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Call-Eckdaten
Unterstützung von Regionen und lokalen Behörden bei der Bewertung von Klimarisiken
Förderprogramm
Horizont Europa: Missionen
Call Nummer
HORIZON-MISS-2025-01-CLIMA-01
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
24.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 17.650.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 17.650.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Zur Unterstützung des Europäischen Green Deal, der EU-Anpassungsstrategie, der EU-Mission zur Anpassung an den Klimawandel und der EU-Ziele für Katastrophenresilienz wird der erfolgreiche Vorschlag die Anpassungsbemühungen der regionalen und lokalen Behörden beschleunigen.
Call-Ziele
Die erste Europäische Klimarisikobewertung (EUCRA) kam zu dem Schluss, dass Europa nicht auf die schnell wachsenden Klimarisiken vorbereitet ist. Die Bewertung der Klimarisiken ist einer der ersten Schritte, den die regionalen und lokalen Behörden bei der Anpassungsplanung unternehmen müssen. Dieser Schritt ist der Schlüssel zu robusten Anpassungsplänen, die auf die Bedürfnisse der regionalen und lokalen Behörden eingehen.
Aus der Umfrage, die die Mission bei den Unterzeichnern der Charta durchgeführt hat, ging eindeutig hervor, dass nur 66 % der regionalen und lokalen Behörden ihre Klimarisiken bereits bewertet haben und dass in einigen Fällen ihre Klimarisikobewertungen aktualisiert und weiter bearbeitet werden müssen, um ihre Robustheit zu erhöhen. Wenn man diese Ergebnisse stellvertretend für alle regionalen und lokalen Gebietskörperschaften heranzieht, wird deutlich, dass ein Bedarf an solideren regionalen und lokalen Klimarisikobewertungen in Europa besteht.
Mit ihrer Aufforderung HORIZON-MISS-2021-CLIMA-02-01 beauftragte die Mission zur Anpassung an den Klimawandel die Entwicklung eines methodischen Rahmens und eines Instrumentariums für Klimarisikobewertungen auf regionaler und lokaler Ebene sowie die direkte Unterstützung regionaler und lokaler Behörden bei der Nutzung dieser Instrumente. Dieses Thema soll auf den Erfolgen des Projekts CLIMAAX aufbauen, das im Rahmen von HORIZON-MISS-2021-CLIMA-02-01 finanziert wurde:
- Konsolidierung und weitere Verbreitung des regionalen Rahmens für die Bewertung von Klimarisiken und des entsprechenden Instrumentariums (1. Ziel danach)
- durch die Unterstützung zusätzlicher regionaler und lokaler Behörden (die nicht von CLIMAAX unterstützt werden) bei der Durchführung regionaler Klimarisikobewertungen und der Entwicklung oder Überarbeitung gemeindebasierter Notfall- und Risikomanagementpläne (2. Ziel danach).
Beide nachstehend aufgeführten Ziele sollten in den Vorschlägen berücksichtigt werden. Damit leistet dieses Thema einen direkten Beitrag zu den Folgemaßnahmen zur Mitteilung der Kommission über das Management von Klimarisiken, in der sich die Europäische Kommission in ihrer Antwort auf die EUCRA verpflichtet hat, die Instrumente zu verbessern, die Regionen und lokale Behörden bei der besseren Vorbereitung auf Klimarisiken unterstützen.
1. Ziel - Konsolidierung und weiteres Mainstreaming des Rahmens und der Toolbox für Klimarisikobewertungen.
Weitere Entwicklungen des Rahmens und der Toolbox für regionale Klimarisikobewertungen sollten ihre ursprünglichen Anforderungen beibehalten, nämlich:
- Die verbesserte Toolbox und das Rahmenwerk sollten risiko- und sektorübergreifend sein und Exposition und Anfälligkeit einschließen.
- Die verbesserte Toolbox sollte in den EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der Regionen in äußerster Randlage) und den assoziierten Ländern von Horizon Europe breit anwendbar sein.
- Die verbesserte Toolbox und die zugehörigen IT-Tools sollten als Open Source, kostenlos und mit offener Lizenz zur Verfügung gestellt werden.
Weitere Verfeinerungen des methodischen Rahmens und der unterstützenden Toolbox sollten darauf abzielen, neu entstehende Wissens- und Datenlücken zu schließen, und könnten die folgenden Elemente berücksichtigen, sind aber nicht darauf beschränkt:
- Einbeziehung von maßgeschneiderten "Reaktionen" als wesentlicher Bestandteil des Risikorahmens, wie im sechsten Bewertungsbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen eingeführt;
- Berücksichtigung von kaskadierenden und sich verstärkenden Risiken und/oder Risiken aus anderen Krisen wie dem Verlust der biologischen Vielfalt und der Umweltverschmutzung;
- Berücksichtigung des dynamischen Charakters des Klimarisikos, das sich mit der Zeit verändert;
- Untersuchung der Frage, wie Zukunftsszenarien, die auf globaler Ebene entworfen wurden, in lokale Risiken umgesetzt werden können;
- Einbeziehung von Hilfsmitteln für die regionale Planung des Klimarisikomanagements, um die Ergebnisse der Klimarisikobewertungen als Grundlage für gemeindebasierte Notfall- und Risikomanagementpläne effektiv zu nutzen.
- Erkundung von Möglichkeiten zur Integration der Entwicklungen für Multi-Risiko durch frühere und laufende Projekte von Horizont 2020 und Horizont Europa
Diese Verfeinerungen des Rahmens und der unterstützenden Toolbox sollten in Zusammenarbeit mit regionalen/lokalen Behörden und Praktikern aus mehreren EU-Mitgliedstaaten/assoziierten Ländern entwickelt werden, um sicherzustellen, dass ihre Bedürfnisse und Beschränkungen auf praktische Weise berücksichtigt werden. Das verbesserte Rahmenwerk und die dazugehörige Toolbox sollten von einem eingebauten Mechanismus für kontinuierliches Feedback und iterative Verbesserungen profitieren, um sicherzustellen, dass die Instrumente und Bewertungen mit der Weiterentwicklung von Klimawissenschaft und -politik relevant bleiben.
Die konsolidierte Version der Toolbox sollte darauf abzielen, neu erstellte Datensätze einzubeziehen, insbesondere solche, die aus anderen EU-Programmen und Initiativen wie Copernicus und Destination Earth oder aus EURO-CORDEX stammen. Die Nutzung digitaler Technologien wie der künstlichen Intelligenz (KI) in dem Instrument zur besseren Quantifizierung und Bewertung von Klimarisiken wird gefördert. Vorschläge sollten auch - soweit relevant - die von europäischen Forschungsinfrastrukturen und verwandten Projekten wie IRISCC angebotenen Dienste berücksichtigen.
Eine wirksame, rechtzeitige und gezielte Kommunikation von Klimarisiken ist der Schlüssel zur Förderung von Klimamaßnahmen. In den Vorschlägen sollten Anstrengungen unternommen werden, um die verbesserte Toolbox und ihre Ergebnisse auch für Nichtfachleute zugänglicher und verständlicher zu machen und die Desinformation über das Klima zu bekämpfen. Diese Toolbox sollte eine einfache grafische Benutzer*innenoberfläche enthalten, um die Verbreitung von Risikoinformationen in der Europäischen Union und den assoziierten Ländern zu erleichtern. Diese Anstrengungen zur Verbesserung der Zugänglichkeit sollten parallel zu den Entwicklungen der Toolbox für fortgeschrittene/experte Nutzer*innen erfolgen.
2. Ziel - Nutzung des verbesserten Rahmens und der Toolbox zur Unterstützung regionaler und lokaler Behörden bei der Bewertung ihrer Klimarisiken als Grundlage für die Entwicklung oder Überarbeitung lokaler Anpassungs-, Risikomanagement- und Katastrophenschutzpläne (Kaskadenfinanzierung).
Die Vorschläge müssen finanzielle Unterstützung für Dritte in Form von Zuschüssen vorsehen, um mindestens 50 regionalen und lokalen Behörden die Durchführung einer umfassenden Klimarisikobewertung zu ermöglichen.
Die Zuschüsse für Dritte sollten für die Durchführung umfassender Klimarisikobewertungen oder die Verfeinerung bestehender Bewertungen unter Verwendung des Rahmens und des Instrumentariums verwendet werden, die unter demersten Ziel dieses Themas entwickelt wurden.
Förderfähige Dritte sind regionale und lokale Behörden in den EU-Mitgliedstaaten und den mit Horizont Europa assoziierten Ländern (und/oder andere Einrichtungen, die in ihrem Namen handeln), vorausgesetzt, dass sie keine finanzielle Unterstützung im Rahmen des CLIMAAX-Projekts erhalten haben oder die betreffenden Gebiete bereits von CLIMAAX abgedeckt wurden.
Mindestens 60 % des Gesamtbetrags des beantragten EU-Beitrags sollten für die finanzielle Unterstützung von Dritten verwendet werden. Die (erste) Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollte vorzugsweise in den ersten 12 Monaten des Projekts erfolgen.
In den Vorschlägen muss beschrieben werden, wie die finanzielle Unterstützung für Dritte gemäß dem dem Antragsformular beigefügten FSTP-Anhang erfolgen soll. Sie sollten auch die Bestimmungen zur "finanziellen Unterstützung Dritter" im Allgemeinen Anhang B berücksichtigen und in den Vorschlag einbeziehen. Die Vorschläge sollten zwar so einfach wie möglich gehalten werden, doch sollten sie insbesondere Elemente des FSTP berücksichtigen, die die geografische Ausgewogenheit und die Inklusivität/Gleichheit betreffen.
Zu diesem Zweck könnten die Erfahrungen von Projekten mit finanzieller Unterstützung für Dritte/kaskadierender Finanzierung berücksichtigt werden: Zusätzlich zur Konsultation öffentlich zugänglicher Informationen über die gewonnenen Erkenntnisse wird erwartet, dass das für die Bewilligung ausgewählte Projekt während der Vorbereitung der Aufforderung zur Kaskadenfinanzierung einen gezielten Austausch mit den Projekten CLIMAAX, Pathways2Resilience und dem Missionssekretariat führt.
Darüber hinaus sollte das Projekt mit den nationalen Zentren der Mission zusammenarbeiten, um den Austausch bewährter Praktiken und deren Nachahmung auf nationaler Ebene zu erleichtern.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Allgemeine Überlegungen
Während der Projektlaufzeit sollte das Projekt eine offene Unterstützungslinie oder einen Helpdesk umfassen, um europäische regionale und lokale Behörden zu unterstützen, die nicht finanziell durch das Projekt unterstützt werden (2. Ziel), aber dennoch daran interessiert sind, die Toolbox zur Bewertung ihrer Klimarisiken zu nutzen.
Es wird erwartet, dass das Projekt Wege aufzeigt und unterstützt, wie das Rahmenwerk und die Toolbox auf breiterer Basis angewendet werden können, auch durch die Gemeinschaft des Katastrophenrisikomanagements (z. B. Notfallhelfer, nationale Katastrophenschutzbehörden, Katastrophenrisikoplaner*innen, Wissensnetzwerk der Union für Katastrophenschutz). Zu diesem Zweck sollte das ausgezeichnete Projekt mit den National Adaptation Hubs der Mission zusammenarbeiten, um bewährte Verfahren von regionalen und lokalen Behörden, die Zuschüsse von Dritten erhalten, auszutauschen und die Replizierbarkeit auf nationaler Ebene zu fördern. Dies könnte Co-Design, Co-Produktion, Stakeholder-Beteiligung oder ähnliche Aktivitäten beinhalten, so dass die Projektergebnisse für die genannten politischen Entscheidungsträger*innen oder operativen/rettenden Stellen von Nutzen sind.
In den Vorschlägen sollte untersucht werden, wie die im Rahmen des Projekts erzeugten Daten genutzt werden können, um die Auflösung und Qualität der europaweiten Klimarisikodatensätze, Bewertungen und Reaktionen zu verbessern. Die im Rahmen des Projekts durchgeführten Bewertungen sollten für künftige Referenzzwecke und zur Nutzung durch die Risikodaten-Drehscheibe der Gemeinsamen Forschungsstelle zur Verfügung gestellt werden, der anerkannten Drehscheibe für Klimarisikowissen, wie in der EU-Anpassungsstrategie angegeben.
Als wichtiger Beitrag zur Anpassungsmission sollte das ausgezeichnete Projekt mit der Umsetzungsplattform der Mission zusammenarbeiten, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) der aktiven Information und Einbindung der Regionen und lokalen Behörden, die bereits an der Mission beteiligt sind (z. B. Unterzeichner der Charta, Community of Practice), da diese ihr Engagement zur Beschleunigung der Maßnahmen zur Klimaresilienz gezeigt haben. Von dem Projekt wird auch erwartet, dass es zur Überwachung der Mission beiträgt, und die Antragsteller werden aufgefordert, ihre Überwachung mit dem Rahmen zu verknüpfen, der von dem aus HORIZON-MISS-2024-CLIMA-01-03 hervorgegangenen Projekt entwickelt wurde, und entsprechende Ressourcen für diese Aufgabe bereitzustellen.
Schließlich sollten operationelle Verbindungen und eine Zusammenarbeit mit der Climate-ADAPT-Plattform, den relevanten Projekten der Mission oder anderen Teilen von Horizont Europa wie den Clustern 3 und 5 oder anderen relevanten EU-Programmen wie LIFE oder dem Instrument für technische Unterstützung hergestellt werden.
Die Antragsteller sollten diese Erfordernisse anerkennen und bereits in ihrem Vorschlag berücksichtigen, indem sie angemessene Ressourcen und Mittel für die Zusammenarbeit mit der Mission vorsehen.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass das Projekt zu allen folgenden Ergebnissen beiträgt:
- Der regionale Rahmen für die Multi-Risiko-Bewertung und die im Rahmen der Mission bereits entwickelte Toolbox werden weiter verbessert und ihre Nutzung wird allgemein verbreitet. Infolgedessen werden die wissenschaftlichen Kenntnisse über die Bewertung von Klimarisiken auf regionaler und lokaler Ebene gestärkt.
- Regionen und lokale Behörden haben eine umfassende Klimarisikobewertung durchgeführt und sind daher besser in der Lage, ihre Anfälligkeit und Exposition gegenüber dem Klimawandel zu verringern und ihre Klimaresistenz zu verbessern.
- Es werden engere Verbindungen zwischen den politischen Akteur*innen im Bereich Klimaanpassung und Katastrophenrisikomanagement, den Gemeinden, den Wissenschaftler*innen und der Zivilgesellschaft hergestellt.
- Aktuelle und künftige Klimarisiken werden einem nicht fachkundigen Publikum klarer vermittelt, wodurch die Akzeptanz und Unterstützung für eine breite Palette von Maßnahmen zur Verbesserung der Klimaresilienz auf regionaler und lokaler Ebene gefördert und Desinformationen über das Klima bekämpft werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 70 Seiten umfassen.
Die Begünstigten müssen Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen gewährt werden. Der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, beträgt 200.000 EUR, damit regionale und lokale Behörden eine umfassende Klimarisikobewertung durchführen können.
Förderfähig sind regionale und lokale Behörden in den EU-Mitgliedstaaten und den mit Horizont Europa assoziierten Ländern (und/oder andere Einrichtungen, die in ihrem Namen handeln), sofern sie keine finanzielle Unterstützung im Rahmen des CLIMAAX-Projekts erhalten haben oder die betreffenden Gebiete bereits von CLIMAAX abgedeckt wurden.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 - MissionsHorizon Europe Work Programme 2025 - Missions(1773kB)
Kontakt
RTD-HORIZON-EUROPE-MISSIONS@ec.europa.eu
Website
National Contact Points for Horizon Europe
Website
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