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Call-Eckdaten
Unterstützung des neuen EU-Ökosystems für erneuerbare und kohlenstoffarme Kraftstoffe für die Schifffahrt
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 5 - Klima, Energie und Mobilität
Call Nummer
HORIZON-CL5-2025-04-D5-16
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
04.09.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 2.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Europäische Kommission ist derzeit an mehreren Initiativen beteiligt, die darauf abzielen, die Einführung von Lösungen zu beschleunigen, die für die Marktakzeptanz von erneuerbaren und kohlenstoffarmen Kraftstoffen relevant sind. Erstens hat die EU auf Initiative der Kommission die FuelEU-Verordnung für den Seeverkehr verabschiedet, die verbindliche Ziele für die Verringerung der Treibhausgasintensität der an Bord von Seeschiffen verwendeten Energie festlegt. Als flankierende Maßnahme zu dieser Verordnung hat die Kommission die Renewable and Low Carbon Fuel Alliance (Allianz für erneuerbare und kohlenstoffarme Kraftstoffe) gefördert, der ein Großteil aller Kraftstoffhersteller angehört und die darauf abzielt, Investitionen in erneuerbare und kohlenstoffarme Kraftstoffe für die Schifffahrt und den Luftverkehr zu erleichtern, die Verfügbarkeit von Rohstoffen zu klären, die Nachfrage zu ermitteln und Prognosen für das Angebot zu erstellen sowie eine kommerzielle Pipeline von Projekten zu fördern.
Call-Ziele
Die überarbeitete ETS-Richtlinie hat die Schifffahrt unter das ETS gestellt, wobei die entsprechenden Einnahmen für umweltfreundliche Schifffahrtsprojekte verwendet werden sollen. Folglich bereitet die Kommission die ersten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der Wasserstoffbank vor, wobei der Schwerpunkt auf maritimen Anwendungen liegt.
Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit arbeitet die Kommission derzeit zusammen mit der Gemeinsamen Forschungsstelle an einer Studie über die Global Gateway Green Shipping Corridors (GGGSC). Dieser Bericht zielt darauf ab, Häfen außerhalb der EU zu identifizieren, die von strategischem Interesse für den Block sind und Teil solcher Korridore sein können, und sie zu Korridoren zusammenzufassen, die einer Kombination von politischen Prioritäten entsprechen. In diesem Zusammenhang wird die Kommission auch mögliche Maßnahmen zur Unterstützung der Partnerländer prüfen, um die Verfügbarkeit von erneuerbaren und kohlenstoffarmen Kraftstoffen in den ausgewählten Häfen zu gewährleisten.
Darüber hinaus hat die Kommission eine Reihe von Studien veröffentlicht, u. a. zur "Entwicklung von Perspektiven für die notwendigen Mittel zum Aufbau von Industriekapazitäten für fortschrittliche Drop-in-Biokraftstoffe", und eine zweite Ausschreibung für eine Studie über die "Mobilisierung des Aufbaus industrieller Kapazitäten für fortschrittliche Biokraftstoffe" veröffentlicht. Die EIB veröffentlichte im Mai 2024 die Studie "Financing sustainable liquid fuel projects in Europe: Identifying barriers and overcoming them". Darüber hinaus enthält Horizont Europa eine Aufforderung"HORIZON-CL5-2024-D3-02-13: Unterstützung der Aktivitäten des SET-Plans Key Action area Renewable fuels and bioenergy", deren Frist im Februar 2025 endet. Fortgeschrittene Biokraftstoffe sind auch eine Option für die Versorgung mit erneuerbarer Energie im Schiffsverkehr. Darüber hinaus wurden unter dem Thema HORIZON-CL5-2023-D2-01-07: Unterstützung für den Einsatz von F&I-Ergebnissen für den Klimaschutz fünf Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen ausgewählt. Es sollten Synergien mit dem Programm des Innovationsfonds genutzt werden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Von den Projekten wird erwartet, dass sie die vorangegangenen Initiativen als Ausgangspunkt nehmen und über deren Schlussfolgerungen hinausgehen. Insbesondere müssen sie alle folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Unterstützung der Projektentwicklung von mindestens 20 Vorschlägen im Bereich erneuerbare und kohlenstoffarme Kraftstoffe für die Schifffahrt, um die Zahl der Anträge in Programmen wie Horizont Europa und seinen Nachfolgeprogrammen, dem Innovationsfonds, der CEF AFIF und Programmen wie EIB-Darlehen, Strukturfonds sowie Initiativen auf nationaler und regionaler Ebene und auf internationaler Ebene im Rahmen der Global Gateway-Strategie zu erhöhen. Der Vorschlag sollte die Koordinierung ihrer Aktivitäten mit bereits bestehenden EU-Projektunterstützungseinrichtungen wie dem EIB-Beratungsprogramm für die Projektentwicklung berücksichtigen, um Doppelarbeit zu vermeiden. In den Vorschlägen werden Leistungsindikatoren für zusätzliche Projekte und Aktivitäten vorgeschlagen, die dank der Maßnahme durchgeführt werden sollen. Die Unterstützung für Projekte sollte im Anschluss an ein wettbewerbsorientiertes Auswahlverfahren erfolgen, wobei Projekten, die in die Projektpipeline der RLCF-Allianz und/oder das Global Gateway aufgenommen werden, Vorrang eingeräumt wird. In dem Vorschlag ist die Methodik der Projektauswahl zu erläutern.
- Erstellung eines Finanzanalysetools, das es den Nutzer*innen ermöglicht, ein Projekt zu modellieren und die wirtschaftlichen Gründe für einen Business Case zu verstehen sowie die Annahmen, Faktoren und Hindernisse zu ermitteln, die entscheidend dafür sind, dass die zugrunde liegenden Projekte finanziell und wirtschaftlich tragfähig sind. Die Projekte, für die das Analysewerkzeug entwickelt wird, sind solche, die erneuerbare und kohlenstoffarme Kraftstoffe produzieren, die für die nachhaltigen Ziele des Schifffahrtssektors, wie sie im Green Deal definiert sind, notwendig sind, insbesondere durch die Gewährleistung einer breiten geografischen Abdeckung in der EU. Diese Modelle müssen die Ergebnisse des Runden Tisches 4 der RLCF-Allianz in ihrer Finanzanalyse berücksichtigen. Die Modelle werden darauf abzielen, die industrielle Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie im Einklang mit der RED, FuelEU maritime und dem ETS zu erhalten, wobei auch mögliche Risiken/Herausforderungen durch ungleiche Wettbewerbsbedingungen gegenüber anderen Ländern außerhalb der Europäischen Union berücksichtigt werden. Diese Modelle werden das Skalierungspotenzial des Kraftstoffs unter Berücksichtigung von Produktion, Transport und Vertrieb, der Versorgungssicherheit in Häfen innerhalb und außerhalb Europas, der Einsparung von Treibhausgasemissionen auf der Basis von Well to Wake, der mit dem Kraftstoff kontinuierlich zurückgelegten Strecke, der Größe des Schiffs in Bezug auf die installierte Leistung, der zurückgelegten Gesamtstrecke und der Transparenz der Projektkosten untersuchen. Darüber hinaus werden diese Modelle auch darauf abzielen, potenzielle Synergien zwischen RFNBOs und der Entwicklung fortschrittlicher Biokraftstofftechnologien zu identifizieren und zum Nutzen beider Wege zu nutzen. Eine angemessene Verknüpfung mit der RLCF-Allianz wird empfohlen.
- In Zusammenarbeit mit der RLCF-Allianz Entwicklung und Durchführung einer Reihe von Workshops/Schulungen mit Finanzinstitutionen und relevanten Akteur*innen aus der Wasserwirtschaft, um die Marktakzeptanz von Lösungen für die Produktion von erneuerbaren und kohlenstoffarmen Kraftstoffen für den Transport auf dem Wasser zu erleichtern, mit besonderem Augenmerk auf dem Zugang zu Kapital für Demonstrationsprojekte mit einem höheren technologischen Risikoprofil und der Verbreitung von Best Practices für den Zugang zu Finanzmitteln. Das Projekt muss relevante Verbreitungsaktivitäten durchführen, um die Projektergebnisse allen relevanten politischen Entscheidungsträgern sowie Interessengruppen aus der Industrie und der Zivilgesellschaft zu vermitteln.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen werden:
- EU-Kraftstoffhersteller, Entwickler*innen von Kraftstoffinfrastrukturen und Bunkeranlagen werden gemeinsam von der Schaffung relevanter Geschäftsmodelle profitieren, die den Einsatz erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe für die Schifffahrt beschleunigen werden.
- Die EU-Kraftstoffhersteller werden bei der Produktion von erneuerbaren und kohlenstoffarmen Kraftstoffen für die Schifffahrt wettbewerbsfähiger werden.
- Deutliche Zunahme der von verschiedenen Programmen und Institutionen geförderten Pipeline-Projekte im Bereich der Herstellung und Verwendung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe.
- Entwicklung eines breit gefächerten Portfolios wissenschaftlich fundierter, ausgereifter Vorschläge für den Einsatz technologischer Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen im Einklang mit den EU-Klimazielen, insbesondere unter Berücksichtigung des Fitfor55-Pakets.
- Schaffung eines Mehrwerts und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit innerhalb des EU-Ökosystems für Kraftstoffe für die Schifffahrt.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 33 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and MobilityHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and Mobility(2548kB)
Kontakt
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