Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Anpassung an den Klimawandel: Wirksamkeit und Grenzen
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 5 - Klima, Energie und Mobilität
Call Nummer
HORIZON-CL5-2025-05-Two-Stage-D1-05
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
04.09.2025 17:00
Termin - 2. Stufe
Öffnung
23.05.2025
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 18.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Wirksamkeit von Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel hängt unter anderem vom Ausmaß und der Geschwindigkeit der Erwärmung ab, was dazu führen kann, dass kontextspezifische harte Grenzen erreicht werden. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Wirksamkeit von Anpassungsmaßnahmen sind jedoch nach wie vor begrenzt, und eine allgemeingültige Definition dessen, was eine wirksame Anpassung ausmacht, ist schwierig.
Call-Ziele
Grund dafür sind die Schwierigkeiten bei der Definition der Ausgangsbedingungen angesichts der dynamischen Natur der Anpassung, bei der Messung der vermiedenen Auswirkungen und bei der Feststellung der Kausalität. Weitere Probleme ergeben sich aus der langen Vorlaufzeit, bis die Reaktionen Ergebnisse zeigen, und dem begrenzten Verständnis der Kompromisse zwischen räumlichen Maßstäben, Gemeinschaftssystemen und Sektoren, was die Anwendung eines Systemansatzes, der für diese Analyse wesentlich ist, einschränkt. Die Ex-ante- und Ex-post-Überwachung und -Bewertung der Anpassung in verschiedenen Zeiträumen und Maßstäben ist ebenfalls von entscheidender Bedeutung, wird aber derzeit kaum durchgeführt. Es ist dringend notwendig, die Wirksamkeit und die Grenzen der Anpassung besser zu verstehen und zu bewerten, um die Anpassungsfähigkeit und die Widerstandsfähigkeit gegenüber extremen und langsam eintretenden, nicht extremen Ereignissen zu erhöhen und die Anfälligkeit und Gefährdung zu verringern.
Die Maßnahmen sollten Bewertungen der Wirksamkeit und der Grenzen von Anpassungsoptionen hervorbringen, die auf quantitativen und qualitativen Nachweisen beruhen (unter Bevorzugung der wissenschaftlichen Literatur, aber unter systematischer Einbeziehung von Erkenntnissen aus der grauen Literatur und unter Einbeziehung der Perspektiven und des Wissens verschiedener Gruppen), methodisch fundiert sind (replizierbar und mit neuen Messgrößen und Indikatoren, die mit Unsicherheiten einhergehen) und umfassende Kriterien berücksichtigen (z. B. wirtschaftliche, technologische, rechtliche, institutionelle, soziokulturelle, geophysikalische, ökologische und bereichsübergreifende Aspekte, die weiche Grenzen bestimmen). Querschnittskriterien, die einbezogen werden sollten, sind der Beitrag der Anpassungslösungen zur Abschwächung, ihre Fähigkeit, Kaskadeneffekte, Verbundwirkungen und die Übertragung von Risiken zu verringern, der Grad der Nutzung naturbasierter Lösungen (NBS) sowie die Durchführbarkeit, das Anspruchsniveau und ihr Beitrag zu Gleichheit und Gerechtigkeit. Weitere relevante Aspekte, die berücksichtigt werden sollten, sind die exogenen Faktoren, die geschlechts-, alters- und intersektionellen Dimensionen, die Governance sowie die Barrieren und Befähiger.
weiterlesen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Maßnahmen sollten die Wirksamkeit und die Grenzen der Anpassung in Abhängigkeit von der Zeit und für ein umfassendes Spektrum von Erwärmungsraten unter Berücksichtigung der sich ändernden Variabilitätsmuster bewerten. Die Projekte sollten alle folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Förderung des Verständnisses der allgemeinen und kontextspezifischen (z. B. regionalen, sektoralen usw.) Faktoren für die Wirksamkeit und die Grenzen der Anpassung, einschließlich der Anfälligkeit;
- Entwicklung einer robusten Methodik zur einheitlichen Bewertung der Wirksamkeit und der Grenzen von Anpassungsoptionen, um die Vergleichbarkeit der Bewertungen zu gewährleisten. Eine solche Methodik sollte:
- verschiedene Quellen von Beobachtungsdaten (sowohl quantitativ als auch qualitativ) und Modellierungsdaten, die auf regionaler, lokaler oder sektoraler Ebene relevant sind, zusammenfassen, um mehrere Dimensionen der Wirksamkeit und der Grenzen der Anpassung im Laufe der Zeit zu bewerten;
- über genügend gemeinsame Kernelemente verfügen, um die Konsistenz und Vergleichbarkeit zwischen den Regionen und Sektoren zu gewährleisten, und genügend Flexibilität bieten, um die jeweiligen kontextuellen Besonderheiten zu berücksichtigen;
- einen umfassenden Satz von Messungen, Indikatoren und Ansätzen enthalten, um die Anpassung als Prozess zu charakterisieren und die vielfältigen Dimensionen und Aspekte der Anpassungseffektivität und -grenzen (sowohl hart als auch weich) quantitativ und qualitativ zu bewerten;
- Untersuchung des optimalen Gleichgewichts zwischen Standardisierung und kontextspezifischen Elementen der Methodik.
- Testen und Anwenden der Methodik für folgende Zwecke:
- Bewertung der Wirksamkeit fortgeschrittener und kurzfristig geplanter Anpassungsstrategien für eine Vielzahl europäischer (EU-Mitgliedstaaten und mit Horizont Europa assoziierte Länder) ökologischer und sozioökonomischer Sektoren, Bedingungen oder Regionen (es werden mindestens 6 Studienfälle empfohlen). Die Zusammenarbeit mit der EU-Mission für die Anpassung an den Klimawandel ist sehr erwünscht, zum Beispiel bei den Testfällen;
- Information über den Zeitplan und die Wahrscheinlichkeit des Auftretens kontextspezifischer (d. h. regionaler und sektoraler) Grenzen der Anpassung in einer sich erwärmenden Welt, mit Schwerpunkt auf gesellschaftlichen, klima- und biodiversitätsbezogenen Hotspots.
- Synthese der Ergebnisse als nutzbares Wissen für Praktiker*innen und Entscheidungsträger*innen sowie deren Kommunikation und Verbreitung über bestehende Plattformen (z. B. Erweiterung der Climate-ADAPT-Plattform der Europäischen Umweltagentur oder andere Optionen).
Auch wenn in der Antragsphase keine gemeinsame Arbeit stattfindet, sollte der gemeinsame Kern der Methodik von allen im Rahmen dieses Themas geförderten Projekten gemeinsam entwickelt werden, indem die Ansätze der jeweiligen Vorschläge kombiniert werden, um die Gesamtkohärenz sicherzustellen. Um dies zu gewährleisten, sollten die Vorschläge einen Entwurf eines Plans für gemeinsame Maßnahmen enthalten, der dann zwischen allen geförderten Projekten angepasst und vereinbart wird. Daher müssen alle Vorschläge einen Bericht enthalten, der vorzugsweise in Monat 6 (spätestens in Monat 12) vorgelegt wird und den vereinbarten gemeinsamen Aktionsplan enthält. Die Vorschläge sollten spezifische Aufgaben und Ressourcen vorsehen und ein angemessenes Budget (zwischen 15 und 25 % des gesamten förderfähigen Budgets) für die Zusammenarbeit mit anderen im Rahmen dieses Themas geförderten Projekten bei der Entwicklung des gemeinsamen Kerns der Methodik bereitstellen. Infolgedessen sollte dieser Kernteil auch ein gemeinsames Ergebnis sein, das spätestens im Monat 24 vorliegen muss. Anschließend sollte die Methodik von einzelnen Projekten separat erweitert werden, um regionale und sektorale Zusammenhänge in der EU zu berücksichtigen (z. B. durch spezifische Module), wobei die Konsistenz mit dem Kernteil gewahrt bleiben sollte. Sie sollte auf bestehenden Daten und Ansätzen aufbauen, wie sie von Copernicus, GAMI, EUCRA, WASP und anderen relevanten Quellen vorgeschlagen werden. Aspekte wie die sektorale und geografische Abdeckung der realen Fallstudien bleiben den Vorschlägen überlassen, vorausgesetzt, sie zeigen eine große Vielfalt an bestehenden oder neuen Anpassungsoptionen in Europa.
Die Maßnahmen sollten die höchsten Standards der Transparenz und Offenheit fördern und in Übereinstimmung mit den FAIR-Grundsätzen verwaltet werden.
Dieses Thema erfordert einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) und die Einbeziehung von SSH-Expert*innen und -Einrichtungen sowie von einschlägigem SSH-Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungsaktivitäten verstärken.
Darüber hinaus sollten die im Rahmen dieser Aufforderung geförderten Projekte die Bündelung von Aktivitäten mit anderen einschlägigen laufenden Projekten innerhalb und außerhalb von Horizont Europa vorsehen, um eine projektübergreifende Zusammenarbeit und den Austausch von Ergebnissen zu ermöglichen, und auf Projekten aufbauen, die im Rahmen früherer Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für dieses Ziel im Bereich der Anpassung gefördert wurden. Die geförderten Projekte werden auch nachdrücklich aufgefordert, sich an der Community of Practice der Mission Klimaanpassung zu beteiligen.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden Ziele beitragen werden:
- Anpassungsgemeinschaften - von Forscher*innen bis hin zu Praktiker*innen, Bürger*innen und Entscheidungsträger*innen - verfügen über ein verbessertes Verständnis der Faktoren, die die Anpassung an den Klimawandel einschränken und wirksam machen;
- Politische Entscheidungsträger*innen können Anpassungsstrategien auswählen und priorisieren, um Anpassungsstrategien auf der Grundlage einer verbesserten und konsistenteren Vergleichbarkeit von Anpassungsoptionen und -ergebnissen zu entwerfen;
- Die Grenzen und die Wirksamkeit von Anpassungsstrategien werden anhand einer umfassenden, mehrdimensionalen Reihe von Kriterien im Rahmen einer standardisierten Methodik bewertet, wodurch ein Beitrag zur Arbeit des IPCC geleistet wird. Es wird ein wissenschaftlicher Beitrag zur Aktualisierung der technischen Leitlinien des IPCC von 1994 über Auswirkungen und Anpassung geleistet;
- Praktiker*innen und Entscheidungsträger*innen auf allen relevanten Verwaltungsebenen (lokal, national, regional und europäisch) erhalten einen einheitlichen Rahmen und Instrumente für die Überwachung, Bewertung und Anpassung ihrer Anpassungsstrategien, sowohl kurzfristig (für eine wirksamere Katastrophenprävention und -vorsorge) als auch langfristig (für wirksamere transformative und klimaresiliente Anpassungspfade).
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Seitenbegrenzung für den Teil B der ersten Stufe der zweistufigen Aufforderung beträgt 10 Seiten.
Die im Rahmen dieses Themas gewährten Finanzhilfen sind durch eine Kooperationsvereinbarung miteinander verbunden und müssen folgende Leistungen erbringen: i) einen gemeinsamen Aktionsplan (zwischen den Monaten 6 und 12), der in Zusammenarbeit zwischen den im Rahmen dieses Themas geförderten Projekten erstellt wird, und ii) einen gemeinsamen Teil der Methodik (nicht später als Monat 24), der von den im Rahmen dieses Themas geförderten Projekten erstellt und vereinbart wird.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and MobilityHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and Mobility(2548kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren