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Call-Eckdaten
Bewährte Verfahren für mehr Autonomie von Menschen mit Behinderungen, einschließlich körperlicher, geistiger, intellektueller und sensorischer Behinderungen
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 2 - Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft
Call Nummer
HORIZON-CL2-2025-01-TRANSFO-09
Termine
Öffnung
15.05.2025
Deadline
16.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 10.200.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.400.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ein Schlüsselaspekt für die Autonomie und Unabhängigkeit von Menschen mit Behinderungen ist der Zugang zu integrativer Bildung, Ausbildung, aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen und Beschäftigung auf dem offenen Arbeitsmarkt. Vielversprechende Unterstützungspraktiken in diesen Bereichen sollten erfasst, analysiert und getestet werden, einschließlich der Integration und Kommunikation zwischen verschiedenen Diensten für einen nutzerzentrierten Ansatz.
Call-Ziele
Im UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird das Recht auf individuelle Autonomie und Unabhängigkeit für Menschen mit Behinderungen anerkannt, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen. Die Gewährleistung dieses Rechts erfordert eine differenzierte Landschaft von Maßnahmen in allen Bereichen der Gesellschaft, einschließlich der Gewährleistung von Zugänglichkeit und qualitativ hochwertigen, auf den Menschen ausgerichteten Unterstützungsdiensten.
Erschwingliche und gemeindenahe Dienste und Maßnahmen, die den individuellen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen entsprechen, sind eine Grundvoraussetzung für Autonomie und Unabhängigkeit. Sozial- und Unterstützungsdienste und -maßnahmen müssen inklusiv und für Menschen mit Behinderungen jeden Alters und mit jeder Behinderung zugänglich sein. Die Vorschläge können sich auf eine bestimmte Behinderung konzentrieren oder mehrere Behinderungen ansprechen. Die Forschung (auch in den SSH-Disziplinen) sollte sich mit Hindernissen und Lösungen in Bezug auf bestimmte Behinderungen befassen, um Inklusion, Entscheidungsfindung und Autonomie zu verbessern, wobei die integrierte und personenzentrierte Unterstützung durch die Familien zu berücksichtigen ist. Die Rolle der Familie als Betreuerin und als erste Instanz zur Förderung der Inklusion muss angesprochen werden. Es könnten auch verschiedene Lösungen für barrierefreies und integratives Wohnen erforscht werden.
Initiativen des Europäischen Bildungsraums wie die Empfehlung des Rates über Wege zum schulischen Erfolg zielen darauf ab, Chancengleichheit und Inklusion im Bildungswesen zu fördern. Eine breite Palette von Maßnahmen und Peer-Learning-Aktivitäten zur Unterstützung der integrativen Bildung wird ebenfalls durchgeführt, insbesondere durch zwei Arbeitsgruppen des strategischen Rahmens des Europäischen Bildungsraums: Arbeitsgruppe "Gleichheit und Werte in der allgemeinen und beruflichen Bildung" und Arbeitsgruppe "Schulen - Wege zum Schulerfolg".
Die Vorschläge sollten die Auswirkungen - einschließlich der Auswirkungen auf das Selbstwertgefühl von Menschen mit Behinderungen - der integrativen Bildung gegenüber der Sonderpädagogik oder Sonderschulen/-klassen zur Förderung der Autonomie von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen. In den Vorschlägen kann auch die Rolle der Sonderausbildung und des lebenslangen Lernens für Menschen mit körperlichen, geistigen, intellektuellen oder sensorischen Behinderungen berücksichtigt werden.
Neue und innovative Wege zur Stärkung der Autonomie von Menschen mit Behinderungen müssen erforscht und erprobt werden, um Ungleichheiten zu verringern, ihre volle Eingliederung in die Gesellschaft in verschiedenen Lebensbereichen, einschließlich Bildung, Familienleben, Beschäftigung, Wohnformen, Freizeit, Kunst, Kultur und Sport, zu fördern und ihre Lebensqualität sowie die Lebensqualität und das Wohlbefinden ihrer Familien zu verbessern. Dazu gehört auch der Einsatz von Hilfstechnologien und anderen zugänglichen digitalen Technologien sowie von Maßnahmen und Instrumenten der künstlichen Intelligenz (KI) zur Verbesserung der Zugänglichkeit in der Gesellschaft und der allgemeinen Kommunikation, der sozialen Teilhabe und der Integration von Menschen mit Behinderungen.
Die mögliche Einsamkeit, die Auswirkungen auf das emotionale Wohlbefinden und die Inaktivität vieler Menschen mit Behinderungen müssen bei der Entwicklung von Konzepten zur Stärkung ihrer Autonomie und Unabhängigkeit berücksichtigt werden. Darüber hinaus muss das höhere Risiko von Menschen mit Behinderungen, Opfer von Missbrauch, Vernachlässigung (einschließlich Selbstvernachlässigung), Betrug und Aggression zu werden, berücksichtigt werden, auch wenn eine Behinderung (aus einer intersektionalen Perspektive) mit anderen Bedingungen kombiniert wird, die eine Quelle der Gefährdung darstellen können (z. B. Alter, Geschlecht, Migranten*innenstatus, Diskriminierung aufgrund der Rasse oder ethnischen Herkunft). Einsamkeit und andere psychische Gesundheitsprobleme (z. B. Burnout), unter denen pflegende Angehörige oder andere informell Pflegende leiden, können ebenfalls berücksichtigt werden.
Die Vorschläge sollten die Einbeziehung der Zivilgesellschaft und einen Dialog vorsehen, um eine breitere Beteiligung und Übernahme zu ermöglichen. Vorschläge sollten nach Möglichkeit Synergien und Zusammenarbeit mit Projekten anstreben, die im Rahmen des Themas HORIZON-HLTH-2025-01-STAYHLTH-01: Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit geistiger Behinderung und ihren Familien finanziert werden. Gegebenenfalls sollten die Vorschläge die Daten und Dienste nutzen, die über die in der European Open Science Cloud zusammengeschlossenen europäischen Forschungsinfrastrukturen verfügbar sind, sowie die Daten aus den einschlägigen Datenräumen. Besondere Anstrengungen sollten unternommen werden, um sicherzustellen, dass die im Rahmen dieses Themas produzierten Daten FAIR (Findable, Accessible, Interoperable and Re-usable) sind.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten zu einigen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen (mindestens drei Ergebnisse):
- Entwicklung innovativer, evidenzbasierter politischer Ansätze zur Förderung der Autonomie von Menschen mit Behinderungen jeden Alters und jeder Art von Behinderung oder Beeinträchtigung.
- Entwicklung von Praktiken, die die volle Eingliederung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in verschiedenen Lebensbereichen, einschließlich Bildung, Familienleben, Beschäftigung, Wohnen, Freizeit, Kunst, Kultur und Sport, gleichberechtigt mit anderen erleichtern.
- die nahtlose Nutzung von barrierefreien und unterstützenden Technologien, einschließlich digitaler Technologien und künstlicher Intelligenz, in der Gemeinschaft und den damit verbundenen Dienstleistungen und Infrastrukturen. Wenn möglich, Ermittlung spezifischer Maßnahmen und Instrumente für verschiedene Lebensbereiche von Menschen mit Behinderungen, z. B. Bildung, Einstellung, Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und unabhängiges Leben.
- Ermittlung und Vergleich der Zweckmäßigkeit verschiedener Optionen für Politiken und Maßnahmen, die darauf abzielen, die Autonomie und die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen sowie die Lebensqualität und das Wohlergehen ihrer Familien zu verbessern, unter Anwendung eines personenzentrierten Ansatzes, der die individuellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt und sicherstellt, dass sie in den vollen Genuss der Menschenrechte und Grundfreiheiten kommen, gleichberechtigt mit anderen.
- Ermittlung der für die Erzielung wirksamer Ergebnisse relevanten Akteure (öffentliche Akteure, Organisationen der Zivilgesellschaft, Privatsektor, Akteure der Sozialwirtschaft usw.) und Untersuchung ihrer Rolle und ihres Zusammenwirkens im Hinblick auf die Bewertung der Integration verschiedener sozialer, unterstützender und grundlegender Dienste (einschließlich z. B. Verkehr oder Wohnen), die zur Förderung der Autonomie und der Eingliederung in die Gemeinschaft erforderlich sind.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 50 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 2 - Culture, Creativity and Inclusive SocietyHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 2 - Culture, Creativity and Inclusive Society(1200kB)
Kontakt
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