Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Vorbereitung der EU auf die künftige Erweiterung: Herausforderungen und Chancen
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 2 - Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft
Call Nummer
HORIZON-CL2-2025-01-DEMOCRACY-03
Termine
Öffnung
15.05.2025
Deadline
16.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 10.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 3.000.000,00 und € 3.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die vorgeschlagene Forschung sollte einerseits das Verständnis der EU-Mitgliedstaaten für die Geschichte, die politische und wirtschaftliche Situation der Kandidatenländer und potenziellen Kandidaten verbessern, und zwar durch sozio-historische Forschung in Verbindung mit einem rechtlichen und wirtschaftlichen Ansatz (unter Einbeziehung von Fachwissen aus den relevanten SSH-Disziplinen). Andererseits sollte es die EU-Bürgerinnen und EU-Bürger und die Zivilgesellschaft dabei unterstützen, ein besseres Verständnis für die Herausforderungen und Chancen im Zusammenhang mit möglichen künftigen Erweiterungen der EU zu erlangen.
Call-Ziele
Wie in mehreren Mitteilungen der Kommission und nach der Verleihung des Kandidatenstatus an Georgien, Moldawien und die Ukraine betont wurde, muss mehr in das Verständnis der Prioritäten, Chancen und Herausforderungen der Erweiterung aus der Perspektive einer EU mit mehr als 30 Mitgliedstaaten investiert werden. Dies bedeutet auch, dass die EU-Mitgliedstaaten besser vorbereitet sein müssen, während die Bürger*innen und die Zivilgesellschaft ein besseres Verständnis dafür entwickeln müssen, was die Erweiterung mit sich bringt.
Die vorgeschlagene Forschung soll einerseits das Verständnis der EU-Mitgliedstaaten für die Geschichte, die politische und wirtschaftliche Situation der Kandidatenländer und der potenziellen Kandidaten verbessern, und zwar durch sozio-historische Forschung in Verbindung mit einem juristischen und wirtschaftlichen Ansatz (unter Einbeziehung von Fachwissen aus den relevanten SSH-Disziplinen). Andererseits sollte es die EU-Bürger*innen und die Zivilgesellschaft dabei unterstützen, ein besseres Verständnis für die Herausforderungen und Chancen im Zusammenhang mit möglichen künftigen Erweiterungen der EU zu gewinnen.
Unter Berücksichtigung früherer Erweiterungen sollten die Vorschläge thematische Einblicke in die gewonnenen Erfahrungen geben und potenzielle Ähnlichkeiten mit den Kandidatenländern aufzeigen, wobei der Schwerpunkt auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Governance-Themen liegen sollte.
Ein flexibler und anpassungsfähiger Ansatz für die Erweiterung, der auf die geopolitische Dynamik und die regionalen Herausforderungen reagiert, könnte notwendig sein. Die Nutzung von Vorausschau und Szenarienplanung kann der EU und den Mitgliedstaaten helfen, künftige Veränderungen zu antizipieren und den Erweiterungsprozess strategisch zu steuern. Dieser Ansatz kann auch die Differenzierung innerhalb der EU-Governance berücksichtigen, um widerstandsfähige, integrative und partizipative Gesellschaften aufzubauen.
Eine vergleichende Analyse der detaillierten Bedingungen der Mitgliedschaft in den Beitrittsverträgen, sowohl in Bezug auf die von den Mitgliedstaaten als auch auf die von den Beitrittsländern beim Beitritt zur Union festgelegten Bedingungen, wie z. B. die Übergangsfristen für die Freizügigkeit von Arbeitnehmer*innen und Personen oder den Erwerb von Immobilien, könnte als interessante Fallstudie für die Kandidatenländer und andere an diesem Prozess beteiligte Stakeholder dienen. Die öffentliche Unterstützung und das Engagement für die EU-Erweiterung sind von entscheidender Bedeutung, schwanken jedoch stark zwischen den Mitgliedstaaten und den Kandidatenländern. Um einen integrativeren Prozess zu fördern, müssen die Vorschläge die Bürger*innen frühzeitig in die Erweiterungsdiskussionen einbeziehen, für Transparenz sorgen und auf politische, wirtschaftliche und soziale Belange eingehen, um die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz des Erweiterungsprozesses zu verbessern. Die Vorschläge sollten sich auch mit der Bereitschaft der EU zur Erweiterung befassen und dabei die "Erweiterungsmüdigkeit" und den zunehmenden Euroskeptizismus innerhalb der Union und in den Kandidatenländern berücksichtigen.
Konkrete Erkenntnisse durch eine vergleichende Analyse der Motive der Beitrittskandidaten, der EU beizutreten, wären von Vorteil, um etwaige Ähnlichkeiten festzustellen und um festzustellen, ob diese Motivationen in den Mitgliedstaaten noch vorhanden sind, sich verstärkt haben oder abnehmen. Die Bemühungen sollten auch auf eine wirksame und umfassende Kommunikation über den EU-Integrationsprozess und die Vorteile der Erweiterung gerichtet sein.
