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Call-Eckdaten
Nutzung künstlicher Intelligenz für die Pandemievorsorge und -reaktion
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 1 - Gesundheit
Call Nummer
HORIZON-HLTH-2025-01-DISEASE-04
Termine
Öffnung
22.05.2025
Deadline
16.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 35.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 6.000.000,00 und 8.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit diesem Thema sollen Aktivitäten unterstützt werden, die eine oder mehrere der erwarteten Auswirkungen des Ziels "Bekämpfung von Krankheiten und Verringerung der Krankheitslast" ermöglichen oder zu ihnen beitragen.
Call-Ziele
Die COVID-19-Pandemie hat deutlich gemacht, dass innovative Ansätze für die Pandemievorsorge und -reaktion gefunden werden müssen, einschließlich digitaler Lösungen, die KI-Technologien nutzen. KI ist ein sich schnell entwickelnder Bereich, der ein enormes Potenzial für die Nutzung der Vielzahl von Daten aus einer ebenso großen Bandbreite von Quellen birgt, die zur Verbesserung der Bereitschaft und Reaktion auf Epidemien oder Pandemien in der EU und den assoziierten Ländern genutzt werden sollten.
Beispiele aus der COVID-19-Pandemie zeigen, wie fortschrittliche KI-Tools eine effiziente Datennutzung in Bereichen wie Vorhersage, Überwachung und Monitoring von Infektionskrankheiten, Entwicklung medizinischer Maßnahmen, rechtzeitige Infektionsdiagnose, Krankheitsprognose oder Echtzeitüberwachung der Einhaltung von Empfehlungen der öffentlichen Gesundheit ermöglichen können. Neue Technologien mit potenziell großer Wirkung wie Echtzeit-Überwachungssysteme für Luft und Abwasser sind ebenfalls entstanden.
Diese Erfahrungen und Fortschritte bergen ein großes Potenzial für die Zukunft, doch ist die weitere Entwicklung und Ausweitung neuartiger KI-gestützter Werkzeuge und Technologien (einschließlich generativer KI) erforderlich, wobei auch die bestehenden verbessert und getestet werden müssen. Die Anwendung von KI auf verschiedene Datensätze sowie auf deren Kombinationen innerhalb und zwischen verschiedenen Disziplinen kann die Genauigkeit von Bewertungen und Vorhersagen medizinischer (pharmazeutischer oder nicht-pharmazeutischer) Interventionen bei der Vorbereitung auf Epidemien und Pandemien und bei der Reaktion darauf erheblich verbessern.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Forschungsmaßnahmen zu diesem Thema sollten mehrere der folgenden Aktivitäten umfassen:
- Entwicklung neuer oder Verbesserung bestehender KI-gestützter Instrumente, Methoden und Technologien, die auf eine größere Sicherheit, Effizienz und Wirkung medizinischer, gesellschaftlicher oder logistischer Gegenmaßnahmen abzielen, um Epidemien von Infektionskrankheiten vorzubeugen, sie einzudämmen oder zu kontrollieren oder das Reaktionsmanagement der Gesundheitssysteme zu verbessern.
- Erkundung, Zusammenstellung und Aufbereitung geeigneter FAIR -Datensätze aus der EU und den assoziierten Ländern (z. B. COVID-19, Influenza usw.) für die Entwicklung, Schulung und Erprobung gezielter KI-gestützter generativer Bewertungs- und Prognoseinstrumente zur Unterstützung einer evidenzbasierten Politik und Entscheidungsfindung für die Pandemievorsorge und -reaktion; in Bereichen wie Überwachung und Monitoring von Infektionskrankheiten und Krankheitsdynamik, Erleichterung der Differentialdiagnose, Triage und Risikogruppenvorhersage, Vorhersage der Reaktion auf Medikamente und des Krankheitsverlaufs usw.
- Nutzung der Kapazitäten der bestehenden und neu entstehenden Datenforschungsinfrastrukturen und der künftigen Architekturen und Forschungsumgebungen des European Health Data Space (EHDS) und der European Open Science Cloud (EOSC) unter umfassender Berücksichtigung von Cybersicherheit, Datenschutz, Vertrauenswürdigkeit, Gleichbehandlung und Datenqualität, Interoperabilität und Zugangsmodalitäten.
- Identifizierung und Beseitigung der derzeitigen technischen, betrieblichen und sozialen Beschränkungen im Zusammenhang mit dem (grenzüberschreitenden) Zugang zu hochwertigen Daten und der reibungslosen Umsetzung von KI-gestützten Lösungen im gesellschaftlichen und rechtlichen Kontext der EU und der assoziierten Länder.
- Zusammenarbeit mit Endnutzer*innen, politischen Entscheidungsträger*innen, Regulierungsbehörden und anderen Interessengruppen bei der Entwicklung, Verbesserung, Erprobung und Validierung vertrauenswürdiger und ethisch vertretbarer KI-basierter Werkzeuge und Technologien, um Optionen für die Validierung und Einführung neuartiger KI-Werkzeuge in der Praxis vorzuschlagen und dabei Aspekte wie Schulungsbedarf, verantwortungsvolle Nutzung, Vertrauen der Nutzer*innen, Energieverbrauch usw. zu berücksichtigen
Die Teilnahme von Start-ups, Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird gefördert, um ihre wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen zu stärken, ihr Innovationspotenzial zu erhöhen und Möglichkeiten für eine kommerzielle Nutzung zu erkunden.
Von den Vorschlägen, die für eine Förderung im Rahmen dieses Themas ausgewählt werden, wird erwartet, dass sie sich gegebenenfalls an gemeinsamen Aktivitäten beteiligen, die die Form von Projektclustern, Workshops, gemeinsamen Verbreitungsaktivitäten usw. annehmen können. Die Antragsteller sollten ein Budget zur Deckung dieser Zusammenarbeit vorsehen.
Dieses Thema erfordert einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) und die Einbeziehung von SSH-Expert*innen und -Einrichtungen sowie von einschlägigem SSH-Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungstätigkeiten verstärken.
Besonderes Augenmerk sollte auf die Erkennung und Abschwächung geschlechtsspezifischer, ethnischer und anderer Vorurteile gelegt werden, um KI-Modelle zu entwickeln, die fair, vertrauenswürdig und für alle von Nutzen sind. Es wird empfohlen, mögliche Synergien mit den unter dem Thema HORIZON-CL4-2021-HUMAN-01-24 geförderten Projekten zu untersuchen: "Bekämpfung von geschlechtsspezifischen, rassistischen und anderen Vorurteilen in der künstlichen Intelligenz (RIA)" sowie unter dem Thema SC1-PHE-CORONAVIRUS-2020-2C: "Verhaltensmuster, soziale und wirtschaftliche Auswirkungen der Reaktion auf den Ausbruch von Krankheiten".
Antragstellende, die beabsichtigen, klinische Studien einzubeziehen, sollten Einzelheiten zu ihren klinischen Studien in dem entsprechenden Anhang unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Vorlage angeben.
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Erwartete Ergebnisse
Vorschläge zu diesem Thema sollten darauf abzielen, Ergebnisse zu liefern, die auf alle folgenden erwarteten Ergebnisse ausgerichtet und zugeschnitten sind und zu diesen beitragen:
- Das Potenzial der künstlichen Intelligenz (KI) wird in allen Aspekten genutzt, die für eine optimale Pandemievorsorge und -reaktion ausschlaggebend sind, und schnell lernende Systeme werden zum Nutzen von Wissenschaftler*innen, Gesundheitsexpert*innen und politischen Entscheidungsträger*innen unterstützt. Dazu gehört die Nutzung des gesamten Potenzials verfügbarer Qualitätsdaten für Forschung und Innovation, um die Entwicklung medizinischer, sozialer oder logistischer Gegenmaßnahmen sowie die Erkennung, Verwaltung und Überwachung von Notfällen auf Bevölkerungsebene und die Diagnose, Behandlung und Prävention auf individueller Ebene zu verbessern.
- Die europäische Pandemievorsorge und -bekämpfung profitiert von leicht verfügbaren, vertrauenswürdigen und ethisch vertretbaren KI-basierten Werkzeugen und Technologien, die es ihr ermöglichen, schnell und gezielt zu handeln, aufkommende infektiöse Bedrohungen rechtzeitig zu erkennen und zu verstehen, angemessen und verhältnismäßig auf erkannte Bedrohungen zu reagieren und solche Bedrohungen wirksam und effizient zu kontrollieren.
- Verschiedene Datentypen aus unterschiedlichen Quellen und Disziplinen in der EU und weltweit können von Wissenschaftler*innen, Gesundheitsexpert*innen und politischen Entscheidungsträger*innen abgerufen, integriert und analysiert werden, wobei vertrauenswürdige und ethisch vertretbare KI-basierte Werkzeuge und Technologien zum Einsatz kommen, die die Bereitschaft und Reaktion auf eine Pandemie unterstützen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher kann jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika eine Förderung der Union erhalten.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 45 Seiten umfassen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 1 - HealthHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 1 - Health(1200kB)
Kontakt
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