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Call-Eckdaten
Verbesserung der Grünlandbewirtschaftung in europäischen Tierhaltungssystemen
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 6 - Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
Call Nummer
HORIZON-CL6-2025-02-FARM2FORK-06
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
16.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 16.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 8.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollten zu den Zielen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), zu den Zielen des EU Green Deal für widerstandsfähige und nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme, zur EU-Biodiversitätsstrategie, zur Verordnung über die Wiederherstellung der Natur, zur Klimapolitik und zum EU-Aktionsplan für die Entwicklung der ökologischen Erzeugung beitragen. Die Vorschläge werden auch zu den erwarteten Auswirkungen des Ziels beitragen, indem sie Landwirt*innen und relevante Akteur*innen im Agrarsektor in die Lage versetzen, nachhaltige, effiziente, rentable, zirkuläre Landwirtschaftssysteme mit geringen Treibhausgasemissionen zu betreiben, die zur Klimaneutralität und Klimaresistenz beitragen.
Call-Ziele
Gut bewirtschaftetes Grünland ist der Schlüssel für die Nachhaltigkeit der Landwirtschaft in der EU und den assoziierten Ländern und für die Erbringung zahlreicher Ökosystemleistungen, einschließlich Wasserreinigung, Erosions- und Hochwasserschutz, Kohlenstoffbindung und Nahrungsmittelproduktion, sowie für die Erhaltung der biologischen Vielfalt. Grünland kann auch eine wichtige Rolle bei der Versorgung mit Eiweißpflanzen für Futtermittel spielen. Sie sind Schlüsselelemente der europäischen soziokulturellen Landschaften. Der Erhalt und die Funktionen von Grünland in der EU sind jedoch bedroht, unter anderem durch suboptimales Input-Management, Intensivierung, Betriebskonzentration, Klimawandel und Nutzungsaufgabe.
Die Gewährleistung einer nachhaltigen Bewirtschaftung von Grünland und die Verhinderung seines Verschwindens ist für eine nachhaltige Landwirtschaft, eine gesunde Natur und das menschliche Wohlergehen in der EU und den assoziierten Ländern von wesentlicher Bedeutung. Dies erfordert mehr wissenschaftliche Erkenntnisse über Grünlandflächen in ganz Europa, einschließlich ihrer Leistung, ihres Nutzens und ihrer Zielkonflikte (z. B. Klima, Umwelt, biologische Vielfalt, sozioökonomisch). Außerdem müssen Ansätze weiterentwickelt und demonstriert werden, die es ermöglichen, das Anpassungs- und Abschwächungspotenzial von Weideviehsystemen an den Klimawandel sowie andere Vorteile, die sie bieten können, zu bewerten. Darüber hinaus benötigen die Landwirt*innen neues Wissen, innovative Lösungen, Unterstützung und Beratung, um Grünland nachhaltig zu erhalten und degradierte Grünlandlebensräume wiederherzustellen.
In diesem Zusammenhang ist die Rolle der Politik und die Kohärenz zwischen ihr von entscheidender Bedeutung. Forschung und Innovation spielen eine Schlüsselrolle, wenn es darum geht, zu zeigen, dass ordnungsgemäß bewirtschaftete Grünlandsysteme für Landwirt*innen praktikable Optionen sind.
Dieses Thema konzentriert sich auf Weideviehsysteme und umfasst sowohl Dauergrünland, wie es in der Verordnung (EU) 2021/2115 definiert ist, als auch temporäres Grünland, verstanden als Ackerland mit Gräsern oder Grasmischungen mit anderen Arten, das in die Fruchtfolge einbezogen wurde, bevor es die fünf Jahre erreicht hat, die notwendig sind, um als Dauergrünland zu gelten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten sich auf alle folgenden Aktivitäten beziehen und verschiedene Bewirtschaftungssysteme/-ansätze abdecken, von denen einer der ökologische Landbau sein sollte:
- Entwicklung und Operationalisierung von Methoden zur Messung, Überwachung, zum Benchmarking und zur Bewertung der Leistung von Grünlandbewirtschaftungssystemen in verschiedenen Kontexten im Hinblick auf die Erbringung von Ökosystemleistungen (z. B. Produktivität, Kohlenstoffbindung, Nährstoffkreislauf, Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel, Bodengesundheit, Futterwert), die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt, die Verringerung der Emissionen von Treibhausgasen (THG) und Luftschadstoffen sowie soziale Aspekte wie die Rentabilität für Landwirt*innen und Zusatznutzen für andere Interessengruppen. Dies sollte auch eine Analyse der kurz-, mittel- und langfristigen Synergien und Zielkonflikte zwischen den oben genannten Elementen umfassen. Das Benchmarking der Leistung von Grünlandbewirtschaftungssystemen sollte auch einen Vergleich zwischen verschiedenen Ebenen von grasbasierten Wiederkäuersystemen in ähnlichen pedoklimatischen Kontexten umfassen;
- Entwicklung neuer Kenntnisse, innovativer Lösungen/Praktiken und praktikabler Strategien zur Schaffung, Erhaltung und Wiederherstellung von Grünlandsystemen, die produktiv, kosteneffizient, nachhaltig, umweltverträglich und widerstandsfähig gegenüber dem Klimawandel sind. Diese Strategien sollten eine Bewertung der Innovationen im sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Bereich beinhalten, wie z. B. die Marktakzeptanz durch die Akteur*innen der Wertschöpfungskette und die Verbraucher*innen, z. B. durch Standards und Kennzeichnung;
- Entwicklung von Entscheidungsinstrumenten und Strategien auf betrieblicher und landschaftlicher Ebene zur Unterstützung der Landwirt*innen bei der nachhaltigen Bewirtschaftung von Grünland zur Verbesserung der Futterproduktivität und -qualität, der Viehzucht und der Erbringung anderer Ökosystemleistungen auf der Grundlage von dokumentierten Fällen oder In-situ-Demonstratoren;
- Organisation von Aktivitäten zur Mobilisierung des Austauschs von (wissenschaftlichem, praktischem und traditionellem) Wissen und zur Vernetzung der relevanten Akteur*innen. Die Vorschläge sollten praxisorientierte Verbreitungsmaterialien, z. B. audiovisuelles Material, Broschüren usw., entwickeln, in denen Lösungen vorgestellt werden, und diese öffentlich zugänglich machen;
- einschlägige öffentliche Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen zu bewerten und politische Empfehlungen zur Verbesserung ihrer Wirkung und Kohärenz bei der Unterstützung nachhaltiger Grünlandsysteme zu geben;
- Durchführung wirtschaftlicher Kosten-Nutzen-Analysen für die Anwendung der im Rahmen des Projekts entwickelten F&I-Lösungen und Untersuchung des Potenzials von Finanzierungs- oder Anreizinstrumenten, die speziell auf die nachhaltige Bewirtschaftung von Grünlandbewirtschaftungssystemen ausgerichtet sind, einschließlich schadstoffärmerer und weniger Treibhausgasemissionen verursachender Weideviehhaltungssysteme und gegebenenfalls der Wiederherstellung degradierter Grünlandlebensräume.
Die Vorschläge müssen den "Multi-Akteurs-Ansatz" umsetzen und eine angemessene Beteiligung der wichtigsten an der Grünlandbewirtschaftung in Europa beteiligten Akteure gewährleisten, z. B. Landwirt*innen (einschließlich Landwirt*innen, die geschützte Grünlandlebensräume bewirtschaften), Schäfer*innen und damit verbundene Organisationen, insbesondere im Bereich der Wiederkäuer, Berater*innen, politische Entscheidungsträger*innen, Landschafts- und Raumplaner*innen, die Industrie einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, Akteur*innen der Sozialwirtschaft, Verbraucher*innen, nichtstaatliche Umweltorganisationen usw.
Die Vorschläge sollten sich auf Forschungsergebnisse und -instrumente stützen, auch auf solche, die im Rahmen früherer Forschungsprojekte entwickelt wurden. Die Vorschläge sollten eine Vielzahl von Grünlandsystemen unter verschiedenen pedoklimatischen Bedingungen und biogeografischen Regionen in der EU abdecken und Randgebiete, die von der Aufgabe bedroht sind oder anderen Zwängen unterliegen, sowie Gebiete mit Intensivierungstrends hin zum Ackerbau berücksichtigen. Die Maßnahmen sollten einen Vergleich der Leistung und Nachhaltigkeit von Grünlandsystemen mit Mischungen von Pflanzenarten, einschließlich Leguminosen, mit artenreinem Grünland ermöglichen. Ein möglicher Beitrag der GFS könnte die Verknüpfung mit räumlichen Datensätzen über die Weidedichte und die Intensität der Grünlandbewirtschaftung sein, die in ihrem Bestand vorhanden sind. Darüber hinaus sollten auch Daten von Eurostat in Betracht gezogen werden.
Die Vorschläge sollten eine spezielle Aufgabe, angemessene Ressourcen und einen Plan für die Zusammenarbeit mit anderen im Rahmen dieses Themas finanzierten Projekten enthalten. In den Vorschlägen sollte gegebenenfalls die Nutzung von Erdbeobachtungsdaten berücksichtigt werden. Die Vorschläge sollten die Komplementarität mit anderen relevanten Aktivitäten gewährleisten, die im Rahmen anderer Initiativen von Horizont Europa durchgeführt werden, einschließlich derjenigen, die unter den Themen HORIZON-CL6-2025-02-CLIMATE-04, HORIZON-CL6-2025-02-FARM2FORK-04 finanziert werden, sowie mit relevanten Aktivitäten der Horizont Europa-Partnerschaft "Agrarökologie" und anderen relevanten zukünftigen Horizont Europa-Partnerschaften und F&I-Projekten.
Um die gesellschaftlichen und langfristigen Auswirkungen der Aktivitäten über den Lebenszyklus des Projekts hinaus zu verstärken, sollten die Vorschläge auf soziale Innovation und bürgerschaftliches Engagement ausgerichtet sein und eine starke Beteiligung von Bürger*innne/Zivilgesellschaft zusammen mit Hochschulen/Forschung, Industrie/KMU/Start-ups und Regierung/Behörden vorsehen.
Dieses Thema sollte einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) beinhalten. Um die Ziele dieses Themas zu erreichen, wird die internationale Zusammenarbeit gefördert.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen werden:
- Die Verfügbarkeit von Daten, Modellen und Methoden zur Messung, Überwachung, Bewertung und Valorisierung der Multifunktionalität von Grünlandbewirtschaftungssystemen wird verbessert, was allen relevanten Akteuren der Grünlandbewirtschaftung zugute kommt;
- die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Wissen, innovativen Lösungen/Praktiken und Strategien zur nachhaltigen Grünlandbewirtschaftung und deren Nutzung durch die Landwirt*innen wird verbessert;
- Vernetzung, partizipatorische Ansätze und Wissensmobilisierung unter den relevanten Akteur*innen für eine nachhaltige Grünlandbewirtschaftung werden verbessert;
- wissenschaftliche Unterstützung und Empfehlungen für die Entwicklung, Umsetzung und Evaluierung von EU-Politiken, die für Grünland relevant sind, einschließlich der GAP, der EU-Klimapolitik und der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, bereitgestellt werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 45 Seiten umfassen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and EnvironmentHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and Environment(kB)
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