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Call-Eckdaten
Überwindung der Hindernisse für die Ausweitung der Kreislaufwasserwirtschaft in der Landwirtschaft
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 6 - Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
Call Nummer
HORIZON-CL6-2025-02-FARM2FORK-03
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
16.09.2025 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Einklang mit den europäischen Green-Deal-Zielen für die Landwirtschaft, der Klimaanpassungsstrategie und der EU-Wasserpolitik, insbesondere der Wasserrahmenrichtlinie und der Verordnung über die Wiederverwendung von Wasser, werden erfolgreiche Vorschläge dazu beitragen, die Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft gegenüber Wasserknappheit durch verbesserte Kreislaufwassermanagementsysteme zu erhöhen und Landwirt*innen und relevante Akteur*innen in die Lage zu versetzen, landwirtschaftliche Systeme langfristig nachhaltig und ressourceneffizient zu bewirtschaften und so ihre Fähigkeit zur Anpassung an den Klimawandel zu verbessern und gleichzeitig den Druck auf die Gewässer zu verringern, wie für dieses Ziel beschrieben.
Call-Ziele
Nach Angaben der Europäischen Umweltagentur (EUA) sind 30 % der EU-Bevölkerung von Wasserstress betroffen, der jährlich einen wirtschaftlichen Schaden von bis zu 9 Mrd. EUR verursacht. Die Häufigkeit, das Ausmaß und die Auswirkungen von Dürreperioden nehmen zu, und die betroffenen Gebiete werden immer größer. In einigen Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern ist die Landwirtschaft der größte Wassernutzer*innen.
Alternative Wasserquellen und Speichersysteme (z. B. Regenwassernutzung, Regenwassersammlung, Wasserwiederverwendung und -rückgewinnung, Brack- und Meerwasserentsalzung, Anreicherung von Grundwasserleitern usw.) begrenzen die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern und Grundwasser und verringern den ökologischen Fußabdruck der Landwirtschaft und der Lebensmittelsysteme. Einige Hindernisse stehen einer breiteren Nutzung alternativer Wasserquellen noch im Wege. Dazu gehören fehlende Kenntnisse der Landwirt*innen über die Vorteile und Merkmale anderer Wasserversorgungen, Finanzmodelle, die Produktions- und Transportkosten berücksichtigen, saisonale Schwankungen der Wasserqualität mit Nährstoffungleichgewichten und Salzgehalt, Probleme mit Schwermetallen oder neu auftretenden Schadstoffen oder langfristige Auswirkungen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten:
- verschiedene Strategien und Technologien für die Bewässerung oder für andere landwirtschaftliche Zwecke (einschließlich Trinkwasser für die Viehzucht) unter Verwendung alternativer Wasserquellen (unter Berücksichtigung der am besten geeigneten Quellen je nach den spezifischen Bedingungen der Verfügbarkeit, des Klimas, des Bodens, der Sozioökonomie und der Umwelt) langfristig in realen Kontexten in der EU und in den assoziierten Ländern (sofern relevant) in größerem Maßstab als an kleinen Versuchsstandorten testen und dabei den gesamten Wasserkreislauf in der Landwirtschaft abdecken;
- Ermittlung und Erprobung verschiedener Geschäftsmodelle im Hinblick auf die finanzielle Tragfähigkeit und die langfristige wirtschaftliche Nachhaltigkeit (einschließlich Kosten-Nutzen-Analyse oder agrarökonomische Modellierung) für die Einführung alternativer Wasserquellen unter Berücksichtigung verschiedener Szenarien, pädoklimatischer Bedingungen und sozioökonomischer Gegebenheiten;
- Bewertung der langfristigen Auswirkungen der Nutzung alternativer Wasserquellen auf die Gesundheit des Bodens, einschließlich des Bodenmikrobioms, die Produktivität und Qualität der Ernte, die Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln (insbesondere für frisch konsumierte Produkte) sowie auf Süßwasserressourcen und Ökosysteme (Oberflächen- und Grundwasser) unter Berücksichtigung saisonaler Schwankungen der Qualität der Wasserquellen (einschließlich persistenter Chemikalien und der Freisetzung von Mikroplastik) und der Wassermenge, z. B. in Situationen extremer Wasserknappheit;
- Erprobung und Dokumentation kosteneffizienter Methoden und Techniken zur Überwachung der wichtigsten Qualitäts- und Quantitätsparameter in Echtzeit und/oder zur Entfernung von Verunreinigungen (z. B. durch Biofilter) für eine sichere und effiziente Bewirtschaftung von Wasser aus verschiedenen Quellen, mit besonderem Augenmerk auf neu auftretende Verunreinigungen, vor allem in wiedergewonnenem Wasser;
- Identifizierung gesellschaftlicher, verhaltensbezogener und rechtlicher Herausforderungen, die die Verbreitung alternativer Wasserquellen für die Bewässerung noch behindern, und Entwicklung geeigneter Lösungen, um die Verbreitung in der Praxis zu erhöhen;
- Entwicklung, Erprobung und Abgabe von Empfehlungen für verbesserte und gezielte Anreize und politische Maßnahmen auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene, um finanzielle, soziale und wirtschaftliche Hindernisse für die Einführung und Akzeptanz der Kreislaufwasserwirtschaft in der Landwirtschaft durch Landwirt*innen und Verbraucher*innen zu verringern;
- die Verbreitung des vorhandenen Wissens zu verbessern, indem Akteur*innen, Politiken, Projekte und Instrumente miteinander verbunden werden, um die Übernahme von Lösungen durch Praktiker zu beschleunigen, und indem Schulungen und Beratung für Landwirt*innen sowie Demonstrationsaktivitäten angeboten werden. Komplementaritäten mit europäischen und nationalen AKIS-Wissenskanälen oder Ähnlichem sollten geprüft werden.
