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Call-Eckdaten
Endnutzer*innengesteuerte Anwendung von Modellen der generativen künstlichen Intelligenz im Gesundheitswesen (GenAI4EU)
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 1 - Gesundheit
Call Nummer
HORIZON-HLTH-2025-01-CARE-01
Termine
Öffnung
22.05.2025
Deadline
16.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 40.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 15.000.000,00 und 20.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema zielt darauf ab, Aktivitäten zu unterstützen, die eine oder mehrere erwartete Auswirkungen des Ziels "Sicherstellung des gleichberechtigten Zugangs zu einer innovativen, nachhaltigen und hochwertigen Gesundheitsversorgung" ermöglichen oder zu diesen beitragen.
Call-Ziele
Angehörige der Gesundheitsberufe stehen vor großen Herausforderungen in Bezug auf Effizienz, Patienten*innensicherheit und Bereitstellung einer hochwertigen Versorgung bei begrenzten Ressourcen der Gesundheitssysteme. Die Multimodalität von Gesundheitsdaten in Verbindung mit den verfügbaren Hochleistungsrechenkapazitäten hat das Potenzial, den wirksamen und genauen Einsatz vertrauenswürdiger und ethisch vertretbarer Lösungen auf der Grundlage generativer KI zu ermöglichen, die durch andere KI-Tools zur Bewältigung dieser Herausforderungen ergänzt werden. Generative KI kann Patient*innen, Angehörigen der Gesundheitsberufe und Gesundheitssystemen zugute kommen.
Dieses Thema wird dazu beitragen, die Forschung voranzutreiben und zu fördern, um auf generativer KI basierende virtuelle Assistentenlösungen und ihre Anwendbarkeit im Gesundheitswesen besser zu verstehen und zu verbessern, indem die Gesundheitsergebnisse der Patient*innen verbessert, eine personalisierte Gesundheitsversorgung gefördert und die Widerstandsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Effizienz der Gesundheitssysteme unterstützt werden. Darüber hinaus soll das Thema auch das Verständnis und die Abschwächung möglicher Mängel (Voreingenommenheit) sowie Rahmenbedingungen für die Überwachung und Kontrolle der Nutzung dieser Lösungen abdecken.
Die Forschungsmaßnahmen zu diesem Thema sollten alle folgenden Aktivitäten umfassen, wobei multidisziplinäre Ansätze und eine breite Vertretung der Interessengruppen in den Konsortien (z. B. Industrie, Hochschulen, Angehörige der Gesundheitsberufe, Patient*innen) gewährleistet sein müssen:
- Entwicklung von Lösungen für virtuelle Assistenten auf der Grundlage neuer oder optimierter vertrauenswürdiger und ethisch vertretbarer generativer KI-Modelle, die durch andere KI-Tools zur Unterstützung von Fachkräften im Gesundheitswesen ergänzt werden. Die Modelle sollten umfangreiche und vielfältige multimodale Gesundheits- und Forschungsdaten, öffentliches Wissen und verlässliche Informationen über Gesundheitssysteme nutzen, die für das Gesundheitswesen relevant sind. Beispiele können elektronische Gesundheitsakten, medizinische Bildgebung, Genomik, Proteomik, molekulare Daten, Laborergebnisse, Patienten*inneninformationen (einschließlich Sicherheitsdaten) und/oder unstrukturierte Gesundheitsdaten sein (die Antragsteller können jede Art von verfügbaren umfangreichen Daten wählen). Die Entwicklung und Schulung der Modelle sollte in multinationalen Konsortien erfolgen, und es sollten föderale Governance-Ansätze in Betracht gezogen werden. Die Antragsteller sollten darlegen, wie das Projekt über die Kombination vorhandener Daten hinausgeht und neues spezifisches Wissen zur Verbesserung der klinischen Entscheidungsfindung generiert.
- Nachweis des Mehrwerts und des klinischen Nutzens der Lösungen für virtuelle Assistenten in mindestens zwei Anwendungsfällen des Gesundheitswesens in verschiedenen medizinischen Bereichen und bei ungedecktem Bedarf, z. B. Verbesserung des Pflegemanagements und der Effizienz, Vorhersage potenzieller patienten*innenspezifischer therapeutischer Strategien und Ergebnisse usw. Die Antragstellenden sollten den Nachweis erbringen, dass die Technologie für die Anwendungsfälle ausgereift ist, und die relative Wirksamkeit der Lösungen im Vergleich zur Standardversorgung bewerten, wobei auch darzulegen ist, warum diese Lösungen anderen KI-Tools überlegen sind und bessere Ergebnisse liefern würden. Sie sollten Fachkräfte des Gesundheitswesens als Endnutzer*innen und andere Stakeholder wie Patient*innen und Pflegekräfte aktiv in die Entwicklung und Erprobung der Lösungen einbeziehen und sicherstellen, dass unterschiedliche Perspektiven und übergreifende Überlegungen während des gesamten Prozesses berücksichtigt werden. Es sollten Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen für Angehörige der Gesundheitsberufe organisiert werden.
- Entwicklung einer Regulierungsstrategie/eines Plans für die Interaktion mit den Regulierungsbehörden (auch im Bereich der Gesundheitstechnologiebewertung), um gegebenenfalls zeitnah Nachweise zu erbringen. Berücksichtigen Sie auch das Potenzial für künftige regulatorische Auswirkungen der Ergebnisse und Aspekte der Nachhaltigkeit.
- Entwicklung oder Anpassung bestehender Methoden zur kontinuierlichen Bewertung der entwickelten Lösungen. Die Methoden sollten die technische Robustheit, den Nutzen für die Gesundheitsfürsorge und die Vertrauenswürdigkeit der auf generativer KI basierenden Lösungen nachweisen, indem sie angewandt werden:
- Geeignete Metriken zur Bewertung der Übereinstimmung mit menschlichen Werten, ethischen Grundsätzen und den beabsichtigten Zwecken von generativen KI-Modellen, der Leistung einschließlich der Prüfung ihrer technischen Robustheit und ihres klinischen Nutzens sowie ihrer Modellverständlichkeit, um die Vertrauenswürdigkeit der KI sicherzustellen.
- Geeignete Lösungen zur Identifizierung und Abschwächung potenzieller Verzerrungen der Modelle (z. B. Repräsentativität der Daten, Verzerrungen des*r Trainer*in, Verzerrungen der Trainings- und Validierungsdaten, algorithmische Diskriminierung und Verzerrungen einschließlich geschlechtsspezifischer Verzerrungen usw.).
- Geeignete Techniken, um die Erklärbarkeit der Modellargumentation aufzudecken und zu demonstrieren, das Vertrauen der Nutzer*innen zu stärken und das Black-Box-Element zu adressieren und damit die Transparenz, die Erklärbarkeit des Modells und den Abgleich weiter zu verbessern.
- Methoden zur systematischen Berücksichtigung und Bewertung von ELSI (Ethical, Legal and Societal Implications - ethische, rechtliche und gesellschaftliche Auswirkungen), einschließlich Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und des Risikos der Diskriminierung/Voreingenommenheit (nicht beschränkt auf Geschlecht, Gender, Alter, Behinderung, Ethnie, Religion, Glaube, Minderheiten und/oder gefährdete Gruppen). Die Auswirkungen von medizinischen Fehlern, die auf KI-gestützte Entscheidungsfindung zurückzuführen sind, und die Auswirkungen auf die potenzielle rechtliche Haftung von Angehörigen der Gesundheitsberufe sollten untersucht werden.
Alle Vorschläge sollten einen EU-Mehrwert aufweisen, indem sie sich auf die Entwicklung und/oder Nutzung vertrauenswürdiger generativer KI-Modelle konzentrieren, die in der EU und den assoziierten Ländern entwickelt wurden, und industrielle Entwickler*innen aus der EU in das Konsortium einbeziehen, nach Möglichkeit auch führende Start-up-Unternehmen. Ein Open-Source-Konzept wird gefördert, wenn es technisch und wirtschaftlich machbar ist. Erfolgreiche Vorschläge werden ermutigt, die von den KI-Fabriken angebotenen Ressourcen zu nutzen, sofern dies relevant ist und die spezifischen Zugangsbedingungen eingehalten werden.
Die Vorschläge sollten die FAIR-Datengrundsätze einhalten und GDPR-konforme Verfahren für den Schutz personenbezogener Daten anwenden, die sich gegebenenfalls auf bewährte Verfahren der europäischen Forschungsinfrastrukturen stützen. Die Vorschläge sollten die höchsten Standards für Transparenz und Offenheit von Modellen fördern, die so weit wie möglich über die Dokumentation hinausgehen und sich auf Aspekte wie Annahmen, Code und FAIR-Datenmanagement erstrecken.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten potenzielle Synergien mit den im Rahmen des Themas HORIZON-CL4-2021-HUMAN-01-24 finanzierten Projekten sowie mit anderen im Rahmen der Programme Horizont Europa und Digitales Europa finanzierten Projekten nutzen. Wenn die Anwendungsfälle für Krankheiten relevant sind, die von spezifischen Horizont-Europa-Partnerschaften oder -Missionen abgedeckt werden (z. B. Europäische Partnerschaft für seltene Krankheiten, Europäische Partnerschaft für die Umgestaltung von Gesundheits- und Pflegesystemen, die Krebsmission usw.), sollten die Vorschläge die bereits entwickelten Empfehlungen für föderiertes Datenmanagement und Datenzugang übernehmen. Darüber hinaus werden die Antragsteller ermutigt, verfügbare und neu entstehende Dateninfrastrukturen (z. B. European Health Data Space, European Genomic Data Infrastructure, Cancer Image Europe, European Open Science Cloud, EBRAINS usw.) zu nutzen, wo immer dies relevant ist. Die Übernahme der EOSC-Empfehlungen und -Dienste für hochwertige Software wird ebenfalls gefördert. Die Erweiterung von Gesundheitsdaten und/oder bestehenden oder in der Entwicklung befindlichen KI-Infrastrukturen fällt nicht in den Rahmen dieses Themas.
Wenn möglich, sollten die entwickelten Modelle mit multimodalen Daten in verschiedenen EU-Sprachen trainiert werden, um Zugänglichkeit und Inklusivität zu gewährleisten.
Erfolgreiche Vorschläge werden ermutigt, die von den KI-Fabriken angebotenen Ressourcen zu nutzen, sofern dies relevant ist und die spezifischen Zugangsbedingungen eingehalten werden.
Dieses Thema erfordert einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) und die Einbeziehung von SSH-Expert*innen und -Einrichtungen sowie von einschlägigem SSH-Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungstätigkeiten verstärken. Die aktive Einbeziehung von Fachkräften des Gesundheitswesens als Endnutzer*innen, Patient*innen und deren Betreuer*innen ist von zentraler Bedeutung, um bei der Entwicklung und Erprobung von Lösungen für generative virtuelle KI-Assistenten die angestrebten Ergebnisse zu erzielen.
Die Vorschläge sollten die Einbeziehung der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission auf der Grundlage ihrer Erfahrungen und im Hinblick auf den Wert berücksichtigen, den sie als wirksame Schnittstelle zwischen Forschungstätigkeiten und vorbereitender Regulierungswissenschaft sowie Strategien und Rahmenbedingungen für die Erfüllung von Regulierungsanforderungen bieten könnte. In dieser Hinsicht wird die GFS eine Zusammenarbeit mit jedem erfolgreichen Vorschlag in Betracht ziehen, und diese Zusammenarbeit sollte gegebenenfalls nach der Genehmigung des Vorschlags aufgenommen werden.
Alle Vorschläge, die für eine Förderung im Rahmen dieses Themas ausgewählt werden, werden nachdrücklich zur Zusammenarbeit ermutigt, z. B. durch die Teilnahme an Netzwerken und gemeinsamen Aktivitäten, Wissensaustausch, Entwicklung und Übernahme bewährter Verfahren, je nach Bedarf. Daher wird von den Vorschlägen erwartet, dass sie ein Budget zur Deckung der Kosten anderer potenzieller gemeinsamer Aktivitäten enthalten, ohne dass zu diesem Zeitpunkt konkrete gemeinsame Aktivitäten im Einzelnen genannt werden müssen. Die Einzelheiten dieser gemeinsamen Aktivitäten werden in der Phase der Vorbereitung der Finanzhilfevereinbarung festgelegt.
Antragstellende, die beabsichtigen, klinische Studien einzubeziehen, sollten Einzelheiten zu ihren klinischen Studien in dem entsprechenden Anhang unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Vorlage angeben.
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Erwartete Ergebnisse
Zu diesem Zweck sollten die Vorschläge zu diesem Thema darauf abzielen, Ergebnisse zu liefern, die auf alle folgenden erwarteten Ergebnisse ausgerichtet sind und zu diesen beitragen:
- Angehörige der Gesundheitsberufe haben auf allen Stufen der Gesundheitsversorgung Zugang zu nutzer*innenorientierten, robusten und vertrauenswürdigen Lösungen für virtuelle Assistenten, die auf generativen Modellen der künstlichen Intelligenz (KI) und anderen KI-Tools basieren, um sie bei der Bereitstellung einer sichereren, effizienteren und personalisierten Versorgung zu unterstützen.
- Angehörige der Gesundheitsberufe profitieren von länderübergreifend anwendbaren Methoden mit dem Ziel, die Akzeptanz, die Akzeptanz im Gesundheitswesen und das Vertrauen der Öffentlichkeit in virtuelle Assistenten, die auf generativen KI-Modellen basieren, zu fördern.
- Die Patient*innen profitieren von verbesserten Ergebnissen, einer individuelleren Versorgung und einer stärkeren Einbindung der Angehörigen der Gesundheitsberufe, was zu einer Verbesserung der Sicherheit, der Qualität der Versorgung, des Zugangs zu geeigneten Gesundheitsinformationen und der Kommunikation zwischen Patient*in und Ärzt*in führt.
- Die Gesundheitssysteme profitieren von verbesserten kosteneffizienten Patient*innenergebnissen, die in Bezug auf Genauigkeit, Sicherheit und Qualität der Standardversorgung überlegen sind, und von Kosteneinsparungen durch Fortschritte bei hochpräzisen, transparenten, nachvollziehbaren und erklärbaren Lösungen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
In Anerkennung der Öffnung der Programme der US-amerikanischen National Institutes of Health für europäische Forscher kommt jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika für eine Finanzierung durch die Union in Betracht.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 45 Seiten umfassen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 1 - HealthHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 1 - Health(1200kB)
Kontakt
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