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Call-Eckdaten
Demonstration von Batteriespeichersystemen in bestehenden und neuen Schiffen durch neuartige Energiespeicher- und Schiffsdesignkonzepte (ZEWT-Partnerschaft)
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 5 - Klima, Energie und Mobilität
Call Nummer
HORIZON-CL5-2025-04-D5-11
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
04.09.2025 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 15.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 7.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aktion zielt darauf ab, die Reichweite des rein batterieelektrischen Betriebs von Transportschiffen auf dem Wasser in diesem Größenbereich zu erhöhen. Die Maßnahmen zur Bewältigung dieser Herausforderungen sollten auch mit der Europäischen Strategie für wirtschaftliche Sicherheit in Einklang stehen.
Call-Ziele
Batterien sind hocheffiziente Träger erneuerbarer Energie, und ihr verstärkter Einsatz in verschiedenen Anwendungen der Schifffahrt ermöglicht die Dekarbonisierung und Schadstoffreduzierung der Schifffahrt. Die vollständige Batterieelektrifizierung wird bereits für kleine und mittelgroße Schiffe demonstriert.
Die Vorschläge sollten die Demonstration des batterieelektrischen Betriebs in vollem Umfang in einem der beiden folgenden Bereiche betreffen:
- Bereich A: Seeschiffe über 400 GWT
- Bereich B: Binnenschiffe über 86 Meter Länge
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie alle folgenden Aspekte berücksichtigen
- Nachweis einer um 40 % größeren Reichweite des Schiffes mit Batterie als Hauptantriebsquelle im Vergleich zu einer dem Stand der Technik von 2024 entsprechenden vollelektrischen Basislösung. Die Lösungen sollten eine Betriebsreichweite von mindestens 120 Seemeilen (bzw. eine gleichwertige Reichweite für andere Anwendungen) ermöglichen und für repräsentative Betriebsbedingungen in dem gewählten Gebiet geeignet sein (Gebiet A: geeigneter Seegang; Gebiet B: Betrieb stromaufwärts und stromabwärts auf relativ frei fließenden Teilen großer Flüsse). Vorgeschlagene Lösungen können sich entweder für Neubauten oder für die Nachrüstung vorhandener Schiffe eignen. Aus den Projektvorschlägen sollten die Ausgangsreichweite, die als Ergebnis dieses Projekts erwartete Reichweite und die entsprechenden Betriebsbedingungen klar hervorgehen;
- Innovative Maßnahmen zur Vergrößerung der Reichweite, die über die einfache Vergrößerung bestehender kommerzieller Batteriesysteme zur Erhöhung der Reichweite hinausgehen sollten. Es wird erwartet, dass die Lösungen eines oder mehrere der folgenden Elemente umfassen:
- Neue Konzepte für Energiespeichersysteme an Bord, die hohe Energiedichten ermöglichen und für verschiedene Anwendungen auf dem Wasser geeignet sind;
- Innovative Energieeffizienzmaßnahmen an Bord, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Wärmemanagement, elektrische Architektur, elektrische Hochspannungskomponenten, Energiemanagement und Energiemodellierung für einen optimalen Betrieb, einschließlich Wetterrouting, Integration von Technologien für erneuerbare Energien (z. B. Photovoltaikmodule, windunterstützter Antrieb) und verbesserte hydrodynamische Effizienz des Schiffes;
- Konzepte zur Verlängerung der Lebensdauer von Batterien durch eine fortschrittliche Architektur, bordseitige Überwachung, Steuerung und Analytik;
- Konzepte für die schnelle Aufladung während der Fahrt oder die Wiederauffüllung der Batterien unter Beibehaltung der gewünschten Betriebszeiten. Schnelllade- und Onshore-Stromversorgungskonzepte sollten den in der Entwicklung befindlichen IEC/IEEE-Normen entsprechen, und es wird erwartet, dass das Konsortium mit dem technischen Komitee der IEC/IEEE zusammenarbeitet und die technische Lösung mit der in der Entwicklung befindlichen Norm abstimmt. Andere Lösungen, die eine intermittierende Stromübertragung auf Schiffe während der Fahrt ermöglichen, können ebenfalls demonstriert werden.
- Entwicklung von Leitlinien/Empfehlungen für die Sicherheitsbewertung der neuartigen Anlagen auf der Grundlage von Feldversuchen. Dies sollte auf etablierten Sicherheitsrichtlinien und -anforderungen wie den Leitlinien für die Sicherheit von Batterie-Energiespeichersystemen an Bord von Schiffen (von der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs - EMSA) und den Anforderungen für fest eingebaute und austauschbare Batterien auf Binnenschiffen (vom Europäischen Komitee für die Ausarbeitung von Normen im Bereich der Binnenschifffahrt - CESNI) aufbauen und zu ihrer Anwendbarkeit auf ein breiteres Spektrum von neuartigen Elektrifizierungslösungen beitragen. Darüber hinaus sollten Empfehlungen für die Verbesserung der Leitlinien und ihre Ausweitung auf die nachgewiesenen neuen Lösungen für Batterieanlagen vorgelegt werden. Regulatorische Aspekte für die einschlägigen sicherheitskritischen Schiffssysteme sowie Brandschutzlösungen für den Batterieraum sollten ebenfalls angesprochen werden;
- Replikationsfallstudien, die die Anwendbarkeit der entwickelten Lösung unter emulierten Bedingungen für mindestens zwei andere Anwendungen auf dem Wasser zeigen. Die Studien sollten die Möglichkeiten der entwickelten Lösung aufzeigen, einschließlich der Bedingungen, unter denen die angestrebte Reichweitenverlängerung von 40 % erreicht werden kann, und einen Ausblick darauf geben, wie dies zu einer weiteren Reichweitenverlängerung in der Zukunft führen kann. Diese Studien sollten den Weg für weitere Verwertungs- und Markteinführungsaktivitäten ebnen, wie unter dem folgenden Punkt gefordert;
- Der Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse sollte geeignete Geschäftsmodelle aufzeigen und einen Fahrplan für die Vervielfältigung und Einführung der vorgeschlagenen Technologie enthalten, einschließlich Plänen für die Skalierbarkeit, Vermarktung und Einführung. In den Vorschlägen sollten Möglichkeiten für eine weitere Markteinführung im Rahmen des Innovationsfonds und ergänzende Bunkerungsbedürfnisse im Rahmen der CEF AFIF (Connecting Europe Facility - Transport Alternative Fuels Infrastructure Facility) ermittelt und vorgeschlagen werden;
- Entwicklung von Material für die Schulung, Umschulung und Weiterbildung von Seeleuten und Landpersonal im Hinblick auf die Nutzung der entwickelten Lösungen unter Nutzung des Fachwissens und der Bildungsressourcen führender Schulungsanbieter*innen und Universitäten;
- Die Vorschläge müssen den Beitrag ihrer Ziele, Ergebnisse, des Managements von geistigem Eigentum (IP) und der Verwertungsstrategie zur Schaffung von EU-Mehrwert und strategischer Autonomie über die gesamte Liefer- und Wertschöpfungskette hinweg begründen, einschließlich der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wasserfahrtindustrie, der Verbesserung der F&I-Kapazitäten der EU, des technologischen Know-hows und des Humankapitals sowie der Widerstandsfähigkeit der Industrie- und Produktionsbasis der EU. Die Vorschläge sollten vorrangig Werften, Ausrüstungshersteller und Zulieferer mit Sitz in der EU und im EWR berücksichtigen.
Darüber hinaus werden Vorschläge erbeten, die den Einsatz von Big-Data- und Data-Science-Technologien nachweisen, um reale Referenzen hinsichtlich der Schiffsleistung, der Umweltauswirkungen und des Wartungsbedarfs von Schiffen zu ermitteln, die mit kohlenstoffarmen oder -freien Kraftstoffen betrieben werden.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft "Zero Emission Waterborne Transport" (ZEWT) umgesetzt. Von den Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, wird erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "Zero Emission Waterborne Transport" (ZEWT) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zur Erreichung der folgenden Ziele beitragen werden:
- Nachweislich 40 % mehr vollelektrische Langstreckenautonomie für Seeschiffe mit mehr als 400 BRZ oder Binnenschiffe mit mehr als 86 Metern Länge, die Batterien als primäre Energiequelle nutzen;
- Demonstration innovativer Lösungen in Bezug auf Energiespeicherkonzepte, Energieeffizienz oder Schnellaufladung während der Fahrt;
- Es werden Maßnahmen zur Verbesserung der Konnektivität zwischen Inseln und ihrer Anbindung an das Festland vorgeschlagen, und die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Binnenschifffahrt wird durch die Präsentation praxisreifer Lösungen gefördert;
- Verbesserung der Lebensdauer und des sicheren Einsatzes von Batterien in der Binnenschifffahrt durch Berücksichtigung der Betriebs-, Degradations- und Ausfallmodi im Zusammenhang mit den besonderen Betriebsbedingungen in der Binnenschifffahrt;
- Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit und strategischen Autonomie der EU-Schifffahrtsbranche. Die Schifffahrtsindustrie der EU, einschließlich der Werften und Ausrüstungshersteller, wird durch die Entwicklung wichtiger und kosteneffizienter Lösungen für Speichersysteme mit hoher Energiedichte und batteriebetriebene Schiffe einen größeren Wettbewerbsvorteil erlangen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 50 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 7 erreichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and MobilityHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and Mobility(2548kB)
Kontakt
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