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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

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    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Dieses Thema umfasst die Entwicklung des Arbeitsmarktes und die Beschäftigung, wobei der Schwerpunkt auf der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten, der Optimierung bestehender Arbeitsplätze und der Bewältigung von akademischer (Arbeitslosigkeit) und beruflicher Mobilität liegt. Dazu gehören auch die Gewinnung qualifizierter Arbeitskräfte und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für verschiedene Gruppen.  

    Die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und die Förderung des Unternehmertums sind zentrale Prioritäten. Dazu gehören der Ausbau der KMU-Kapazitäten, die Unterstützung des sozialen Unternehmertums und die Förderung innovativer Geschäftsmodelle. Die Tätigkeiten können sich auf die Schaffung von Beratungssystemen für Start-ups, Spin-offs und Gründerzentren, die Förderung von Unternehmensnetzwerken und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch Wissens- und Technologietransfer, digitalen Wandel und nachhaltige Geschäftspraktiken konzentrieren. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Es umfasst den Ausbau des Bildungszugangs, den Abbau von Bildungsbarrieren sowie die Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens. Dazu gehören auch berufliche Bildung, gemeinsame Lernprogramme und Initiativen zur Unterstützung der Arbeitskräftemobilität und Bildungsnetzwerke. Darüber hinaus befasst sie sich mit der Förderung von Medienkompetenz, digitalen Lernwerkzeugen und der Entwicklung innovativer Bildungsansätze zur Stärkung von Wissen, Fähigkeiten und gesellschaftlicher Teilhabe.  

    Ausgehend vom Programm Kreatives Europa wird in diesem Thema auch die Rolle von Kultur und Medien in Bildung und sozialer Entwicklung hervorgehoben. Es unterstützt Projekte, die Kreativität, kulturelles Bewusstsein und künstlerischen Ausdruck bei Kindern und Jugendlichen fördern. Zu den Aktivitäten gehören die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im audiovisuellen Sektor, die Verbesserung der Fähigkeiten zur Erstellung digitaler Inhalte und die Förderung des Vertriebs von Bildungs- und Kulturmedienprodukten. Darüber hinaus fördert es die Entwicklung von Initiativen zur Medienkompetenz und hilft jungen Zuschauern, sich kritisch mit digitalen und Medieninhalten auseinanderzusetzen. Durch die Verbindung von Bildung, Kreativität und Medien stärkt dieses Thema die kulturelle Identität und unterstützt integrative, wissensbasierte Gesellschaften. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf den Schutz der Umwelt, die Förderung der biologischen Vielfalt und die Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels und des Ressourcenmanagements. Dazu gehören Bemühungen zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an ihn, die Entwicklung kohlenstoffarmer Technologien und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Die Förderung der biologischen Vielfalt und der Schutz der Natur sind zentrale Aspekte.  

    Es umfasst auch die Verbesserung der Boden- und Luftqualität durch die Verringerung der Umweltverschmutzung, den Umgang mit Kontamination, die Verhinderung von Bodenerosion und die Verbesserung der Luftqualität sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Die Wasserwirtschaft spielt eine wesentliche Rolle, einschließlich einer nachhaltigen Wasserverteilung, Überwachungssystemen, innovativen Abwasserbehandlungstechnologien und Wasserwiederverwendungsstrategien. Darüber hinaus befasst es sich mit dem Schutz und der Entwicklung von Wasserstraßen, Seen und Flüssen sowie der nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung des Agrar-, Forst- und Fischereisektors bei gleichzeitiger Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes. Sie umfasst landwirtschaftliche Erzeugnisse (z. B. Obst, Fleisch, Oliven), den ökologischen Landbau, den Gartenbau und innovative Ansätze für eine nachhaltige Landwirtschaft. Es befasst sich auch mit der Waldbewirtschaftung, Holzprodukten und der Förderung der biologischen Vielfalt und der Klimaresilienz in forstwirtschaftlichen Verfahren. 

    Im Lebensmittelsektor liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung nachhaltiger und widerstandsfähiger Lebensmittelketten, der Förderung der ökologischen Lebensmittelproduktion, der Verbesserung von Meeresfrüchten und der Gewährleistung von Ernährungssicherheit und -sicherheit. Die Projekte zielen auch auf die Entwicklung der Agrar- und Lebensmittelindustrie ab, einschließlich innovativer Methoden für Produktion, Verarbeitung und Vertrieb. 

    Fischerei und Tiermanagement sind wesentliche Aspekte, wobei der Schwerpunkt auf nachhaltigen Fischereipraktiken, Aquakultur sowie Tiergesundheit und Tierschutz liegt. Dazu gehören auch Anstrengungen zur Förderung einer verantwortungsvollen Fischerei, des Meeresschutzes und der Entwicklung effizienter Ressourcenmanagementsysteme. 

