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Call-Eckdaten
Zentrale Drehscheibe GenAI4EU (KI/Daten/Robotik-Partnerschaft)
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 4 - Digital, Industrie und Raumfahrt
Call Nummer
HORIZON-CL4-2025-03-HUMAN-18
Termine
Öffnung
10.06.2025
Deadline
02.10.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese horizontale Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahme (CSA) für GenAI4EU wird ein starkes und sichtbares europäisches GenAI-Ökosystem von Entwickler*innen und Nutzer*innen entwickeln, um die Koordinierung, Wirkung und Sichtbarkeit der GenAI4EU-Initiative in verschiedenen Sektoren zu stärken. Diese CSA sollte von den wichtigsten Stakeholdern in diesem Bereich vorbereitet, verwaltet und koordiniert werden, insbesondere von denjenigen, die sich für die Entwicklung lokaler GenAI-Gemeinschaften, den Technologietransfer, die Anziehung von Investitionen und die Sichtbarkeit der europäischen GenAI-Akteur*innen einsetzen.
Call-Ziele
Dieses Projekt dient als Drehscheibe für die Zusammenarbeit und soll die Bemühungen um die Entwicklung hochwirksamer GenAI-basierter Anwendungen straffen und gleichzeitig die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen GenAI-Akteur*innen aus Start-ups, Hochschulen und großen Anwenderindustrien, einschließlich großer IT-Anbieter*innen und -Integrator*innen, fördern.
Es wird alle Horizon Europe Säule 2 Cluster bei der Erfüllung ihrer politischen Bedürfnisse durch die Umsetzung der GenAI4EU-Initiative unterstützen, insbesondere durch die Unterstützung von Mechanismen zur effizienten Bündelung und Bereitstellung ausreichender Daten von hoher Qualität (insbesondere aus den Europäischen Datenräumen, aber auch durch die Nutzung anderer Datenquellen) und die Erleichterung der Zusammenarbeit mit den KI-Fabriken.
Es wird erwartet, dass das vorgeschlagene Projekt eine enge Zusammenarbeit und Koordination zwischen den Projekten, die GenAI4EU implementieren, beinhaltet und eine starke Gemeinschaft entwickelt. Es sollte ihnen auch dabei helfen, ihre Wirkung zu maximieren und ihre Sichtbarkeit zu erhöhen.
Es sollte auch die Übernahme in allen strategischen Anwendungsbereichen fördern, insbesondere in denjenigen, die in der GenAI4EU-Initiative angesprochen werden, einschließlich der 14 industriellen Ökosysteme, indem es die Zusammenarbeit zwischen den europäischen Entwickler*innen und Nutzer*innen anregt.
Der ausgewählte Vorschlag wird die Zusammenarbeit zwischen den KI-Fabriken, den Datenräumen (sowie anderen Datenanbieter*innen) und der SIMPL-Infrastruktur fördern, um Mechanismen für die Bereitstellung von Daten in den KI-Fabriken einzurichten, insbesondere für das Training und möglicherweise die Feinabstimmung großer GenAI-Modelle, wobei die Rechte des geistigen Eigentums und der Schutz der Privatsphäre/GDPR der Unternehmen/Industrien, die ihre Daten zur Verfügung stellen, gewahrt bleiben. Dabei sollte auf einschlägigen Initiativen wie Datenvermittlungsdiensten aufgebaut werden, um über einen vertrauenswürdigen Dritten sicherzustellen, dass kein Austausch zwischen Wettbewerber*innen der Branche stattfindet, und gleichzeitig Mechanismen für den Zugang zu kritischen Datenmengen, die für das Training sehr großer Modelle erforderlich sind, zu definieren (und bei Bedarf zu bündeln). Dies erfordert die Mobilisierung der Industrie, die über große Datenmengen verfügt, die Festlegung solcher Mechanismen, die für alle akzeptabel sind, und deren Umsetzung durch sichere Infrastrukturen, Protokolle und Interoperabilitätsmechanismen im Rahmen der verschiedenen Projekte zur Umsetzung von GenAI4EU in den verschiedenen Clustern.
Der Vorschlag wird auch die Gemeinsamen Europäischen Datenräume unterstützen, um die Festlegung von Standards für den weiteren Datenaustausch und die Dateninteroperabilität zwischen ihnen oder mit den KI-Fabriken zu koordinieren.
Der ausgewählte Vorschlag wird auch die Zusammenarbeit zwischen den GenAI4EU-Projekten und den entsprechenden KI-Fabriken für die Rechenressourcen und die Datenräume sicherstellen. Darüber hinaus sollten in den wichtigsten europäischen Industrie- und Anwendungssektoren (z. B. Robotik/Fertigung, Automobilbau, Energie, Pharmazeutik usw.) einige spezifische Arbeitsgruppen unter den Beteiligten eingerichtet werden. Ihr Ziel wird es sein, die wichtigsten Interessenvertreter*innen des Sektors (einschließlich Startups/KMUs und Großunternehmen) zusammenzubringen und Diskussionen zwischen ihnen zu fördern, um ihre Zusammenarbeit bei der Entwicklung von GenAI-Modellen, die für ihren Sektor relevant sind, anzuregen, aber auch um zu klären, wie der Zugang zu bestehenden großen Datensätzen, einschließlich ihrer Interoperabilität und Nutzung für GenAI-Modelle, und/oder andere Elemente, die für eine effektive Entwicklung und ein weiteres Wachstum des GenAI-Ökosystems des Sektors notwendig sind, behandelt werden können.
Der Vorschlag wird auch die Verbindung mit der AI-on-Demand-Plattform sicherstellen, die Unterstützung für die Feinabstimmung vortrainierter Modelle und die Entwicklung innovativer nachgelagerter Anwendungen bietet, sowie mit den GenAI4EU-Fähigkeiten und den einschlägigen Aktivitäten, die im Rahmen des EU-Programms "Digitales Europa", des Programms "Horizont Europa" sowie mit nationalen Aktivitäten durchgeführt werden. Von dem ausgewählten Vorschlag wird außerdem erwartet, dass er auf bestehenden und künftigen Projekten aufbaut oder eine Zusammenarbeit mit ihnen anstrebt, Synergien entwickelt und Komplementarität mit anderen relevanten europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen, Finanzierungsprogrammen und Plattformen gewährleistet.
Von der CSA wird erwartet, dass sie die Entwicklung des GenAI-Ökosystems der EU, einschließlich der KI-Fabriken, ständig überwacht. Im weiteren Sinne wird der ausgewählte Vorschlag als globale Beobachtungsstelle für GenAI fungieren, die eine umfassende Analyse der GenAI-Landschaft durchführt, einschließlich Daten zu Markt, Forschung, Finanzierung, Patenten und allgemeiner zum Stand der Entwicklung von GenAI in der EU und weltweit. Dazu gehört auch eine Bestandsaufnahme von Anwendungsfällen, Fähigkeiten, Bewertungsinstrumenten und Methoden zur Beurteilung generativer KI-Modelle. Von dem ausgewählten Vorschlag wird erwartet, dass er diese Analyse mindestens zweimal pro Jahr an die Beteiligten, einschließlich der EU, der Mitgliedstaaten und der assoziierten Länder, verbreitet.
Darüber hinaus wird das Projekt die Akzeptanz von GenAI in der europäischen Großindustrie (einschließlich der Technologielieferanten und der Anwender*innenindustrie) bewerten und sie mobilisieren, sich an GenAI4EU-Initiativen zu beteiligen und die künftige Strategie für die Entwicklung und Akzeptanz von GenAI-Lösungen "made in Europe" in allen strategischen Branchen voranzutreiben.
Durch die Identifizierung prioritärer Sektoren und den Austausch bewährter Praktiken soll das Projekt bestehende Lücken schließen, Interessengruppen miteinander verbinden und die Einführung von Innovationen fördern.
Darüber hinaus wird der ausgewählte Vorschlag potenzielle Bereiche bewerten, die weitere Forschung und Entwicklung erfordern, einschließlich der Koordination mit nationalen Initiativen, um eine umfassende Abdeckung und Zusammenarbeit zu gewährleisten. Er wird sich aktiv an der Vernetzung und Animation der Gemeinschaft beteiligen, um den Wissensaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten zu fördern.
Wenn möglich, sollten die Vorschläge auf den öffentlichen Ergebnissen einschlägiger früherer finanzierter Maßnahmen aufbauen und diese wiederverwenden. Kommunizierbare Ergebnisse sollten mit der europäischen F&E-Gemeinschaft über die AI-on-Demand-Plattform und gegebenenfalls andere relevante Plattformen für digitale Ressourcen geteilt werden, um das europäische KI-, Daten- und Robotik-Ökosystem durch die Verbreitung von Ergebnissen und bewährten Verfahren zu stärken.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für KI, Daten und Robotik (ADRA) umgesetzt, und es wird erwartet, dass alle Vorschläge Aufgaben für Kohäsionsaktivitäten mit ADRA und den finanzierten Maßnahmen im Zusammenhang mit dieser Partnerschaft im Rahmen der Aufforderung CSA HORIZON-CL4-2021-HUMAN-01-02 vorsehen. Diese Initiative wird sich diese bestehenden Initiativen zunutze machen, sie ergänzen und die Integration in das bestehende, von ADRA entwickelte Ökosystem gewährleisten.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projektergebnisse sollen zu den folgenden Ergebnissen beitragen:
- Schaffung des GenAI4EU HUB: Entwicklung einer starken und sichtbaren GenAI4EU-Community, die durch Zusammenarbeit und Wissensaustausch die Einführung europäischer GenAI-Lösungen in strategischen Anwendungssektoren und Hochschulclustern unterstützt.
- Diese CSA wird auch das Amt für Künstliche Intelligenz der Europäischen Kommission in seiner Funktion zur Förderung eines innovativen Ökosystems vertrauenswürdiger KI unterstützen und mit ihm zusammenarbeiten, um die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Vorteile zu nutzen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Neuseeland (Aotearoa), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
weitere Förderkriterien
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen und die strategischen Vermögenswerte, Interessen, die Autonomie und die Sicherheit der Union zu schützen, ist es wichtig, eine technologische Abhängigkeit von einer Quelle außerhalb der EU zu vermeiden, und zwar in einem globalen Kontext, der es der EU abverlangt, Maßnahmen zu ergreifen, um auf ihren Stärken aufzubauen, und alle strategischen Schwächen, Schwachstellen und risikoreichen Abhängigkeiten, die die Verwirklichung ihrer Ziele gefährden, sorgfältig zu bewerten und zu beseitigen. Aus diesem Grund ist die Teilnahme auf Rechtspersonen mit Sitz in den Mitgliedstaaten, Island und Norwegen, assoziierten Ländern und OECD-Ländern beschränkt.
Aus den im vorstehenden Absatz aufgeführten, hinreichend begründeten Ausnahmegründen und um den Schutz der strategischen Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu gewährleisten, dürfen Rechtspersonen, die in einem der oben genannten förderfähigen Länder ansässig sind, aber direkt oder indirekt von einem nicht förderfähigen Land oder einer Rechtsperson eines nicht förderfähigen Landes kontrolliert werden, nicht an der Maßnahme teilnehmen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 33 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt. Es ist obligatorisch, eine detaillierte Budgettabelle unter Verwendung der im Einreichungssystem verfügbaren Vorlage einzureichen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and SpaceHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and Space(kB)
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