Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Innovative Lösungen für die Energieumwandlung und Sicherheit von kohlenstoffarmen und kohlenstofffreien Kraftstoffen im Schiffsverkehr (ZEWT-Partnerschaft)
Förderprogramm
Horizont Europe: Cluster 5 - Klima, Energie und Mobilität
Call Nummer
HORIZON-CL5-2025-04-D5-10
Termine
Öffnung
06.05.2025
Deadline
04.09.2025 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 22.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 11.250.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die überarbeitete Treibhausgasstrategie der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) für 2023 und die FuelEU-Verordnung für den Seeverkehr haben ehrgeizige Ziele für die Verringerung des Einsatzes fossiler Brennstoffe im Schiffsverkehr gesetzt. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeiten die Schifffahrtsunternehmen daran, die derzeit verwendeten Motoren durch alternative Energieumwandlungssysteme zu ersetzen, die die Verwendung von kohlenstoffarmen oder -freien Kraftstoffen für den Antrieb ermöglichen.
Call-Ziele
Von allen Schiffstypen wird die Dekarbonisierung der Langstreckenschifffahrt am stärksten von erfolgreichen innovativen Lösungen mit hoher Leistung abhängen. Neben den Treibhausgasemissionen müssen auch andere Schadstoffe und schädliche Schiffsemissionen (z. B. NOx, SOx, PM usw.), die aus dem derzeit in der Schifffahrt verwendeten Kraftstoffmix sowie aus kohlenstoffarmen und kohlenstofffreien Kraftstoffen stammen, gesenkt und nach Möglichkeit eliminiert werden. Dieses Thema zielt darauf ab, verschiedene Brennstoffzellen- und Verbrennungsmotorlösungen für den Schiffsverkehr, die mit kohlenstoffarmen und kohlenstofffreien Kraftstoffen betrieben werden, zu integrieren und weiterzuentwickeln und ihre technologische Reife an Bord zu erhöhen. Die Maßnahmen zur Bewältigung dieser Herausforderungen sollten auch mit der europäischen Strategie für wirtschaftliche Sicherheit in Einklang stehen.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten einen der beiden folgenden Bereiche betreffen:
Bereich A: Projekte, die BZ-Lösungen demonstrieren, sollten Ergebnisse liefern, die eine kombinierte Leistung von mindestens 5 Megawatt (MW) erreichen, wobei die Energieversorgung durch kohlenstoffarme und kohlenstofffreie Brennstoffe erfolgt;
Bereich B: ICEs-Lösungen sollten eine kombinierte Leistung von mindestens 10 MW aufweisen, wobei mindestens 85 % der Energieversorgung durch kohlenstoffarme und kohlenstofffreie Brennstoffe bereitgestellt werden.
Die beiden ausgewählten Projekte werden sich ergänzen, d. h. sie werden nicht in denselben Bereichen wie oben beschrieben durchgeführt. Wenn in einem der Bereiche kein Vorschlag die Mindestschwellenwerte erreicht, wird nur ein Projekt in diesem Bereich gefördert.
Hinsichtlich der Verringerung der Treibhausgasemissionen sollten die Vorschläge den Bestimmungen von FuelEU Maritime und der IMO-Strategie zur Verringerung der Treibhausgasemissionen in Bezug auf Kraftstoffnormen entsprechen.
Die Vorschläge sollten sich mit allen folgenden Aspekten befassen, wobei zu beachten ist, dass die Auswahl eines geeigneten Konstruktionskonzepts angemessen berücksichtigt werden sollte:
- Eine Demonstrationsanlage in Originalgröße für ein Schiff mit mehr als 5 000 BRZ, die das Potenzial integrierter Systeme für eine 100%ige Energieversorgung im Normalbetrieb zeigt;
- Die demonstrierten Lösungen weisen ihre Auswirkungen auf die Luftverschmutzung aus und zeigen mindestens: i) eine 90%ige Verringerung der NOx-Emissionen gegenüber IMO Stufe III; ii) Schwefelemissionen unter 90% und iii) maximal 5 mg/kWh PM;
- Berücksichtigung der Brennstoffflexibilität und der Kostenauswirkungen der Energieeffizienz unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Investitions- und Betriebskosten des Schiffes sowie der Opportunitätskosten einer größeren Energieumwandlung und Brennstofflagerung;
- Eine innovative Lösung für die Lagerung und Handhabung an Bord von Schiffen und die Mischung von nachhaltigen alternativen Kraftstoffen mit nachhaltigen oder kohlenstoffarmen Pilotkraftstoffen. Im Falle von Vorschlägen, die den Bereich B betreffen, sollten die Lösungen eine Verringerung des Einsatzes von Pilotbrennstoffen im Vergleich zu den auf dem Markt erhältlichen Lösungen nachweisen und darauf abzielen, den Einsatz von Pilotbrennstoffen ganz zu vermeiden;
- Lösungen, die entwickelt wurden und sich bewährt haben, um den Einsatz von (1) kohlenstoffarmen und kohlenstofffreien Brennstoffen und (2) des verbleibenden nicht nachhaltigen Brennstoffs zu verhindern und die damit verbundenen flüchtigen Emissionsfaktoren zu verringern;
- Nachweis einer optimierten Integration von Energietechnologien mit einer Gesamtenergieeffizienz von mindestens 55 % von der Brennstoffenergie bis zum Wellenantrieb, die mit kohlenstoffarmen und kohlenstofffreien Brennstoffen betrieben werden können und nahezu keine direkten Schadstoff- und schädlichen Schiffsemissionen verursachen;
- Identifizierung spezifischer Lücken in der Normung im Zusammenhang mit der Integration der untersuchten Technologien und Entwicklung eines Fahrplans zur Sammlung und Verbreitung der relevanten Daten zur Unterstützung der Normung, einschließlich der Kommunikation und Diskussion mit politischen Entscheidungsträger*innen, der Industrie, akademischen Vereinigungen und anderen relevanten Gremien;
- Entwicklung von Parametern, die die technische Kompatibilität zwischen dem Brennstoff und dem Energieumwandlungssystem gewährleisten;
- Bereitstellung quantitativer und qualitativer validierter Risiko- und Sicherheitsbewertungen und Optionen zur Risikokontrolle, einschließlich der Festlegung von Sicherheitsvorschriften und Abständen für das Bunkern, in Verbindung mit der Verwendung von kohlenstoffarmen und kohlenstofffreien Kraftstoffen an Bord und den Auswirkungen in den Häfen. Entwicklung von Protokollen für eine sichere Reaktion durch Erkennung und Ausbreitungsmodellierung (sowohl auf See als auch in der Atmosphäre). Bewertung der relevanten menschlichen und organisatorischen Risikofaktoren, Festlegung von Schutzausrüstungen für das Personal sowie angemessener Reaktionstechniken und -ausrüstungen;
- Der Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse sollte geeignete Geschäftsmodelle aufzeigen und einen Fahrplan für den Einsatz der vorgeschlagenen Technologie enthalten, einschließlich Plänen für die Skalierbarkeit, die Vermarktung und den Einsatz. In den Vorschlägen sollten Möglichkeiten aufgezeigt und Strategien für die weitere Markteinführung im Rahmen des Innovationsfonds und des ergänzenden Bunkerbedarfs im Rahmen der CEF AFIF (Connecting Europe Facility - Transport Alternative Fuels Infrastructure Facility) vorgeschlagen werden;
- Entwicklung von Material (einschließlich Modellkursen mit Mindestanforderungen und einem Zeitrahmen für deren Umsetzung) für die Schulung, Umschulung und Weiterbildung von Seeleuten und Hafenbetreiber*innen im Hinblick auf die Nutzung der entwickelten Lösungen und Betriebsverfahren, beispielsweise durch Nutzung des Fachwissens und der Bildungsressourcen führender Schulungsanbieter*innen und Universitäten;
- Zusätzlich zur Demonstrationsanlage in vollem Maßstab sollten die Vorschläge auch drei Replikationsstudien über die Skalierbarkeit und Übertragbarkeit der vorgeschlagenen Lösungen auf verschiedene Schiffstypen durchführen, um die Durchführbarkeit der neuen Instrumente, Methoden und Verfahren zu demonstrieren, die für die Integration der vorgeschlagenen Lösungen erforderlich sind. Der Umfang sollte nicht nur Lagertanks, Motoren oder Einspritzmechanismen umfassen, sondern auch virtuelles Prototyping und Hardware-in-the-Loop-Tests zur Überprüfung, insbesondere für die (Sicherheits-)Automatisierungssysteme. Die Auswirkungen auf Faktoren wie Laststufen, Lastannahme und Vibrationen sollten ebenfalls berücksichtigt werden, um die Konstruktion von leistungsstarken, wartungsfähigen und sicheren Schiffen zu erleichtern;
- Entwicklung relevanter bordeigener Nachbehandlungsverfahren für bestimmte Schadstoffe, die aus emissionsarmen und emissionsfreien Kraftstoffen stammen (z. B. Ammoniakschlupf oder N2O bei Ammoniak oder Formaldehyd bei Methanol);
- Die Vorschläge müssen begründen, wie ihre Ziele, Ergebnisse, die Verwaltung des geistigen Eigentums (IP) und die Verwertungsstrategie zur Schaffung eines EU-Mehrwerts und einer strategischen Autonomie in der gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette beitragen. Dazu gehören die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wasserindustrie, die Verbesserung der F&I-Kapazitäten, des technologischen Know-hows und des Humankapitals in der EU sowie die Widerstandsfähigkeit der industriellen und verarbeitenden Basis der EU. Die Vorschläge sollten vorrangig Werften, Ausrüstungshersteller und Zulieferer mit Sitz in der EU und im EWR berücksichtigen.
Darüber hinaus werden Vorschläge erbeten, die den Einsatz von Big-Data- und Data-Science-Technologien nachweisen, um reale Referenzen in Bezug auf die Schiffsleistung, die Umweltauswirkungen und den Wartungsbedarf von Schiffen zu ermitteln, die mit kohlenstoffarmen oder -freien Kraftstoffen betrieben werden.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft "Zero Emission Waterborne Transport" (ZEWT) umgesetzt. Von den Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, wird erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "Zero Emission Waterborne Transport" (ZEWT) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen folgenden Ergebnissen beitragen werden:
- Die Schifffahrtsindustrie wird über marktnahe Lösungen für die sichere Integration und Nutzung von Energieumwandlungssystemen mit kohlenstoffarmen und kohlenstofffreien Brennstoffen als Hauptantriebsquelle für Schiffe mit einer Bruttoraumzahl (BRZ) von mehr als 5.000 und einer Gesamtenergieeffizienz von mindestens 55 % bei Wellenantrieben verfügen;
- Ausrüstungshersteller und Schiffseigner*innen werden Zugang zu einem Wissensspeicher haben, um die Normung für die Verwendung kohlenstoffarmer und kohlenstofffreier Kraftstoffe zu unterstützen und die technische Kompatibilität zwischen dem Kraftstoff und dem Energieumwandlungssystem zu gewährleisten;
- Behörden, Hafenterminals und Schiffsbetreiber*innen werden Zugang zu einem Wissensspeicher haben, um Gefahrenszenarien für kohlenstoffarme und kohlenstofffreie Kraftstoffe, die in der Demonstration verwendet werden, und ihre potenziellen Auswirkungen in Häfen zu ermitteln, einschließlich Optionen zur Risikokontrolle, sowie die Entwicklung von Protokollen für sichere Reaktionsmaßnahmen im Falle einer unfallbedingten Freisetzung von kohlenstoffarmen oder kohlenstofffreien Kraftstoffen;
- Die EU-Wasserfahrtindustrie, einschließlich Werften und Ausrüstungshersteller, wird durch die Entwicklung innovativer Software, die eine optimierte Integration von Energietechnologien demonstriert, einen größeren Wettbewerbsvorteil erlangen;
- Die Arbeitskräfte in der gesamten Wertschöpfungskette, einschließlich der Schiffsbesatzungen und Hafenarbeiter*innen, die direkt mit kohlenstoffarmen und kohlenstofffreien Kraftstoffen umgehen und Bunkerarbeiten durchführen, werden Kompetenzen und zertifizierte Schulungen für Bunkerarbeiten und Genehmigungen der Hafenbehörden erhalten.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 45 Seiten umfassen.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 7 erreichen.
Um ein ausgewogenes Portfolio zu gewährleisten, werden Finanzhilfen nicht nur für Anträge in der Reihenfolge ihrer Einstufung gewährt, sondern auch für mindestens einen Vorschlag mit der höchsten Einstufung in Bereich A oder B, sofern die Anträge alle Schwellenwerte erreichen (und vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel).
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and MobilityHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 5 - Climate, Energy and Mobility(2548kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren