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Call-Eckdaten
Kofinanzierte europäische Partnerschaft für resilientes Kulturerbe
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 2 - Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft
Call Nummer
HORIZON-CL2-2025-03-HERITAGE-01
Termine
Öffnung
15.05.2025
Deadline
16.09.2025 17:00
Förderquote
30%
Budget des Calls
€ 60.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 60.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge für die kofinanzierte Partnerschaft für ein widerstandsfähiges Kulturerbe müssen darauf abzielen, die Bemühungen um ein besseres Verständnis und eine bessere Abmilderung der Auswirkungen der dreifachen planetarischen Krise (Klimawandel, Umweltverschmutzung und Verlust der biologischen Vielfalt) zu verstärken, wobei der Schwerpunkt auf den Auswirkungen des Klimawandels auf das materielle und immaterielle Kulturerbe liegt.
Call-Ziele
Die Herausforderung des kulturellen Erbes besteht darin, die reiche Geschichte, die Traditionen, die Artefakte und das Wissen einer Gesellschaft zu bewahren und zu schützen. Dabei gilt es, Probleme wie Verfall, Beschädigung, Diebstahl, Konflikte, veränderte gesellschaftliche Werte und neue Herausforderungen wie den Klimawandel zu bewältigen. Darüber hinaus muss ein Gleichgewicht zwischen der Zugänglichkeit für künftige Generationen und der Achtung kultureller Empfindlichkeiten gefunden werden.
Die Partnerschaft wird sich auf die Resilienz als die individuelle und kollektive Fähigkeit konzentrieren, Situationen zu antizipieren, auf sie zu reagieren und sich an sie anzupassen, in denen der Schutz und die Bewahrung des kulturellen Erbes aufgrund erhöhter Risiken von Verlust und Beschädigung schwieriger wird. Gleichzeitig muss das Potenzial des kulturellen Erbes zur Förderung der Resilienz genutzt werden, da das kulturelle Erbe eine starke gesellschaftliche, ökologische, wirtschaftliche, psychologische und Wohlstandsdimension aufweist und zum Aufbau und zur Bewahrung der individuellen und kollektiven Identität sowie zur Akzeptanz der bevorstehenden Veränderungen beiträgt.
Durch ihre Fähigkeit, verschiedene Interessengruppen (z. B. Forschungsförder*innen, Behörden und Fachleute für kulturelles Erbe, Bürger*innen, Innovator*innen, politische Entscheidungsträger*innen) zusammenzubringen, wird die Partnerschaft eine kritische Masse an Ressourcen schaffen, um eine langfristige strategische Forschungs- und Innovationsagenda umzusetzen, die auf der Arbeit der Gemeinsamen Programmplanungsinitiative (JPI) Kulturelles Erbe und der ARCHE-Koordinierungs- und Unterstützungsaktion aufbaut, die im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen in Cluster 2 von Horizont Europa 2021 finanziert wird. Die Vorschläge sollten in angemessenem Umfang auf bestehendem Wissen, Aktivitäten und Netzwerken aufbauen, insbesondere auf denen, die von der Europäischen Union finanziert werden. Der Beitrag anderer ERA-Einrichtungen wie HERA, CHANSE und JPI Climate kann berücksichtigt werden.
Die Vorschläge sollten außerdem die Ergebnisse des allerersten Berichts über die Bewertung des europäischen Klimarisikos (EUCRA) berücksichtigen, in dem entschiedene, evidenzbasierte Maßnahmen gefordert werden, um zu verhindern, dass man sich bei der Bewältigung klimabezogener Risiken, etwa in der Flächennutzungsplanung und bei langlebigen Infrastrukturen, auf unangepasste Pfade festlegt. Es wird erwartet, dass die Partnerschaft einen Beitrag zur Mitteilung " Management von Klimarisiken - Schutz von Menschen und Wohlstand" leistet, in der eine Verbesserung der wissenschaftlichen Grundlage für künftige Anpassungsmaßnahmen gefordert wird und die darauf abzielt, Innovationen zu fördern und die Widerstandsfähigkeit zu stärken. Die Partnerschaft sollte ihre Aktivitäten auch unter Berücksichtigung der im März 2024 veröffentlichten Halbzeitbewertung des Achten Umweltaktionsprogramms entwickeln.
In Anbetracht der Tatsache, dass der Klimawandel zu einer Zunahme der Häufigkeit, Intensität und Komplexität von Naturkatastrophen in der Union und weltweit führt, sollte die Partnerschaft außerdem dazu beitragen, die Ziele des Unionsverfahrens für den Katastrophenschutz zu erreichen, das beim Schutz von Menschen, Umwelt und Eigentum vor Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Katastrophen im Geiste der internationalen Solidarität durch praktische Zusammenarbeit und Koordinierung einen Schwerpunkt auf das kulturelle Erbe legt.
Die Partnerschaft sollte durch ein gemeinsames Maßnahmenprogramm umgesetzt werden, das von der Koordinierung grenzüberschreitender Forschungsanstrengungen bis hin zu anderen Maßnahmen wie der Verbesserung des Zugangs zu Daten und Diensten, der Optimierung der Nutzung von Forschungsinfrastrukturen und der von ihnen erbrachten Dienstleistungen sowie von Maßnahmen zur Vernetzung, zum Aufbau von Kapazitäten, zur Ausbildung und zur Verbreitung von Informationen reicht.
Bei der Ausarbeitung von Themen für die transnationalen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen der Partnerschaft und für zusätzliche Aktivitäten sollte der Geschlechterdimension und der Schnittmenge von Gründen für eine potenzielle Diskriminierung wie Behinderung, Alter, sozioökonomischer Status, Rasse oder ethnische Herkunft, Nationalität, sexuelle Ausrichtung usw. gebührende Aufmerksamkeit gewidmet werden, um mit der Antidiskriminierungspolitik der EU in Einklang zu stehen und sinnvolle und signifikante Ergebnisse zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der betreffenden Aktivitäten verstärken. Der Rat von Gender-Experten sollte bei der Entwicklung von Maßnahmen zur Abschwächung und Anpassung an den Zusammenhang von kulturellem Erbe und Klimawandel, bei der Untersuchung der Funktionen des kulturellen Erbes und der damit verbundenen gesellschaftlichen Werte sowie bei der Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung berücksichtigt werden.
Unter Berücksichtigung aller vorgenannten Prioritäten und Referenzen sollte die Partnerschaft folgende Ziele verfolgen
- Aufbau von Kapazitäten durch die Förderung von grundlegender und angewandter interdisziplinärer Verbundforschung (SSH und STEAM) zwischen den Kulturerbe- und Klimaforschungsgemeinschaften.
- Bereitstellung von Ressourcen und Anreizen für die Durchführung ganzheitlicher Forschung und die Förderung kollaborativer Maßnahmen, um den Wandel hin zu einer nachhaltigeren Entwicklung, einer gerechten Zukunft, einer gesünderen Lebensweise und einem allgemeinen Wohlbefinden voranzutreiben.
- Schaffung und Verbreitung neuer Kenntnisse, Techniken, Fertigkeiten, Strategien und Materialien für die nachhaltige Bewahrung, Erhaltung und Bewältigung von klimabedingten Risiken im Bereich des kulturellen Erbes sowie anderer vom Menschen verursachter Risiken.
- Förderung von Innovationen in der Industrie und Bereitstellung maßstabsgetreuer Lösungen und Anwendungen für die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung daran.
- Entwicklung einer kohärenten Methodik zur Beschaffung zuverlässiger Informationen, quantitativer und qualitativer Daten über das Kulturerbe und den Klimawandel sowie über die Kosten und den Nutzen von Anpassungsmaßnahmen unter besonderer Berücksichtigung von Prozessen und Lebenszyklen im Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft.
- Verbesserung der langfristigen Überwachung des Kulturerbes durch den Einsatz innovativer Technologien und Risikomanagementmodelle zur Dokumentation, Bestandsaufnahme und Vorhersage der negativen und positiven Auswirkungen des Klimawandels auf das und durch das Kulturerbe.
- Integration des kulturellen Erbes in die allgemeinen Regelungen, Politiken und Anpassungsstrategien zum Klimawandel und zur Umwelt durch die Operationalisierung von Lösungen, die auf dem kulturellen Erbe und dem Wissen aus der Vergangenheit basieren.
- Politische Empfehlungen zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts und des europäischen Zugehörigkeitsgefühls durch das kulturelle Erbe in den vom Klimawandel betroffenen Gemeinden und Gesellschaften geben.
- Förderung der kontinuierlichen Erhaltung und Bewahrung (durch Instandhaltung) durch Einbeziehung, Aufklärung und Erleichterung der Beteiligung der Gemeinschaft, mit besonderem Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit und einem Qualitätsansatz.
- Verstärkung der länder- und regionenübergreifenden Zusammenarbeit und Abkehr von der Fokussierung auf einzelne geopolitische Regionen, um die Fragmentierung der breiten Landschaft von Interessengruppen, Kompetenzen, Ressourcen, Politiken, Programmen und Initiativen zu überwinden.
Die Partnerschaft steht allen EU-Mitgliedstaaten und den mit Horizont Europa assoziierten Ländern offen und steht auch Drittländern offen, die sich anschließen möchten. Von den Partnern wird ein finanzieller Beitrag und/oder Sachleistungen erwartet, je nachdem, wie ambitioniert die vorgeschlagenen Aktivitäten sind. Die Partnerschaft sollte während ihrer gesamten Laufzeit für neue Partner offen sein. Wichtiger Hinweis: Der EU-Beitrag wird nicht entsprechend erhöht.
Die Lenkungsstruktur der Partnerschaft sollte die relevanten Akteure im Voraus einbeziehen, um die Forschungs- und Innovationstätigkeiten zu koordinieren, zu lenken und zu betreuen und die Nutzung und Übernahme der Ergebnisse zu erleichtern. Die Aktivitäten der Partnerschaft sollten zu einsatzbereiten Lösungen führen. Die Lenkungsstruktur sollte die wichtigsten Interessengruppen einbeziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Forschungs- und Innovationsgemeinschaft und Fachleute aus dem Bereich des kulturellen Erbes aus Sektoren, die für den Geltungsbereich der Partnerschaft relevant sind. Um die gesellschaftliche Wirkung der Aktivitäten zu verstärken, sollte der Ansatz die Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzen, einen Beitrag zur Mitgestaltung/Co-Kreation/Co-Bewertung von Forschungs- und Innovationsagenden/Inhalten/Ergebnissen zu leisten.
Um die Kohärenz und Komplementarität der Aktivitäten zu gewährleisten und Wissen und Investitionsmöglichkeiten zu nutzen, wird von der Partnerschaft erwartet, dass sie relevante Komplementaritäten mit anderen Horizont-Europa-Maßnahmen im Rahmen von relevanten Clustern der Säule II, Partnerschaften und Missionen herstellt, z. B. "Anpassung an den Klimawandel - Climate-ADAPT", "Wiederherstellung unserer Ozeane und Gewässer bis 2030", "Biodiversa+", "Klimaneutrale und intelligente Städte", "Built4People" und die "New European Bauhaus"-Fazilität.
