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Call-Eckdaten
Umsetzungsforschung, die sich mit Strategien zur Stärkung der Gesundheitssysteme im Hinblick auf eine gerechte und qualitativ hochwertige Versorgung und Gesundheitsergebnisse im Zusammenhang mit nicht übertragbaren Krankheiten befasst
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 1 - Gesundheit
Call Nummer
HORIZON-HLTH-2025-01-DISEASE-06
Termine
Öffnung
22.05.2025
Deadline
16.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 20.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 3.000.000,00 und € 4.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit diesem Thema sollen Aktivitäten unterstützt werden, die eine oder mehrere der erwarteten Auswirkungen des Ziels "Bekämpfung von Krankheiten und Verringerung der Krankheitslast" ermöglichen oder zu ihnen beitragen.
Call-Ziele
Die Europäische Kommission ist Mitglied der Global Alliance for Chronic Diseases (GACD). Die GACD befasst sich speziell mit nicht übertragbaren Krankheiten und unterstützt die Umsetzungswissenschaft zur Verbesserung der Gesundheitsergebnisse. Dieses Thema wird in Abstimmung mit den anderen GACD-Mitgliedern (internationalen Finanzierungseinrichtungen) und in Anlehnung an den 10. GACD-Aufruf.
In vielen Ländern haben die Gesundheitssysteme nicht mit dem raschen Auftreten von NCDs Schritt gehalten, die eine kostspielige Langzeitpflege und -behandlung erfordern. Ein widerstandsfähiges, zweckmäßiges Gesundheitssystem sollte eine qualitativ hochwertige, sichere, gerechte und zugängliche Gesundheitsversorgung bieten, die die Bedürfnisse der Bevölkerung widerspiegelt und die Integration der Gesundheitsversorgung über das gesamte Versorgungskontinuum hinweg ermöglicht, einschließlich Prävention, Screening, Diagnose und langfristiges Management von NCDs. Zwar haben die Gesundheitssysteme weltweit mit diesen Herausforderungen zu kämpfen, doch ist dies ein besonderes Problem in den kleinen und mittleren Ländern (LMIC) mit relativ überlasteten, schlecht ausgestatteten und fragilen Gesundheitssystemen, die nur schwer mit der Belastung durch NCDs fertig werden. Gesundheitliche Ungleichheiten (z. B. im Zusammenhang mit der geografischen Lage, dem sozioökonomischen Status, dem Geschlecht und/oder der ethnischen Zugehörigkeit, einer Behinderung) werden häufig durch strukturelle und/oder systemische Schwächen wie den Mangel an Personal und geeigneten Arzneimitteln noch verschärft.
Die zunehmende Belastung der Gesundheitssysteme durch nicht übertragbare Krankheiten hat ein größeres Interesse an der Erforschung von Strategien zur Bewältigung dieser Krankheiten geweckt, einschließlich eines Übergangs von einem Gesundheitssystem, das sich auf Krankheiten und eine krankenhausbasierte Versorgung konzentriert, zu einem ganzheitlicheren Modell, das Gemeinschaften und die Primärversorgung einbezieht und sich auf die Erhaltung der Gesundheit konzentriert. Dazu gehören Maßnahmen, die die Integration von und den Zugang zu Versorgung, Screening, Zugang zu Medikamenten und Technologien, Aufgabenverlagerung und digitale Gesundheitsmaßnahmen betreffen. Die Umsetzung dieser Strategien unter Berücksichtigung der Chancengleichheit ist eine Herausforderung, und die Gesundheitssysteme müssen geografische Disparitäten berücksichtigen und Gemeinschaften erreichen, die traditionell unter gesundheitlichen Ungleichheiten leiden. Gesundheitliche Chancengleichheit setzt voraus, dass Ressourcen und Prozesse so gestaltet sind, dass sie die Angleichung der Gesundheitsergebnisse für Bevölkerungsgruppen mit gesundheitlichen Ungleichheiten fördern, um ähnliche Gesundheitsergebnisse für die gesamte Gesellschaft zu gewährleisten.
Es gibt immer mehr Erkenntnisse darüber, wie die Gesundheitssysteme gestärkt werden können, um die Leistungen zu verbessern und gerechte Gesundheitsergebnisse zu gewährleisten, vor allem aus der Forschung in den Schwellenländern. Die Umsetzung gleichstellungsorientierter Maßnahmen zur Umgestaltung und/oder Stärkung von Gesundheitssystemen ist jedoch nach wie vor eine Herausforderung und in unterversorgten Bevölkerungsgruppen, insbesondere in LMIC, weitgehend unerforscht. Die Bereitstellung von Erkenntnissen über Umsetzungsstrategien, die eine wirksame Anpassung und Skalierung von Programmen ermöglichen, ist von entscheidender Bedeutung für die Verbesserung der Überlebensrate und der Lebensqualität sowie für die Verringerung von Behinderungen, der Pflegebelastung von (in der Regel weiblichen) Familienmitgliedern und der Kosten der Gesundheitsversorgung für die Haushalte.
Dieses Thema der Implementierungsforschung konzentriert sich daher auf Strategien zur Unterstützung der Umgestaltung und/oder Stärkung von Gesundheitssystemen durch evidenzbasierte Interventionen im Zusammenhang mit NCDs, die an LMICs und/oder benachteiligte Bevölkerungsgruppen mit gesundheitlichen Ungleichheiten in HICs angepasst und dort umgesetzt werden können, um gerechte Gesundheitsergebnisse zu fördern.
Die vorgeschlagene Umsetzungsforschung sollte sich auf eine oder mehrere evidenzbasierte Interventionen (oder komplexe Interventionen) konzentrieren, die auf einen gleichstellungsorientierten Wandel der Gesundheitssysteme abzielen, um die wachsende Belastung durch chronische Krankheiten, einschließlich NCDs, zu bewältigen. Die Wahl der Intervention(en) und die Vorlage vorhandener Nachweise für die Wirksamkeit, Kosteneffizienz, Nachhaltigkeit, Skalierbarkeit und das Potenzial für langfristige gesundheitliche und andere Auswirkungen der Intervention sollten begründet werden (und es sollte angegeben werden, in welchem Kontext diese Nachweise erbracht wurden). Da die Nachweise für Strategien zur Umgestaltung und/oder Stärkung von Gesundheitssystemen im Zusammenhang mit NCDs insbesondere in LMICs noch im Entstehen begriffen sind, ist ein begrenzter Zeitraum zur Erprobung der Wirksamkeit einer Intervention, die das Team des Antragstellers für die lokale Umsetzung angepasst hat, daher in der Regel angemessen.
Die Antragstellenden sollten die Umsetzung der vorgeschlagenen Intervention(en) für eine ausgewählte Studienpopulation(en) untersuchen und dabei den einzigartigen sozialen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Kontext berücksichtigen, in dem die Studie durchgeführt wird. Die Antragstellenden sollten begründen, warum eine etwaige Anpassung die bekannte Wirksamkeit der ausgewählten Intervention(en) nicht beeinträchtigen wird. sinnvolle und signifikante Auswirkungen, die die gesellschaftlichen Auswirkungen der damit verbundenen Forschungsaktivitäten verstärken.
Alle im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte werden nachdrücklich ermutigt, sich an Vernetzungs- und gemeinsamen Aktivitäten, gegebenenfalls auch auf internationaler Ebene, zu beteiligen. Diese Aktivitäten könnten beispielsweise die Teilnahme an gemeinsamen Workshops, an den wissenschaftlichen Jahrestagungen der GACD, den Wissensaustausch, die Entwicklung und Übernahme bewährter Verfahren oder gemeinsame Kommunikationsaktivitäten umfassen. Daher wird von den Vorschlägen erwartet, dass sie ein Budget für solche Aktivitäten enthalten, und sie können auch die Kosten anderer potenzieller gemeinsamer Aktivitäten abdecken, ohne dass in dieser Phase konkrete gemeinsame Aktivitäten im Detail festgelegt werden müssen. Die Einzelheiten dieser gemeinsamen Aktivitäten werden in der Phase der Vorbereitung der Finanzhilfevereinbarung festgelegt.
Antragstellende, die beabsichtigen, klinische Studien einzubeziehen, sollten Einzelheiten zu ihren klinischen Studien im entsprechenden Anhang unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Vorlage angeben.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten alle folgenden Aktivitäten abdecken:
- Sie sollten einen Forschungsplan vorlegen, der validierte Rahmenwerke der Implementierungsforschung oder hybride Forschungsdesigns verwendet;
- eine geeignete Strategie für die Messung der Ergebnisse der Implementierungsforschung und der realen Wirksamkeitsergebnisse und -indikatoren aufweisen. Andere gesundheitliche oder nicht-gesundheitliche Ergebnismessungen, insbesondere solche, die von den Patiententeilnehmer*innen als wichtig und/oder für die Förderung der universellen Gesundheitsversorgung(Universal Health Coverage, UHC) als entscheidend angesehen werden, sind ebenfalls willkommen;
- Besondere Berücksichtigung der gesundheitlichen Chancengleichheit und der Grundsätze von UHC;
- ein entsprechend fachkundiges und qualifiziertes Forschungsteam engagieren, das einen angemessenen multidisziplinären Ansatz gewährleisten kann und das eine gleichberechtigte Partnerschaft und gemeinsame Führung zwischen HIC-LMIC und/oder nicht indigenen Mitgliedern des Projektteams und externen Interessengruppen durch eine klare Governance-Strategie demonstriert;
- eine Strategie für die Einbindung von Interessenvertreter*innen vorlegen, aus der hervorgeht, dass die wichtigsten Interessenvertreter*innen eine auf den Patient*innen ausgerichtete Versorgung unterstützen;
- Sicherstellen, dass die Projektpartner von Anfang an einbezogen werden, um zur Nachhaltigkeit der Maßnahme nach Projektende beizutragen. Die Vorschläge sollten die Nachhaltigkeit der Strategie über die Projektlaufzeit hinaus belegen;
- Möglichkeiten für den Aufbau von Forschungskapazitäten für Nachwuchswissenschaftler*innen und Teammitglieder aus ressourcenarmen Umfeldern, wie LMICs oder benachteiligten Gemeinschaften, bieten;
- Sicherstellung einer sinnvollen Beteiligung von Nachwuchswissenschaftler*innen, einschließlich mindestens eines*r Nachwuchswissenschaftler*in als Co-Investigator.
Die Studienpopulation kann die Allgemeinbevölkerung, Menschen mit einer oder mehreren bestehenden NCDs, Menschen, die derzeit keine NCDs haben, oder eine Kombination aus beidem umfassen. Die Studienpopulation kann auch Patient*innen mit NCDs und chronischen Infektionskrankheiten umfassen (z. B. Studien, die sich auf die Integration der NCD-Behandlung in eine HIV- oder Tuberkuloseklinik konzentrieren). Im Hinblick auf NCDs werden die Antragstellenden ermutigt, jede chronische, nicht übertragbare Krankheit (oder Kombination von Krankheiten) zu untersuchen, einschließlich psychischer Störungen, neurologischer Störungen und Schlafstörungen.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie ein geeignetes Umsetzungsforschungsdesign und Rahmenwerke für Machbarkeitsstudien, randomisierte Kontrollstudien (cRCTs), Vorher-Nachher-Studien und zusätzliche umsetzungswissenschaftliche Klassifizierungen von Studiendesigns (z. B. Hybriddesigns) verwenden.
Die Antragstellenden sind nicht verpflichtet, ein bestimmtes Design zu verwenden, allerdings sollte der Studie ein validierter Rahmen für die Implementierungsforschung zugrunde liegen.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie Erkenntnisse liefern, die für politische Entscheidungsträger*innen, Gemeinschaften und Praktiker*innen von unmittelbarer Bedeutung sind. Darüber hinaus müssen die Vorschläge eine Strategie zur Einbeziehung der relevanten politischen Entscheidungsträger*innen, der lokalen Behörden sowie anderer Interessengruppen, wie z. B. Gemeindegruppen oder anderer Personen oder Organisationen, die an der Umsetzung der Maßnahme beteiligt sind, enthalten, wobei von der Entwicklung des Projekts bis zur Phase der Umsetzung des Wissens eine Mitwirkung vorgesehen ist. Die Antragstellenden sollten auch einen klaren Plan für die weitere Zusammenarbeit mit den Interessengruppen vorlegen.
Zu den Stakeholdern gehören auch Patient*innen, ihre Familienangehörigen und Betreuer*innen. Ihre Beiträge sollten von Anfang an durch eine sinnvolle Einbindung gefördert werden, und zwar nicht nur als Teilnehmer*innen an der durchgeführten Forschung. Die Einbeziehung der Patient*innen während des gesamten Forschungsprojekts ist entscheidend für die Entwicklung von patientenorientierten Versorgungsmodellen.
Alle Beteiligten sollten in jeder Phase des Forschungsprojekts einbezogen werden, von der ersten Idee für die Forschungsfragen über die gesamte Projektdauer bis hin zur Phase der Wissensübertragung. Wichtig ist auch die Einbeziehung von Akteur*innen, die dazu beitragen können, die Durchführung des Projekts aufrechtzuerhalten, die Skalierung zu erleichtern und das im Rahmen des Projekts gewonnene Wissen nach Ablauf der Förderung zu nutzen.
Armut, Rassismus, geschlechtsspezifische Ungleichheit, ethnische Diskriminierung und andere Ungleichheiten stehen in direktem Zusammenhang mit einem geringeren Potenzial für einen gleichberechtigten Zugang zu einer hochwertigen Versorgung. In den Vorschlägen sollten die sozialen Determinanten der Gesundheit berücksichtigt und ihre potenziellen Auswirkungen auf die wirksame Umsetzung der Maßnahme(n) erörtert werden. Liegt der Schwerpunkt auf einer bestimmten Bevölkerungsgruppe (z. B. Geschlecht, Ethnie und/oder ethnische Zugehörigkeit), so ist dies zu begründen.
