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Call-Eckdaten
Historische und regionale Analysen industrieller Übergänge und ihre Lehren für die Gewährleistung eines fairen grünen Übergangs
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 2 - Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft
Call Nummer
HORIZON-CL2-2025-01-TRANSFO-02
Termine
Öffnung
15.05.2025
Deadline
16.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 10.200.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.400.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das derzeitige Wirtschaftssystem begünstigt die Verstädterung, da sich Arbeitsplätze und qualifizierte Arbeitskräfte heute auf große städtische Gebiete konzentrieren. Viele der für den Übergang zur Kohlenstoffneutralität erforderlichen Arbeitsplätze befinden sich jedoch nicht in den am stärksten verstädterten Regionen. Darüber hinaus werden grüne Arbeitsplätze nicht automatisch in Regionen mit schrumpfenden Industrien (wie Kohlebergbau, traditioneller Fahrzeugbau oder Seeverkehrshäfen) geschaffen.
Call-Ziele
Die geografischen Unterschiede bei den Auswirkungen des Europäischen Grünen Deals sind von entscheidender Bedeutung. Auch wenn sich der grüne Wandel positiv auswirken und unsere Gesellschaft in vielerlei Hinsicht verbessern wird, werden Regionen mit einem hohen Beschäftigungsanteil im Kohlebergbau oder der traditionellen Fahrzeugherstellung unverhältnismäßig stark betroffen sein. Die sich daraus ergebenden Ungleichgewichte auf dem Arbeitsmarkt können durch die Mobilität der Menschen innerhalb und zwischen den Ländern sowie durch eine an die regionalen Gegebenheiten angepasste Ausbildungs- und Qualifizierungspolitik ausgeglichen werden.
Das derzeitige Wirtschaftssystem begünstigt die Verstädterung, so dass sich Arbeitsplätze und qualifizierte Arbeitskräfte heute auf große städtische Gebiete konzentrieren. Viele Arbeitsplätze, die für den Übergang zur Kohlenstoffneutralität benötigt werden, befinden sich jedoch nicht in den am stärksten verstädterten Regionen. Darüber hinaus werden grüne Arbeitsplätze nicht automatisch in Regionen mit schrumpfenden Industrien (wie Kohlebergbau, traditioneller Fahrzeugbau oder Seeverkehrshäfen) geschaffen.
Ein wichtiger Forschungsbereich sollte sich mit den Mechanismen der geografischen Mobilität von Arbeitskräften (von EU-Bürger*innen und Drittstaatsangehörigen) befassen, wobei eine geschlechtsspezifische Perspektive einzubeziehen ist, um zu verstehen, wie sich Mobilitätsmuster unterscheiden und die Dynamik der Arbeitskräfte beeinflussen. Dies ist besonders relevant angesichts der dokumentierten Auswirkungen der geschlechtsspezifischen beruflichen Segregation auf die Arbeitsmarktergebnisse.
Ein weiterer wichtiger Forschungszweig ist die Anpassung von Unternehmen. Ein Großteil der aktuellen Forschung konzentriert sich auf die Schließung von Fabriken und die anschließende Umverteilung von Arbeitskräften. Die große Herausforderung des grünen Übergangs besteht jedoch darin, die Schließung bestehender Unternehmen zu verhindern und sie auf zirkuläre, kosten- und ressourceneffiziente Weise zu modernisieren und sie wettbewerbsfähiger zu machen. Daher müssen Fälle erfolgreicher Umstellungen untersucht werden, die nicht mit der Schließung von Fabriken einhergehen, sowie die Strategien und Praktiken, die sie ermöglicht haben.
Die Erfahrungen aus der Vergangenheit können Aufschluss darüber geben, wie die wirtschaftliche Neuausrichtung in Regionen, die stark von der grünen Transformation betroffen sind, zu bewältigen ist. Der Erfolg des grünen Wandels und der Energiewende hängt von der politischen Durchführbarkeit ab. Es bedarf der Forschung, um zu verstehen, was die Durchführbarkeit in verschiedenen Kontexten beeinflusst und wie sie gestärkt werden kann. Frühere Umstellungen haben Regionen und Gemeinden dazu gezwungen, ihre Wirtschaftsmodelle zu diversifizieren. In dieser Hinsicht weisen sie viele Ähnlichkeiten mit dem grünen Übergang auf.
Um sicherzustellen, dass Europa von den gegenwärtigen Übergängen profitiert, sollten die Vorschläge einen ganzheitlichen Ökosystem-Ansatz verfolgen und sich auf eine Vielzahl von (SSH-)Disziplinen stützen, darunter Geschichte, Soziologie, Wirtschaft und Geografie. Die Vorschläge können sich auf Maßnahmen konzentrieren, die die Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort, die Höherqualifizierung, die Mobilität der Arbeitskräfte und die Diversifizierung von Geschäftsmodellen begünstigen. Die Vorschläge können sich auch auf die Erfahrungen von Arbeitnehmer*innen konzentrieren, um Lehren für die Anpassung an die derzeitigen Übergänge zu ziehen. Eine weitere Forschungsperspektive könnte die Rolle sozialer Konflikte und Kompromisse im Zusammenhang mit den Sozialpartnern sein und wie diese die vergangenen Übergänge geprägt haben. Schließlich können die Vorschläge auch andere wichtige Megatrends wie arbeitssparende technologische Innovationen oder demografische Veränderungen berücksichtigen und bewerten, wie sich diese im Kontext vergangener und aktueller industrieller Transformationen verändern und wie sie verschiedene Gruppen unverhältnismäßig stark betreffen.
Gegebenenfalls sollten die Vorschläge die Daten und Dienste nutzen, die über die in der European Open Science Cloud zusammengeschlossenen europäischen Forschungsinfrastrukturen zur Verfügung stehen, sowie die Daten aus den einschlägigen Datenräumen. Besondere Anstrengungen sollten unternommen werden, um sicherzustellen, dass die im Rahmen dieses Themas produzierten Daten FAIR (Findable, Accessible, Interoperable and Re-usable) sind.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Den politischen Entscheidungsträger*innen eine Analyse vergangener und aktueller industrieller Umwälzungen und der erfolgreichen Politiken und Maßnahmen zur Bekämpfung der negativen externen Effekte liefern.
- Verbesserung des Verständnisses der Mechanismen regionaler Reaktionen (z. B. geografische Mobilität der Arbeitskräfte) und Bereitstellung einer Reihe von Empfehlungen für die politischen Entscheidungsträger*innen, um die Chancen zu nutzen und die Risiken der Entwicklungen abzufedern. Analyse und Bewertung von Formen kollaborativer und partizipativer Ansätze für das Management und die Steuerung von Übergangsprozessen, einschließlich des sozialen Dialogs und der Tarifverhandlungen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 50 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 2 - Culture, Creativity and Inclusive SocietyHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 2 - Culture, Creativity and Inclusive Society(1200kB)
Kontakt
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