    Boden- und Luftqualitätsinitiativen spielen eine entscheidende Rolle für den Umweltschutz und die öffentliche Gesundheit. Dazu gehören Projekte zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung, zur Umsetzung von Umweltverschmutzungsmanagementsystemen und zur Verhinderung von Bodenerosion. Darüber hinaus werden innovative Ansätze zur Verbesserung der Luftqualität – sowohl im Freien als auch in Innenräumen – sowie die Weiterentwicklung von Wissen und bewährten Verfahren im Boden- und Luftmanagement unterstützt.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Integration der Gemeinschaft und die Stärkung einer gemeinsamen Identität durch die Förderung des sozialen Zusammenhalts, positiver Beziehungen und der Entwicklung gemeinsamer Räume und Dienstleistungen. Sie unterstützt Initiativen zur Förderung des interkulturellen Verständnisses und der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen.  

    This topic focuses on fostering community integration and strengthening a common identity by promoting social cohesion, positive relations, and the development of shared spaces and services. It supports initiatives that enhance intercultural understanding and cooperation between different societal groups. 

    Demographic change and migration address key societal challenges, such as an aging population, active aging, and silver economy strategies. It also includes adapting public services and infrastructure to demographic shifts, tackling social and spatial segregation, and addressing brain drain. Migration-related actions cover policy development, strategic planning, and the integration of migrants to create inclusive and resilient communities. 

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Dieses Thema umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Es umfasst Energiemanagement, Energiesparmethoden und die Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen. Die Projekte können sich auf die energetische Sanierung und Energieeffizienz von Gebäuden und öffentlichen Infrastrukturen sowie auf die Förderung der Energieeffizienz durch die Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Unternehmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen konzentrieren.  

    Im Bereich der erneuerbaren Energien umfasst dies die Entwicklung und den Ausbau von Wind-, Solar-, Biomasse-, Wasserkraft-, Geothermie- und anderen nachhaltigen Energiequellen. Zu den Aktivitäten gehören die Steigerung der Erzeugung erneuerbarer Energien, der Ausbau der Forschungskapazitäten und die Entwicklung innovativer Technologien für die Energiespeicherung und das Energiemanagement. Die Projekte können sich auch mit einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik, Finanzierungsinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien und der Schaffung von Kooperationsrahmen zur Förderung von Initiativen für erneuerbare Energien befassen. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Verbesserung der Gesundheits- und Sozialdienste, die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen wie ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören die Entwicklung neuer Gesundheitsmodelle, innovative medizinische Diagnostik und Behandlungen (z.B. Demenz, Krebs, Diabetes) sowie das Management von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus fallen Maßnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten, zur Förderung des allgemeinen Wohlbefindens und zur Förderung präventiver Gesundheitsmaßnahmen unter dieses Thema. Es umfasst auch die Sportförderung und die Förderung körperlicher Aktivität als Mittel zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und der sozialen Inklusion. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Gleichberechtigung und die Stärkung der sozialen Inklusion, insbesondere für marginalisierte und schutzbedürftige Gruppen. Es umfasst Aktivitäten zur Verbesserung der Kapazitäten und der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Frauen, älteren Menschen und sozial ausgegrenzten Gruppen. Die Aktivitäten können sich mit der Schaffung inklusiver Infrastruktur, der Verbesserung des Zugangs und der Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und der Förderung des sozialen Zusammenhalts durch innovative Pflegedienste befassen. Dazu gehören auch Initiativen zur Unterstützung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, zur Förderung der Menschenrechte und zur Entwicklung von Strategien und Instrumenten für soziale Integration und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung der Governance, die Stärkung der institutionellen Kapazitäten und die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Dazu gehört die Förderung der Multi-Level-, transnationalen und grenzüberschreitenden Governance durch die Gestaltung und Erprobung wirksamer Strukturen und Mechanismen sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu verschiedenen Themen.  

    Innovationskapazität und -bewusstsein sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, wobei Maßnahmen darauf abzielen, die Fähigkeit von Einzelpersonen und Organisationen zur Übernahme und Anwendung innovativer Praktiken zu verbessern. Dazu gehört die Stärkung von Innovationsnetzwerken und die Förderung von Innovationen in verschiedenen Sektoren.  