Darüber hinaus sollten die Vorschläge Erkenntnisse über die Rolle des gesellschaftlichen Dialogs und der Bildung bei der Erarbeitung von Lernkonzepten für die EU-Integration und die Erweiterungsperspektive innerhalb der Union sammeln. Diese Forschung könnte gegenseitiges, soziales und interkulturelles Lernen kombinieren, um die Entwicklung lokaler oder regionaler Initiativen der Zivilgesellschaft zu unterstützen. Diese Lernansätze könnten auch auf Erkenntnissen aus dem formalen Lernen in Bildungseinrichtungen oder dem informellen Lernen durch Initiativen der Zivilgesellschaft beruhen. Die Vorschläge sollten das Engagement und den Dialog der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen, um einen breiteren Input zu erhalten und die Beteiligung der Jugend zu fördern.
Um dieses Ziel zu unterstützen, sollten die Vorschläge die wirksamsten Instrumente für die öffentliche Verwaltung und die politischen Entscheidungsträger*innen aufzeigen, um das Verständnis der Bürger*innen für den Erweiterungsprozess zu verbessern, Bildungsmöglichkeiten zu nutzen und das gesellschaftliche Bewusstsein zu schärfen. Die Nutzung neu entstehender digitaler Technologien wie künstliche Intelligenz und soziale Medien könnte sich als nützlich erweisen, um den entscheidenden Bedarf an digitaler Kommunikation zu decken.
In mindestens vier EU-Mitgliedstaaten sollten Pilotprojekte durchgeführt werden, um die Wirksamkeit dieser Instrumente zu bewerten, die auch Synergien mit People-to-People-Programmen wie Erasmus+, dem Europäischen Solidaritätskorps, Interreg oder der Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft haben können, um einen gemeinsamen europäischen Geist zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den Kandidatenländern zu fördern.
Auf der Grundlage der Forschungsergebnisse sollten politische Empfehlungen entwickelt werden, um eine integrative strategische Kommunikation und das Engagement der Bürger*innen für die EU-Integration und die EU-Werte innerhalb der Union und in den Mitgliedstaaten zu fördern. Diese politischen Empfehlungen sollten auch untersuchen, wie der Reformprozess der Beitrittsländer unterstützt werden kann und/oder wie aus den bereits durchgeführten Reformen in Bezug auf Kapitel des Besitzstandes gelernt werden kann, z. B. Kapitel 10 (Informationsgesellschaft und Medien), Kapitel 23 (Justiz und Grundrechte), Kapitel 24 (Justiz, Freiheit und Sicherheit) und Kapitel 34 (Institutionen).
Es wird empfohlen, die Vorschläge mit bereits finanzierten Projekten im Rahmen von Aufforderungen zu Horizont Europa, Horizont 2020 oder anderen EU-Programmen, z. B. Global Europe oder dem Instrument für Heranführungshilfe, zu vernetzen und darauf aufzubauen. Die Bündelung von und die Zusammenarbeit mit anderen ausgewählten Projekten zu diesem Thema und anderen relevanten Projekten wird dringend empfohlen.
Antragstellende zu diesem Thema werden auch ermutigt, die von europäischen Forschungsinfrastrukturen im Bereich der Sozial- und Geisteswissenschaften angebotenen Daten zu berücksichtigen.
Gegebenenfalls sollten die Vorschläge die Daten und Dienste nutzen, die über die in der European Open Science Cloud zusammengeschlossenen europäischen Forschungsinfrastrukturen zur Verfügung stehen, sowie die Daten aus den einschlägigen Datenräumen. Besondere Anstrengungen sollten unternommen werden, um sicherzustellen, dass die im Rahmen dieses Themas produzierten Daten FAIR (Findable, Accessible, Interoperable and Re-usable) sind.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Politische Entscheidungsträger*innen und öffentliche Verwaltungen in den einzelnen Mitgliedstaaten, Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern sowie auf institutioneller Ebene der EU erhalten thematische Einblicke in die Lehren, die aus früheren Erweiterungsprozessen für die Entwicklung künftiger politischer Maßnahmen gezogen wurden, unter besonderer Berücksichtigung von Themen im Zusammenhang mit Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Governance.
- Das gesellschaftliche Bewusstsein für den Erweiterungsprozess wird sowohl innerhalb der Union als auch in den Kandidatenländern bzw. potenziellen Kandidatenländern durch ein tieferes Verständnis der politischen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen einer Erweiterung gegenüber einer Nichterweiterung der EU gestärkt.
- Die EU-Behörden und die Behörden in den Mitgliedstaaten profitieren von einer besseren Nutzung der vorhandenen interaktiven Instrumente, um die Bürger*innen in der Union und in den Erweiterungsländern besser über den Erweiterungsprozess zu informieren und entsprechende Bildungsangebote zu fördern.
- Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Erweiterung wird durch transparente und partizipatorische Prozesse gestärkt, indem digitale Werkzeuge für ein breiteres Engagement genutzt werden.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Dem Konsortium muss mindestens eine Einrichtung als Begünstigter angehören, die in einem der folgenden Länder ansässig ist: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Kosovo (Diese Bezeichnung erfolgt unbeschadet der Stellungnahmen zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des UN-Sicherheitsrats und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo), Montenegro, Nordmazedonien, Republik Moldau, Serbien, Ukraine oder Türkei.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 50 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 2 - Culture, Creativity and Inclusive SocietyHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 2 - Culture, Creativity and Inclusive Society(1200kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren