Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Vorbereitung auf groß angelegte CCAM-Demonstrationen (CCAM-Partnerschaft) - Societal Readiness Pilot
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 5 - Klima, Energie und Mobilität
Call Nummer
HORIZON-CL5-2025-04-D6-02
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
04.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 4.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
In den letzten Jahren hat sich die Arbeit im Bereich der Fahrzeugautomatisierung auf technologische Fortschritte, menschliche Faktoren, umfangreiche Tests und Demonstrationen konzentriert, um die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und die Marktreife zu fördern. Trotz der erzielten Fortschritte sind die Herausforderungen in Bezug auf die technische Funktionalität, die Nutzung, die Nachfrage und die Erschwinglichkeit nach wie vor groß.
Call-Ziele
Um diese Herausforderungen zu bewältigen, ist ein vernünftiger Ansatz erforderlich, um die Entwicklungen der Fahrzeugautomatisierung in realen Anwendungen durch groß angelegte Demonstrationen wie Feldversuche (Field Operational Tests, FOTs) in Living Labs umzusetzen. Darüber hinaus sollten spezielle Anwendungsfälle für den öffentlichen Straßenverkehr und die Logistik ins Auge gefasst werden. Die Validierung der technischen Voraussetzungen (auch unter Berücksichtigung der technologischen Bereitschaft), das Verständnis des Nutzer*innenverhaltens, die Förderung der Akzeptanz und die Verbesserung der gesellschaftlichen Bereitschaft sowohl für die Mobilität von Personen als auch für den Transport von Gütern bleiben ein wichtiger Schwerpunkt. Die Tests und groß angelegten Demonstrationen sollten sowohl unter gemischten Verkehrsbedingungen als auch in geschlossenen Räumen durchgeführt werden. Die Gewährleistung der Interoperabilität vernetzter automatisierter Systeme zwischen verschiedenen Fahrzeugmarken, Regionen und Mitgliedstaaten ist von wesentlicher Bedeutung.
Da erfolgreiche großmaßstäbliche Demonstrationsaktivitäten ein starkes und frühzeitiges Engagement der wichtigsten Interessengruppen erfordern, sind umfassende Planungs- und Vorbereitungsmaßnahmen erforderlich, die frühere und laufende Anstrengungen nutzen, um die Wettbewerbsfähigkeit und Führungsrolle Europas zu gewährleisten.
Die Maßnahme sollte frühere und laufende Projekte auf europäischer und nationaler Ebene zu Demonstrationstätigkeiten nutzen. Sie sollte die Ergebnisse der europäischen Initiative "Software-defined Vehicle of the Future" berücksichtigen. Die von der CCAM-Partnerschaft formulierten Rahmenvorgaben und Leitlinien sind gebührend zu berücksichtigen. Damit soll die Rentabilität der Investitionen optimiert und eine solide Grundlage für künftige groß angelegte Demonstrationsprojekte geschaffen werden, um eine branchenweite europäische Einführungsstrategie für CCAM zu fördern.
weiterlesen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Vorgeschlagene Maßnahmen zu diesem Thema sollen alle folgenden Aspekte abdecken:
- Definition der Voraussetzungen für die Durchführung groß angelegter Demonstrationsprojekte unter Berücksichtigung der technologischen Reife der Fahrzeuge und anderer technischer Voraussetzungen, der physischen und digitalen Infrastrukturen sowie der Genehmigungsrahmen für öffentliche Straßentests;
- Erarbeitung und Verfeinerung von Methoden, Testverfahren und Werkzeugen für die Durchführung von Feldtests und ein effizientes Datenmanagement;
- Identifizierung von Test- und Demonstrationsstandorten in ganz Europa für CCAM-Funktionen, unter Berücksichtigung der Erweiterung der Operational Design Domains (ODDs), unter Verwendung von Fahrzeugkommunikationstechnologien (V2X), die Verkehrsmanagementsysteme (TMS) für einen verbesserten Verkehrsfluss und betriebliche Effizienz ermöglichen;
- Initiierung eines sektorübergreifenden Stakeholder-Forums für die Definition von anwendungsbezogenen Projekten in verschiedenen Bereichen und deren Umsetzung.
Die vorgeschlagene Maßnahme soll die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Akteur*innen fördern, um gemeinsame Ziele zu erreichen und gesellschaftliche Auswirkungen zu bewerten. Es muss sichergestellt werden, dass die wichtigsten Interessengruppen, die das gesamte CCAM-Ökosystem abdecken, wie Mobilitäts- und Verkehrsnutzer*innen, Betreiber*innen von öffentlichen Verkehrsmitteln, Unternehmen für geteilte Mobilität und Logistik, Infrastrukturanbieter*innen, Verkehrsmanager*innen, öffentliche Behörden und Forschungseinrichtungen, einbezogen werden. Darüber hinaus sollten europäische industrielle Akteur*innen wie OEMs und Zulieferer angemessen vertreten sein.
Bei diesem Thema handelt es sich um ein Societal-Readiness-Pilotprojekt:
- Die Vorschläge sollten den Anweisungen für das Societal-Readiness-Pilotprojekt folgen, wie sie in der Einleitung des Horizon Europe Hauptarbeitsprogramms 2025 für Klima, Energie und Mobilität beschrieben sind. Sie beinhalten die Anwendung eines interdisziplinären Ansatzes, um die Überlegungen zu vertiefen und die Forschungs- und Innovationstätigkeiten auf die gesellschaftlichen Bedürfnisse und Anliegen abzustimmen.
- Dieses Thema erfordert einen effektiven Beitrag der relevanten SSH-Expertise, einschließlich der Einbeziehung von SSH-Expert*innen in das Konsortium, um die gesellschaftliche Bereitschaft sinnvoll zu unterstützen. Insbesondere wird erwartet, dass die SSH-Expertise die sozio-technologische Schnittstelle erleichtert und die Gestaltung von Projektzielen mit Aktivitäten im Zusammenhang mit Societal Readiness ermöglicht.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für "Vernetzte, kooperative und automatisierte Mobilität" (CCAM) umgesetzt. Daher wird von Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "Vernetzte, kooperative und automatisierte Mobilität" (CCAM) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
Das Projekt sollte auf den Ergebnissen des FAME-Projekts und auf den Maßnahmen im Rahmen von HORIZON-CL5-2024-D6-01-05 aufbauen, um die Komplementarität der Aktivitäten zu gewährleisten.
Es wird erwartet, dass die Projekte, die sich aus diesem Thema ergeben, die Gemeinsame Europäische Bewertungsmethodik (EU-CEM) für CCAM anwenden.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Den Weg für die bevorstehende CCAM-Einführung zu ebnen und einen umfassenden, groß angelegten Demonstrationsplan für CCAM-Fahrzeuge in ganz Europa zu erstellen;
- Sicherstellung des Engagements der wichtigsten Interessengruppen in der gesamten Wertschöpfungskette in den Bereichen Verkehr und Mobilität, einschließlich der erforderlichen Industriepartner (z. B. Erstausrüster und Zulieferer) sowie einer Reihe von Endnutzer*innen und Dienstleister*innen, bei der Vorbereitung von Demonstrationen, die den Weg für spätere Implementierungen ebnen werden;
- Schaffung der Grundlage für künftige anwendungsspezifische Projekte in verschiedenen Bereichen, z. B. im öffentlichen und privaten Straßenverkehr und in der Logistik, neben den groß angelegten Demonstrationen;
- Umriss einer CCAM-Werbestrategie, die ein verstärktes öffentliches Engagement und Bewusstsein fördert;
- Berücksichtigung eines tieferen Verständnisses der Bedürfnisse und Anliegen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen, die an der F&I-Entwicklung beteiligt oder von ihr potenziell betroffen sind, um so das Potenzial für eine positive gesellschaftliche Akzeptanz zu erhöhen und Vertrauen in die Ergebnisse und Resultate aufzubauen.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 35 Seiten umfassen. Die Seitenzahl des Antrags wird um zwei auf 35 Seiten erhöht, um die mit der gesellschaftlichen Bereitschaft zusammenhängenden Fragen angemessen zu behandeln.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and MobilityHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and Mobility(2548kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren