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Call-Eckdaten
Stärkung der EU-Pflanzenzüchtungsforschung und des Innovationsökosystems für eine wettbewerbsfähige, widerstandsfähige und nachhaltige Landwirtschaft
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 6 - Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
Call Nummer
HORIZON-CL6-2025-02-FARM2FORK-09
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
16.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Erfolgreiche Vorschläge sollten einen Beitrag zu den Zielen der Gemeinsamen Agrarpolitik und des Europäischen Green Deals für widerstandsfähige und nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme leisten und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit des Agrarsektors innerhalb der planetarischen Grenzen sicherstellen. Die Vorschläge sollten auch die Mitteilung der Kommission unterstützen: Mit der Natur die Zukunft gestalten: Förderung der Biotechnologie und der biologischen Landwirtschaft in der EU unterstützen und zu den erwarteten Auswirkungen des Ziels beitragen, indem sie Landwirt*innen und relevante Akteur*innen im Agrar- und Ernährungssektor in die Lage versetzen, nachhaltige, effiziente, rentable, zirkuläre und treibhausgasarme landwirtschaftliche Systeme zu betreiben, die zu Klimaneutralität und Klimaresistenz beitragen.
Call-Ziele
Die Pflanzenproduktion steht vor wachsenden Herausforderungen. Dazu gehören die dringende Notwendigkeit der Anpassung an den Klimawandel, die Verbesserung der Wasser- und Nährstoffeffizienz, der Schutz der biologischen Vielfalt, die Verbesserung der Bodengesundheit, die Verringerung der Umweltauswirkungen sowie die Gewährleistung von Ernährungssicherheit und Widerstandsfähigkeit. Die Bewältigung dieser komplexen Probleme erfordert innovative Lösungen sowie die Erhaltung und nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen, um widerstandsfähige und anpassungsfähige Nutzpflanzen zu entwickeln. Die Priorisierung von Diversifizierung, Widerstandsfähigkeit und ökologischen Ansätzen - einschließlich des ökologischen Landbaus - wird nachhaltige landwirtschaftliche Systeme stärken und die allgemeine Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft erhöhen.
Die Unterstützung intelligenter, zukunftsorientierter Pflanzenzüchtungsprogramme, bei denen Merkmale im Vordergrund stehen, die die Widerstandsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Anpassungsfähigkeit von Nutzpflanzen verbessern, ist ein wichtiges Ziel für die nächsten Jahre, um die Ernährungssicherheit zu verbessern. Um diese Ziele zu erreichen, muss sichergestellt werden, dass Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Züchtungssektor, Zugang zu wissenschaftlichem Spitzenwissen, modernen Züchtungstechnologien und hochqualifizierten Arbeitskräften haben. Dies wird die Innovation vorantreiben und sicherstellen, dass die neuesten Fortschritte sowohl den Landwirt*innen als auch der gesamten Züchter*innengemeinschaft zugute kommen. Darüber hinaus sind Marktzugangsverfahren für neue Sorten, einschließlich Sortenprüfung und -registrierung, von entscheidender Bedeutung für die Realisierung dieser Vorteile, und der Forschungs- und Entwicklungsbedarf in Bezug auf vorrangige Eigenschaften und Werte für den Anbau sollte ermittelt werden.
Eine bessere Koordinierung der Forschungstätigkeiten ist von entscheidender Bedeutung, um die derzeitige Fragmentierung der öffentlichen und privaten Forschungsanstrengungen zu überwinden. Eine stärkere Zusammenarbeit auf internationaler, regionaler und nationaler Ebene wird dazu beitragen, die Bedürfnisse von Landwirt*innen, Züchter*innen, Forscher*innen, Branchenvertreter*innen und der Gesellschaft insgesamt zu berücksichtigen. Ein stärker vernetzter und kohärenterer Ansatz hat das Potenzial, die Effizienz des Forschungs- und Züchtungsökosystems zu steigern, Innovationsprozesse zu straffen, sie auf die Bedürfnisse aller Beteiligten abzustimmen und die Wettbewerbsfähigkeit der Wertschöpfungskette in der Agrar- und Ernährungswirtschaft zu fördern.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten:
- eine umfassende Bestandsaufnahme der relevanten Pflanzenzüchtungsbedürfnisse von Landwirt*innen, Züchter*innen, Industrie und Gesellschaft sowie der damit verbundenen Aktivitäten innerhalb der EU durchführen;
- die verfügbare Infrastruktur, einschließlich modernster Infrastruktur und Demonstrationsanlagen, bewerten und Lücken aufzeigen, die geschlossen werden müssen, sowie die Möglichkeiten zur Unterstützung von Spitzenforschung und Züchtungsaktivitäten, die geeignet sind, die Bedürfnisse verschiedener landwirtschaftlicher Sektoren, einschließlich des Marktzugangs, abzudecken;
- Nachweise und Erkenntnisse darüber zu liefern, wie die derzeitigen Finanzierungsquellen und Finanzierungsmodelle auf EU-, regionaler und nationaler Ebene zur Unterstützung von Forschung und Innovation im öffentlichen und privaten Sektor der Pflanzenzüchtung mobilisiert werden;
- die Annahme und Umsetzung partizipatorischer Ansätze für Züchtungsaktivitäten zu bewerten und Einblicke in die Integration dieser Methoden zu geben, wobei Wege für die Einbeziehung von Landwirt*innen, Endnutzer*innen und anderen Interessenvertreter*innen aufgezeigt werden, um sicherzustellen, dass die Züchtungsergebnisse den verschiedenen landwirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Bedürfnissen entsprechen;
- einen strukturierten Rahmen für ein EU-weites Netzwerk zu schaffen, das eine enge Zusammenarbeit zwischen Forschungs- und Innovationsakteur*innen, einschließlich Geldgeber*innen, Forschungseinrichtungen und Infrastrukturanbieter*innen, sowie dem öffentlichen und privaten Pflanzenzuchtsektor fördert. Dieser Rahmen könnte durch die Koordinierung und Integration bestehender Netzwerke und Initiativen entwickelt werden, um eine einheitliche Plattform zu schaffen, die die Zusammenarbeit, den Wissensaustausch und gemeinsame Initiativen erleichtert;
- Entwicklung einer strategischen F&I-Roadmap, die die Prioritäten für Forschung und Innovation im Bereich der Pflanzenzüchtung auf EU-Ebene aufzeigt. Vorbereitung der Grundlagen für potenzielle Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit, zur Angleichung der Bemühungen und zur Förderung des öffentlichen und privaten Pflanzenzuchtsektors.
Besonderes Augenmerk sollte dabei auf kleinere, wenig genutzte und Dauerkulturen gelegt werden. Alle Anbausysteme und -methoden, einschließlich des ökologischen Landbaus, sind in den Geltungsbereich einbezogen. Besondere Erwägungen sollten für ökologische Sorten und ökologisches heterogenes Material angestellt werden, um sicherzustellen, dass ihre besonderen Bedürfnisse angemessen berücksichtigt werden.
Die Vorschläge sollten die Perspektiven und Bedürfnisse der verschiedenen 27 EU-Mitgliedstaaten berücksichtigen, um ein hohes Maß an Repräsentativität zu gewährleisten, und dabei auch einschlägige globale Initiativen wie den Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework (GBF) berücksichtigen.
Die Vorschläge sollten die Kohärenz und Komplementarität mit den laufenden einschlägigen Projekten von Horizont Europa, einschließlich der Agrarökologie-Partnerschaft, gewährleisten und die vorhandenen einschlägigen Forschungsergebnisse und -instrumente nutzen, wie sie sich aus den Projekten von Horizont 2020 und Horizont Europa ergeben. Die Zusammenarbeit mit europäischen Forschungsinfrastrukturen wie AnaEE-ERIC, EMPHASIS oder anderen relevanten Forschungsinfrastrukturen wird gefördert.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projekten wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Das kritische Verständnis und die Anwendbarkeit von Förderlandschaften und Finanzierungsmodellen für die Pflanzenzüchtung auf nationaler, regionaler und EU-Ebene werden verbessert, was zu einer effizienteren Koordinierung und Rationalisierung von Forschungs- und Innovationsmaßnahmen zwischen öffentlichen und privaten Akteur*innen führt;
- ein ko-kreatives Umfeld geschaffen wird, das es den Akteur*innen ermöglicht, gemeinsam Forschungslücken und Infrastrukturbedürfnisse für die Pflanzenzüchtung zu identifizieren und zu priorisieren, um koordinierte Forschungsanstrengungen auf nationaler, regionaler und EU-Ebene zu gewährleisten;
- die länderübergreifende F&I-Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und privaten Züchtungssektor und der Forschungsgemeinschaft wird unterstützt, wobei der Schwerpunkt auf gemeinsamen Forschungsprioritäten, kritischen und neu entstehenden Technologien und der Abstimmung der Bemühungen zur Bewältigung der wichtigsten Herausforderungen in der Pflanzenzüchtung liegt;
- Erleichterung des Marktzugangs für neue, verbesserte Sorten, um festgestellte Lücken und Entwicklungsbedürfnisse zu decken.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 33 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and EnvironmentHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and Environment(kB)
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