Die Vorschläge sollten laufende Horizont-Europa-Projekte ergänzen, um die Komplementarität der Leistungen und Ergebnisse zu gewährleisten, wo dies angebracht ist. Die Vorschläge sollten ein Budget für die Teilnahme an regelmäßigen gemeinsamen Koordinierungssitzungen enthalten und können die Übernahme der Kosten für andere gemeinsame Aktivitäten in Betracht ziehen, ohne dass in dieser Phase konkrete gemeinsame Aktivitäten im Einzelnen festgelegt werden müssen. Die Partnerschaft wird ermutigt, Verbindungen zur gegenseitigen Befruchtung mit Projekten zu entwickeln, die seit Beginn von Horizont Europa, insbesondere im Rahmen von Cluster 2, gefördert wurden, und zwar in Anlehnung an die Themen der Aufforderung innerhalb der grünen Priorität von Ziel 2, Themen im Zusammenhang mit der European Collaborative Cloud for Cultural Heritage (ECCCH) oder Projekte, die auf der Grundlage der Themen HORIZON-CL2-2021-HERITAGE-01-01 - Grüne Technologien und Materialien für das kulturelle Erbe, HORIZON-CL2-2022-HERITAGE-01-08 - Auswirkungen des Klimawandels und natürlicher Gefahren auf das kulturelle Erbe und dessen Sanierung oder HORIZON-CL2-2023-HERITAGE-01-01: Fortschrittliche Technologien für die Fernüberwachung von Kulturdenkmälern und Artefakten.
In den Vorschlägen sollte auch untersucht werden, wie mit anderen einschlägigen EU- und internationalen Maßnahmen zusammengearbeitet werden kann, und es sollten spezifische geplante Aktivitäten beschrieben werden. Sie könnten vorschlagen, die Interaktion und den Wissenstransfer mit verschiedenen Wirtschaftssektoren zu erleichtern, z. B. mit den Kultur- und Kreativsektoren und -industrien (KKI), der Land- und Forstwirtschaftspolitik, den Sektoren der blauen Wirtschaft, dem nachhaltigen Tourismus, der Kreislaufwirtschaft, den Infrastrukturen und dem Bauwesen sowie mit den gesellschaftlichen Veränderungen und Übergängen, der Urbanisierung, der Raumplanung, dem regionalen Wachstum und der nachhaltigen Tourismusentwicklung.
Darüber hinaus sollten in den Vorschlägen Synergien mit verschiedenen EU-Programmen berücksichtigt werden, u. a. mit den EU-Raumfahrtprogrammen (Copernicus, Galileo), um die Nutzung neuer oder einsatzfähiger Raumfahrttechnologien für die Politikentwicklung zu fördern, sowie mit dem Programm "Digitales Europa". Eine Zusammenarbeit mit der GFS kann insbesondere bei Maßnahmen im Zusammenhang mit der Überwachung von Denkmälern, Kulturerbestätten und Kulturlandschaften ins Auge gefasst werden. Die Partnerschaft sollte sich an den EU-weiten Initiativen für offenen Zugang und FAIR-Daten (auffindbar, zugänglich, interoperabel und wiederverwendbar) orientieren.
Die Partnerschaft sollte mit der Wissens- und Innovationsgemeinschaft "EIT Culture & Creativity" des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts verknüpft werden, da es ein gemeinsames Ziel ist, ein kultur- und kreativitätsgetriebenes europäisches Innovationsökosystem zu schaffen und auf möglichst viele Mitgliedstaaten/assoziierte Länder auszuweiten.
Die Vorschläge können Synergien zwischen Horizont Europa und den Programmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), einschließlich der Interreg-Programme, beinhalten, da Horizont Europa bestrebt ist, Synergien mit anderen EU-Programmen zu fördern und die Finanzierung durch Horizont Europa mit anderen EU-, nationalen oder regionalen Finanzierungsinstrumenten für dieselbe Maßnahme, dasselbe Projekt oder dieselbe Initiative zu kombinieren, um eine größere Wirkung und Effizienz zu erzielen (kumulative/komplementäre Finanzierung).
Zur Bewältigung der ehrgeizigen Herausforderungen, vor denen die Partnerschaft steht, kann die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen, dem Privatsektor und außereuropäischen Einrichtungen und Experten in Betracht gezogen werden. Die Beteiligung von Drittländern ist erwünscht, ihr Engagement für die Partnerschaft wird jedoch bei der Berechnung der EU-Finanzierung nicht berücksichtigt. Die Antragsteller sollten in ihrem Vorschlag die Methodik ihrer Zusammenarbeit und die Ziele, die sie mit der Teilnahme an der Partnerschaft erreichen wollen, beschreiben.
Die Vorschläge sollten die erforderlichen Finanzmittel aus den teilnehmenden nationalen (oder regionalen) Forschungsprogrammen bündeln, um gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von grenzüberschreitenden Vorschlägen durchzuführen, die zu Finanzhilfen für Dritte führen. Es wird davon ausgegangen, dass die Partnerschaft jährlich gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen organisiert und somit genügend Zeit für die Durchführung der kofinanzierten Projekte hat.
Das indikative Gesamtbudget für die Partnerschaft beträgt bis zu 60 Mio. EUR, vorbehaltlich der tatsächlichen Umsetzung der von den Mitgliedern des Konsortiums eingegangenen finanziellen Verpflichtungen.
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Erwartete Ergebnisse
Im Einklang mit dem Europäischen Klimagesetz und seiner Vision für ein klimaneutrales und widerstandsfähiges Europa bis 2050 zielt dieses Thema auf die Unterstützung transnationaler Aktivitäten ab, die mehrere erwartete Auswirkungen des Programms Horizont Europa und seines zweiten Strategieplans 2025-2027 ermöglichen oder zu ihnen beitragen, insbesondere die erwartete Auswirkung 8 in Bezug auf die Ausschöpfung des vollen Potenzials des kulturellen Erbes und die Auswirkung 21 in Bezug auf die Förderung der Wissenschaft für einen fairen Übergang zu einer klimaneutralen und widerstandsfähigen Gesellschaft. Zu diesem Zweck sollten die Vorschläge zu diesem Thema zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Öffentliche Geldgeber*innen für Forschungs- und Innovationsmaßnahmen, politische Entscheidungsträger und Forschungsgemeinschaften erhalten ein ganzheitliches und strategisches Mehrjahresprogramm für Forschung und Innovation im Zusammenhang mit kulturellem Erbe und Resilienz (Europäische Partnerschaft für resilientes kulturelles Erbe, nachstehend "Partnerschaft" genannt), einschließlich Herausforderungen, erwarteter Auswirkungen, Ergebnisse, Ziele, Governance und Möglichkeiten der Zusammenarbeit, die zur Erreichung der einschlägigen Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs) und der Ziele des Pariser Abkommens beitragen;
- Investitionen in Forschung und Innovation an der Schnittstelle von kulturellem Erbe und Klimawissenschaften werden erhöht und besser zwischen den beiden Forschungsbereichen koordiniert, indem Erkenntnisse, Daten, Instrumente und Methoden sektorübergreifend zum Nutzen der gesamten Gesellschaft ausgetauscht werden. Zu diesem Zweck werden forschungsbasierte politische Empfehlungen für politische und Entscheidungsträger*innen in verschiedenen Bereichen der Verwaltung auf nationaler und regionaler Ebene vorgeschlagen, um die bestehende Fragmentierung im Europäischen Forschungsraum (EFR) zu überwinden;
- Forschungsförder*innen, Unternehmen, politische Entscheidungsträger*innen, Fachleute für kulturelles Erbe und Forschungsgemeinschaften aus verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen, die unter STEAM (Natur- und Formalwissenschaften, Technologie, Ingenieurwesen, Kunst und Mathematik) und SSH (Sozial- und Geisteswissenschaften) fallen, sowie Akteure aus verschiedenen Wirtschaftssektoren werden auf gemeinsame Ziele und Maßnahmen hinarbeiten. Die langfristige strategische Forschungs- und Innovationsagenda (SRIA) für die Partnerschaft wird darauf abzielen, die Rolle und das Potenzial des materiellen und immateriellen Kulturerbes bei der Förderung der Klimaneutralität und des grünen Übergangs in Europa durch die Bereitstellung innovativer und auf traditionellem Wissen basierender Lösungen aufzuzeigen;
- Eine deutlich gestärkte wissenschaftliche Wissensbasis an der Schnittstelle von Kulturerbe und Klimawissenschaften trägt zu wirksameren Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zu dessen Eindämmung bei. Politische Entscheidungsträger*innen und verschiedene Interessengruppen, einschließlich lokaler Gemeinschaften, sollten in die Lage versetzt werden, aus der Vergangenheit zu lernen und Lehren zu ziehen, ein Risikomanagement zu entwerfen und auf spezifische Bedrohungen und die sich daraus ergebenden Herausforderungen für die Traditionen und Lebensräume verschiedener Bevölkerungsgruppen, Kulturlandschaften und Stätten, Denkmäler, immaterielles Kulturerbe und andere Güter wie Museen, Bibliotheken und Archivsammlungen in ihrem Verantwortungsbereich zuzuschneiden;
- Europäische Kulturerbefachleute und -akteure werden sich mit einem breiten Spektrum von Partnern aus der EU, den assoziierten Ländern und der ganzen Welt an den Forschungs- und Innovationsmaßnahmen im Rahmen der Partnerschaft beteiligen, um die globalen Herausforderungen des Klimawandels zu bewältigen, bewährte Verfahren einzusetzen und die grenzüberschreitende Forschung im Bereich des kulturellen Erbes, seine gesellschaftlichen Auswirkungen und Europas führende Position im Bereich des kulturellen Erbes und der Klimaneutralität zu stärken.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Die Partnerschaft sollte folgende Akteure einbeziehen oder mit ihnen zusammenarbeiten: (i) Ministerien, die für die F&I-Politik zuständig sind, sowie nationale und regionale F&I- und Technologie-Finanzierungsagenturen und Stiftungen; (ii) Ministerien, die für Kulturerbe, Bildung, Umwelt, Raumplanung und -entwicklung, Tourismus usw. zuständig sind, sowie andere einschlägige nationale und regionale Behörden, Organisationen und Anbieter; (iii) Forschungsinfrastrukturen wie die Europäische Forschungsinfrastruktur für das Kulturerbe (E-RIHS); (iv) die Industrie; und (v) Wohlfahrtsverbände und andere gemeinnützige Organisationen, z. B. Endnutzer*innen von Kulturgütern, die sich für den Schutz des kulturellen Erbes und/oder für die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels bzw. deren Abschwächung einsetzen.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
voraussichtliche Dauer der Partnerschaft: sieben bis zehn Jahre
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 70 Seiten umfassen.
Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren (FSTP). Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen erfolgen. Die finanzielle Unterstützung Dritter durch die Teilnehmer*innen ist eine der Haupttätigkeiten der Aktion, um ihre Ziele erreichen zu können.
Da die finanzielle Unterstützung Dritter durch die Teilnehmer*innen eine der Haupttätigkeiten der Maßnahme ist, um ihre Ziele zu erreichen, kommt der in Artikel 208 Buchstabe a der Haushaltsordnung vorgesehene Schwellenwert von 60 000 EUR nicht zur Anwendung.
In Anbetracht der Art der Aktion und ihres Anspruchsniveaus beträgt der Höchstbetrag des FSTP, der einem einzelnen Dritten gewährt werden kann, 3 Mio. EUR pro Finanzhilfe. Wenn die Ziele der Aktion jedoch ansonsten unmöglich oder übermäßig schwierig wären (und dies im Vorschlag hinreichend begründet wird), kann der Höchstbetrag höher sein.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 2 - Culture, Creativity and Inclusive SocietyHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 2 - Culture, Creativity and Inclusive Society(1200kB)
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