    Institutionelle Zusammenarbeit und Netzwerkbildung spielen eine entscheidende Rolle, da sie langfristige Partnerschaften unterstützen, um Verwaltungsprozesse zu verbessern, regionales Wissen auszutauschen und das interkulturelle Verständnis zu fördern. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Sportorganisationen sowie Bemühungen um Management und Kapazitätsaufbau. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Stärkung von Justiz, Sicherheit und Gefahrenabwehr durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Aufbau institutioneller Kapazitäten. Es umfasst Initiativen zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsdiensten, zur Verbesserung der Katastrophenschutzsysteme und der Krisenreaktionsfähigkeit für Notfälle wie chemische, biologische, radiologische und nukleare Vorfälle. Die Maßnahmen zielen auch auf die Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Drogenkriminalität und des Menschenhandels sowie auf die Gewährleistung eines sicheren und effizienten Grenzmanagements ab. Darüber hinaus umfasst es Initiativen zur Förderung des Schutzes der Bürger, der Sicherheit der Gemeinschaft und der Entwicklung innovativer Sicherheitsdienste und -technologien. 

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Bewirtschaftung, den Schutz und die Aufwertung natürlicher Ressourcen und Gebiete wie Lebensräume, Geoparks und Schutzgebiete. Es umfasst auch die Erhaltung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes, der Landschaften und des Schutzes der Meeresumwelt.  

    Initiativen für die Kreislaufwirtschaft spielen eine Schlüsselrolle, wobei Maßnahmen auf innovative Abfallbewirtschaftung, ökologische Behandlungstechniken und fortschrittliche Recyclingsysteme abzielen. Die Projekte können sich auf die Verbesserung der Recyclingtechnologien, die Verwertung organischer Abfälle und den Aufbau von Reparatur- und Wiederverwendungsnetzen konzentrieren. Darüber hinaus befassen sich die Bemühungen zur Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung mit Praktiken der ökologischen Wirtschaft, der Reduzierung von Abfällen im Meer und der nachhaltigen Ressourcennutzung. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Erhaltung, Förderung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes. Dazu gehören Anstrengungen zur Steigerung der Attraktivität von Kultur- und Naturstätten durch Erhaltung, Valorisierung und Entwicklung von Kulturgütern, Dienstleistungen und Produkten. Kulturerbemanagement, Kunst und Kultur spielen eine Schlüsselrolle, einschließlich maritimer Kulturerberouten, Zugang zu kulturellen Stätten und kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerten und Kunstworkshops.  

    Die Entwicklung des Tourismus ist ebenfalls von zentraler Bedeutung, mit Maßnahmen zur Förderung von Naturgütern, zum Schutz und zur Entwicklung des Naturerbes und zur Steigerung der touristischen Attraktivität durch eine bessere Nutzung des kulturellen, natürlichen und historischen Erbes. Es umfasst auch die Verbesserung von touristischen Dienstleistungen und Produkten, die Schaffung von Ökotourismusmodellen und die Entwicklung nachhaltiger Tourismusstrategien. 

    Aktivitäten, die sich auf die nachhaltige Entwicklung und strategische Planung städtischer, regionaler und ländlicher Gebiete konzentrieren. Dazu gehören Stadtentwicklung wie Stadtplanung, Stadterneuerung und Stärkung der Stadt-Land-Verbindungen durch Klimaanpassung, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, partizipative Prozesse, intelligente Städte und die Regeneration öffentlicher städtischer Räume. Regionalplanung und -entwicklung umfassen die Umsetzung regionaler Politiken und Programme, Pläne für eine nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die effiziente Verwaltung von Meeresschutzgebieten. Die ländliche und periphere Entwicklung befasst sich mit den Herausforderungen abgelegener und dünn besiedelter Gebiete, indem sie die Entwicklung ländlicher Gemeinschaften fördert, die ländliche Wirtschaft fördert, den Zugang zu abgelegenen Regionen verbessert und maßgeschneiderte Strategien für Nachhaltigkeit und Wachstum im ländlichen Raum fördert. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Entwicklung und Verbesserung von Verkehrs- und Mobilitätssystemen, die alle Verkehrsträger, einschließlich der städtischen Mobilität und des öffentlichen Verkehrs, abdecken. Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverbindungen durch Verkehrs- und Verkehrsplanung, Sanierung und Modernisierung der Infrastruktur, bessere Anbindung und verbesserte Zugänglichkeit. Projekte zur Förderung des multimodalen Verkehrs und der multimodalen Logistik, zur Optimierung intermodaler Transportketten, zur Bereitstellung nachhaltiger und effizienter Logistiklösungen und zur Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien. Initiativen zur Schaffung einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und zur Ermöglichung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten. 

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Call-Eckdaten

Kofinanzierte europäische Partnerschaft für resilientes Kulturerbe

Förderprogramm

Horizont Europe: Cluster 2 - Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft

Call Nummer

HORIZON-CL2-2025-03-HERITAGE-01

Termine

Öffnung
15.05.2025

Deadline
16.09.2025 17:00

Förderquote

30%

Budget des Calls

€ 60.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

€ 60.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Die Vorschläge für die kofinanzierte Partnerschaft für ein widerstandsfähiges Kulturerbe müssen darauf abzielen, die Bemühungen um ein besseres Verständnis und eine bessere Abmilderung der Auswirkungen der dreifachen planetarischen Krise (Klimawandel, Umweltverschmutzung und Verlust der biologischen Vielfalt) zu verstärken, wobei der Schwerpunkt auf den Auswirkungen des Klimawandels auf das materielle und immaterielle Kulturerbe liegt.

Call-Ziele

Die Herausforderung des kulturellen Erbes besteht darin, die reiche Geschichte, die Traditionen, die Artefakte und das Wissen einer Gesellschaft zu bewahren und zu schützen. Dabei gilt es, Probleme wie Verfall, Beschädigung, Diebstahl, Konflikte, veränderte gesellschaftliche Werte und neue Herausforderungen wie den Klimawandel zu bewältigen. Darüber hinaus muss ein Gleichgewicht zwischen der Zugänglichkeit für künftige Generationen und der Achtung kultureller Empfindlichkeiten gefunden werden.

Die Partnerschaft wird sich auf die Resilienz als die individuelle und kollektive Fähigkeit konzentrieren, Situationen zu antizipieren, auf sie zu reagieren und sich an sie anzupassen, in denen der Schutz und die Bewahrung des kulturellen Erbes aufgrund erhöhter Risiken von Verlust und Beschädigung schwieriger wird. Gleichzeitig muss das Potenzial des kulturellen Erbes zur Förderung der Resilienz genutzt werden, da das kulturelle Erbe eine starke gesellschaftliche, ökologische, wirtschaftliche, psychologische und Wohlstandsdimension aufweist und zum Aufbau und zur Bewahrung der individuellen und kollektiven Identität sowie zur Akzeptanz der bevorstehenden Veränderungen beiträgt.

Durch ihre Fähigkeit, verschiedene Interessengruppen (z. B. Forschungsförder*innen, Behörden und Fachleute für kulturelles Erbe, Bürger*innen, Innovator*innen, politische Entscheidungsträger*innen) zusammenzubringen, wird die Partnerschaft eine kritische Masse an Ressourcen schaffen, um eine langfristige strategische Forschungs- und Innovationsagenda umzusetzen, die auf der Arbeit der Gemeinsamen Programmplanungsinitiative (JPI) Kulturelles Erbe und der ARCHE-Koordinierungs- und Unterstützungsaktion aufbaut, die im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen in Cluster 2 von Horizont Europa 2021 finanziert wird. Die Vorschläge sollten in angemessenem Umfang auf bestehendem Wissen, Aktivitäten und Netzwerken aufbauen, insbesondere auf denen, die von der Europäischen Union finanziert werden. Der Beitrag anderer ERA-Einrichtungen wie HERA, CHANSE und JPI Climate kann berücksichtigt werden.

Die Vorschläge sollten außerdem die Ergebnisse des allerersten Berichts über die Bewertung des europäischen Klimarisikos (EUCRA) berücksichtigen, in dem entschiedene, evidenzbasierte Maßnahmen gefordert werden, um zu verhindern, dass man sich bei der Bewältigung klimabezogener Risiken, etwa in der Flächennutzungsplanung und bei langlebigen Infrastrukturen, auf unangepasste Pfade festlegt. Es wird erwartet, dass die Partnerschaft einen Beitrag zur Mitteilung " Management von Klimarisiken - Schutz von Menschen und Wohlstand" leistet, in der eine Verbesserung der wissenschaftlichen Grundlage für künftige Anpassungsmaßnahmen gefordert wird und die darauf abzielt, Innovationen zu fördern und die Widerstandsfähigkeit zu stärken. Die Partnerschaft sollte ihre Aktivitäten auch unter Berücksichtigung der im März 2024 veröffentlichten Halbzeitbewertung des Achten Umweltaktionsprogramms entwickeln.

In Anbetracht der Tatsache, dass der Klimawandel zu einer Zunahme der Häufigkeit, Intensität und Komplexität von Naturkatastrophen in der Union und weltweit führt, sollte die Partnerschaft außerdem dazu beitragen, die Ziele des Unionsverfahrens für den Katastrophenschutz zu erreichen, das beim Schutz von Menschen, Umwelt und Eigentum vor Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Katastrophen im Geiste der internationalen Solidarität durch praktische Zusammenarbeit und Koordinierung einen Schwerpunkt auf das kulturelle Erbe legt.

Die Partnerschaft sollte durch ein gemeinsames Maßnahmenprogramm umgesetzt werden, das von der Koordinierung grenzüberschreitender Forschungsanstrengungen bis hin zu anderen Maßnahmen wie der Verbesserung des Zugangs zu Daten und Diensten, der Optimierung der Nutzung von Forschungsinfrastrukturen und der von ihnen erbrachten Dienstleistungen sowie von Maßnahmen zur Vernetzung, zum Aufbau von Kapazitäten, zur Ausbildung und zur Verbreitung von Informationen reicht.

Bei der Ausarbeitung von Themen für die transnationalen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen der Partnerschaft und für zusätzliche Aktivitäten sollte der Geschlechterdimension und der Schnittmenge von Gründen für eine potenzielle Diskriminierung wie Behinderung, Alter, sozioökonomischer Status, Rasse oder ethnische Herkunft, Nationalität, sexuelle Ausrichtung usw. gebührende Aufmerksamkeit gewidmet werden, um mit der Antidiskriminierungspolitik der EU in Einklang zu stehen und sinnvolle und signifikante Ergebnisse zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der betreffenden Aktivitäten verstärken. Der Rat von Gender-Experten sollte bei der Entwicklung von Maßnahmen zur Abschwächung und Anpassung an den Zusammenhang von kulturellem Erbe und Klimawandel, bei der Untersuchung der Funktionen des kulturellen Erbes und der damit verbundenen gesellschaftlichen Werte sowie bei der Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung berücksichtigt werden.

Unter Berücksichtigung aller vorgenannten Prioritäten und Referenzen sollte die Partnerschaft folgende Ziele verfolgen

  • Aufbau von Kapazitäten durch die Förderung von grundlegender und angewandter interdisziplinärer Verbundforschung (SSH und STEAM) zwischen den Kulturerbe- und Klimaforschungsgemeinschaften.
  • Bereitstellung von Ressourcen und Anreizen für die Durchführung ganzheitlicher Forschung und die Förderung kollaborativer Maßnahmen, um den Wandel hin zu einer nachhaltigeren Entwicklung, einer gerechten Zukunft, einer gesünderen Lebensweise und einem allgemeinen Wohlbefinden voranzutreiben.
  • Schaffung und Verbreitung neuer Kenntnisse, Techniken, Fertigkeiten, Strategien und Materialien für die nachhaltige Bewahrung, Erhaltung und Bewältigung von klimabedingten Risiken im Bereich des kulturellen Erbes sowie anderer vom Menschen verursachter Risiken.
  • Förderung von Innovationen in der Industrie und Bereitstellung maßstabsgetreuer Lösungen und Anwendungen für die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung daran.
  • Entwicklung einer kohärenten Methodik zur Beschaffung zuverlässiger Informationen, quantitativer und qualitativer Daten über das Kulturerbe und den Klimawandel sowie über die Kosten und den Nutzen von Anpassungsmaßnahmen unter besonderer Berücksichtigung von Prozessen und Lebenszyklen im Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft.
  • Verbesserung der langfristigen Überwachung des Kulturerbes durch den Einsatz innovativer Technologien und Risikomanagementmodelle zur Dokumentation, Bestandsaufnahme und Vorhersage der negativen und positiven Auswirkungen des Klimawandels auf das und durch das Kulturerbe.
  • Integration des kulturellen Erbes in die allgemeinen Regelungen, Politiken und Anpassungsstrategien zum Klimawandel und zur Umwelt durch die Operationalisierung von Lösungen, die auf dem kulturellen Erbe und dem Wissen aus der Vergangenheit basieren.
  • Politische Empfehlungen zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts und des europäischen Zugehörigkeitsgefühls durch das kulturelle Erbe in den vom Klimawandel betroffenen Gemeinden und Gesellschaften geben.
  • Förderung der kontinuierlichen Erhaltung und Bewahrung (durch Instandhaltung) durch Einbeziehung, Aufklärung und Erleichterung der Beteiligung der Gemeinschaft, mit besonderem Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit und einem Qualitätsansatz.
  • Verstärkung der länder- und regionenübergreifenden Zusammenarbeit und Abkehr von der Fokussierung auf einzelne geopolitische Regionen, um die Fragmentierung der breiten Landschaft von Interessengruppen, Kompetenzen, Ressourcen, Politiken, Programmen und Initiativen zu überwinden.

Die Partnerschaft steht allen EU-Mitgliedstaaten und den mit Horizont Europa assoziierten Ländern offen und steht auch Drittländern offen, die sich anschließen möchten. Von den Partnern wird ein finanzieller Beitrag und/oder Sachleistungen erwartet, je nachdem, wie ambitioniert die vorgeschlagenen Aktivitäten sind. Die Partnerschaft sollte während ihrer gesamten Laufzeit für neue Partner offen sein. Wichtiger Hinweis: Der EU-Beitrag wird nicht entsprechend erhöht.

Die Lenkungsstruktur der Partnerschaft sollte die relevanten Akteure im Voraus einbeziehen, um die Forschungs- und Innovationstätigkeiten zu koordinieren, zu lenken und zu betreuen und die Nutzung und Übernahme der Ergebnisse zu erleichtern. Die Aktivitäten der Partnerschaft sollten zu einsatzbereiten Lösungen führen. Die Lenkungsstruktur sollte die wichtigsten Interessengruppen einbeziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Forschungs- und Innovationsgemeinschaft und Fachleute aus dem Bereich des kulturellen Erbes aus Sektoren, die für den Geltungsbereich der Partnerschaft relevant sind. Um die gesellschaftliche Wirkung der Aktivitäten zu verstärken, sollte der Ansatz die Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzen, einen Beitrag zur Mitgestaltung/Co-Kreation/Co-Bewertung von Forschungs- und Innovationsagenden/Inhalten/Ergebnissen zu leisten.

Um die Kohärenz und Komplementarität der Aktivitäten zu gewährleisten und Wissen und Investitionsmöglichkeiten zu nutzen, wird von der Partnerschaft erwartet, dass sie relevante Komplementaritäten mit anderen Horizont-Europa-Maßnahmen im Rahmen von relevanten Clustern der Säule II, Partnerschaften und Missionen herstellt, z. B. "Anpassung an den Klimawandel - Climate-ADAPT", "Wiederherstellung unserer Ozeane und Gewässer bis 2030", "Biodiversa+", "Klimaneutrale und intelligente Städte", "Built4People" und die "New European Bauhaus"-Fazilität.

Die Vorschläge sollten laufende Horizont-Europa-Projekte ergänzen, um die Komplementarität der Leistungen und Ergebnisse zu gewährleisten, wo dies angebracht ist. Die Vorschläge sollten ein Budget für die Teilnahme an regelmäßigen gemeinsamen Koordinierungssitzungen enthalten und können die Übernahme der Kosten für andere gemeinsame Aktivitäten in Betracht ziehen, ohne dass in dieser Phase konkrete gemeinsame Aktivitäten im Einzelnen festgelegt werden müssen. Die Partnerschaft wird ermutigt, Verbindungen zur gegenseitigen Befruchtung mit Projekten zu entwickeln, die seit Beginn von Horizont Europa, insbesondere im Rahmen von Cluster 2, gefördert wurden, und zwar in Anlehnung an die Themen der Aufforderung innerhalb der grünen Priorität von Ziel 2, Themen im Zusammenhang mit der European Collaborative Cloud for Cultural Heritage (ECCCH) oder Projekte, die auf der Grundlage der Themen HORIZON-CL2-2021-HERITAGE-01-01 - Grüne Technologien und Materialien für das kulturelle Erbe, HORIZON-CL2-2022-HERITAGE-01-08 - Auswirkungen des Klimawandels und natürlicher Gefahren auf das kulturelle Erbe und dessen Sanierung oder HORIZON-CL2-2023-HERITAGE-01-01: Fortschrittliche Technologien für die Fernüberwachung von Kulturdenkmälern und Artefakten.

In den Vorschlägen sollte auch untersucht werden, wie mit anderen einschlägigen EU- und internationalen Maßnahmen zusammengearbeitet werden kann, und es sollten spezifische geplante Aktivitäten beschrieben werden. Sie könnten vorschlagen, die Interaktion und den Wissenstransfer mit verschiedenen Wirtschaftssektoren zu erleichtern, z. B. mit den Kultur- und Kreativsektoren und -industrien (KKI), der Land- und Forstwirtschaftspolitik, den Sektoren der blauen Wirtschaft, dem nachhaltigen Tourismus, der Kreislaufwirtschaft, den Infrastrukturen und dem Bauwesen sowie mit den gesellschaftlichen Veränderungen und Übergängen, der Urbanisierung, der Raumplanung, dem regionalen Wachstum und der nachhaltigen Tourismusentwicklung.

Darüber hinaus sollten in den Vorschlägen Synergien mit verschiedenen EU-Programmen berücksichtigt werden, u. a. mit den EU-Raumfahrtprogrammen (Copernicus, Galileo), um die Nutzung neuer oder einsatzfähiger Raumfahrttechnologien für die Politikentwicklung zu fördern, sowie mit dem Programm "Digitales Europa". Eine Zusammenarbeit mit der GFS kann insbesondere bei Maßnahmen im Zusammenhang mit der Überwachung von Denkmälern, Kulturerbestätten und Kulturlandschaften ins Auge gefasst werden. Die Partnerschaft sollte sich an den EU-weiten Initiativen für offenen Zugang und FAIR-Daten (auffindbar, zugänglich, interoperabel und wiederverwendbar) orientieren.

Die Partnerschaft sollte mit der Wissens- und Innovationsgemeinschaft "EIT Culture & Creativity" des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts verknüpft werden, da es ein gemeinsames Ziel ist, ein kultur- und kreativitätsgetriebenes europäisches Innovationsökosystem zu schaffen und auf möglichst viele Mitgliedstaaten/assoziierte Länder auszuweiten.

Die Vorschläge können Synergien zwischen Horizont Europa und den Programmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), einschließlich der Interreg-Programme, beinhalten, da Horizont Europa bestrebt ist, Synergien mit anderen EU-Programmen zu fördern und die Finanzierung durch Horizont Europa mit anderen EU-, nationalen oder regionalen Finanzierungsinstrumenten für dieselbe Maßnahme, dasselbe Projekt oder dieselbe Initiative zu kombinieren, um eine größere Wirkung und Effizienz zu erzielen (kumulative/komplementäre Finanzierung).

Zur Bewältigung der ehrgeizigen Herausforderungen, vor denen die Partnerschaft steht, kann die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen, dem Privatsektor und außereuropäischen Einrichtungen und Experten in Betracht gezogen werden. Die Beteiligung von Drittländern ist erwünscht, ihr Engagement für die Partnerschaft wird jedoch bei der Berechnung der EU-Finanzierung nicht berücksichtigt. Die Antragsteller sollten in ihrem Vorschlag die Methodik ihrer Zusammenarbeit und die Ziele, die sie mit der Teilnahme an der Partnerschaft erreichen wollen, beschreiben.

Die Vorschläge sollten die erforderlichen Finanzmittel aus den teilnehmenden nationalen (oder regionalen) Forschungsprogrammen bündeln, um gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von grenzüberschreitenden Vorschlägen durchzuführen, die zu Finanzhilfen für Dritte führen. Es wird davon ausgegangen, dass die Partnerschaft jährlich gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen organisiert und somit genügend Zeit für die Durchführung der kofinanzierten Projekte hat.

Das indikative Gesamtbudget für die Partnerschaft beträgt bis zu 60 Mio. EUR, vorbehaltlich der tatsächlichen Umsetzung der von den Mitgliedern des Konsortiums eingegangenen finanziellen Verpflichtungen.

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Erwartete Ergebnisse

Im Einklang mit dem Europäischen Klimagesetz und seiner Vision für ein klimaneutrales und widerstandsfähiges Europa bis 2050 zielt dieses Thema auf die Unterstützung transnationaler Aktivitäten ab, die mehrere erwartete Auswirkungen des Programms Horizont Europa und seines zweiten Strategieplans 2025-2027 ermöglichen oder zu ihnen beitragen, insbesondere die erwartete Auswirkung 8 in Bezug auf die Ausschöpfung des vollen Potenzials des kulturellen Erbes und die Auswirkung 21 in Bezug auf die Förderung der Wissenschaft für einen fairen Übergang zu einer klimaneutralen und widerstandsfähigen Gesellschaft. Zu diesem Zweck sollten die Vorschläge zu diesem Thema zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:

  • Öffentliche Geldgeber*innen für Forschungs- und Innovationsmaßnahmen, politische Entscheidungsträger und Forschungsgemeinschaften erhalten ein ganzheitliches und strategisches Mehrjahresprogramm für Forschung und Innovation im Zusammenhang mit kulturellem Erbe und Resilienz (Europäische Partnerschaft für resilientes kulturelles Erbe, nachstehend "Partnerschaft" genannt), einschließlich Herausforderungen, erwarteter Auswirkungen, Ergebnisse, Ziele, Governance und Möglichkeiten der Zusammenarbeit, die zur Erreichung der einschlägigen Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs) und der Ziele des Pariser Abkommens beitragen;
  • Investitionen in Forschung und Innovation an der Schnittstelle von kulturellem Erbe und Klimawissenschaften werden erhöht und besser zwischen den beiden Forschungsbereichen koordiniert, indem Erkenntnisse, Daten, Instrumente und Methoden sektorübergreifend zum Nutzen der gesamten Gesellschaft ausgetauscht werden. Zu diesem Zweck werden forschungsbasierte politische Empfehlungen für politische und Entscheidungsträger*innen in verschiedenen Bereichen der Verwaltung auf nationaler und regionaler Ebene vorgeschlagen, um die bestehende Fragmentierung im Europäischen Forschungsraum (EFR) zu überwinden;
  • Forschungsförder*innen, Unternehmen, politische Entscheidungsträger*innen, Fachleute für kulturelles Erbe und Forschungsgemeinschaften aus verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen, die unter STEAM (Natur- und Formalwissenschaften, Technologie, Ingenieurwesen, Kunst und Mathematik) und SSH (Sozial- und Geisteswissenschaften) fallen, sowie Akteure aus verschiedenen Wirtschaftssektoren werden auf gemeinsame Ziele und Maßnahmen hinarbeiten. Die langfristige strategische Forschungs- und Innovationsagenda (SRIA) für die Partnerschaft wird darauf abzielen, die Rolle und das Potenzial des materiellen und immateriellen Kulturerbes bei der Förderung der Klimaneutralität und des grünen Übergangs in Europa durch die Bereitstellung innovativer und auf traditionellem Wissen basierender Lösungen aufzuzeigen;
  • Eine deutlich gestärkte wissenschaftliche Wissensbasis an der Schnittstelle von Kulturerbe und Klimawissenschaften trägt zu wirksameren Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zu dessen Eindämmung bei. Politische Entscheidungsträger*innen und verschiedene Interessengruppen, einschließlich lokaler Gemeinschaften, sollten in die Lage versetzt werden, aus der Vergangenheit zu lernen und Lehren zu ziehen, ein Risikomanagement zu entwerfen und auf spezifische Bedrohungen und die sich daraus ergebenden Herausforderungen für die Traditionen und Lebensräume verschiedener Bevölkerungsgruppen, Kulturlandschaften und Stätten, Denkmäler, immaterielles Kulturerbe und andere Güter wie Museen, Bibliotheken und Archivsammlungen in ihrem Verantwortungsbereich zuzuschneiden;
  • Europäische Kulturerbefachleute und -akteure werden sich mit einem breiten Spektrum von Partnern aus der EU, den assoziierten Ländern und der ganzen Welt an den Forschungs- und Innovationsmaßnahmen im Rahmen der Partnerschaft beteiligen, um die globalen Herausforderungen des Klimawandels zu bewältigen, bewährte Verfahren einzusetzen und die grenzüberschreitende Forschung im Bereich des kulturellen Erbes, seine gesellschaftlichen Auswirkungen und Europas führende Position im Bereich des kulturellen Erbes und der Klimaneutralität zu stärken.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:

  • den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
  • den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
  • mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder

Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar

  • mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
  • mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.

Die Partnerschaft sollte folgende Akteure einbeziehen oder mit ihnen zusammenarbeiten: (i) Ministerien, die für die F&I-Politik zuständig sind, sowie nationale und regionale F&I- und Technologie-Finanzierungsagenturen und Stiftungen; (ii) Ministerien, die für Kulturerbe, Bildung, Umwelt, Raumplanung und -entwicklung, Tourismus usw. zuständig sind, sowie andere einschlägige nationale und regionale Behörden, Organisationen und Anbieter; (iii) Forschungsinfrastrukturen wie die Europäische Forschungsinfrastruktur für das Kulturerbe (E-RIHS); (iv) die Industrie; und (v) Wohlfahrtsverbände und andere gemeinnützige Organisationen, z. B. Endnutzer*innen von Kulturgütern, die sich für den Schutz des kulturellen Erbes und/oder für die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels bzw. deren Abschwächung einsetzen.


Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.

weitere Förderkriterien

Sonderfälle:

  • Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
  • Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
  • Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
  • Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
  • Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
  • Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
  • Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
  • Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
    Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen.
  • Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.

Zusatzinformationen

Themen

Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, 
Kulturerbe, Kunst & Kultur, Tourismus

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

voraussichtliche Dauer der Partnerschaft: sieben bis zehn Jahre

Zusätzliche Informationen

Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.

Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.

Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:

  • Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
  • Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.

Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.


Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 70 Seiten umfassen.


Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren (FSTP). Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen erfolgen. Die finanzielle Unterstützung Dritter durch die Teilnehmer*innen ist eine der Haupttätigkeiten der Aktion, um ihre Ziele erreichen zu können.

Da die finanzielle Unterstützung Dritter durch die Teilnehmer*innen eine der Haupttätigkeiten der Maßnahme ist, um ihre Ziele zu erreichen, kommt der in Artikel 208 Buchstabe a der Haushaltsordnung vorgesehene Schwellenwert von 60 000 EUR nicht zur Anwendung.

In Anbetracht der Art der Aktion und ihres Anspruchsniveaus beträgt der Höchstbetrag des FSTP, der einem einzelnen Dritten gewährt werden kann, 3 Mio. EUR pro Finanzhilfe. Wenn die Ziele der Aktion jedoch ansonsten unmöglich oder übermäßig schwierig wären (und dies im Vorschlag hinreichend begründet wird), kann der Höchstbetrag höher sein.

Kontakt

National Contact Points for Horizon Europe
Website

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