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Call-Eckdaten
Materialgemeinschaften für Europa
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 4 - Digital, Industrie und Raumfahrt
Call Nummer
HORIZON-CL4-INDUSTRY-2025-01-MATERIALS-45
Termine
Öffnung
22.05.2025
Deadline
23.09.2025 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 28.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 28.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aktion wird die Forschung und Entwicklung im Bereich der fortgeschrittenen Werkstoffe beschleunigen, indem sie auf EU-Ebene Erfahrungen, Wissen und Ressourcen aus bestehenden und neuen nationalen digitalen Infrastrukturen für den Entwurf und die Entwicklung fortgeschrittener Werkstoffe zusammenführt.
Call-Ziele
Diese Aktion wird den Grundstein für die Umsetzung einer langfristigen und nachhaltigen europäischen digitalen Infrastruktur für die Forschung und Entwicklung im Bereich der fortgeschrittenen Werkstoffe legen, wie sie in der Mitteilung über fortgeschrittene Werkstoffe für eine industrielle Führungsrolle angekündigt wurde, und akademische und industrielle Kooperationen unterstützen.
Eine solche digitale Infrastruktur sollte:
- Bestehende und neue Infrastrukturen für den Entwurf und die Entwicklung fortgeschrittener Werkstoffe in der gesamten EU mit Hilfe von KI-Tools miteinander verbinden und den Zugang zu Hochleistungsrechenanlagen erleichtern.
- Forscher*innen und Innovatoren aus ganz Europa helfen, den Entwurf, die Entwicklung, die Charakterisierung und die Prüfung neuer oder verbesserter fortgeschrittener Werkstoffe in einer kontrollierten Umgebung erheblich zu beschleunigen.
- Förderung des Vertrauens in die gemeinsame Nutzung von Daten durch die Beteiligten (einschließlich Forscher*innen, Forschungseinrichtungen, Industrie und KMU) auf der Grundlage der FAIR-Datengrundsätze und gleichzeitige Förderung gemeinsamer Materialtaxonomien, Ontologien und der Interoperabilität von Daten.
- auf einem integrativen Ansatz beruhen, der Beiträge aus Wissenschaft und Industrie über verschiedene Sektoren hinweg fördert, wobei eine nutzerzentrierte Sichtweise zugrunde gelegt wird, die die Rechte an geistigem Eigentum und die Eigentumsverhältnisse berücksichtigt.
- Unterstützung des virtuellen Entwurfs fortgeschrittener Werkstoffe und der entsprechenden Verarbeitung. Förderung von Fortschritten auf dem Weg zu selbstfahrenden Labors, die europäischen Forscher*innen weitgehend zugänglich sind.
Um diese Ziele zu erreichen, wird grundsätzlich erwartet, dass es sich bei den Begünstigten um öffentlich finanzierte Einrichtungen handelt, die über das erforderliche Fachwissen verfügen und von ihrem zuständigen Ministerium beauftragt werden. Sie müssen in der Lage sein, als wichtige (z. B. nationale oder regionale) Knotenpunkte und Kontaktstellen für die Akteur*innen in den nationalen Ökosystemen zu fungieren, Modelle für die Beteiligung und den Beitrag zu erkunden und gleichzeitig eng mit europaweiten Organisationen zusammenzuarbeiten, die an der Digitalisierung von Forschung und Entwicklung im Bereich fortgeschrittener Werkstoffe arbeiten.
Der integrative Charakter der Materials Commons for Europe soll durch die Einrichtung eines Beirats als Teil des Projekts erleichtert werden, der sich aus relevanten Ministerien oder nationalen Fördereinrichtungen zusammensetzt, die kurz- und langfristige Lösungen unterstützen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Das geplante Projekt sollte die folgenden Phasen durchlaufen:
Phase 1: Planung und Festlegung des Rahmens
- Entwicklung funktionaler und nicht-funktionaler Anforderungen und Identifizierung bestehender Lösungen (z. B. Cloud-Lösungen, Middleware, Datenräume), die zur Beschleunigung der Infrastruktur genutzt oder in diese integriert werden können. Identifizierung der möglichen Nutzung bestehender Infrastrukturen und Ressourcen, einschließlich der Unterstützung und Integration von selbstfahrenden Laboren.
- Planung eines Governance-Rahmens, der in der Lage ist, die Infrastruktur entsprechend den funktionalen und nichtfunktionalen Anforderungen zu implementieren, einschließlich einer Strategie für den langfristigen Beitritt neuer Einrichtungen.
- Einigung auf einen langfristigen Nachhaltigkeitsplan unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Wissenschaft und Industrie sowie von Aspekten, die über Forschung und Entwicklung hinausgehen.
- Ermittlung von Kompatibilitätsproblemen und Normungsbedarf, auch in Bezug auf semantische Interoperabilität.
- Festlegung der wichtigsten Interessengruppen, auch aus dem akademischen Bereich und der Industrie, sowie verwandter Projekte und Initiativen, die Nutzer*innen der Infrastruktur sein werden.
Phase 2: Anfänglicher Aufbau
- Aufbau einer Vertrauensinfrastruktur und Ermöglichung des Fernzugriffs.
- Governance-Rahmen für Daten, Berechnungswerkzeuge und Arbeitsabläufe auf operativer Ebene.
- Normen und maschinenlesbare, bereichsspezifische Datenschemata und fortgeschrittene Programmierschnittstellen, die semantische Interoperabilität und Verbindungen zwischen verschiedenen Datensätzen und Werkzeugen ermöglichen.
- Unterstützung für europäische selbstfahrende Labors und ihre Anbindung an die Infrastruktur, damit sie ein höheres Niveau an datengestützter Entscheidungsfindung und automatisierten Arbeitsabläufen erreichen können.
Phase 3: Demonstration
- Integration von Arbeitsabläufen und Werkzeugen, einschließlich solcher, die auf die Erstellung von Primärdaten abzielen.
- 5 Anwendungsfälle in verschiedenen Sektoren und entsprechende Demonstratoren, die die Übernahme durch die Industrie erleichtern und eine Rückkopplungsschleife zur akademischen Forschung bieten.
- konkrete Schritte in Richtung Nachhaltigkeit.
Es sollten Komplementarität und Synergien mit bestehenden nationalen Initiativen wie Material Digital, DIADEM und CaPeX sowie mit innovationsbezogenen Strategien, Politiken, Programmen und Plänen auf nationaler und/oder regionaler Ebene angestrebt werden. Dies gilt auch für EU-Initiativen wie die vorgeschlagene Partnerschaft "Innovative Werkstoffe für die EU", Data Spaces, insbesondere die European Open Science Cloud (EOSC), EuroHPC und Open Innovation Testbeds.
Die Aktion sollte auch die Koordinierung mit einer möglichen Übung zum gegenseitigen Lernen (MLE) zu diesem Thema vorsehen, die sich an Länder richtet, die in diesem Bereich führend sind, und an solche, die ihre nationale digitale Infrastruktur noch verbessern müssen, um einen Erfahrungsaustausch über digitale Infrastrukturen zu ermöglichen und Synergien mit laufenden ähnlichen Initiativen zu schaffen.
Die Vorschläge sollten angemessene Fachkenntnisse im Bereich der Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) einbeziehen, insbesondere um ein nutzer*innenzentriertes Design zu erreichen, das den Zugang über verschiedene Sektoren und durch verschiedene Gemeinschaften mit unterschiedlichen Merkmalen erleichtert.
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Erwartete Ergebnisse
Das Projekt soll zu den folgenden Ergebnissen beitragen:
- Schaffung einer wegweisenden föderierten digitalen Infrastruktur für die Forschung und Entwicklung fortgeschrittener Werkstoffe, Demonstration von Anwendungsfällen, die die Übernahme durch die Industrie erleichtern und eine Rückkopplungsschleife zur akademischen Forschung bieten;
- Forscher*innen aus Industrie und Wissenschaft Zugang zu interoperablen, heterogenen und FAIR-Datenquellen und Berechnungswerkzeugen zu verschaffen, die die Arbeitsabläufe für den Entwurf und die Entwicklung fortgeschrittener Werkstoffe unterstützen;
- Berücksichtigung der Anforderungen experimenteller Arbeitsabläufe an hochwertige, gut strukturierte und dokumentierte Primärdaten durch Bereitstellung maßgeschneiderter Lösungen für Experimentatoren;
- Bereitstellung eines Rahmens zur Unterstützung selbststeuernder Labors, die die digitale Infrastruktur nutzen, um den Einsatz modernster KI-Technologien und prädiktiver Modellierungstechniken in Industrie und Wissenschaft zu ermöglichen;
- Entwicklung von Mechanismen für die langfristige Nachhaltigkeit und die Ausweitung auf künftige Anwendungsfälle.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
etwa vier Jahre
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 60 Seiten umfassen. Um der Komplexität der in diesem Themenbereich geforderten Aktivitäten Rechnung zu tragen, wird die Seitenbegrenzung in Teil B der Allgemeinen Anlagen ausnahmsweise auf insgesamt 60 Seiten erweitert.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bei TRL 3-4 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 5-6 erreichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and SpaceHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and Space(kB)
Kontakt
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