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Call-Eckdaten
Die Entwicklung des Internets hin zu einem offenen und interoperablen Web 4.0 und virtuellen Welten vorantreiben: Bausteine in vorrangigen Bereichen (Virtual Worlds Partnership)
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 4 - Digital, Industrie und Raumfahrt
Call Nummer
HORIZON-CL4-2025-03-HUMAN-16
Termine
Öffnung
10.06.2025
Deadline
02.10.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 14.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 1.000.000,00 und € 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieses Themas ist es, die Entwicklung des Internets hin zu einem offenen und interoperablen Web 4.0, das virtuelle Welten ermöglicht, voranzutreiben und eine nahtlose Benutzer*innenerfahrung beim Navigieren über Plattformen hinweg zu gewährleisten, indem die Verbreitung von Digital-Commons-Technologien und anderen Open-Source-Lösungen in Europa gefördert wird. Die Aktion wird somit die starke und aktive Gemeinschaft europäischer Open-Source-Innovatoren nutzen, die einen Beitrag zu den relevanten digitalen Gemeingütern leisten können, um die Hauptmerkmale virtueller Welten zu verwirklichen.
Call-Ziele
Dieses Thema wird frühe Demonstrationen für das Web 4.0 und seinen architektonischen Rahmen unterstützen, und zwar durch die Verwendung von Schlüsselbausteinen, die einen ausreichenden Reifegrad und eine kritische Masse an Mitwirkenden haben (wie im Zusammenhang mit der Initiative Next Generation Internet).
Das geplante Web 4.0 soll auf offenen und dezentralen Technologien beruhen, die die Interoperabilität zwischen Plattformen und Netzen und die Wahlfreiheit der Nutzer*innen ermöglichen. Es sollte mit Hilfe von Open Source / Digital Commons entwickelt werden und Sicherheit, Skalierbarkeit und Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt der technologischen Entwicklungen stellen.
Die Antragstellenden sollten die Mechanismen für einen Beitrag zum strategischen Fahrplan für Forschung und Innovation und zum architektonischen Rahmen festlegen, sobald dieser im Rahmen der gesonderten Unterstützungsmaßnahme HORIZON-CL4-2025-03-HUMAN-17 zur Verfügung steht, und sich an diesen anpassen: Besondere Unterstützung für die Partnerschaft für virtuelle Welten und die Initiative Web 4.0 (CSA).
Die Antragstellenden sollten geeignete Mechanismen für die Zusammenarbeit mit den anderen Projekten im Rahmen dieser Aktion ausarbeiten, um sicherzustellen, dass sie auf kohärente Weise auf die Vision eines offenen, interoperablen Web 4.0 hinarbeiten
Es wird mindestens ein Vorschlag in jedem der unten definierten Bereiche ausgewählt. Aus den Vorschlägen sollte klar hervorgehen, welchem Bereich sie gewidmet sind.
Bereich 1: Identitätsmanagement
Die Vorschläge unterstützen und erleichtern die Einführung und Übernahme der digitalen Identitätsbörse der EU durch die Erprobung, gemeinschaftliche Entwicklung und Paketierung von Open-Source-Lösungen für die Ausstellung und Überprüfung elektronischer Bescheinigungen und die Bereitstellung von eIDAS-Vertrauensdiensten. Ziel ist es, eine Vielfalt an digitalen Open-Source-Lösungen und -Dienstleistungen im Einklang mit den europäischen digitalen Rechten und Grundsätzen bereitzustellen und den Bürger*innen die freie Wahl zwischen vielen sicheren digitalen Identitätslösungen zu ermöglichen, die mit den EU-Vorschriften in Einklang stehen. Außerdem sollen Unternehmen gefördert und unterstützt werden, damit sie die Vorteile der EUDI-Wallet und der eIDAS-Vertrauensdienste nutzen können. Beispiele hierfür sind die Implementierung von EUDI-Wallets für Open-Source-Betriebssysteme wie Linux (für Unternehmensserver), Cloud-basierte Wallets, Laptop-basierte Wallets und Open-Source-Betriebssysteme für mobile Geräte. Außerdem technische Lösungen und Dienste für sichere und anonyme digitale Zahlungen und Geldtransfers zwischen Personen, Lösungen für die Implementierung für Aussteller*innen und Prüfer*innen von Bescheinigungen und die eIDAS-Vertrauensdienste mit Schwerpunkt auf der Entwicklung von Open-Source-Stacks für Aussteller*innen und vertrauende Parteien (für die Ausstellung und Überprüfung elektronischer Bescheinigungen), insbesondere für Cloud-Dienste. Gegebenenfalls können sich die Vorschläge auch auf die Validierung physischer Dokumente beziehen, d. h. entweder auf Ausweise oder andere Arten von identitätsbezogenen Dokumenten, wie z. B. Züchter*innendokumente.
Bereich 2: Sicherheit der Software-Lieferkette
Wie der jüngste Angriff auf XZ Utils gezeigt hat, sind vertrauenswürdige Rahmenbedingungen für die Sicherheit der Software-Lieferkette unerlässlich. Ziel ist es, die Sicherheit der Software-Lieferkette zu stärken, indem verwandte NGI-Bausteine und Paketlösungen genutzt werden, z. B. für die Rückverfolgbarkeit von Code, kollaborative Vertrauensmodelle zwischen Mitwirkenden und Nutzer*innen, die Erkennung von anomalem Verhalten und die Erstellung von Software-Stücklisten. Zu den Anwendungsfällen gehören Entwickler*innen und Nutzer*innen von Codes, DevSecOps-Teams, Unternehmens-IT, Open-Source-Projekte, die Industrie und/oder Parteien, die dem Cyber Resilience Act genügen müssen.
Bereich 3: Offene Hardware
Offene Hardware ist der Schlüssel zur Unterstützung von Vertrauen und Souveränität, da sie es den Nutzer*innen ermöglicht, die Entwürfe frei zu prüfen, zu ändern und zu implementieren. Ziel ist es, die Verbreitung von Open-Hardware-Chips und -Werkzeugen durch Prototyping, Produktisierung und Integration in realen Fällen zu unterstützen. Die Vorschläge können sich auf verschiedene wiederverwendbare Tools und Komponenten wie Controller, Prozessoren oder Netzwerkchips beziehen. Zu den Anwendungsfällen gehören Verbraucher*innengeräte für immersive virtuelle Welten, Industrieanwendungen, Verbraucher*innengeräte und intelligente Städte.
Bereich 4: Alternative Lösungen zu zentralisierten Plattformen
Da die EU-Gesetzgebung Plattformen Verpflichtungen auferlegt, die sich insbesondere auf Gatekeeper konzentrieren, ist es wichtig, glaubwürdige Alternativen zu fördern und zu bereichern. Vorschläge in diesem Bereich könnten sich auf die Integration, das Testen und den Betrieb von dezentralen Open-Source-Lösungen beziehen, die den Nutzer*innen glaubwürdige Alternativen bieten und das Entstehen von Web 4.0 und virtuellen Welten unterstützen. Beispiele hierfür sind Instant Messaging, Anwendungsspeicher oder Produktivitäts-Groupware, die die Interoperabilität, das Vertrauen, die Widerstandsfähigkeit und die Skalierbarkeit virtueller Welten demonstrieren sollten. Der Schwerpunkt sollte auf dezentralisierten und föderierten Lösungen liegen, die auf Interoperabilitätsanforderungen und offenen Standards beruhen, um sicherzustellen, dass nicht nur die rechtlichen Anforderungen erfüllt werden, sondern auch ein offeneres, vielfältigeres, widerstandsfähigeres und wettbewerbsfähigeres digitales Ökosystem gefördert wird.
Bereich 5: Web 4.0-Demonstration für virtuelle Welten
Web 4.0-Technologien, die Interoperabilität und plattformübergreifende Übertragbarkeit ermöglichen, sind von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass verschiedene Akteur*innen einen Beitrag zu virtuellen Welten leisten können, im Gegensatz zu einer Mono-Anbieter-Umgebung. In diesem Bereich wird auf bestehende Open-Source-Bausteine zurückgegriffen, um Vertrauen, Interoperabilität, Zusammenschaltung, Transaktionen (einschließlich Token) und Ressourcenzugang in Anwendungen und Diensten für virtuelle Welten zu gewährleisten. Die Vorschläge zielen auf die Integration der verschiedenen Bausteine ab, wobei der Schwerpunkt auf der Interoperabilität liegt, und sollen in einem oder zwei ausgewählten Szenarien nahtlose Interaktionen (z. B. beim Browsen und Suchen über mehrere Anbieter*innen hinweg) demonstrieren.
In allen Bereichen sollten die Vorschläge über den Stand der Technik hinausgehen und könnten Entwicklung, Integration, Erprobung, Einführung, Akzeptanz und Betrieb umfassen.
Die Vorschläge sollten gegebenenfalls den offenen Zugang zu Daten, Normungstätigkeiten sowie eine Regelung der Rechte des geistigen Eigentums und ein Nachhaltigkeitsmodell fördern, das eine dauerhafte Wirkung und die Wiederverwendbarkeit der Ergebnisse gewährleistet.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für virtuelle Welten umgesetzt.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projektergebnisse sollen zu den folgenden Ergebnissen beitragen:
- Eine frühzeitige Demonstration des zukünftigen architektonischen Rahmens für das Web 4.0 (einschließlich Protokollen und Standards), der aus wichtigen Open-Source-Internet-Bausteinen in folgenden vorrangigen Bereichen besteht: Identität, Software-Lieferkette, offene Hardware, dezentrale Lösungen und virtuelle Welten.
- Das Entstehen eines offenen und interoperablen Web 4.0 und virtueller Welten, unterstützt durch EU-basierte Internet-Ökosysteme, die sich auf EU-Werte und einen Rechtsrahmen mit großen sozioökonomischen Auswirkungen stützen, durch die Anwendung von Technologien der digitalen Allmende und anderen Open-Source-Lösungen und offenen Standards in verschiedenen Anwendungsfällen.
- Unterstützung des Übergangs vom heutigen Internet zum Web 4.0, in dem die Endnutzer*innen Zugang zu einer stärker personalisierten und interaktiven Erfahrung durch kollaborative, dezentralisierte und nutzer*innenzentrierte Ansätze haben. Besonderes Augenmerk muss dabei auf Fragen der Sicherheit, Skalierbarkeit und Zugänglichkeit gelegt werden.
- Neue Geschäftsmöglichkeiten und das Entstehen neuer Geschäfts- und Nachhaltigkeitsmodelle auf der Grundlage von Open Source.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
weitere Förderkriterien
Vorbehaltlich der Einschränkungen für den Schutz der europäischen Kommunikationsnetze.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 bis 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 45 Seiten umfassen.
Um ein ausgewogenes Portfolio zu gewährleisten, das alle im Anwendungsbereich beschriebenen Bereiche abdeckt, werden Zuschüsse nicht nur für Anträge in der Reihenfolge ihrer Einstufung gewährt, sondern auch für mindestens einen Antrag, der in jedem Bereich den höchsten Rang einnimmt, sofern die Anträge alle Schwellenwerte erreichen.
Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen gewährt werden. Der Höchstbetrag, der einem Dritten gewährt werden kann, beträgt 150 000 EUR. Dies ist dadurch gerechtfertigt, dass ein Dritter während der gesamten Laufzeit des Pilotprojekts an mehreren Aufforderungen teilnehmen kann. Maximal 15 % des gesamten beantragten EU-Beitrags können für die finanzielle Unterstützung von Dritten verwendet werden, die im Rahmen von offenen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt werden.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and SpaceHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and Space(kB)
Kontakt
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