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Call-Eckdaten
Eine europäische kollaborative Cloud für das Kulturerbe (ECCCH) - Innovative Anwendungsfälle
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 2 - Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft
Call Nummer
HORIZON-CL2-2025-01-HERITAGE-03
Termine
Öffnung
15.05.2025
Deadline
16.09.2025 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 26.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.500.000,00 und € 4.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema zielt darauf ab, reale Anwendungsfälle zu implementieren und anspruchsvolle End-to-End-Tests der Plattform und ihrer Werkzeuge durchzuführen, um ihre Fähigkeiten zu verifizieren und das ECCCH zu verbessern.
Call-Ziele
Die durchgeführten Aktivitäten sollten sich auf konkrete Anwendungsfälle konzentrieren, die von den teilnehmenden Einrichtungen, Fachleuten und Forscher*innen mit dem Ziel durchgeführt werden, ihre Ergebnisse oder Arbeitsabläufe zu verbessern.
Bei den durchgeführten Aktivitäten sollten mehrere der Hauptmerkmale des ECCCH, einschließlich der darauf implementierten Benutzerwerkzeuge, genutzt werden. Zu diesen Schlüsselfunktionen kann die Nutzung der fortgeschrittenen digitalen Zwillinge, der Funktionen für die Zusammenarbeit in großem Maßstab und die gemeinsame Schaffung von Inhalten, des digitalen Kontinuums oder der fortgeschrittenen Funktionen für die kommerzielle Zusammenarbeit, beispielsweise mit der Kultur- und Kreativwirtschaft, gehören. Die durchgeführten Aktivitäten können sich auch auf die nahtlose Verbindung des ECCCH mit anderen verwandten Plattformen wie dem Gemeinsamen Europäischen Datenraum für das Kulturerbe und der European Open Science Cloud konzentrieren. In den Vorschlägen sollte ein Schwerpunkt der geplanten Aktivitäten skizziert werden, mit denen die erwarteten Ergebnisse am besten erreicht werden können, wobei einige der genannten Aspekte berücksichtigt werden können.
Die durchgeführten Aktivitäten und die erzielten Ergebnisse sollten ordnungsgemäß dokumentiert werden, damit sie als gute Grundlage für Verbesserungen oder Korrekturen der Plattform und/oder der darauf implementierten Benutzerwerkzeuge sowie für die Bekanntmachung innovativer Anwendungen des ECCCH dienen können. Es sollten Beiträge zur Erweiterung der Nutzerbasis des ECCCH geleistet werden, indem Anwendungsfälle und Outreach-Aktivitäten gefördert werden, möglicherweise zusammen mit anderen ECCCH-Projekten oder in Abstimmung mit diesen.
Projekte, die im Rahmen dieses Themas gefördert werden, können auf Tests oder anderen Aktivitäten aufbauen, die von anderen ECCCH-Projekten durchgeführt werden, dürfen sich aber nicht mit Aktivitäten überschneiden, die im Rahmen anderer ECCCH-Projekte gefördert werden. Die Aktivitäten sollten einen neuen Mehrwert für das ECCCH schaffen. Daher sollten die im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte eng mit den zuvor geförderten ECCCH-Projekten koordiniert werden und ausreichend Flexibilität bieten, um Überschneidungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass die durchgeführten Aktivitäten einen wichtigen Beitrag zur Validierung und Verbesserung der Plattform leisten.
In den Vorschlägen sollten eigene Kapazitäten zur Umsetzung wichtiger Verbesserungen und zur Behebung festgestellter Probleme vorgesehen werden. Solche Änderungen oder Erweiterungen der Funktionalität der ECCCH-Plattform sollten in Übereinstimmung mit dem Datenmodell und den Softwareentwicklungs- und Dokumentationsrichtlinien des ECCCH durchgeführt werden, die im Rahmen des unter dem Thema HORIZON-CL2-2023-HERITAGE-ECCCH-01-01 finanzierten Projekts festgelegt wurden. Die gesamte Software und andere damit zusammenhängende Leistungen sollten mit den Richtlinien übereinstimmen, die von dem unter dem Thema HORIZON-CL2-2023-HERITAGE-ECCCH-01-01 finanzierten Projekt ausgearbeitet wurden, und sollten in Übereinstimmung mit dem Design des ECCCH implementiert werden, wobei die Low-Level-Bibliotheken verwendet werden, die von dem unter dem Thema HORIZON-CL2-2023-HERITAGE-ECCCH-01-01 finanzierten Projekt erstellt wurden.
