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Call-Eckdaten
Nutzung künstlicher Intelligenz für kreativitätsgetriebene Innovation
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 2 - Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft
Call Nummer
HORIZON-CL2-2025-01-HERITAGE-04
Termine
Öffnung
15.05.2025
Deadline
16.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 15.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 4.000.000,00 und € 5.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Um ein kultur- und kreativitätsgetriebenes europäisches Innovationsökosystem zu fördern, ist es von entscheidender Bedeutung, die Auswirkungen zu verstehen und anzugehen, Kapazitäten aufzubauen, um die Entwicklung zu steuern, die Folgen zu antizipieren und die KKI mit den notwendigen Fähigkeiten auszustatten, um in dem neuen Szenario erfolgreich zu sein. Die Verbesserung der Fähigkeiten der KKI in dieser sich rasch entwickelnden Landschaft erhöht das Innovationspotenzial an der Schnittstelle von Technologie, Kunst, Kultur und Gesellschaft.
Call-Ziele
Die rasche Entwicklung und der Einsatz von künstlicher Intelligenz durchdringen und verändern Wirtschaft und Gesellschaft zunehmend und wirken sich insbesondere auf die vielfältigen und dynamischen Bereiche der KKI aus, die sich vor allem aus KMU zusammensetzen. Dieser Wandel bietet sowohl innerhalb der KKI als auch in der Wirtschaft und der Gesellschaft insgesamt beträchtliche Innovationschancen und bringt Herausforderungen mit sich, darunter Vorurteile, ethische Dilemmata, Beschäftigungsverlagerungen, Qualifikationsbedarf und Fragen im Zusammenhang mit dem Datenzugang, der Transparenz, der Wahrung der kulturellen Vielfalt und der Achtung der Rechte von Urhebern.
Um ein kultur- und kreativitätsgetriebenes europäisches Innovationsökosystem zu fördern, ist es von entscheidender Bedeutung, diese Auswirkungen zu verstehen und anzugehen, Kapazitäten aufzubauen, um die Entwicklung zu steuern, die Folgen zu antizipieren und die KKI mit den notwendigen Fähigkeiten auszustatten, damit sie in dem neuen Szenario erfolgreich sein kann. Die Verbesserung der Fähigkeiten der KKI in dieser sich rasch entwickelnden Landschaft erhöht das Innovationspotenzial an der Schnittstelle von Technologie, Kunst, Kultur und Gesellschaft.
Initiativen an der Schnittstelle zwischen Kunst, Technologie, Wissenschaft und Gesellschaft, wie STARTS - Science, Technology, and the Arts - der EU, zeigen die Vorteile der Einbeziehung von Künstler*innen und Kreativschaffenden, um Innovationen voranzutreiben und Technologien zu entwickeln, die den Einzelnen ansprechen und die kulturelle Vielfalt widerspiegeln. Künstlerische Fähigkeiten wie Intuition, Vorstellungskraft und Kreativität, die von der KI nur schwer nachgebildet werden können, sowie Fachwissen in den Bereichen Design, Visualisierung und Geschichtenerzählen, um nur einige zu nennen, liefern frische Ideen und einzigartige Erkenntnisse für die Entwicklung von KI-Werkzeugen, die auf den Menschen ausgerichtet sind, spezifische Herausforderungen angehen und so konzipiert sind, dass sie ethisch, nachhaltig, vertrauenswürdig und kulturell sensibel sind und die Nutzererfahrung verbessern.
Um die vielschichtigen Verflechtungen zwischen KI und KKI anzugehen und ein nachhaltiges, innovatives Umfeld zu fördern, könnten die folgenden Bereiche zu den erwarteten Ergebnissen dieses Themas beitragen:
- Erforschung der Auswirkungen von KI - einschließlich generativer KI und neu entstehender KI-Systeme - auf die Märkte und das Publikum der Kultur- und Kreativwirtschaft, angefangen bei einzelnen Künstler*innen und Kreativen bis hin zu Prozessen, Dienstleistungen, Produkten und Verbraucherinteraktionen.
- Untersuchung der aktuellen und potenziellen Anwendungen von KI in der Kultur- und Kreativwirtschaft, die Kreativität, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit fördern.
- Konzentration auf die Integration von KI in denjenigen Kultur- und Kreativindustrien, in denen sie am stärksten störend wirkt oder am meisten benötigt wird, um Prozesse zu optimieren und Geschäftsmöglichkeiten zu nutzen, wobei die wichtigsten Risiken, Veränderungen bei den Beschäftigungs- und Berufsprofilen sowie der Bedarf an Aus- und Weiterbildung und Kapazitätsaufbau ermittelt werden.
- Entwicklung eines fundierten Verständnisses dafür, wie die Überschneidung von KKI und KI Innovationen sowohl innerhalb der KKI als auch in anderen Sektoren vorantreiben kann, indem Geschäftsprozesse gefördert werden, die die kulturelle Vielfalt respektieren und fördern, die Auffindbarkeit europäischer Inhalte begünstigen und die menschliche Kreativität schützen und belohnen.
- Untersuchung des noch nicht ausgeschöpften Potenzials der Kreativität und der Künste, um sich mit KI-Entwicklungen zu befassen und gegebenenfalls mit KI-Spezialisten und Dritten zusammenzuarbeiten. Dies kann darauf abzielen, vertrauenswürdige, ethisch vertretbare und benutzerfreundliche intelligente Systeme zu entwickeln, die die Bedürfnisse der Menschen erfüllen, die Benutzererfahrung verbessern, die kulturelle Vielfalt wahren, Vorurteile (einschließlich Vorurteile in Bezug auf Geschlecht, Sex, Alter, Ethnie, sexuelle Orientierung und Migrantenstatus) ausräumen, die Wettbewerbsfähigkeit der KKI stärken und die gesellschaftliche Akzeptanz von KI fördern.
- Entwicklung von Pilotprojekten, Leitlinien und innovativen Toolkits, einschließlich Anwendungsfällen, Checklisten und Algorithmen, die die Bedürfnisse und Werte der KKI, die kulturelle Vielfalt und den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum, einschließlich des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte, berücksichtigen.
- Erleichterung der Interaktion zwischen Künstler*innen und Kreativen, KI-Entwickler*innen, Kultureinrichtungen, Kreativunternehmen und gegebenenfalls Dritten, um den Wissenstransfer zu fördern und KI-gestützte Innovationen in der KKI zu verbessern.
- Mechanismen oder Plattformen für Zusammenarbeit, Peer-Learning und Wissensaustausch bereitstellen, um Kapazitäten aufzubauen und kreativitätsgestützte Innovationen zu fördern und gleichzeitig humanistische Perspektiven in die KI durch Dialoge zu integrieren, die Kreativität und Kunst mit KI-Gemeinschaften in Forschung, Politik und Praxis verbinden.
- Bewertung der Rolle, die Kulturorganisationen bei der Schulung von KI-Systemen in ihren Kompetenzbereichen spielen können, um Mehrsprachigkeit und kulturelle Vielfalt in digitalen Umgebungen darzustellen und die Zugänglichkeit zu fördern, sowie des Ausmaßes, in dem KI zu ihrer Wertschöpfung beiträgt, indem sie traditionelle Methoden und Praktiken verbessert und die Interaktion mit ihrem Publikum personalisiert.
- Erarbeitung strategischer Empfehlungen für politische Maßnahmen und Praktiken, die eine für beide Seiten vorteilhafte Beziehung zwischen KI und KKI fördern, Lösungen für die faire Verwaltung von Rechten vorschlagen und Herausforderungen in den Bereichen Beschäftigung, Qualifikationen und Innovation angehen.
Die Vorschläge sollten von Anfang an Vertreter*innen der KKI, einschließlich der Kunst und des kulturellen Erbes, einbeziehen, um ihre zentrale Rolle bei der Entwicklung der Aktivitäten zu gewährleisten. Die Vorschläge müssen nicht die gesamte KKI abdecken, sondern können sich auf einen bestimmten Bereich konzentrieren, der gründlich analysiert wird, um eine solide Wissensbasis zu schaffen und strategische Richtungen und Wege zur Verbesserung aufzuzeigen.
Die Vorschläge sollten in angemessenem Umfang auf bestehendem Wissen, Aktivitäten und Netzwerken aufbauen, insbesondere auf solchen, die von der Europäischen Union finanziert werden. Sie sollten sich um Komplementaritäten mit einschlägigen Projekten bemühen, die im Rahmen der Horizon Europe Cluster 2 und 4 finanziert werden, und Synergien mit Projekten untersuchen, die sich mit KI und den Kultur- und Kreativsektoren und -industrien befassen und von anderen EU-Programmen wie Creative Europe und Digital Europe finanziert werden.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten zu mindestens drei der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Politische Entscheidungsträger*innen, die Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW) und andere Stakeholder erhalten Einblicke in die Auswirkungen von KI, einschließlich, aber nicht beschränkt auf generative KI, auf Künstler*innen, Kreative, Kulturschaffende, Kreativunternehmen und auf den Markt für kulturelle und kreative Güter und Dienstleistungen sowie auf die Zukunft der kreativen Arbeit.
- Politische Entscheidungsträger*innen, Forschung (einschließlich SSH-Disziplinen), Bildung, Industrie und Gesellschaft profitieren von soliden, evidenzbasierten politischen Empfehlungen und konkreten Lösungen, die ein für beide Seiten vorteilhaftes Zusammenspiel von KKI und KI fördern. Diese politischen Empfehlungen und Lösungen zielen auf einen faireren Markt ab, der Transparenz, Fairness, Nicht-Diskriminierung, Vielfalt und Verantwortlichkeit durch Design fördert und gleichzeitig die künstlerische Freiheit respektiert.
- Politischen Entscheidungsträgern*innen, der KKI und Interessenvertreter*innen werden Fallstudien und evidenzbasierte politische Empfehlungen an die Hand gegeben, um das Potenzial der KKI für KI-Innovationen nutzbar zu machen und menschenzentrierte, unvoreingenommene KI-Anwendungen zu fördern.
- Rahmen, Protokolle und Werkzeuge für die Verwaltung von geistigem Eigentum und Persönlichkeitsrechten bei der Entwicklung, Schulung und Nutzung von KI sowie für den Umgang mit unbefugter Datennutzung und Rechtsverstößen stehen den KKI und Behörden zur Verfügung.
- Zur Erleichterung der Interaktion zwischen Künstler*innen, Kreativen, KI-Spezialisten, Kultureinrichtungen und Kreativunternehmen werden Mechanismen oder Plattformen vorgeschlagen, wie z. B. von der KKI geleitete Kompetenzzentren oder Knotenpunkte. Diese werden den Austausch von Wissen und Erfahrungen über KI-gestützte Innovationen erleichtern und darauf abzielen, neue Lösungen zu entwickeln, die den Bedürfnissen der KKI und der Gesellschaft insgesamt dienen und letztlich die kreativitätsgetriebene Innovation fördern.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 50 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 2 - Culture, Creativity and Inclusive SocietyHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 2 - Culture, Creativity and Inclusive Society(1200kB)
Kontakt
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