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Call-Eckdaten
GenAI für Afrika
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 4 - Digital, Industrie und Raumfahrt
Call Nummer
HORIZON-CL4-2025-04-HUMAN-08
Termine
Öffnung
10.06.2025
Deadline
02.10.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 1.000.000,00 und € 2.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Generative KI (GenAI) birgt das Potenzial, in Afrika ein reichhaltiges Ökosystem von transformativen Lösungen und praktischen Anwendungen zu schaffen, die die spezifischen gesellschaftlichen Herausforderungen und Chancen der meisten Länder angehen.
Call-Ziele
Die Vorschläge sollten einen oder mehrere der folgenden Punkte betreffen:
- Optimierung der Landwirtschaft: GenAI kann Satellitenbilder und Sensordaten analysieren, um den Zustand der Kulturen, die Bodenbeschaffenheit und die Wettermuster zu überwachen. So können Landwirt*innen ihre Ernteerträge steigern und die Ernährungssicherheit durch ausgefeilte prädiktive Analysen und ein effizientes Ressourcenmanagement (z. B. Wasser und Pestizide) verbessern. Dies ist von entscheidender Bedeutung, um den Klimawandel und die unzureichende Bewässerungsinfrastruktur in einigen Gebieten Afrikas abzumildern.
- Gesundheitswesen: GenAI kann anhand von medizinischen Bildern und Patient*innendaten Krankheiten diagnostizieren und so die Gesundheitsversorgung in abgelegenen Gebieten verbessern; sie kann Krankheitsausbrüche vorhersagen und bei der Präventionsplanung helfen, und mit Hilfe von Chatbots und virtuellen Assistenten kann sie medizinische Ratschläge erteilen und Patient*innen mit Ärzt*innen in Verbindung bringen, wodurch die telemedizinischen Dienste ausgeweitet und die Gesundheitsversorgung für abgelegene Bevölkerungsgruppen zugänglicher wird. Besonderes Augenmerk sollte auf die geschlechtsspezifische Dimension gelegt werden, wenn es darum geht, KI-Vorurteile, geschlechtsspezifische Gesundheitsbedürfnisse und sich überschneidende geschlechts- und rassenspezifische Ungleichheiten bei der Gesundheit und beim Zugang zu Gesundheitsdiensten zu bekämpfen.
- Infrastruktur und Stadtplanung: GenAI optimiert die Energienutzung, integriert erneuerbare Energien und sorgt für eine effiziente Verteilung, während Wasser (einschließlich Grundwasser, aber auch Niederschlag) und Abfall (z. B. Reduzierung und Wiederverwendung von Plastik) im Sinne der Nachhaltigkeit effektiv verwaltet und die Sicherheit durch die Erkennung von Zwischenfällen in Echtzeit verbessert werden. Sie unterstützt auch den Wiederaufbau nach Naturkatastrophen oder von Menschen verursachten Katastrophen. Dies ist für einige afrikanische Gemeinschaften, die mit knappen natürlichen Ressourcen wie Wasser und hohen Temperaturen konfrontiert sind, durch den Einsatz von Digital Twins in städtischen und ländlichen Gebieten von entscheidender Bedeutung. All diese technologischen Lösungen hängen in hohem Maße vom Vorhandensein und der Qualität der Verbindungsinfrastruktur ab, die eine Schlüsselrolle bei der Erschließung des digitalen und grünen Übergangs spielt.
- Digitale Fertigkeiten und Lernen: Generative KI kann Lernpfade personalisieren, mehrsprachige Bildungsinhalte erstellen und virtuelle Nachhilfe auf Abruf anbieten, wovon ländliche Gemeinschaften profitieren, die über geringe Ressourcen verfügen und für den Zugang zu Online-Diensten vollständig auf Mobiltelefone angewiesen sind. Darüber hinaus können adaptive Lernplattformen Datenanalysen nutzen, um den Unterricht anzupassen, während Ingenieur*innen Abfragen erstellen, die KI-Modellen dabei helfen, lokale Sprachen und Nuancen zu verstehen, um konversationelle Chatbots für lokale Gemeinschaften einzurichten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten diese Ziele wie folgt angehen:
- Durchführung einer evidenzbasierten Analyse, um besondere Bedürfnisse in Afrika zu ermitteln, die durch GenAI-Technologien für eines oder mehrere der oben genannten Themen gelöst werden könnten.
- Identifizierung von in der EU entwickelten Lösungen zu GenAI, die in Afrika für eines oder mehrere der oben genannten Themen angewendet werden könnten.
- Entwicklung und Integration von generativen Modellen und Algorithmen der Künstlichen Intelligenz, die speziell für einen oder mehrere der oben genannten Schlüsselbereiche geeignet sind, auf der Grundlage bestehender EU-basierter Lösungen und besonderer Bedürfnisse.
- Einbindung und Unterstützung von Start-ups und lokalen Netzwerken an 3 bis 5 Standorten in Afrika, um innovative Lösungen für einzigartige afrikanische Herausforderungen in diesen Bereichen auf der Grundlage von GenAI zu entwickeln. Co-Creation und Living-Lab-Methoden sollten erforscht werden, um die gesellschaftliche Akzeptanz der vorgeschlagenen Lösungen zu fördern. Living Labs sind Ökosysteme des Experimentierens und der offenen Innovation mit einem systematischen Ansatz für die gemeinsame Schaffung von Lösungen durch ihre Nutzer*innen, seien es Forschende, Unternehmen, die Zivilgesellschaft oder öffentliche Verwaltungen. Diese offenen Innovationsräume werden es Forschenden und lokalen Akteur*innen aus dem öffentlichen und privaten Sektor ermöglichen, unter Einsatz digitaler Technologien gemeinsam Wissen und Lösungen zu schaffen, die ihren gesellschaftlichen Bedürfnissen entsprechen und gleichzeitig den territorialen Zusammenhalt verbessern.
- Die genehmigten Projekte sollten das Gesetz über künstliche Intelligenz und die Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) als wichtigste Rechtsrahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes der in Drittländern verwendeten Daten berücksichtigen.
Gegebenenfalls werden die Vorschläge ermutigt, auf bestehenden Projekten aufzubauen oder eine Zusammenarbeit mit diesen anzustreben und Synergien mit anderen einschlägigen europäischen Initiativen zu entwickeln. Insbesondere werden Verbindungen zu den im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der KI für das Gemeinwohl finanzierten Projekten in den Bereichen Gesundheit, digitaler Zwilling für den Wiederaufbau, Notfallmaßnahmen und Optimierung der Stromnetze, Destination Earth und Copernicus gefördert.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu den folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Afrikanische Gesellschaften profitieren von innovativen Lösungen für GenAI, die in Schlüsselbereichen angewendet werden:
- Lokale Technologieunternehmen an einigen Standorten in Afrika profitieren von der technologischen Fähigkeit, gezielte Lösungen zu entwickeln, um das volle Potenzial von GenAI Digital in Schlüsselbereichen zu erschließen, wobei der Schwerpunkt auf ländlichen Gemeinden in Afrika und Frauen liegt, die eine unterrepräsentierte Gruppe sind, aber eine Schlüsselrolle bei der Gründung dieser Gesellschaften spielen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 45 Seiten umfassen.
Die Aktivitäten werden voraussichtlich bei TRL 4 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 6 erreichen.
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