Die gesamte entwickelte Software sollte quelloffen sein, unter einer CC0-Public-Domain-Lizenz oder unter einer Open-Source-Lizenz, wie sie von der Free Software Foundation und der Open-Source-Initiative empfohlen wird. Wenn die Verwendung von Open-Source-Softwarekomponenten einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern oder die Qualität oder Leistung der Software erheblich beeinträchtigen würde, können proprietäre Komponenten verwendet werden, sofern: Ein offener funktionaler Ersatz ist verfügbar; sie führen keine proprietären Datenformate oder Anwendungsprogrammierschnittstellen ein; dem für das ECCCH verantwortlichen Konsortium und allen seinen Nutzern wird eine vollständige, kostenlose und zeitlich unbegrenzte Benutzerlizenz gewährt. Die Antragsteller sollten klar angeben, ob die gesamte entwickelte Software quelloffen sein wird, und wenn nicht, dies deutlich begründen.
Soweit Daten produziert werden, sollten Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass sie FAIR (Findable, Accessible, Interoperable and Re-usable) sind. Soweit neue oder geänderte Interoperabilitätsstandards für die gemeinsame Nutzung von Daten innerhalb von und zwischen Datenökosystemen entwickelt werden müssen, sollten diese auf den FAIR-Datengrundsätzen aufbauen und bereits angenommene Praktiken nutzen, insbesondere diejenigen in den einschlägigen gemeinsamen europäischen Datenräumen und in den europäischen Forschungsinfrastrukturen.
Finanzielle Unterstützung für Dritte kann verwendet werden, um die Zusammenarbeit mit ECCCH-Nutzern außerhalb des Projektkonsortiums zu erleichtern. Die finanzielle Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen erfolgen.
Um eine gute Koordinierung zwischen den verschiedenen ECCCH-Projekten zu gewährleisten, sollten die Vorschläge eine aktive Beteiligung an den gemeinsamen Aktivitäten der ECCCH-Initiative vorsehen. Die im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte sollten die technische Arbeit mit den einschlägigen Projekten koordinieren, die im Rahmen anderer Aufforderungsthemen der ECCCH-Initiative gefördert werden, und zu den Aktivitäten und Zielen des unter dem Thema HORIZON-CL2-2023-HERITAGE-ECCCH-01-01 geförderten Projekts beitragen. Die Vorschläge sollten ein Budget für die Teilnahme an regelmäßigen gemeinsamen Koordinierungssitzungen enthalten und können die Übernahme der Kosten anderer gemeinsamer Aktivitäten in Betracht ziehen, ohne dass in der Vorschlagsphase konkrete gemeinsame Aktivitäten im Einzelnen dargelegt werden müssen.
Die im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte sollten ihre Projekt-Websites auf der gemeinsamen ECCCH-Website einrichten, die von dem im Rahmen des Themas HORIZON-CL2-2023-HERITAGE-ECCCH-01-01 geförderten Projekt verwaltet wird.
Die Kommission erwartet, dass die verschiedenen im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte regelmäßige Koordinierungsmechanismen einrichten, um eine synchronisierte Planung sowie Synergie und/oder Komplementarität der Leistungen und Ergebnisse zu gewährleisten, wo dies angebracht ist.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Die Ergebnisse gründlicher End-to-End-Tests auf der Grundlage realer Anwendungsfälle tragen zu einer nahtlos funktionierenden, benutzerfreundlichen, integrativen und leistungsstarken European Collaborative Cloud for Cultural Heritage (ECCCH) bei.
- Durch die Dokumentation und Kommunikation der implementierten Anwendungsfälle wird eine breite Sammlung innovativer Nutzungsmöglichkeiten der ECCCH erarbeitet, die dazu beiträgt, ihre Vorteile zu veranschaulichen und neue Nutzer*innen und Nutzer*innengruppen zu gewinnen.
- Durch die Identifizierung und Umsetzung von Verbesserungen und die Zusammenarbeit mit den Nutzer*innen wird ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet, dass das ECCCH von Fachleuten und Forscher*innen im Bereich des europäischen Kulturerbes in großem Umfang genutzt wird und neue Wege der Interaktion, Zusammenarbeit und gemeinsamen Gestaltung ermöglicht.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
An den Aktivitäten sollte ein breites Spektrum verschiedener Organisationen aus ganz Europa beteiligt sein, entsprechend dem gewählten Schwerpunkt. Einrichtungen aus mindestens fünf verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern sollten als aktive Nutzer der ECCCH-Plattform einbezogen werden. Außerdem sollten Einrichtungen mit unterschiedlichen Merkmalen beteiligt sein, wie z. B. kleine und große Organisationen, aus verschiedenen Teilsektoren/Tätigkeitsbereichen oder wissenschaftlichen Disziplinen usw.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
ca. 2 - 2,5 Jahre
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 50 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Die Begünstigten können Dritte, die Einrichtungen des kulturellen Erbes unterstützen, bei der Einführung von Werkzeugen und Technologien sowie bei der Erfassung und Validierung der relevanten Anwendungsfälle durch Experimente finanziell unterstützen. Maximal 15 % des Budgets können für die finanzielle Unterstützung von Dritten verwendet werden. Der Höchstbetrag, der Dritten gewährt werden kann, beträgt 60 000 EUR.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 2 - Culture, Creativity and Inclusive SocietyHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 2 - Culture, Creativity and Inclusive Society(1200kB)
Kontakt
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