumen und insbesondere mit der European Open Science Cloud (EOSC) vorgesehen werden, um Synergien und Komplementaritäten der verschiedenen Ansätze zu nutzen. Die Vorschläge sollten gegebenenfalls auch die von europäischen Forschungsinfrastrukturen wie IBISBA oder anderen einschlägigen Forschungsinfrastrukturen angebotenen Dienste sowie die von den bestehenden Technologieinfrastrukturen angebotenen Dienste berücksichtigen.
Um die Auswirkungen von F&I zu maximieren, wird die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern, insbesondere mit solchen aus den Vereinigten Staaten, gefördert.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Die Kosten- und Ressourceneffizienz von Bioreaktoren und der vor- und nachgelagerten Verarbeitung wird von der Industrie oder anderen industrienahen Akteur*innen (z.B. Verbänden, Berater*innen oder Ingenieur*innen) vermittelt;
- die Umwelt- und Klimaauswirkungen, die sich aus der Verringerung des CO2-Gehalts der Luft ergeben, besser verstanden werden;
- Lebensmittel produzierende Unternehmen unterstützen die Einrichtung neuer oder bestehender lebender Laboratorien und vorkommerzieller Infrastrukturen oder gemeinsamer Infrastrukturlösungen zur Erprobung der Anwendung von Biotechnologien;
- innovative Technologien für den Einsatz von gentechnisch veränderten Mikroorganismen, die CO2 in Nährstoffe für Lebensmittel umwandeln, identifiziert und von KMU und innovativen Start-ups in größerem Umfang eingesetzt werden;
- bestehende Pilotanlagen in Europa werden verbessert, um die Produktion zu steigern, indem Hindernisse, die die Steigerung der Produktion von Nährstoffen für Lebensmittel und Lebensmittelzutaten bremsen, ermittelt und beseitigt werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 45 Seiten umfassen.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 7 erreichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and EnvironmentHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and Environment(kB)
Kontakt
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