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Call-Eckdaten
Verbesserung der psychischen Gesundheit von Menschen in Bildung, Ausbildung und Beruf
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 2 - Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft
Call Nummer
HORIZON-CL2-2025-01-TRANSFO-08
Termine
Öffnung
15.05.2025
Deadline
16.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 15.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 3.000.000,00 und € 5.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Behandlung psychischer Erkrankungen ist eine wesentliche Voraussetzung für die Verbesserung der nachgelagerten Auswirkungen auf Bildung, Ausbildung und Arbeit sowie künftige sozioökonomische Ergebnisse. Außerdem stellt dies eine langfristige Investition in die öffentliche Gesundheit dar.
Call-Ziele
In Europa leiden 84 Millionen Bürger*innen aller sozioökonomischen Schichten und Geschlechter, von der Jugend bis zur älteren Bevölkerung, einschließlich gefährdeter Gruppen, in ihrem Alltag zu Hause, am Arbeitsplatz, in der Schule und in der virtuellen Cyberwelt unter verschiedenen Problemen der psychischen Gesundheit. Die Probleme der psychischen Gesundheit betreffen die Menschen auf unterschiedliche Weise und/oder in verschiedenen Lebensabschnitten sowie die Menschen, die in der Nähe dieser Menschen mit psychischen Problemen leben, arbeiten und/oder studieren, und/oder Menschen, die zu ihrer Familie, ihren Freund*innen und/oder ihrem sozialen Umfeld gehören.
Der Grundstein für die psychische Gesundheit wird meist im Jugendalter gelegt: Die Hälfte aller psychischen Erkrankungen beginnt im Alter von 14 Jahren, und die meisten Fälle bleiben unerkannt und unbehandelt. Die erschütternden Zahlen zeigen, dass Selbstmord nach Verkehrsunfällen die zweithäufigste Todesursache bei jungen Menschen im Alter von 15-19 Jahren ist.
In den letzten Jahren wurden viele innovative Lösungen (mit Unterstützung der EU-Rahmenprogramme für Forschung und Innovation und/oder internationaler, nationaler, regionaler und lokaler Initiativen) zur Bewältigung von Problemen der psychischen Gesundheit entwickelt. Allerdings wurden nur wenige Maßnahmen in großem Maßstab umgesetzt. Es fehlt an Beweisen für die Durchführbarkeit, Akzeptanz und Eignung dieser Maßnahmen für die psychische Gesundheit in großem Maßstab.
Aufbauend auf innovativen Lösungen, die durch EU-Rahmenprogramme für Forschung und Innovation und/oder internationale, nationale, regionale und lokale Initiativen unterstützt werden, bestehen die Herausforderungen des Themas darin
- den Prozentsatz der tatsächlich genutzten Interventionen deutlich zu erhöhen bzw. zu skalieren und
- die Einbeziehung von Familien, Einzelpersonen/Gemeinschaften, Interessengruppen und Behörden, wie z. B. öffentlichen Diensten und Organisationen der Zivilgesellschaft, in die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen, die sich an heterogene Bevölkerungsgruppen richten
Es werden auch zusätzliche Erkenntnisse darüber benötigt, inwieweit Interventionen im Bereich der psychischen Gesundheit tatsächlich kostenwirksam und kosteneffizient sind - unter Berücksichtigung verschiedener politischer Perspektiven, z. B. Bildung, Ausbildung, Arbeitsleben, Wohlbefinden und Gesundheit. Dies würde es den politischen Entscheidungsträger*innen erleichtern, sich für eine (oder eine Kombination von) der politischen Optionen zu entscheiden, wenn es um die Abwägung politischer Entscheidungen für Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung und arbeitsbezogene Ergebnisse geht.
Um die Reproduzierbarkeit zu gewährleisten, müssen die Projekte klar angeben, wie sie auf die Primärprävention (zugunsten einer gesamten Zielgruppe) und/oder die Sekundärprävention (für gefährdete Gruppen und Personen mit bestehenden psychischen Gesundheitsproblemen) ausgerichtet sind. In der Projektkonzeption und -durchführung sollte klar dargelegt und begründet werden, an wen sie sich mit welchen Arten von Interventionen und in welchen Kontexten richten.
Besonderes Augenmerk sollte von Beginn der Arbeiten an auf die Sichtbarkeit und Kommunikation der Forschungs- und Innovationsergebnisse gegenüber den direkten Nutznießern der Intervention und ihren Familien, Gemeinschaften, der breiteren Öffentlichkeit und den Interessengruppen gelegt werden.
Die Bündelung und Zusammenarbeit mit anderen ausgewählten Projekten im Rahmen dieser Aufforderung sowie mit anderen einschlägigen Projekten wird nachdrücklich empfohlen. In Anbetracht der komplexen Konzeption und Durchführung dieser Projekte ist davon auszugehen, dass die Projekte vier Jahre oder länger dauern können, um solide Nachweise zu erbringen, die von politischen Entscheidungsträger*innen, Praktiker*innen und Interessenvertreter*innen übernommen werden können, was auch ein angemessenes Budget pro Projekt rechtfertigt.
Gegebenenfalls sollten die Vorschläge die Daten und Dienste nutzen, die über die in der European Open Science Cloud zusammengeschlossenen europäischen Forschungsinfrastrukturen verfügbar sind, sowie die Daten aus den einschlägigen Datenräumen. Besondere Anstrengungen sollten unternommen werden, um sicherzustellen, dass die im Rahmen dieses Themas produzierten Daten FAIR (Findable, Accessible, Interoperable and Re-usable) sind.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Bereitstellung skalierbarer und replizierbarer integrierter personenzentrierter Interventionen zur psychischen Gesundheit, einschließlich gemischter Interventionen, in einer Weise, dass sie auf neue Kontexte in der allgemeinen und beruflichen Bildung und im Arbeitsleben übertragbar sind, sowie Untersuchung und Vergleich ihrer Wirkungen;
- Bereitstellung integrierter, personenzentrierter Interventionen für alle Bevölkerungsgruppen und Altersgruppen, mit besonderem Schwerpunkt auf jungen Menschen mit psychischen Erkrankungen, um ihre Bildungs-, Ausbildungs- und Arbeitsverläufe zu verbessern, damit die Eingliederung all dieser Menschen in die Gesellschaft gewährleistet ist;
- den zuständigen Behörden, politischen Entscheidungsträger*innen, wichtigen Interessengruppen und Fachleuten praktikable Instrumente an die Hand zu geben, damit sie faktengestützte, fundierte Entscheidungen für die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der psychischen Gesundheit in der allgemeinen und beruflichen Bildung und am Arbeitsplatz treffen können. Dazu gehören Wirksamkeitsstudien sowie die Bereitstellung von Daten, einschließlich gesundheitsökonomischer Daten der entwickelten Intervention(en), um diesen Politikbereich weiter voranzubringen; und
- Bereitstellung qualitativ hochwertiger, evidenzbasierter Daten für politische Entscheidungsträger sowie Forschungs- und Innovationsakteure, um die Kluft zwischen den Ergebnissen der psychischen Gesundheit und dem damit verbundenen sozioökonomischen Übergang zu überbrücken.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
4 Jahre oder mehr
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 50 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 2 - Culture, Creativity and Inclusive SocietyHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 2 - Culture, Creativity and Inclusive Society(1200kB)
Kontakt
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