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Call-Eckdaten
Stärkung der KI/generativen KI entlang des Kontinuums des Cognitive Computing (KI/Daten/Robotik-Partnerschaft)
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 4 - Digital, Industrie und Raumfahrt
Call Nummer
HORIZON-CL4-2025-04-DATA-02
Termine
Öffnung
10.06.2025
Deadline
02.10.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 30.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 6.000.000,00 und 8.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Cloud-to-Edge-Kontinuum muss eine nahtlose und vertrauenswürdige Integration verschiedener Rechen- und Datenumgebungen bieten, die sich von der Core-Cloud über den Edge-Bereich bis hin zum IoT erstrecken und die enormen Daten- und Verarbeitungsanforderungen sowie die neuen Ressourcentypen unterstützen, die durch die KI-Technologien der nächsten Generation entstehen.
Call-Ziele
Verschiedene Arten von KI-Prozessen stellen unterschiedliche Anforderungen an die Recheninfrastrukturen, die für ihre Ausführung erforderlich sind. Der aktuelle Stand der Technik bei generativer KI und großen Sprachmodellen hängt stark von Hochleistungsprozessen und sehr großen KI-Modellen ab. Hochmoderne Hardware-Beschleuniger, die diese Verarbeitungssysteme antreiben, sind auf dem Markt rar und nur in hochspezialisierten Hochleistungsinfrastrukturen in bestimmten Cloud- und HPC-Umgebungen zu erheblichen Kosten verfügbar. Gleichzeitig stellt die Notwendigkeit, riesige Datenmengen zu sammeln, zu verarbeiten und an die zentrale Datenverarbeitungsumgebung zu übermitteln, für viele KI-Anwendungen ein Hindernis dar. All diese Faktoren drängen auf die Entwicklung effizienter Tools und Mechanismen , um die Verteilung von KI-Trainings- und Inferenzprozessen über das gesamte Rechnerkontinuum zu ermöglichen.
Wenn die nächste Generation von KI-Technologien mit einer bedarfsgerechten, flexiblen und situationsgerechten Infrastruktur ausgestattet wird, die Daten- und Rechenleistung dorthin bringt, wo und wann sie benötigt wird, können die Endnutzer*innen künstliche Intelligenz im gesamten Datenverarbeitungskontinuum nutzen, ohne Kompromisse bei Sicherheit und Vertrauen einzugehen und ihren Energieverbrauch zu optimieren. Diese Herausforderungen umfassen verschiedene Aspekte des Kontinuums, darunter die geräteinterne Datenverarbeitung, die Orchestrierung und gemeinsame Nutzung von Daten, die Integration von KI, die dezentrale intelligente Verwaltung, die dezentrale und globale Optimierung, die Unterstützung der Heterogenität von Energie und Ressourcen, die Datenverwaltung, die Sicherheit/Privatsphäre und die Synergien mit 5G/6G. Die Bewältigung dieser Herausforderungen ist von entscheidender Bedeutung für die Verwirklichung der Vision eines kognitiven Cloud-to-Edge-Kontinuums als Schlüssel für alle aufkommenden Trends wie KI/Generative KI.
Das Cognitive Computing Continuum könnte schließlich auch auf andere Rechenressourcen wie HPC ausgedehnt werden und Abstraktionsebenen bieten, um die Vorteile der verfügbaren Hardware zu maximieren.
Die Bewältigung all dieser komplexen Aufgaben erfordert innovative Forschung, um diese Herausforderungen zu meistern. Ziel ist es, generische und KI-gestützte Cloud-Edge-Technologien zu entwickeln, die das gesamte Rechnerkontinuum umfassen, um die Entwicklung von KI/generativen KI-Technologien und -Anwendungen zu fördern. Die Vorschläge sollten die generische Anwendbarkeit der vorgeschlagenen technologischen Lösungen in verschiedenen Anwendungsbereichen wie z. B. Fertigung, Gesundheitswesen, Robotik, Verkehr und intelligente Städte aufzeigen.
Die folgenden (ein oder mehrere) Forschungsbereiche sollten angesprochen werden:
- Entwicklung neuartiger Mechanismen für die effiziente Entwicklung, den Einsatz und den Betrieb von KI-Workflows in heterogenen und verteilten Infrastrukturen entlang des Kontinuums von Edge zu Cloud zu HPC, die die Trainingszeiten, die Modellgenauigkeit und die Datenverwaltung optimieren und gleichzeitig Leistungskennzahlen wie Speichernutzung, Energieeffizienz, Latenzzeiten bei der Anwendungsverarbeitung und Datenübertragung sowie Netzwerk-Overheads berücksichtigen. Diese sollten Virtualisierungs- und Orchestrierungstechniken berücksichtigen, die heterogene Prozessorarchitekturen nahtlos integrieren und für die Erklärbarkeit der angewandten kognitiven Optimierungen sorgen.
- Dezentralisierte und föderierte Computing-Kontinuum-Werkzeuge und -Mechanismen, die verteilte KI-Architekturen ermöglichen. Dazu gehören Planungs-, Orchestrierungs- und Platzierungsmechanismen, die das breite Spektrum der im Computerkontinuum verfügbaren Edge-Computing-Umgebungen nutzen, einschließlich des geräteinternen Edge. Die Tools und Mechanismen sollten - wo angemessen - Aspekte der Datensicherheit und des Datenschutzes berücksichtigen. Der Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung der Ausführung von KI-Prozessen durch Techniken wie Modell-, Daten-, hybride Parallelität und Datenkomprimierung, Gossip-, Schwarm- und föderiertes Training oder bedingtes Rechnen.
- Cloud- und Edge-Processing-Tools und -Techniken zur Verringerung der KI-Verarbeitungsleistung und -Emissionen im gesamten Kontinuum des kognitiven Rechnens, die auf Hardware-Effizienz (z. B. dank spezieller Beschleuniger und heterogener Hardware-Prozessorarchitekturen) und Energieoptimierungstechniken wie Hardware- und Software-Approximation beruhen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für KI, Daten und Robotik umgesetzt.
Von den Projekten wird erwartet, dass sie Synergien entwickeln und sich auf Aktivitäten und Ergebnisse des Programms "Digitales Europa" (DEP) sowie auf bestehende oder neu entstehende wichtige Projekte von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI), wie IPCEI-CIS, beziehen.
Von allen Vorschlägen wird erwartet, dass sie über die AI-on-Demand-Plattform und gegebenenfalls andere relevante Plattformen für digitale Ressourcen mit der europäischen FuE-Gemeinschaft kommunizierbare Ergebnisse austauschen, um das europäische Ökosystem für KI, Daten und Robotik durch den Austausch von Ergebnissen und bewährten Verfahren zu verbessern.
Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu den folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Neuartige KI-fähige Cloud- und Edge-Management-Lösungen, die auf die Verarbeitungsanforderungen von KI-Workloads über das kognitive Cloud-Edge-IoT-Kontinuum hinweg zugeschnitten sind.
- Strategische industrielle Zusammenarbeit über das Kontinuum Cloud-Edge-IoT für kognitives Computing zur Unterstützung zukünftiger hyperverteilter KI-Anwendungen.
- Nahtlose und vertrauenswürdige Integration und Interoperabilität über verschiedene Rechen- und Datenumgebungen hinweg, von der Core Cloud (einschließlich HPC) über Edge bis hin zum IoT und über verschiedene Technologiestapel hinweg.
- Verbesserte Offenheit und offene strategische Autonomie in der sich entwickelnden Daten- und KI-Wirtschaft über das gesamte Datenverarbeitungskontinuum hinweg, validiert durch wichtige Geschäfts-/Gesellschaftsbereiche.
- Gewährleistung eines Mindestmaßes an Interoperabilität und Portabilität, um den europäischen Zugang zu ausländischen Märkten zu erleichtern.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Neuseeland (Aotearoa), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
weitere Förderkriterien
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen und die strategischen Vermögenswerte, Interessen, die Autonomie und die Sicherheit der Union zu schützen, ist es wichtig, eine technologische Abhängigkeit von einer Quelle außerhalb der EU zu vermeiden, und zwar in einem globalen Kontext, der es der EU abverlangt, Maßnahmen zu ergreifen, um auf ihren Stärken aufzubauen, und alle strategischen Schwächen, Anfälligkeiten und risikoreichen Abhängigkeiten, die die Verwirklichung ihrer Ziele gefährden, sorgfältig zu bewerten und zu beseitigen. Aus diesem Grund ist die Teilnahme auf Rechtspersonen mit Sitz in den Mitgliedstaaten, Island und Norwegen sowie den folgenden zusätzlichen assoziierten Ländern beschränkt: Kanada, Israel, die Republik Korea, Neuseeland, die Schweiz und das Vereinigte Königreich.
Um den Schutz der strategischen Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu gewährleisten, dürfen aus den im vorstehenden Absatz aufgeführten, hinreichend gerechtfertigten und außergewöhnlichen Gründen Rechtspersonen, die in einem der vorstehend aufgeführten förderfähigen Länder niedergelassen sind, jedoch direkt oder indirekt von einem nicht förderfähigen Land oder einer Rechtsperson eines nicht förderfähigen Landes kontrolliert werden, nur dann an der Aktion teilnehmen, wenn durch von ihrem förderfähigen Niederlassungsland positiv bewertete Garantien nachgewiesen werden kann, dass sich ihre Teilnahme an der Aktion nicht negativ auf die strategischen Vermögenswerte, Interessen, die Autonomie oder die Sicherheit der Union auswirken würde. Unternehmen, die als Hochrisiko-Lieferanten von Mobilnetz-Kommunikationsausrüstung im Sinne der "Beschränkungen für den Schutz europäischer Kommunikationsnetze" eingestuft werden (oder Unternehmen, die sich ganz oder teilweise im Besitz oder unter der Kontrolle eines Hochrisiko-Lieferanten befinden), können keine Garantien vorlegen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 45 Seiten umfassen.
Die Aktivitäten sollen bei TRL 3 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
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