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Call-Eckdaten
Innovative Lösungen für widerstandsfähige und klimaangepasste Küstengemeinden im Atlantik
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 6 - Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
Call Nummer
HORIZON-CL6-2025-02-COMMUNITIES-03
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
16.09.2025 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Einklang mit dem Europäischen Green Deal, insbesondere der EU-Klimaanpassungsstrategie, der Biodiversitätsstrategie 2030, dem Europäischen Ozeanpakt und der EU-Politik zum Schutz der europäischen Ozeane, Meere und Küsten, wird ein erfolgreicher Vorschlag zu den Auswirkungen dieses Ziels auf die Küstengemeinden beitragen.
Call-Ziele
Etwa eine Milliarde Menschen auf der ganzen Welt leben in gefährdeten, niedrig gelegenen Küstengebieten, die zahlreichen Umweltbedrohungen ausgesetzt sind, wie z. B. extremen Wetterereignissen, dem Anstieg des Meeresspiegels, dem Eindringen von Salzwasser in die Küstenökosysteme, erhöhten Wassertemperaturen und der Versauerung der Ozeane. Der jüngste IPCC-Bericht warnt vor einer weiteren Verschärfung dieser Gefahren und prognostiziert eine Verzehnfachung der Überschwemmungsschäden an den Küsten bis zum Ende des 21. Jahrhunderts sowie potenzielle Schäden an den Küstenökosystemen, der Infrastruktur, den Wirtschaftssektoren, den Lebensgrundlagen und der menschlichen Gesundheit. Eine dringende, koordinierte Anstrengung zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der Küsten ist daher unabdingbar geworden.
Die Notwendigkeit, eine ergebnisorientierte Wissenschaft zu entwickeln, um die Widerstandsfähigkeit von Küstengemeinden zu verbessern, wurde kürzlich von AAORIA, einer Initiative der Wissenschaftsdiplomatie mit Schwerpunkt auf Meeresforschung und Innovation, als vorrangig eingestuft. Die AAORIA-Partner verfügen über eine Fülle bereits vorhandener innovativer Ideen, Kenntnisse und Lösungen für eine verbesserte Widerstandsfähigkeit der Küsten, die von den Küstengemeinden genutzt werden könnten, um spürbare Veränderungen zu bewirken.
Die Europäische Kommission hat zusammen mit der AAORIA-Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahme OKEANO damit begonnen, dieses Wissen zu sammeln und es den Gemeinden rund um den Atlantik zur Verfügung zu stellen. Es bedarf jedoch noch erheblicher Anstrengungen, um die Palette der Lösungen und Dienstleistungen, die den Gemeinschaften zugänglich gemacht und gemeinsam mit ihnen geschaffen werden sollen, weiterzuentwickeln und zu erweitern.
Dieses Thema trägt zur Umsetzung des aktualisierten Aktionsplans für eine nachhaltige, widerstandsfähige und wettbewerbsfähige blaue Wirtschaft im Atlantikraum der Europäischen Union bei.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten alle folgenden Punkte berücksichtigen:
- Zusammenarbeit mit den Küstengemeinden des Atlantiks, um ihre besonderen Herausforderungen, Anliegen, aktuellen Strategien zur Anpassung an den Klimawandel und ihr traditionelles Umweltwissen zu verstehen und wertvolle Erkenntnisse über die spezifischen Bedürfnisse und Prioritäten dieser Gemeinden im Zusammenhang mit der Widerstandsfähigkeit der Küsten zu gewinnen;
- auf die Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der Küsten im Atlantik hinzuarbeiten, indem eine umfassende Toolbox mit wissenschaftlichen Ergebnissen und traditionellem Wissen erstellt und getestet wird, die auf die Bedürfnisse der Gemeinschaften im Hinblick auf eine größere Widerstandsfähigkeit der Küsten eingeht und auf der Arbeit des OKEANO-Projekts aufbaut. Die Toolbox sollte Wissen und Lösungen für verschiedene Aspekte der Küstenresilienz enthalten, einschließlich Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung von Küstenökosystemen als naturbasierte Lösungen. Als Teil des Werkzeugkastens sollten die Vorschläge Methoden und Instrumente in Betracht ziehen und gegebenenfalls entwickeln, die es den Gemeinschaften ermöglichen, die verschiedenen Auswirkungen von Anpassungsaktionen und -maßnahmen, auch auf ihre anfälligsten Mitglieder, zu antizipieren und so die Risiken einer Klima-Fehlanpassung zu vermeiden. In diesem Zusammenhang sollten die Vorschläge die geschlechtsspezifische Dimension und andere soziale Kategorien sowie deren Überschneidungen bei der Katastrophenvorsorge und dem Aufbau von Kapazitäten berücksichtigen. Es sollte ein dynamisches System zur regelmäßigen Aktualisierung und Verfeinerung der Toolbox entwickelt werden, das auf neuen Forschungsergebnissen und Rückmeldungen aus den Gemeinschaften basiert. Eine kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftler*innen, politischen Entscheidungsträger*innen und Vertreter*innen der Gemeinschaften sollte gefördert werden, um die Relevanz und Wirksamkeit der in der Toolbox enthaltenen Lösungen zu gewährleisten;
- Um die Produktion, den Zugang und die Nutzung von Wissen zu verbessern, das den Bedürfnissen der lokalen Gemeinschaften entspricht, und um die Aktivitäten der Living Labs zu unterstützen und zu ergänzen, sollten die Vorschläge eine Schnittstelle entwickeln, die es den Gemeinschaften ermöglicht, eine maßgeschneiderte Mischung von Lösungen für die Küstenresilienz auszuwählen, die ihren Bedürfnissen in einzigartiger Weise entsprechen, und zwar in einer Weise, die die gesellschaftliche Akzeptanz der Lösungen erhöht und gleichzeitig das Risiko von Fehlanpassungen vermeidet;
- Für das digitale Element der Schnittstelle sollten die Vorschläge eine Online-Plattform entwickeln, die das verfügbare Wissen über die Küstenresilienz und die Lösungen mit den Bedürfnissen der Gemeinschaft auf benutzer*innenfreundliche Weise verbindet, und unter interoperable, maßgeschneiderte digitale Anwendungen erstellen. Die Vorschläge sollten die Komplementarität mit anderen bereits bestehenden Plattformen berücksichtigen, z. B. den Plattformen der Mission Restore our Ocean and Waters und der Mission Adaptation to Climate Change. Die Plattform sollte eine einfache Integration mit bestehenden digitalen Entscheidungsfindungs-, Kartierungs- und Planungsinstrumenten ermöglichen, z. B. durch eine API-Integration (Application Programming Interfaces), die es der Plattform ermöglicht, sich mit bestehenden digitalen Instrumenten und Systemen zu verbinden und so einen nahtlosen Austausch von Daten und Funktionen zwischen Systemen zu ermöglichen;
- die Toolbox und die Schnittstelle sollten in Living Labs auf der Grundlage eines systematischen Ansatzes der Mitgestaltung durch die Nutzer*innen in realen Gemeinschaften und Umgebungen getestet und erprobt werden. Die Vorschläge sollten zur Einrichtung von Living Labs in verschiedenen atlantischen Gemeinden führen, z. B. in Küstenstädten, -regionen und -inseln (einschließlich kleiner Inselentwicklungsstaaten), in verschiedenen Teilen des Atlantiks und in anderen relevanten Gemeinden, die an der Schnittstelle von Meeres-, Küsten- und Süßwassergebieten leben, mit besonderem Augenmerk auf diejenigen, die durch die Risiken des Klimawandels besonders gefährdet sind. Diese Living Labs könnten auch als Zentren für die Verbreitung von Wissen, für Schulungen, für das Engagement der Gemeinschaften und für gemeinsame Problemlösungen dienen. Auf der Grundlage der Ergebnisse einschlägiger Projekte sollten die Vorschläge geeignete partizipatorische Verfahren auswählen oder neue Verfahren entwickeln, die ein breites Spektrum von Akteur*innen aus den lokalen Gemeinschaften einbeziehen, in denen die Toolbox und die Schnittstelle zum Einsatz kommen sollen;
- Um die lokalen Küstengemeinden in die Lage zu versetzen, als Reaktion auf Umweltveränderungen in ihrem Gebiet faktengestützte Entscheidungen zu treffen, sollten die Vorschläge auf der Grundlage des Inhalts der Toolbox Innovationen fördern und die menschlichen Fähigkeiten durch die Einrichtung von Lernräumen, Wissensaustausch, Schulungen, partizipative Visionsprozesse und die Entwicklung von Fähigkeiten verbessern. Es sollte darauf geachtet werden, dass die langfristige Nachhaltigkeit dieser Aktivitäten gewährleistet ist.
Die Vorschläge müssen einen Multi-Akteurs-Ansatz verfolgen, um eine angemessene Beteiligung von Forscher*innen und relevanten Akteur*innen (z. B. regionale und lokale Behörden, Bürger*innen, Jugendliche, NRO, lokale Unternehmen, Privatinvestor*innen, soziale Innovator*innen usw.) aus den Zielgemeinden zu gewährleisten. Sie sollten auch SSH-Disziplinen einbeziehen, einschließlich Geschlechterstudien und Sozialwissenschaften für Bürger, wo dies relevant ist.
Die internationale Zusammenarbeit wird nachdrücklich gefördert, insbesondere mit den AAORIA-Partnerländern und anderen atlantischen Ländern.
Um Komplementarität zu gewährleisten und Überschneidungen zu vermeiden, sollten die Vorschläge eine enge Zusammenarbeit mit den einschlägigen laufenden Projekten von Horizont Europa vorsehen, insbesondere mit dem Projekt OKEANO und gegebenenfalls mit den unter dem Thema HORIZON-MISS-2025 01-CLIMA-03 finanzierten Projekten sowie mit den einschlägigen Projekten der Mission "Restore our Ocean and Waters by 2030" und ihrem atlantischen und arktischen Leuchtturm (z. B. A-AAGORA und CLIMAREST) und der Mission Ocean Implementation Platform (MIP), insbesondere im Hinblick auf die Einführung und Ausweitung von Lösungen. Die Vorschläge sollten auch die Ergebnisse anderer Projekte von Horizont 2020 und Horizont Europa berücksichtigen, wie TRIATLAS, die Projekte des ADAPT4COAST-Clusters, ILIAD, DestinE, den digitalen Zwilling des Ozeans der EU und andere einschlägige Projekte, Programme und Initiativen, auch aus den AAORIA-Partnerländern und anderen Ländern rund um den Atlantik, sowie die einschlägigen Arbeiten im Rahmen des OSPAR-Übereinkommens.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen folgenden Zielen beitragen werden:
- Erzielung greifbarer Vorteile und Unterstützung für die Küstengemeinden, Verwaltungsbehörden und Bürger*innen der Atlantikküste, um ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel und anderen ökologischen Herausforderungen, einschließlich derer, die die Küstenökosysteme betreffen, zu erhöhen;
- Verbesserung der Kapazitäten der Küstengemeinden zur Anpassung an den Umweltwandel durch Förderung von Innovation, beruflichen Fähigkeiten und Kompetenzen in einem generationenübergreifenden Kontext. Aufbau einer gemeinschaftlichen Klimakompetenz durch die Schaffung integrativer Lernräume, die auch das lokale kulturelle Erbe und das traditionelle Wissen berücksichtigen und langfristig nachhaltig sind;
- Beitrag zur Umsetzung der Erklärung der All-Atlantic Ocean Research and Innovation Alliance (AAORIA) und insbesondere des kürzlich vereinbarten Aktionsbereichs zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Küstengemeinden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Aufgrund des Umfangs dieses Themas kommen in Brasilien ansässige Rechtspersonen ausnahmsweise für eine Finanzierung durch die Union in Betracht.
Damit die erwarteten Ergebnisse der Maßnahme, nämlich ein Beitrag zur Umsetzung der Erklärung der All-Atlantic Ocean Research and Innovation Alliance (AAORIA), erreicht werden können, ist die Beteiligung von mindestens drei Rechtspersonen mit Sitz in mindestens drei der folgenden Länder als Begünstigte oder assoziierte Partner erforderlich: Argentinien, Brasilien, Kanada, Kap Verde, Ghana, Island, Marokko, Norwegen, Senegal, Südafrika, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 45 Seiten umfassen.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 7 erreichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and EnvironmentHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and Environment(kB)
Kontakt
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