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Call-Eckdaten
Klimasimulationsdaten und -wissen zur optimalen Unterstützung der IPCC-Bewertungen und der internationalen Politik
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 5 - Klima, Energie und Mobilität
Call Nummer
HORIZON-CL5-2025-06-D1-01
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
24.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 30.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 30.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Angesichts der sich rasch entwickelnden Klimakrise besteht ein zunehmender Bedarf an genauen, zuverlässigen und umsetzbaren Informationen auf globaler bis lokaler räumlicher Ebene und auf kurzen bis langen Zeitskalen. Diese Informationen unterstützen eine Reihe von Anforderungen, einschließlich politischer Anforderungen.
Call-Ziele
Insbesondere sollten die Simulationen und Erkenntnisse, die in den IPCC einfließen, einschließlich des Siebten Bewertungsberichts (AR7) und späterer Berichte, intern kohärent und gut koordiniert sein. Die Modellierung, das Setting, das Ensemble und das Simulationsdesign sollten geeignet sein, den gesellschaftlichen und politischen Anforderungen zu entsprechen, um zeitnahe europäische und internationale klimapolitische Entwicklungen zu unterstützen. Dies bedeutet auch, dass ein operationeller Rahmen geschaffen werden muss, der die bestmöglichen Informationen für die gesellschaftliche Entscheidungsfindung liefert und die verfügbaren Ansätze zusammenführt. Die daraus resultierenden Simulationen und Analysen sollten das gesamte Spektrum der Klimarisiken abdecken. Da die weltweiten Bemühungen zur Eindämmung des Klimawandels derzeit unzureichend sind und die Temperaturen weiter ansteigen, müssen insbesondere die Auswirkungen einer Überschreitung der globalen Erwärmung auf das Erdsystem sowie die Durchführbarkeit, das mögliche Tempo und die Folgen einer nachhaltigen Senkung der globalen Temperaturen nach einer Überschreitung untersucht werden. Diese Analyse sollte auch die Risiken und Folgen potenzieller abrupter und irreversibler Auswirkungen berücksichtigen (z. B. Anstieg des Meeresspiegels, Veränderungen der Ozeanzirkulation, Ozeanversauerung, Veränderungen des Wasserkreislaufs, Bodenveränderungen, Aridifizierung, Artensterben, Verlust von Meereis, Gletschern und Eisschilden sowie Überschreiten von Klima- und ökologischen Kipppunkten).
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Maßnahmen sollten alle folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Erstellung künftiger globaler Klimaprojektionen mit hochmodernen Erdsystemmodellen (ESM), die auf den neuesten Verbesserungen der Modellierungstechnologien und des Prozessverständnisses beruhen und eine vollständigere Darstellung der Rückkopplung zwischen Klima und Kohlenstoffkreislauf ermöglichen;
- Entwicklung von Klimasimulationen unter Berücksichtigung der sozioökonomischen Szenarien aus den aktuellsten integrierten Bewertungsmodellen (IAM). Es sollten Treibhausgasemissionspfade auf der Grundlage verschiedener gesellschaftlicher Abmilderungs- und Anpassungsentscheidungen und Landnutzungsszenarien bereitgestellt werden. Klima-Rückkopplungen sollten ebenfalls berücksichtigt werden. Die sich daraus ergebende Bewertung sollte die zulässigen Kohlenstoffemissionen mit den wichtigsten Klimazielen verknüpfen und sich über politisch relevante zeitliche und räumliche Maßstäbe erstrecken;
- Bereitstellung von Szenarien und Simulationen mit verschiedenen Niveaus und Dauer der Überschreitung der Erwärmung (die nach ihrer politischen Relevanz auszuwählen sind), Bewertung der entsprechenden Risiken unter Berücksichtigung von schnell und langsam einsetzenden Prozessen und der Durchführbarkeit und Grenzen von Kohlendioxid-Entfernungsmethoden;
- Aktualisierung und Koordinierung der Annahmen sowie der Beobachtungs- und simulierten Klimadatensätze, die den Modellen und Experimenten der verschiedenen Klimawissenschaftsgemeinschaften (einschließlich der Modellierer von Erdsystem, sektoralen Auswirkungen, Anpassung und Abschwächung) in internationalen Programmen wie IAMC, CMIP, CORDEX und ISIMIP zugrunde liegen, wobei die Interaktion zwischen ihnen innerhalb desselben IPCC-Zyklus so weit wie möglich zu optimieren ist;
- Entwicklung eines Rahmens für die Koordinierung und Einbeziehung einer Reihe globaler und regionaler Klimaprojektionen, die das Spektrum der verfügbaren Modellauflösungen und des Modellrealismus umfassen, unter Verwendung konsistenter konzentrations- und emissionsgesteuerter ESM, wobei die Zusammenarbeit zwischen der europäischen Erdsystemmodellierung und der Erbringung von Dienstleistungen, wie Copernicus und Destination Earth, verbessert werden sollte. Dieses System sollte eine Queranalyse und Bewertung des gesamten Modellspektrums umfassen, einschließlich Ansätzen für die Stichprobenprojektion und die Unsicherheit von Szenarien (z. B. Emulatoren). Der Rahmen sollte auch die Modellierungsergebnisse für Praktiker*innen und Entscheidungsträger*innen leichter zugänglich und verständlich machen;
- Verbesserung der bestehenden Infrastruktur (Software, Werkzeuge, Daten, Anpassung der Modelle an das Hochleistungsrechnen (HPC)), um die Bereitstellung globaler und regionaler Klimaprojektionen und damit verbundener Analysen zu unterstützen (wofür ein Teil des Budgets bereitgestellt werden kann, jedoch nicht mehr als 30 % der gesamten förderfähigen Kosten). Dies sollte die Bemühungen ergänzen, die im Rahmen der Europäischen Forschungsinfrastrukturen, des gemeinsamen Unternehmens Euro-HPC, des Programms "Digitales Europa" und anderer Quellen finanziert werden. ESM-Simulationen sind als Kernstück des Themas mit Verbindungen zu anderen Modellierungsaktivitäten vorgesehen. Um die politische Relevanz der gelieferten Klimasimulationen zu maximieren, sollten der Operationalisierungsrahmen und die Szenarien in Zusammenarbeit mit den politischen Entscheidungsträger*innen entwickelt werden (z. B. durch Beiräte oder andere partizipative Verfahren).
Wenn es um Modelle geht, sollten die Maßnahmen die höchsten Standards für Transparenz und Offenheit fördern, die so weit wie möglich über die Dokumentation hinausgehen und sich auf Aspekte wie Annahmen, Protokolle, Code und Daten erstrecken, die in Übereinstimmung mit den FAIR-Grundsätzen verwaltet werden.
Sie sollten die Bündelung von Aktivitäten mit anderen relevanten Projekten (innerhalb und außerhalb von Horizont Europa) für eine projektübergreifende Zusammenarbeit und den Austausch von Ergebnissen vorsehen. In den Vorschlägen sollten die für diese Zwecke erforderlichen Ressourcen vorgesehen werden. Da dieses Vorhaben von den Forschungsgemeinschaften unterstützt werden sollte, die die Modellierungssysteme und die zugehörige Infrastruktur kontinuierlich verbessern, wird eine starke Interaktion und Koordinierung mit den Projekten erwartet, die im Rahmen früherer Aufforderungen zu diesem Ziel finanziert wurden, sowie mit anderen einschlägigen Projekten zu ESM, mit dem Thema HORIZON-CL5-2025-03-D1-02 "Weiterentwicklung von Erdsystemmodellen zur Verbesserung des Verständnisses der Veränderungen des Erdsystems" und mit dem Thema HORIZON-INFRA-2025-01-SERV-02 (Bereich Forschungsinfrastrukturdienste zur Verbesserung des Verständnisses und der Vorhersage künftiger Klimaänderungen und ihrer Auswirkungen).
Die internationale Zusammenarbeit wird gefördert, insbesondere mit dem Globalen Süden, um den Aufbau von Kapazitäten und Konsens zu fördern, z. B. durch die Ausbildung von Nachwuchsforscher*innen aus Ländern des Globalen Südens (siehe besondere Bedingungen für die finanzielle Unterstützung von Dritten). Der maximale Gesamtbetrag für diese Aktivitäten sollte 1.000.000 EUR nicht überschreiten.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen folgenden Ergebnissen beitragen werden:
- Die Institutionen, die für die Erstellung der relevanten Informationen für Entscheidungsträger*innen zuständig sind, können rechtzeitig auf wissenschaftlich fundierte Klimaprojektionen für eine Reihe von Zukunftsszenarien und die entsprechenden Treibhausgasemissionspfade zugreifen und diese nutzen, einschließlich Szenarien, die den Zielen des Pariser Abkommens entsprechen;
- Entscheidungsträger*innen und die Gesellschaft können die Auswirkungen, Risiken und Implikationen von Pfaden, die verschiedene Größenordnungen und Zeiträume der Temperaturüberschreitung beinhalten, besser verstehen;
- Die europäische Forschungsgemeinschaft leistet einen koordinierten Beitrag zum IPCC und anderen wichtigen wissenschaftlichen Initiativen (z. B. IPBES, WCRP, World Adaptation Science Programme (WASP), Global Carbon Budget), um den UNFCCC-Prozess und andere globale, europäische und nationale Klimabemühungen zu unterstützen;
- Die Aktivitäten internationaler Programme und Gemeinschaften wie des Integrated Assessment Modelling Consortium (IAMC), des CMIP, des CORDEX und des Inter-Sectoral Impact Model Intercomparison Project (ISIMIP) sind besser aufeinander abgestimmt, die Ergebnisse sind kohärenter und entsprechen besser und schneller den Bedürfnissen der Politik;
- Der europäische Beitrag zu diesen Programmen wird durch eine verbesserte und vernetzte übergreifende Infrastruktur unterstützt.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 50 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Diese Unterstützung kann in Form von Zuschüssen für Forscher aus den Ländern des Globalen Südens gewährt werden. Der Höchstbetrag, der einem einzelnen Dritten gewährt werden kann, beträgt 60.000 EUR.
Der offene Zugang zu allen neuen Modulen, Modellen oder Instrumenten, die von Grund auf entwickelt oder mit Hilfe von EU-Mitteln im Rahmen der Aktion wesentlich verbessert wurden, muss durch Dokumentation, Verfügbarkeit des Modellcodes und der im Rahmen der Aktion entwickelten Eingabedaten gewährleistet werden.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and MobilityHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and Mobility(2548kB)
Kontakt
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