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Call-Eckdaten
Fortschrittliche Sensortechnologien und multimodale Sensorintegration für verschiedene Anwendungsbereiche (Photonics Partnership)
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 4 - Digital, Industrie und Raumfahrt
Call Nummer
HORIZON-CL4-2025-04-DIGITAL-EMERGING-01
Termine
Öffnung
10.06.2025
Deadline
02.10.2025 17:00
Termin - 2. Stufe
Öffnung
06.06.2025
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 25.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 4.000.000,00 und € 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Photonische Sensortechnologien ermöglichen Präzision und Vielseitigkeit bei der Erfassung von Daten in verschiedenen Bereichen. Die Integration in multimodale Systeme erhöht die Genauigkeit, Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit der Daten. Fortschritte bei den photonischen Sensoren und ihrer multimodalen Integration zielen darauf ab, Diagnostik, Überwachung und Sensorik zu verbessern, indem sie die Effizienz, Leistung und Zuverlässigkeit erhöhen und gleichzeitig die Größe, die Herstellungskosten und den Stromverbrauch reduzieren.
Call-Ziele
Der Schwerpunkt dieses Themas liegt auf der Weiterentwicklung und Anwendung von photonischen Sensortechnologien und ihrer Integration in multimodale Systeme. Die Vorschläge sollen sich mit der Entwicklung von Sensortechnologien und ihrer Validierung durch Versuche in realistischen Anwendungsfällen befassen. Dazu gehören die Erforschung multimodaler Sensorfähigkeiten sowie der Einsatz von Sensorfusion und maschinellen Lernansätzen für die Analyse von Sensordaten. Die Techniken sollten mindestens zwei verschiedene technologische Ansätze, d. h. Sensormodalitäten, abdecken, von denen mindestens eine photonisch sein muss, und zwar aus den folgenden Bereichen:
- 3D-Sensorik und Bildgebung wie LIDAR, optische Kohärenztomographie (OCT), optische Tomographie, Interferometrie, Photoakustik usw.
- Erkennung von Kommunikationsfasern
- Chemische und Gassensorik
- Bio- und medizinische Sensorik und/oder Bildgebung
- Partikel-Sensorik
- Integrierte photonische Lösungen
Darüber hinaus könnten sich die Vorschläge auf die Entwicklung und Integration von Algorithmen konzentrieren, die die Verarbeitungsmöglichkeiten und die Entscheidungsgenauigkeit photonischer Sensoren verbessern. Diese Algorithmen können dazu beitragen, die Interpretation komplexer Sensordaten zu optimieren, Echtzeit-Analysen, intelligente Umgebungen und adaptive Reaktionen in dynamischen Umgebungen zu ermöglichen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Projekte sollten darauf abzielen, signifikante Verbesserungen in einem oder mehreren der unten aufgeführten Anwendungsbereiche zu erzielen und diese in mindestens drei Anwendungsszenarien zu demonstrieren. Es wird erwartet, dass die Demonstratoren TRL 4-5 erreichen, während die photonischen Techniken bis TRL 7 entwickelt werden sollen.
Diese Erwartung unterstreicht das Ziel der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, Innovationen zu fördern, die eine wesentliche und positive Auswirkung auf die Gesellschaft und verschiedene Industriezweige haben:
- Gesundheitswesen (medizinische Diagnostik, Desinfektion, Behandlung durch verbesserte Bildgebungsverfahren und Diagnosegenauigkeit).
- Verkehrssicherheit (verbesserte Sicherheitsmerkmale in der Automobil- und Luft- und Raumfahrtindustrie durch bessere Erkennungsmöglichkeiten).
- Industrielle Effizienz und Nachhaltigkeit (industrielle Prozesse wie Fertigung, Qualitätskontrolle, höhere Präzision und Automatisierung durch verbesserte Sensortechnologien).
- Landwirtschaft/Lebensmittelsektor (Präzisionslandwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Verringerung der Lebensmittelverschwendung und Management der Lieferkette durch verbesserte Sensortechniken zur Überwachung der Pflanzengesundheit, Erkennung von Verunreinigungen und Optimierung von Produktionsprozessen und der Rohstoffnutzung).
- Umweltüberwachung und nachhaltige Energie (Überwachung der Umweltverschmutzung, Klimaforschung, Infrastruktur für erneuerbare Energien und Eindämmung von Naturkatastrophen).
- Sicherheit, Schutz und Widerstandsfähigkeit von Menschen und kritischen Infrastrukturen (Gesichtserkennung, Fernbeobachtung bei Tag und Nacht, (infra-)strukturelle Gesundheitsüberwachung, Erkennung von Chemikalien und Gasen, Sprengstoffdetektion)
- Schutz und effizienter Betrieb der optischen Kommunikation, Risikomanagement für Datentransport und -verarbeitung, einschließlich erhöhter Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyber-Sicherheit.
Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten ein Geschäftsszenario und eine Verwertungsstrategie enthalten.
Die Forschung muss auf bestehenden Normen aufbauen oder zur Normung beitragen. Gegebenenfalls sollte die Interoperabilität für die gemeinsame Nutzung von Daten behandelt werden.
Alle Projekte sollten auf bestehenden Projekten aufbauen oder eine Zusammenarbeit mit diesen anstreben und Synergien mit anderen einschlägigen europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen, Finanzierungsprogrammen und Plattformen, insbesondere dem Programm "Digitales Europa" (DEP), entwickeln.
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Erwartete Ergebnisse
Die Entwicklung von Sensortechnologien und multimodaler Integration ist eng mit mehreren wichtigen EU-Politiken verknüpft. Dazu gehören das Erreichen einer offenen strategischen Autonomie bei digitalen und neu entstehenden Grundlagentechnologien, die Stärkung der technologischen Souveränität Europas und die Unterstützung des doppelten Übergangs zu einer digitalen und grünen Wirtschaft durch die Förderung energieeffizienter, wettbewerbsfähiger und widerstandsfähiger digitaler Infrastrukturen.
Die Initiative zielt auch darauf ab, den digitalen Wandel voranzutreiben, indem sie den Zugang zu hochwertigen Umweltdaten ermöglicht und die Entwicklung von Technologien für den Schutz der Privatsphäre, die Einhaltung von Vorschriften und die Datenintegrität unterstützt, um die Entscheidungsfindung zu erleichtern und eine faire Datenwirtschaft zu fördern.
Und schließlich trägt sie zum grünen Wandel bei, indem sie photonische Sensortechnologien für die Umweltüberwachung und nachhaltige Praktiken einsetzt. Es steht im Einklang mit den Zielen der EU für eine grüne und digitale Wirtschaft, indem es den Systembetrieb verbessert und Innovationen in umweltfreundlichen Praktiken fördert und so die technologische Führungsrolle Europas für den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fortschritt stärkt.
Von den Projekten wird erwartet, dass sie zu mindestens drei der folgenden Ergebnisse beitragen, um das Potenzial der Photonik für eine digitale, grüne und gesunde Zukunft in Europa voll auszuschöpfen:
- Steigerung der Effizienz der entwickelten photonischen Sensoren, indem bestehende Technologien in Aspekten wie Energieverbrauch, Datenerfassung und Verarbeitungsgeschwindigkeit sowie Messgenauigkeit übertroffen werden.
- Erhebliche Verringerung der Größe, des Gewichts oder des Platzbedarfs der Sensoren und Quantifizierung der Fortschritte gegenüber den derzeitigen Technologien.
- Verbesserung der intrinsischen und extrinsischen Leistungsmetriken zur Steigerung der Messgenauigkeit für mindestens drei Anwendungsszenarien.
- Erweiterung der Erfassungs- und Testmöglichkeiten photonischer Sensoren durch die Verknüpfung optischer mit nicht-optischen Messparametern (z. B. für akustische oder elektromagnetische Messungen).
- Beitrag zur Senkung der Herstellungskosten und zur Erhöhung der Ressourceneffizienz bei gleichzeitiger Verbesserung der Zuverlässigkeit und Haltbarkeit der angestrebten Sensorsysteme.
Darüber hinaus wird von ihnen erwartet, dass sie:
- zur Sicherung der offenen strategischen Autonomie Europas beitragen, indem sichergestellt wird, dass das geistige Eigentum und die Produktionsmittel für Schlüsseltechnologien in der EU verbleiben, Abhängigkeiten verringert und die Verhandlungsposition bei der technologischen Zusammenarbeit gestärkt werden.
- zur Maximierung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit beitragen, indem sie die Einführung und Umsetzung von Photonentechnologien in neue Produkte und Dienstleistungen fördern und sich dabei an den technologischen Schlüsselanforderungen orientieren.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
weitere Förderkriterien
Vorbehaltlich der Einschränkungen zum Schutz der europäischen Kommunikationsnetze.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 45 Seiten umfassen.
Die Aktivitäten werden voraussichtlich bei TRL 3 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 7 erreichen.
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