Die Vorschläge sollten verschiedenen landwirtschaftlichen Systemen/Ansätzen zugute kommen, von denen einer der ökologische Landbau sein sollte.
Die Antragstellenden sollten die effizientesten und modernsten landwirtschaftlichen Verfahren und Technologien anwenden (einschließlich Bewässerung, Boden- und Pflanzenbewirtschaftung usw.), um eine maximale Wirkung zu erzielen.
Dieses Thema sollte einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH), insbesondere im Bereich der Gesellschafts- und Verhaltenswissenschaften, sowie der Übernahme- und Akzeptanzprozesse beinhalten.
Die Vorschläge müssen einen Multi-Akteurs-Ansatz (MAA) verfolgen, an dem zumindest Wissenschaftler*innen, Unternehmen, die im Bereich der Wasserwirtschaft und der Landwirtschaft tätig sind, Landwirt*innen und Verbraucher*innen beteiligt sind, um gemeinsam Wissen und angepasste Lösungen zu schaffen und den Übernahmeprozess zu fördern.
Die Vorschläge sollten Verbreitungsmaßnahmen vorsehen, um Landwirt*innen, Berater*innen und die Gesellschaft im Allgemeinen für den potenziellen Nutzen der Ergebnisse zu sensibilisieren. In diesem Sinne sollten die Vorschläge verschiedene praxisorientierte Verbreitungsmaterialien entwickeln, z. B. audiovisuelles Material, Broschüren usw., in denen die F&I-Lösungen vorgestellt werden, wobei die Nutzung einschlägiger von der Kommission angebotener Unterstützungsdienste, wie z. B. des Horizon Results Booster, geprüft werden sollte.
Die Vorschläge sollten die Komplementarität mit anderen relevanten Aktivitäten im Rahmen von Horizon Europe gewährleisten, einschließlich der Europäischen Partnerschaft für die Landwirtschaft von Daten.
Bei Aktivitäten, die die Anreicherung von Grundwasserleitern betreffen, sollten die Vorschläge die Leitlinien der Arbeitsgruppe Grundwasser (eine der verschiedenen Gruppen unter dem Dach der Gemeinsamen Umsetzungsstrategie für die Wasserrahmenrichtlinie) berücksichtigen, wie z. B. das Guidance Document on Managed Aquifer Recharge under the Water Framework Directive.
Die Antragsteller werden ermutigt, gegebenenfalls auf internationales Fachwissen (insbesondere aus Afrika und dem Mittelmeerraum) zurückzugreifen. Komplementaritäten mit den Partnerschaften PRIMA und Water4All sollten geprüft werden.
Die GFS könnte sich an diesem Thema beteiligen, indem sie ihre Instrumente zur Unterstützung der Analyse einsetzt, z. B. ihre integrierte agrarökonomische Modellierungsplattform (iMAP) für Szenariobewertungen oder spezielle wasserbezogene Modelle.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden Ziele beitragen werden:
- Es werden nachhaltige Wege zur Ausweitung der Nutzung alternativer Wasserquellen durch Landwirt*innen in der Landwirtschaft in verschiedenen Kontexten in der EU und den assoziierten Ländern (soweit relevant) entwickelt;
- Die Landwirt*innen verfügen über bessere Kenntnisse über die langfristigen Auswirkungen alternativer Wasserquellen für die Bewässerung und andere Verwendungszwecke unter besonderer Berücksichtigung neu auftretender Schadstoffe;
- die Widerstandsfähigkeit der landwirtschaftlichen Systeme gegenüber Wasserknappheit wird erhöht, insbesondere in Gebieten, in denen Dürren aufgrund des Klimawandels häufiger, länger und intensiver werden;
- das Bewusstsein und Vertrauen von Landwirt*innen und Verbraucher*innen in die alternative Wassernutzung in der Landwirtschaft wird gestärkt.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 45 Seiten umfassen.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and EnvironmentHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 6 - Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and Environment(kB)
Kontakt
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