Um die gesundheitliche Chancengleichheit zu fördern, sollten die Vorschläge darauf abzielen, Unterschiede beim Zugang zu Interventionen, bei der Inanspruchnahme und der Wirksamkeit in sozial benachteiligten Gruppen zu thematisieren und Strategien zum Abbau von Ungleichheiten zu entwickeln. Um diesen Prozess in der Phase der Datenanalyse zu erleichtern, sollten die Studien so angelegt sein, dass solche Unterschiede berücksichtigt werden. Zumindest sollten die Studien Daten zu geschlechtsspezifischen Unterschieden erfassen und aufschlüsseln. Wenn möglich, sollte die Analysestrategie einen Plan zur Erfassung der intersektionellen Auswirkungen auf die Gesundheitsergebnisse enthalten.
Dieses Thema erfordert einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) und die Einbeziehung von SSH-Expert*innen und -Institutionen sowie von einschlägigem SSH-Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungsaktivitäten verstärken.
Alle im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte werden nachdrücklich aufgefordert, sich an Vernetzungs- und gemeinsamen Aktivitäten zu beteiligen, gegebenenfalls auch auf internationaler Ebene. Diese Aktivitäten könnten zum Beispiel die Teilnahme an gemeinsamen Workshops, die wissenschaftlichen Jahrestagungen der GACD, den Wissensaustausch, die Entwicklung und Übernahme bewährter Verfahren oder gemeinsame Kommunikationsaktivitäten umfassen. Daher wird von den Vorschlägen erwartet, dass sie ein Budget für solche Aktivitäten enthalten, und sie können auch die Kosten anderer potenzieller gemeinsamer Aktivitäten abdecken, ohne dass in dieser Phase konkrete gemeinsame Aktivitäten im Detail festgelegt werden müssen. Die Einzelheiten dieser gemeinsamen Aktivitäten werden in der Phase der Vorbereitung der Finanzhilfevereinbarung festgelegt.
Antragstellende, die beabsichtigen, klinische Studien einzubeziehen, sollten in dem dafür vorgesehenen Anhang Einzelheiten zu ihren klinischen Studien angeben und dabei die im Einreichungssystem bereitgestellte Vorlage verwenden.
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Erwartete Ergebnisse
Vorschläge zu diesem Thema sollten darauf abzielen, Ergebnisse zu liefern, die auf einige der folgenden erwarteten Ergebnisse ausgerichtet und zugeschnitten sind und zu diesen beitragen.
- Angehörige der Gesundheitsberufe und Leistungserbringer in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen (LMIC) und/oder in Ländern mit hohem Einkommen (HIC), die benachteiligte Bevölkerungsgruppen versorgen, haben Zugang zu Informationen, die es ihnen ermöglichen, die Gesundheitssysteme im Hinblick auf eine gerechte und qualitativ hochwertige Versorgung und gesundheitliche Ergebnisse im Zusammenhang mit nicht übertragbaren Krankheiten (NCD) zu stärken.
- Manager*innen und Behörden des öffentlichen Gesundheitswesens haben Zugang zu besseren Erkenntnissen und Beweisen darüber, wie die Fragmentierung der Versorgung von Patient*innen, die mit NCDs leben, verringert und die Kontinuität der Versorgung in allen Phasen des Krankheitsverlaufs sichergestellt werden kann, einschließlich Prävention, Risikominderung und rechtzeitiger Diagnose von NCDs. Sie nutzen dieses Wissen, um Maßnahmen zum Abbau gesundheitlicher Ungleichheiten und zur Förderung gerechter Gesundheitsergebnisse zu entwickeln.
- Forscher*innen, Kliniker*innen und Behörden verstehen besser, wie die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitssysteme für eine gerechte und qualitativ hochwertige Versorgung und gesundheitliche Ergebnisse im Zusammenhang mit NCDs in LMICs und/oder benachteiligten Bevölkerungsgruppen in HICs umgesetzt werden können, wobei die spezifischen sozialen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Kontexte berücksichtigt werden.
- Gemeinschaften, lokale Interessengruppen und Behörden sind in vollem Umfang an der Umsetzung und Übernahme von Maßnahmen beteiligt, die die Gesundheitssysteme für eine gerechte und hochwertige Versorgung und Gesundheitsergebnisse im Zusammenhang mit NCDs stärken und so zu einer besseren Gesundheit, einer höheren Lebensqualität über den gesamten Lebensverlauf und einer längeren gesunden Lebenserwartung beitragen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher kann jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika Finanzmittel der Union erhalten.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 45 Seiten umfassen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 1 - HealthHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 1 - Health(1200kB)
Kontakt
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