Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Brückenschlag zwischen historischer Vergangenheit und künftigem Potenzial durch Schutz, Bewahrung und angepasste Nutzung des umstrittenen und widersprüchlichen europäischen Erbes
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 2 - Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft
Call Nummer
HORIZON-CL2-2025-01-HERITAGE-08
Termine
Öffnung
15.05.2025
Deadline
16.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 3.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.500.000,00 und € 3.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollten die vielfältigen Perspektiven auf eine bewegte Vergangenheit und deren Auswirkungen auf das kulturelle Erbe untersuchen, wobei der Schwerpunkt auf Kulturgütern liegen sollte, die mit kolonialen, totalitären und autoritären Regimen in Verbindung stehen und möglicherweise mit voreingenommenen oder diskriminierenden Überzeugungen verbunden sind.
Call-Ziele
Das reiche europäische Kulturerbe umfasst zahlreiche Objekte, Dokumente in Bibliotheken, Museen und Archiven, aber auch Stätten und Kulturlandschaften, die an eine komplexe und oft bewegte Vergangenheit erinnern. Dieses oft umstrittene und häufig vernachlässigte oder vom Verfall oder der Aufgabe bedrohte Erbe stellt eine große Herausforderung für die Bewahrung, Erhaltung, Interpretation und das Engagement dar. Ein besseres Verständnis der Dissonanzen und Anfechtungen im Zusammenhang mit Kulturgütern ist nicht nur für den Schutz der Erinnerung und des kulturellen Erbes von entscheidender Bedeutung, sondern auch für die Förderung des historischen Verständnisses, des kulturellen Dialogs und der Versöhnung bei fortbestehenden Dissonanzen.
Die Vorschläge sollten die vielfältigen Perspektiven auf eine bewegte Vergangenheit und ihre Auswirkungen auf das kulturelle Erbe erforschen, wobei der Schwerpunkt auf Kulturgütern liegt, die mit kolonialen, totalitären und autoritären Regimen in Verbindung stehen und mit voreingenommenen oder diskriminierenden Überzeugungen verbunden sein können. Durch die Auseinandersetzung mit solchen komplexen und oft schmerzhaften Hinterlassenschaften sollten die Vorschläge zu einer breiteren Reflexion über partizipatorische Ansätze bei der Verwaltung des kulturellen Erbes beitragen. Die Vorschläge sollten auch einen geschlechtsspezifischen und intersektionellen Ansatz verfolgen, um die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern und integrativere Gesellschaften aufzubauen. Darüber hinaus ist auch das Zusammenspiel von Kultur und Natur bei der Verwaltung von Kulturlandschaften von entscheidender Bedeutung, da ein Gleichgewicht zwischen menschlichen und ökologischen Werten erforderlich ist, um eine nachhaltige Erhaltung zu gewährleisten.
Die Vorschläge sollten ein kollaboratives und multidisziplinäres Netzwerk von Fachleuten einrichten. Es könnte sich auf Fachwissen aus bestimmten Disziplinen und Bereichen stützen, z. B. Anthropologie, Geschichte, Kulturerbe-Wissenschaft (mit Schwerpunkt auf Erhaltung und Ausstellung sowie Museumskuration), Medien und interkulturelle Kommunikation, Politikwissenschaft und wissenschaftliche Bildung. Forscher*innen und Expert*innen mit thematischem Fachwissen in den Bereichen Gedächtnisforschung, Krieg und Konflikt, Dekolonisierung, posttotalitäre Regime und/oder Intersektionalität könnten einen zusätzlichen Nutzen bringen. Die Einbindung der Kultur- und Kreativwirtschaft und der lokalen Behörden könnte dazu beitragen, die praktische Anwendung dieses Forschungsnetzwerks zu gewährleisten.
Dieses kollaborative Netzwerk sollte eine umfassende strategische Forschungs- und Innovationsagenda für die Bewahrung, Erhaltung, Weitergabe und angepasste Wiederverwendung von umstrittenem und dissonantem Kulturerbe in ganz Europa entwickeln. Diese Agenda sollte Trends, eindeutige Triebkräfte, Lücken und Möglichkeiten aufzeigen, um den Mehrwert ergänzender Forschungsaktivitäten oder -initiativen in diesem Bereich hervorzuheben. Das vorgeschlagene Konsortium sollte eine aktive Rolle bei der Förderung kritischer Dialoge über verbleibende Kontroversen und deren nachhaltige Auswirkungen auf die heutige Gesellschaft spielen. Die Vorschläge sollten eine Bewertung mit politischen Empfehlungen für die Dokumentation, Revitalisierung (z. B. besseres Verständnis von Erhaltung, Restaurierung, Übertragung und Transformation) und adaptive Wiederverwendung von dissonanten und umstrittenen Kulturgütern enthalten, um historische und kulturelle Werte zu erhalten. Die Empfehlungen sollten öffentliche Verwaltungen, insbesondere lokale Behörden, und die Kultur- und Kreativwirtschaft beim Umgang mit umstrittenem Kulturerbe und bei der Zusammenarbeit mit der lokalen Gemeinschaft unterstützen.
Die Vorschläge sollten Empfehlungen enthalten, wie umstrittene Objekte, Dokumente, Stätten und Kulturlandschaften für Bildungs- und Kulturtourismuszwecke genutzt werden können, um das historische Verständnis, den kulturellen Dialog und die Versöhnung zu fördern. Zur Bewältigung der Herausforderungen, die diese Kulturgüter mit sich bringen, sollten die Vorschläge innovative Ansätze beinhalten, die der Nachhaltigkeit und dem Erhalt für künftige Generationen Vorrang einräumen.
Die Vorschläge könnten darauf abzielen, Bildungsprogramme zu entwickeln, die sich an verschiedene Zielgruppen richten, darunter junge Menschen, lokale Gemeinschaften und internationale Tourist*innen, um das Engagement künftiger Generationen bei der Bewältigung komplexer historischer Herausforderungen sicherzustellen. Es könnten Pilotprogramme durchgeführt werden, um die Wirksamkeit dieser Instrumente und Empfehlungen zu bewerten. Öffentliche Einrichtungen, die ein Interesse daran haben, die langfristige und nachhaltige Nutzung dieser Bildungsinstrumente zu unterstützen, könnten in diese Bemühungen einbezogen werden.
Ein weiterer Aspekt, der in der strategischen Agenda berücksichtigt werden sollte, sind Empfehlungen für die Integration von umstrittenen und umstrittenen Kulturgütern in nachhaltige Tourismuspraktiken, die ihren sensiblen Charakter respektieren und zur nachhaltigen Entwicklung lokaler Gemeinschaften beitragen. Die Nutzung bestehender digitaler Tools und Plattformen zur Förderung virtueller Touren, Augmented-Reality-Erfahrungen und interaktiver Bildungsinhalte, die diese Kulturgüter einem breiteren Publikum zugänglich machen und die Besuchererfahrung verbessern, könnte als Mehrwert betrachtet werden.
Bei der Gestaltung der oben genannten strategischen Forschungs- und Innovationsagenda sollte der Vorschlag die wichtigsten EU-finanzierten Projekte in diesem Forschungsbereich aufzeigen und Vorschläge zur Stärkung der Zusammenarbeit und Vernetzung in diesem Bereich machen. Er könnte auch Ergebnisse aus der bestehenden evidenzbasierten Forschung nutzen, einschließlich der Erkenntnisse aus EU-finanzierten Projekten. Zu diesem Zweck wird den Antragstellern empfohlen, sich mit bereits finanzierten Projekten im Rahmen von Horizont Europa zu vernetzen und darauf aufzubauen, insbesondere mit den Aufforderungen HORIZON-CL2-2023-HERITAGE-01-04 Kulturelles Erbe im Wandel - dem Wandel mit Zuversicht begegnen, HORIZON-CL2-2024-HERITAGE-01-04 Europas kulturelles Erbe und Kunst - Förderung unserer Werte im In- und Ausland, Horizont 2020 oder gegebenenfalls anderen EU-Programmen, z. B. Global Europe. Die Antragsteller werden auch aufgefordert, die von der Europäischen Forschungsinfrastruktur für die Kulturerbeforschung angebotenen Dienste zu berücksichtigen.
Gegebenenfalls sollten die Vorschläge die Daten und Dienste nutzen, die über die in der European Open Science Cloud zusammengeschlossenen europäischen Forschungsinfrastrukturen verfügbar sind, sowie die Daten aus den einschlägigen Datenräumen. Besondere Anstrengungen sollten unternommen werden, um sicherzustellen, dass die im Rahmen dieses Themas produzierten Daten FAIR (Findable, Accessible, Interoperable and Re-usable) sind.
Die internationale Zusammenarbeit wird gefördert.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Der Dialog zwischen Akademiker*innen, lokalen Behörden und Gemeinden wird durch eine strategische Forschungs- und Innovationsagenda gestärkt, die Trends, Triebkräfte, Lücken und Möglichkeiten aufzeigt und den Mehrwert für weitere Forschung in diesem Bereich hervorhebt.
- Akademische Forscher*innen und Praktiker*innen (auch aus den SSH-Disziplinen) arbeiten zusammen, um konkrete Forschungsergebnisse in realen Kontexten anzuwenden und sich den Herausforderungen zu stellen, die sich aus dem umstrittenen, von Vernachlässigung, Verfall oder Aufgabe bedrohten Kulturerbe ergeben.
- Kultur- und Kreativindustrien (KKI) und lokale Behörden haben Zugang zu innovativen Lösungen, um umstrittenes kulturelles Erbe wiederzubeleben und zu überdenken, um seine Bewahrung, Erhaltung und Anpassungsfähigkeit für die Nutzung sicherzustellen und gleichzeitig zukünftige Generationen in die Bewältigung komplexer historischer Herausforderungen einzubeziehen.
- Politischen Entscheidungsträgern*innen und Behörden werden umsetzbare Empfehlungen an die Hand gegeben, um das mangelnde Bewusstsein für umstrittenes Kulturerbe zu bekämpfen, wobei der Schwerpunkt auf Bildung und nachhaltigem Kulturtourismus als Schlüsselbereichen liegt.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 33 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 2 - Culture, Creativity and Inclusive SocietyHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 2 - Culture, Creativity and Inclusive Society(1200kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren