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Call-Eckdaten
Unterstützung bei der Organisation und Verbreitung der Konferenz Transport Research Arena (TRA)
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 5 - Klima, Energie und Mobilität
Call Nummer
HORIZON-CL5-2025-04-D5-18
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
04.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 1.600.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.600.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Rahmen der Aktion wird die für 2028 geplante Konferenz "Transport Research Arena" (TRA) vorbereitet und unterstützt, auf der Verkehrsakteur*innen politische, industrielle und Forschungsfragen auf europäischer und globaler Ebene erörtern werden.
Call-Ziele
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie die finanzielle und organisatorische Unterstützung der nationalen Behörden, die an der Ausrichtung der Veranstaltung interessiert sind, sowie einen Wirtschaftsplan zur Deckung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs nachweisen. Dem Konsortium sollte ein*e professionelle*r Konferenzorganisator*in angehören. Um eine hohe politische und strategische Relevanz zu gewährleisten, sollten die Vorschläge die Mitgliedstaaten einbeziehen, die im Jahr 2028 den Vorsitz der Europäischen Union innehaben.
Im Einklang mit früheren halbjährlichen TRA-Konferenzen sollte sich die Veranstaltung mit den technologischen und industriellen Entwicklungen des Verkehrssektors (d. h. Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehr sowie verkehrsträgerübergreifende Aspekte) befassen und eine hochrangige, zukunftsorientierte Perspektive aus Politik, Industrie und Forschung bieten, die auf die gesellschaftlichen Bedürfnisse und Erwartungen Europas eingeht. Besonderes Augenmerk sollte auf eine breite und ausgewogene Beteiligung an der Konferenz gelegt werden, d. h. auf Student*innen, junge Forscher*innen, Frauen, eine große Zahl von Ländervertreter*innen usw.
Die Maßnahme wird in enger Zusammenarbeit mit den Verwaltungs- und Programmausschüssen der TRA durchgeführt, zu denen der Organisator der TRA 2028-Konferenz, die Dienststellen der Europäischen Kommission, die verschiedenen europäischen Technologieplattformen (ERTRAC für die Straße, ERRAC für die Schiene, WATERBORNE TP für die Schifffahrt, ALICE für die Logistik und ACARE für die Luftfahrt sowie ECTP für das Bauwesen), die Konferenz der europäischen Straßendirektoren (CEDR), die Europäische Allianz für Verkehrsforschung (ETRA) und der vorherige Organisator der TRA-Konferenz (TRA 2026) gehören, um die Kontinuität der Veranstaltung zu gewährleisten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten alle folgenden Aspekte abdecken:
- Unterstützung bei der Festlegung der Gesamtplanung der Konferenz, einschließlich der wichtigsten thematischen Säulen der Veranstaltung sowie der Strukturierung der technischen und politischen Sitzungen;
- Beitrag zur Ermittlung und Auswahl eines geeigneten Konferenzortes und Unterstützung bei der Organisation der Logistik der Konferenz;
- operative Unterstützung der TRA-Konferenzorganisator*innen, z. B. in Bezug auf die Website und die IT-Tools für das Konferenzmanagement (z. B. für die Registrierung der Teilnehmer*innen, die Bearbeitung der Beiträge der Redner*innen, die Einreichung und Auswahl der wissenschaftlichen Beiträge, die Konferenzanmeldung);
- Unterstützung bei der Organisation der Demonstrationsaktivitäten und technischen Besuche;
- Bewertung und Überwachung der Umweltauswirkungen der Veranstaltung und Vorschlag geeigneter Maßnahmen zur Verringerung und Milderung dieser Auswirkungen;
- Organisation von zwei hochwertigen Wettbewerben für Forschungs- und Innovationspreise im Verkehrsbereich (TRA VISION), die alle Verkehrsträger und Querschnittsthemen (technologische, sozioökonomische und verhaltensbezogene Aspekte) im Einklang mit den politischen Zielen der EU für eine klimaneutrale und umweltfreundliche Mobilität abdecken:
- Ein Wettbewerb für Student*innen und junge Forscher*innen mit dem Ziel, das Interesse junger Forscher*innen/Student*innen an der Entwicklung innovativer Lösungen im Bereich des Verkehrs zu wecken;
- Ein Wettbewerb für erfahrene Forscher*innen im Bereich innovativer Verkehrskonzepte, der ausschließlich auf Ergebnissen aus EU-finanzierten Projekten basiert.
- Die Vorschläge sollten die Einbeziehung der ausgezeichneten Forscher*innen in das Konferenzprogramm und die Förderung von Verbindungen zwischen den Forscher*innen und möglichen beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten in diesem Bereich (z. B. Praktika, Arbeitsplätze, Kurse, Ausbildung) vorsehen;
- Eine sehr gute Medienberichterstattung vor, während und nach der Veranstaltung sollte sowohl für die TRA-Konferenz als auch für die TRA VISIONS vorgesehen werden.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen werden:
- Erfolgreiche Organisation der Transport Research Arena Konferenz (TRA) im Jahr 2028;
- Erfolgreiche Organisation von zwei Wettbewerben für Verkehrsforschungs- und Innovationspreise, die alle Verkehrsträger und Querschnittsthemen abdecken;
- Veröffentlichung von Konferenzberichten in anerkannten wissenschaftlichen Fachzeitschriften;
- Höhere Sichtbarkeit, politische und strategische Relevanz des Verkehrssektors und der EU-Politik in diesem Bereich;
- Bessere Verbreitung, Kommunikation und Valorisierung von Zielen, Perspektiven, Strategien und Ergebnissen im Bereich Verkehr und Innovation;
- Effektivere Verbindungen und Austausch zwischen Forschungs- und Innovationsakteur*innen, Industrie und politischen Entscheidungsträger*innen, um die Entwicklung und Einführung innovativer Lösungen in Europa und den assoziierten Ländern zu unterstützen;
- Steigerung der Attraktivität verkehrsbezogener Studien und Stärkung des Strebens nach Spitzenleistungen in der europäischen Verkehrsforschung und -innovation durch Anerkennung und Sichtbarkeit der besten Leistungen;
- Steigerung des Bekanntheitsgrads, des Interesses und der Zahl der Bewerbungen für die beiden Wettbewerbe für Verkehrsforschungs- und Innovationspreise.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 33 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and MobilityHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and Mobility(2548kB)
Kontakt
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