Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Flexible und mobile Lösungen für die Onshore-Stromversorgung (ZEWT-Partnerschaft)
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 5 - Klima, Energie und Mobilität
Call Nummer
HORIZON-CL5-2025-04-D5-14
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
04.09.2025 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die derzeit auf dem Markt erhältlichen OPS-Lösungen entsprechen zwar den Normen, weisen jedoch Lücken in Bezug auf Flexibilität und Modularität auf, insbesondere im Hinblick auf die erwartete künftige Nachfrage in Terminals mit einem hohen Umschlagvolumen an verschiedenen Wasserverkehrsdiensten.
Call-Ziele
Bisherige OPS-Hafeninfrastrukturlösungen sind statisch oder haben eine begrenzte Flexibilität am Liegeplatz, wobei mehrere statische Verbindungen erforderlich sind, um den Hafenbedarf zu decken. Als Alternative oder Ergänzung sind weitere Forschungen zu OPS-Lösungen erforderlich, die die Bereitstellung von OPS innerhalb und zwischen verschiedenen Terminals und Hafenbereichen ermöglichen. Die im Rahmen dieses Themas entwickelten Lösungen sollten allgemein anwendbar sein, so dass sie für verschiedene Schiffstypen verwendet werden können. Die Lösungen sollten jedoch die besonderen Merkmale der verschiedenen Schiffstypen und Dienste berücksichtigen, wie z. B. die Sicherheitsanforderungen für den Tanker- und Chemikalienverkehr, bei dem Konnektivität in komplexen Umgebungen ein Thema ist.
Im Anschluss an die Fit-for-55-OPS-Anforderungen in AFIR und FuelEU Maritime werden neue Produkte für die Stromversorgung an Land entwickelt, darunter auch Hochspannungs-OPS-Systeme, und zwar im Rahmen einer soliden Normung. Es besteht jedoch noch weiterer Forschungsbedarf in Bezug auf die ausgereifte, flexible und sichere Bereitstellung von OPS am Ankerplatz und auf flexible Weise entlang verschiedener Terminals und Hafenbereiche durch andere Technologien als Binnenschiffe, die für ein breites Spektrum von Häfen mit unterschiedlichen geografischen Gegebenheiten und Bedingungen geeignet sind.
Die Entwicklung von Lösungen für die gleichzeitige Bereitstellung von OPS, schneller Batterieladung und Ladevorgängen erfordert eine weitere Standardisierung und spezielle Protokolle. Die Normung der schnellen Batterieladung ist im Gange; daher werden Vorschläge zur Erforschung relevanter Forschungsarbeiten für die schnelle Batterieladung über die derzeitigen oder in Kürze anzunehmenden Normen (z. B. IEC/EEE 80005-4) hinaus angeregt, die in die entwickelten Lösungen für OPS am Ankerplatz oder mobile und flexible OPS integriert werden sollen.
weiterlesen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten alle folgenden Aspekte abdecken:
- Demonstration innovativer, skalierbarer OPS-Lösungen, wie in den erwarteten Ergebnissen beschrieben, die entweder den Bereich A oder den Bereich B betreffen.
- Minimierung des Risikos eines Systemausfalls und Gewährleistung eines kontinuierlichen Betriebs, der auch unter ungünstigen klimatischen Bedingungen funktioniert;
- Ermittlung der verbleibenden Lücken in der Normung für die entwickelten Lösungen und Festlegung von Empfehlungen für Normen, Protokolle und/oder Lösungen zumindest für das sichere Schnellladen von Batterien. Projekte, die sich mit dem Bereich B befassen, sollten sich auch mit diesen Aktivitäten für das gleichzeitige Be- und Entladen von Fracht befassen;
- Erforschung von Systemen, die gleichzeitig eine schnelle Batterieladung und OPS bieten können;
- Entwicklung von Erdungsschutzlösungen durch Überwachung des Erdungswiderstands zur Vorhersage von Ausfällen;
- Alle Lösungen sollten mit der Optimierung der Hochspannungstransformatoren an Bord, der Automatisierung der Anschlusssysteme an Bord, der Optimierung des Betriebs der OPS-Schalttafel an Bord sowie der Sicherheitsüberwachungssysteme an Bord und der Systeme zur Verhinderung/Minderung von Stromausfällen in Einklang gebracht werden, um den Prozess und die Kommunikation zwischen Schiff und Land zu synchronisieren;
- Angemessene Schulungen und Unterstützung für die Besatzung und das Hafenpersonal sind entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung und den Betrieb der entwickelten Lösungen. Die Schulungsprogramme sollten den Betrieb der Systeme, Wartungsverfahren, Sicherheitsprotokolle und Notfallprotokolle umfassen, um einen sicheren und effizienten Betrieb zu gewährleisten.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft "Zero Emission Waterborne Transport" (ZEWT) umgesetzt. Daher wird von Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "Zero Emission Waterborne Transport" (ZEWT) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Die Vorschläge sollten eines der folgenden Ergebnisse abdecken:
- Bereich A: Hafenbehörden und Schiffsbetreiber*innen verfügen über vollständig flexible und mobile Lösungen, um sicherzustellen, dass die Stromversorgung an Land (OPS) innerhalb und zwischen verschiedenen Terminals und Hafenbereichen bereitgestellt werden kann, wodurch die betrieblichen Vorteile für Hafenbehörden, Terminal- und Schiffsbetreiber*innen maximiert und der Einsatz optimiert wird;
- Bereich B: Hafenbehörden verfügen über Lösungen zur Bereitstellung von OPS an Ankerplätzen für verschiedene Schiffstypen und unterschiedliche Hafenumgebungen unter verschiedenen (physischen und betrieblichen) Bedingungen, um den Einsatz von OPS und die Investitionen zu optimieren.
Darüber hinaus wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen werden:
- Schiffs- und Hafenbetreiber*innen profitieren von kosteneffizienten innovativen Lösungen für flexible und mobile OPS für Schiffe an Land oder OPS an Ankerplätzen, für Nieder- und Hochspannungsanlagen über die Einführungsmaßnahmen hinaus, die stattfinden, um die Anforderungen von FuelEU Maritime und AFIR bis 2030 zu erfüllen, hin zu den politischen Zielen bis 2050.
- Terminal- und Schiffsbetreiber*innen verfügen über ausgereifte mobile und flexible OPS- oder OPS-am-Ankerplatz-Lösungen, die für die verschiedenen Schiffstypen und -dienste und Hafenumgebungen geeignet sind, wobei explosionsgefährdete Bereiche und Gefahrenzonen besonders berücksichtigt werden;
- Schiffs- und Hafenbetreiber*innen verfügen über Standards, Protokolle und/oder Lösungen, die darauf abzielen, die im Rahmen des Projekts ermittelten Lücken bei der Implementierung von Schnellladestationen sowie von mobilen und flexiblen OPS oder OPS an Ankerplätzen zu schließen;
- Schiffsbetreiber*innen, Netzbetreiber*innen und Energielieferanten verfügen über Lösungen zur Vermeidung von Stromausfällen und zur Überwachung der Erdung, mit besonderem Schwerpunkt auf mobilen und flexiblen OPS oder OPS an Ankerplätzen.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 50 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 8 erreichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and MobilityHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and Mobility(2548kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren