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Call-Eckdaten
Challenge-Driven GenAI4EU Booster (KI/Daten/Robotik-Partnerschaft)
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 4 - Digital, Industrie und Raumfahrt
Call Nummer
HORIZON-CL4-2025-03-DIGITAL-EMERGING-09
Termine
Öffnung
10.06.2025
Deadline
02.10.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 45.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 15.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Generative KI (GenAI) verspricht, die meisten Industriezweige zu verändern. Diese auf Herausforderungen ausgerichtete Initiative zielt darauf ab, sowohl die Entwickler*innengemeinschaft in Europa als auch die Einführung leistungsstarker und vertrauenswürdiger generativer KI-Lösungen in den strategischen Sektoren Luft- und Raumfahrt, Pharmazeutika und Telekommunikationsnetze zu fördern, die für ihre Wettbewerbsfähigkeit von entscheidender Bedeutung sind.
Call-Ziele
In der Pharmazie kann GenAI beispielsweise die Entwicklung von Arzneimitteln beschleunigen, indem sie rasch zielgerichtete Moleküle schafft, die Entwicklungszeit von Jahren auf Sekunden verkürzt und möglicherweise langwierige Gesundheitskrisen wie COVID-19 verhindert. In der Luft- und Raumfahrt kann generative KI beispielsweise das Flugzeugdesign optimieren, Fertigungsprozesse rationalisieren, den Wartungsbedarf durch Sensordatenanalyse vorhersagen, die Flugroute optimieren und die Pilotenausbildung durch vielfältige, realistische Simulationen verbessern. Durch den Einsatz generativer KI können sich Telekommunikationsunternehmen an der Spitze einer neuen Ära der intelligenten und automatisierten Telekommunikation positionieren. Konkrete Anwendungsfälle sind z. B. Netzwerkmanagement, Netzwerkoptimierung, Netzwerk-Slicing, Netzwerkheilung, vorausschauende Wartung, Netzwerkabbildung und -optimierung.
Jeder Vorschlag sollte sich ausschließlich auf einen der drei oben genannten Schlüsselsektoren konzentrieren: Luft- und Raumfahrt, Pharmazeutik/Arzneimittelentwicklung oder Telekommunikation, und klar angeben, auf welchen Sektor er sich bezieht. Es wird erwartet, dass sich jeder Vorschlag in erster Linie auf die Definition und die Organisation eines mehrstufigen Wettbewerbs in dem gewählten Sektor sowie auf die begleitende Unterstützung der Unternehmen/Teams, die an den Herausforderungen teilnehmen, und die damit verbundenen Aktivitäten konzentriert, um die Wirkung der Aktion zu maximieren.
Unternehmen der Anwender*innenindustrie aus dem strategischen Sektor, auf den der Vorschlag abzielt, sollten die Hauptpartner des Konsortiums sein. Sie sollten ein echtes Interesse an den Projektergebnissen zeigen und daher die Teilnehmer*innen an den Wettbewerben unterstützen, um die wirkungsvollsten und verwertbarsten Ergebnisse zu erzielen, die ihrer Branche zugute kommen. Die erwarteten Ergebnisse sind vorwettbewerblich, aber der Vorschlag muss einen Entwurf für einen Verwertungsplan enthalten, in dem die Verpflichtungen für die künftige Verwertung dargelegt sind. Das Konsortium ist für die verschiedenen Phasen der Herausforderungen verantwortlich und sollte in jeder Phase des Wettbewerbs die erforderlichen Unterstützungsressourcen bereitstellen, einschließlich technischer Hilfe und geschäftlicher Unterstützung bei der Entwicklung einer Verwertungsstrategie, vor allem aber die Daten bereitstellen, die für die Feinabstimmung der Modelle und die Entwicklung leistungsstarker Lösungen für die Bedürfnisse der Industrie erforderlich sind.
Es wird erwartet, dass eine Reihe von Branchen aus dem Zielsektor ihre Kräfte bündeln, um herausfordernde Probleme zu definieren, die mit GenAI-Lösungen zu lösen sind, die dann den Rest des Projekts vorantreiben. Auf der Grundlage solcher Herausforderungen organisiert das Konsortium einen mehrstufigen Wettbewerb mit steigender Komplexität. In den ersten beiden Phasen konkurrieren Dritte, entweder einzelne Unternehmen (in der Regel Start-ups oder KMUs) oder kleine Teams von Organisationen, die um solche Start-ups/KMUs herum aufgebaut sind, um die Herausforderungen mit GenAI-Lösungen zu lösen. Nach diesen Phasen werden die Lösungen, die für die letzte Phase ausgewählt wurden, eingeladen, dem Konsortium als vollwertige Begünstigte beizutreten.
Für jeden Vorschlag:
- Phase 1: Ein für alle offener Wettbewerb ermöglicht die Auswahl der 20 am besten bewerteten Lösungen für Phase 2 nach einem vordefinierten Auswahlverfahren und Kriterien. Jede Lösung, die am Wettbewerb teilnimmt, kann entweder von einem einzelnen Start-up/KMU, einem*einer Entwickler*in von GenAI-Lösungen, oder von einem kleinen Team von Organisationen um ein solches Start-up/KMU herum eingereicht werden.
- Phase 2: Die 20 in Phase 1 ausgewählten Lösungen erhalten eine FSTP-Finanzierung in Höhe von 250 000 EUR in Form eines Zuschusses, um die vom Konsortium für diese Phase festgelegte Herausforderung zu bewältigen. Am Ende von Phase 2 werden die 4 am besten bewerteten Lösungen für die nächste Phase nach einem vorher festgelegten Auswahlverfahren und Kriterien ausgewählt.
- Phase 3: Nach Abschluss von Phase 2 und des entsprechenden FSTP-Programms werden die vier ausgewählten Lösungen eingeladen, dem Konsortium beizutreten und jeweils einen Zuschuss von 2 Mio. EUR (als Teil der förderfähigen Kosten der Finanzhilfevereinbarung) zu erhalten, um sich auf das große Finale vorzubereiten. Das Konsortium sollte Maßnahmen zur Maximierung der Wirkung für das Team, das am Ende der dritten Phase das große Finale gewinnt, und zur Maximierung der Verbreitung seiner Lösungen festlegen (beispielsweise könnte dem besten Team die Möglichkeit geboten werden, Partnerschaften oder Verträge mit den Anwender*innenindustrien zu schließen, die das Konsortium anführen. Auch Maßnahmen zur Förderung der breiten Einführung ihrer Lösungen im gesamten Sektor sollten in Betracht gezogen werden).
Es wird erwartet, dass ein solches mehrstufiges System von den erfolgreichen Vorschlägen, die sich jeweils auf einen anderen Sektor beziehen, parallel umgesetzt wird.
Jeder Vorschlag, an dem mehrere Hauptakteur*innen der Branche beteiligt sind, sollte eine klare Methodik für die Durchführung der verschiedenen Schritte des Konzepts, die Spezifikationen der einzelnen Phasen der Wettbewerbe, Zeitpläne, Ziele, Leistungsindikatoren und eine solide Bewertungsmethodik einschließlich Bewertungskriterien festlegen. Die wichtigsten Informationen sollten im Vorschlag enthalten sein, auch wenn sie im Laufe des Projekts noch verfeinert werden könnten. Die Antragstellenden sind auch für die Umsetzung der Bewertungsmethodik und die Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur/technischen Unterstützung für die Teilnehmer*innen an den Wettbewerben zuständig. Die Mitglieder des Konsortiums sind auch dafür verantwortlich, dass die Wettbewerbe eine große Öffentlichkeitswirkung haben, einschließlich möglicher Sponsorengelder.
Es wird erwartet, dass die im Rahmen dieser Aufforderung ausgewählten Maßnahmen, die jeweils einen der drei Zielsektoren betreffen, untereinander zusammenarbeiten, um Größenvorteile beim Austausch bewährter Verfahren, bei der Festlegung von Verfahren für die Organisation der Wettbewerbe, bei der Gewährleistung einer effizienten Überwachung, bei der Organisation von Verbreitungs- und Kommunikationsmaßnahmen usw. zu erzielen. Es wird erwartet, dass diese Zusammenarbeit zwischen den verbundenen Aktionen nach der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung durch eine Kooperationsvereinbarung formalisiert wird.
Für jeden Vorschlag ist ein Betrag von 5 Mio. EUR vorgesehen, der in Form von FSTP-Zuschüssen an die Gewinner*innen von Phase 1 verteilt wird, um die Phase 2 vorzubereiten. Darüber hinaus sind in der ersten Finanzhilfe 8 Mio. EUR für die Durchführung von Phase 3 des Wettbewerbs vorgesehen. Es wird erwartet, dass der Vorschlag eine solche Investition bei der Festlegung der Ziele mit ausreichenden Informationen begründet, auch wenn die Einzelheiten im Laufe des Projekts weiter ausgearbeitet werden müssen. Der Betrag wird zu gleichen Teilen unter den vier Gewinner*innenteams der Phase 2 aufgeteilt, die eingeladen werden, dem Konsortium als Begünstigte beizutreten, um ihre Lösungen weiterzuentwickeln und sich für die Phase 3 des Wettbewerbs zu bewerben.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Sichtbarkeit wäre wichtig; daher sind Verbreitungs- und Kommunikationskampagnen von zentraler Bedeutung. Die Antragstellenden werden auch ermutigt, sich um Sponsoring zu bemühen, was für die Sichtbarkeit und das Prestige ihrer Herausforderung von entscheidender Bedeutung wäre, und die besten Entwickler*innen aus der EU und den assoziierten Ländern für den Wettbewerb zu gewinnen, insbesondere KMU und Start-ups, die allein oder in einem Team um die Herausforderungen kämpfen.
Von allen Vorschlägen wird erwartet, dass sie Mechanismen zur Bewertung und zum Nachweis von Fortschritten enthalten, einschließlich qualitativer und quantitativer KPIs, Benchmarking und Fortschrittsüberwachung. Dazu gehört auch die Methodik, mit der die Wettbewerbsteilnehmer*innen in den verschiedenen Phasen des Projekts begleitet werden, sowie die Bewertungsmethodik in den verschiedenen Auswahlphasen. Als Teil der KPIs sollten Effizienzgewinne durch generative KI berücksichtigt werden, um die Breitenwirkung zu maximieren.
Wenn möglich, sollten die Vorschläge auf den öffentlichen Ergebnissen einschlägiger früher geförderter Maßnahmen aufbauen und diese wiederverwenden. Kommunizierbare Ergebnisse sollten mit der europäischen F&E-Gemeinschaft über die AI-on-Demand-Plattform und gegebenenfalls über andere relevante digitale Ressourcenplattformen geteilt werden, um das europäische KI-, Daten- und Robotik-Ökosystem durch die Verbreitung von Ergebnissen und bewährten Verfahren zu stärken.
Dieses Thema setzt die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für KI, Daten und Robotik (ADRA) um, und von allen Vorschlägen wird erwartet, dass sie Aufgaben für Kohäsionsaktivitäten mit ADRA und dem CSA HORIZON-CL4-2025-03-HUMAN-18 vorsehen: GenAI4EU central Hub.
Die Vorschläge sollten auch auf einschlägigen Projekten aufbauen oder eine Zusammenarbeit mit diesen anstreben und Synergien mit anderen einschlägigen internationalen, europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen entwickeln.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Signifikanter technologischer Fortschritt und Innovation durch einen herausfordernden Ansatz in den Bereichen Luft- und Raumfahrt, Pharma-/Medikamentenentwicklung oder Telekommunikationsnetze.
- Erhöhte Wettbewerbsfähigkeit und Sichtbarkeit der generativen KI-Gemeinschaft in Europa, indem sie ihre Fähigkeit zur Bewältigung anspruchsvoller Aufgaben in den Bereichen Luft- und Raumfahrt, Pharma- und Medikamentenentwicklung sowie Telekommunikation unter Beweis stellt.
- Verstärkte Einführung von generativer KI in der Luft- und Raumfahrt, der Pharma- und Medikamentenentwicklung oder in Telekommunikationsnetzen durch greifbare Fortschritte und Erfolge, die durch den herausforderungsgesteuerten Prozess demonstriert werden.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Neuseeland (Aotearoa), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
weitere Förderkriterien
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen und die strategischen Vermögenswerte, Interessen, die Autonomie und die Sicherheit der Union zu schützen, ist es wichtig, eine technologische Abhängigkeit von einer Quelle außerhalb der EU zu vermeiden, und zwar in einem globalen Kontext, der es der EU abverlangt, Maßnahmen zu ergreifen, um auf ihren Stärken aufzubauen, und alle strategischen Schwächen, Anfälligkeiten und risikoreichen Abhängigkeiten, die die Verwirklichung ihrer Ziele gefährden, sorgfältig zu bewerten und zu beseitigen. Aus diesem Grund ist die Teilnahme auf Rechtspersonen mit Sitz in den Mitgliedstaaten, Island und Norwegen sowie den folgenden zusätzlichen assoziierten Ländern beschränkt: Kanada, Israel, die Republik Korea, Neuseeland, die Schweiz und das Vereinigte Königreich.
Um den Schutz der strategischen Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu gewährleisten, dürfen aus den im vorstehenden Absatz aufgeführten, hinreichend gerechtfertigten und außergewöhnlichen Gründen Rechtspersonen, die in einem der vorstehend aufgeführten förderfähigen Länder niedergelassen sind, jedoch direkt oder indirekt von einem nicht förderfähigen Land oder einer Rechtsperson eines nicht förderfähigen Landes kontrolliert werden, nur dann an der Aktion teilnehmen, wenn durch von ihrem förderfähigen Niederlassungsland positiv bewertete Garantien nachgewiesen werden kann, dass sich ihre Teilnahme an der Aktion nicht negativ auf die strategischen Vermögenswerte, Interessen, die Autonomie oder die Sicherheit der Union auswirken würde. Einrichtungen, die als Hochrisiko-Lieferanten von Mobilnetz-Kommunikationsausrüstung im Sinne der "Beschränkungen für den Schutz europäischer Kommunikationsnetze" eingestuft werden (oder Einrichtungen, die sich ganz oder teilweise im Besitz oder unter der Kontrolle eines Hochrisiko-Lieferanten befinden), können keine Garantien vorlegen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 45 Seiten umfassen.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten mindestens TRL 3 erreichen und bis zum Ende des Projekts mindestens TRL 6 erreichen.
Um ein ausgewogenes Portfolio zu gewährleisten, das die verschiedenen strategischen Sektoren abdeckt, werden Finanzhilfen nicht nur für Anträge in der Reihenfolge ihrer Einstufung gewährt, sondern auch für mindestens einen Vorschlag mit der höchsten Einstufung innerhalb (i) des Luft- und Raumfahrtsektors, (ii) des Pharmazie-/Wirkstoffentwicklungssektors und (iii) des Telekommunikationssektors, vorausgesetzt, die Anträge erreichen alle Schwellenwerte.
Die im Rahmen dieses Themas gewährten Zuschüsse sind mit den anderen im Rahmen dieses Themas gewährten Maßnahmen verknüpft. Eine Kooperationsvereinbarung ist erforderlich.
Die Begünstigten müssen Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen gewährt werden. Abweichend von Artikel 208 der EU-Haushaltsordnung kann der Höchstbetrag, der einem Dritten gewährt wird, 60 000 EUR übersteigen und bis zu 250 000 EUR pro konkurrierender Lösung betragen. Diese Ausnahmeregelung ist durch die erheblichen Ressourcen gerechtfertigt, die für die erfolgreiche Durchführung der im Rahmen des Projekts in Phase 2 geplanten Herausforderungen erforderlich sind und die in den Vorschlägen begründet werden sollten. Dieser Betrag wird am Ende der ersten Phase des Wettbewerbs den 20 Gewinnerlösungen als Zuschuss zur Vorbereitung auf die zweite Phase des Wettbewerbs gewährt.
Jede konkurrierende Lösung, die in Phase 2 entwickelt werden soll, wird entweder von einem einzelnen Start-up/KMU oder einem kleinen Team von Organisationen um ein solches Start-up/KMU herum vorgeschlagen, weshalb die 250 000 EUR entsprechend verteilt werden.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and SpaceHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and Space(kB)
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