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Call-Eckdaten
Optimale integrierte Lösungen für erneuerbare Energien an Bord, unter Berücksichtigung von windunterstützten Antriebssystemen (ZEWT-Partnerschaft)
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 5 - Klima, Energie und Mobilität
Call Nummer
HORIZON-CL5-2025-04-D5-15
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
04.09.2025 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 7.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 7.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
WAP-Systeme (z. B. Rotorsegel, starre Flügelsegel, weiche Flügelsegel, ventilierte Foliensysteme usw.) haben als Mittel zur Verringerung des Treibstoffverbrauchs sowie der Treibhausgas- und anderer Emissionen von Schiffen große Aufmerksamkeit erregt und werden auch als Hauptantriebsmittel für künftige Neubauten in Betracht gezogen.
Call-Ziele
Mehrere laufende, von der EU finanzierte Projekte befassen sich bereits mit WAP-Systemen, wobei der Schwerpunkt auf einer ganzheitlich optimierten Schiffskonstruktion, -steuerung und -bedienung liegt, einschließlich Änderungen am konventionellen Propellerantrieb, und konzentrieren sich auf die Hochseeschifffahrt (DSS). Es gibt jedoch noch eine Reihe von Hindernissen und Herausforderungen, die angegangen werden müssen. Die größten Herausforderungen bestehen darin, Gewissheit über die Emissionseinsparungen zu erlangen, Normen festzulegen und gleichzeitig die Nachrüstung von WAP zu erleichtern. Das Ziel dieses Themas ist die Entwicklung einer Methodik, die es ermöglicht, die tatsächlichen Auswirkungen von WAP-Systemen auf den Schiffsantrieb zu quantifizieren und zu überwachen.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie alle folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Demonstration von mindestens einer WAP-Lösung in vollem Umfang sowie deren Verwaltung und Überwachung an Bord. Diese Demonstration wird auch zur Validierung der Methodik für die Integration der von den WAP-Geräten gelieferten Energie in den Schiffsantrieb genutzt;
- Entwicklung eines ganzheitlichen Rahmens für die Konstruktionsoptimierung von windunterstützten Antrieben, entweder als Mittel zur Verbesserung der Energieeffizienz oder als primäre Antriebslösung; der Rahmen sollte als Konstruktionswerkzeug dienen, um die Einführung von WAP-Technologien in der Industrie zu erleichtern, indem maßgeschneiderte Lösungen für verschiedene Schiffstypen auf der Grundlage ihrer Betriebsprofile und Navigationsrouten eingeführt werden;
- Einsatz von Systemen zur fortschrittlichen Überwachung des Energieverbrauchs, Leistungsoptimierung, Energieeinsparung, Verringerung von Treibhausgas- und anderen Schadstoffemissionen. Das Projekt sollte die modernsten Sensor- und Digitaltechnologien optimal nutzen, um eine kontinuierliche Überwachung der von WAP-Geräten bereitgestellten Energie zu erreichen; die Methodik sollte verschiedene WAP-Typen abdecken und für alle Schiffstypen und Betriebsarten anwendbar sein;
- Bewertung der Vorteile für die Umwelt und im weiteren Sinne, einschließlich der Verringerung der Emissionen von Luft- und Wasserschadstoffen, des Unterwasserlärms, der biologischen Vielfalt sowie der Kosteneffizienz entweder für eigenständige WAP-Lösungen oder für Kombinationen mit anderen emissionsarmen und emissionsfreien Technologien und/oder Energieeffizienzmaßnahmen;
- Konzentration auf Sicherheits- und Betriebsaspekte, um alle technischen und betrieblichen Herausforderungen zu bewältigen, die sich aus der Einführung von WAP-Systemen - und möglichen Kombinationen mit anderen Energieeffizienzlösungen - für Schiffe und Häfen, einschließlich anderer Landinfrastrukturen, ergeben können;
- Behandlung von Fragen der Skalierbarkeit und Anpassungsfähigkeit an die bestehende Flotte, z. B. Bemühungen zur Förderung der Standardisierung der verschiedenen Lösungen und Anwendung der Lösung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Umweltbedingungen und der Auswirkungen des Klimawandels auf die Windmuster;
- Prüfung einer Vielzahl von Geschäftsfällen und Vorschlag einer Reihe von Marktmaßnahmen, um das mangelnde Vertrauen des Marktes in WAP-Lösungen und die Akzeptanz solcher Systeme in der maritimen Industrie zu verbessern.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie den Beitrag ihrer Ziele, Ergebnisse, der Verwaltung des geistigen Eigentums und der Verwertungsstrategie zur Schaffung eines Mehrwerts für die EU und zur strategischen Autonomie in der gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette, einschließlich der Wettbewerbsfähigkeit der maritimen Industrie der EU, der Verbesserung der F&I-Kapazitäten, des technologischen Know-hows und des Humankapitals der EU sowie der Widerstandsfähigkeit der industriellen und verarbeitenden Basis der EU, erläutern. Die Vorschläge sollten vorrangig Werften, Ausrüstungshersteller und Zulieferer in der EU und im EWR betreffen.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft "Zero Emission Waterborne Transport" (ZEWT) umgesetzt. Daher wird von Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "Zero Emission Waterborne Transport" (ZEWT) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Entwicklung und Demonstration einer standardisierten Methodik zur Überwachung, Aufzeichnung und Überprüfung der Energie, die von Windkraftanlagen direkt für den Schiffsantrieb genutzt wird. Die Methodik soll es ermöglichen, die für den Schiffsantrieb genutzte Windenergie direkt in die Berechnungen der Treibhausgasintensität der an Bord genutzten Energie einzubeziehen, und zwar sowohl im Zusammenhang mit den Leitlinien für die Ökobilanzierung von Schiffen der EU und der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO);
- Bereitstellung eines standardisierten Rahmens, um Sicherheit bei den Angaben zur Reduzierung von Treibstoff, Treibhausgasen (THG) und anderen Schadstoffemissionen durch windunterstützte Antriebssysteme (WAP) zu gewährleisten und die Umsetzung der FuelEU Maritime Verordnung zu stärken;
- Es werden einheitliche Regeln, Vorschriften, Bewertungskriterien und Seeerprobungsverfahren für WAP-Lösungen erforscht und festgelegt, um die Marktakzeptanz von WAP-Systemen zu erleichtern;
- Die Normungsbemühungen zur Umsetzung der IMO-Leitlinien zur Lebenszyklusbewertung (LCA) werden unterstützt;
- Die Markteinführung von WAP-Systemen in bestehenden Schiffen im kommenden Jahrzehnt wird durch die Einführung einer Reihe von standardisierten Konstruktionsalternativen und Entscheidungskriterien als Teil eines standardisierten Rahmens erleichtert;
- Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Sicherheit und den Betrieb von Schiffen, Häfen und anderen Landinfrastrukturen sowie des mangelnden Marktvertrauens in diese Technologie werden ausgeräumt;
- Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit und strategischen Autonomie des EU-Wassersektors im Einklang mit der Mitteilung zur Europäischen Strategie für wirtschaftliche Sicherheit. Die EU-Wasserfahrzeugindustrie, einschließlich der Werften und Ausrüstungshersteller, wird durch die Entwicklung wichtiger und kostengünstiger Lösungen für WAP-Systeme einen größeren Wettbewerbsvorteil erlangen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 45 Seiten umfassen.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 7-8 erreichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and MobilityHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and Mobility(2548kB)
Kontakt
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