Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Spezifische Unterstützung für die Partnerschaft für virtuelle Welten und die Initiative Web 4.0 (Partnerschaft für virtuelle Welten)
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 4 - Digital, Industrie und Raumfahrt
Call Nummer
HORIZON-CL4-2025-03-HUMAN-17
Termine
Öffnung
10.06.2025
Deadline
02.10.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 2.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 2.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Der Start der ko-programmierten neuen Europäischen Partnerschaft für virtuelle Welten wird zur Entwicklung und Förderung eines florierenden Industrie- und Endnutzer-Ökosystems in der EU beitragen, das alle Aspekte der Wertschöpfungskette der virtuellen Welten abdeckt. Sie wird sich auch aktiv mit den Menschen und der Gesellschaft im Allgemeinen befassen und Zugang zu einer breiteren Palette von Ressourcen, einschließlich Finanzierung, Fachwissen und Technologie, bieten.
Call-Ziele
Der ausgewählte Vorschlag sollte die kommende Europäische Partnerschaft für virtuelle Welten gezielt unterstützen.
Der ausgewählte Vorschlag sollte:
- Unterstützung der Partnerschaft für virtuelle Welten bei der Entwicklung eines starken und integrativen Netzes durch Stärkung der Verbindungen und Förderung der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Industrie, öffentlichen Akteur*innen und Endnutzer*innen, einschließlich der wichtigsten europäischen Industriesektoren und aller relevanten Interessengruppen, um starke koordinierte Bemühungen um vertrauenswürdige und auf den Menschen ausgerichtete virtuelle Welten für Wirtschaft und Gesellschaft zu gewährleisten. Das Netz wird auch nationale Vertreter*innen umfassen, um eine Verbindung zu nationalen Programmen herzustellen und Synergien und die Koordinierung zwischen den verschiedenen europäischen, nationalen, öffentlichen und privaten Initiativen zu fördern. Eine solche Koordinierung der Anstrengungen in den Bereichen Forschung, Innovation und Fachwissen wird für Europas Führungsrolle im Bereich der virtuellen Welten von großer Bedeutung sein. Ziel ist es, die Gemeinschaft bei der Festlegung und Umsetzung der Strategie für virtuelle Welten in den Bereichen Forschung, Innovation und Einsatz zu unterstützen und die Partnerschaft bei der Koordinierung und Unterstützung der Gemeinschaft auch bei Nicht-F&E-Aufgaben zu unterstützen.
- Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung einer strategischen Forschungs- und Innovationsagenda für virtuelle Welten (SRIA).
- Unterstützung der Entwicklung einer strategischen Forschungs- und Innovationsagenda (SRIA) für das Web 4.0 in Europa und Vorschlag einer Umsetzungsagenda für eine europäische Web 4.0-Strategie für Forschung und Innovation durch die Festlegung der Pfade, die die Entwicklung des Internets in Richtung Web 4.0 vorantreiben sollen. Dies sollte den architektonischen Rahmen (einschließlich Normen und Protokolle) und die Grundsätze einschließen und die wichtigsten Bausteine identifizieren. Die Umsetzungsstrategie sollte auch die Technologiebereiche ermitteln, in denen das Web 4.0 und virtuelle Welten von gemeinsamen Entwicklungen, der Wiederverwendung von Technologien oder dem Austausch profitieren können.
- Unterstützung der Entstehung eines florierenden europäischen Ökosystems für das Web 4.0, in dem Entwickler*innen, Forschungsteams, Industrie und Start-ups ihre technologischen Fähigkeiten ausbauen, die Einführung innovativer Lösungen beschleunigen und ein förderliches Geschäftsumfeld schaffen können. Von dieser Gemeinschaft wird erwartet, dass sie an der Definition des architektonischen Rahmens, seiner wichtigsten Bausteine und des Umsetzungsplans beteiligt ist.
- Unterstützung und Förderung der Einführung virtueller Welten in allen Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern, mit besonderem Schwerpunkt auf geografischen Aspekten und der gesamten Wertschöpfungskette.
- Entwicklung und Umsetzung von Outreach-Programmen, die auf ein besseres Verständnis und Bewusstsein für virtuelle Welten, einschließlich Akzeptanz und Vertrauenswürdigkeit, abzielen und über die Möglichkeiten virtueller Welten informieren, aber auch sicherstellen, dass die Erwartungen der Öffentlichkeit realistisch sind, um Rückschläge bei der Einführung zu vermeiden. Solche Aktivitäten sollten sich insbesondere an die Geschäftswelt richten, mit besonderem Augenmerk auf KMU, sowie an die öffentliche Verwaltung, die Bürger*innen und die Zivilgesellschaft im Allgemeinen.
- Ermittlung ethischer, rechtlicher, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Aspekte virtueller Welten und Maßnahmen zur Bewältigung möglicher Probleme. Besonderes Augenmerk sollte auf geschlechtsspezifische, rassistische und andere Vorurteile sowie auf Maßnahmen zur Abhilfe gelegt werden.
- Unterstützung der Normung im Hinblick auf die Förderung der Industrie für virtuelle Welten, die Schaffung und Gewährleistung vertrauenswürdiger und ethischer virtueller Welten durch die Zusammenführung von Interessengruppen und, falls erforderlich, die Organisation einer europäischen Vertretung in bestehenden oder neuen Normungsarbeitsgruppen zur Unterstützung des Rechtsrahmens der Kommission.
Mit diesem Thema wird die gemeinsam programmierte Europäische Partnerschaft für virtuelle Welten und die Initiative zum Web 4.0 umgesetzt.
Die Vorschläge sollten auf bestehenden Projekten aufbauen oder die Zusammenarbeit mit ihnen suchen und Synergien und Komplementarität mit anderen relevanten europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen und Finanzierungsprogrammen für Web 4.0 und virtuelle Welten im Rahmen von Horizont Europa, dem Programm Digitales Europa (z. B. die gemeinsamen europäischen Datenräume oder die digitalen Zwillinge) und anderen Programmen (Europäischer Innovationsrat, digitale Innovationszentren, europäische digitale Innovationszentren, europäische Konsortien für digitale Infrastrukturen, die VR/AR Industrial Coalition usw.) gewährleisten. Solche Synergien und Komplementaritäten sollten durch effiziente Mechanismen (z. B. gemeinsame Task Forces), die Organisation gemeinsamer Veranstaltungen, die Zusammenführung von Projekten usw. entwickelt werden.
Insbesondere werden Verbindungen mit folgenden Partnern gefördert:
- HORIZON-CL4-2023-HUMAN-01-21: Erweiterte Realität der nächsten Generation (RIA)
- HORIZON-CL4-2023-HUMAN-01-22: eXtended Reality für Industrie 5.0 (IA)
- HORIZON-CL4-2023-HUMAN-01-23: Supporting the emergence of an open human-centric Metaverse (CSA)" Im Hinblick auf den Wissensaustausch und die Entwicklung von Synergien werden Vorschläge auch dazu ermutigt, sich mit relevanten Initiativen in diesem Arbeitsprogramm zu koordinieren, Verbindungen herzustellen und Komplementaritäten zu gewährleisten, insbesondere:
- HORIZON-CL4-2025-03-DATA-11: Open Internet Stack: Entwicklung gemeinsamer technologischer/offener 3C-Bausteine (RIA)
- HORIZON-CL4-2025-03-DATA-08: Groß angelegte Pilotprojekte zur Bereitstellung von End-to-End-Infrastrukturen, die Geräte-, Netzberechnungs- und Kommunikationsfunktionen für Telco-Edge-Cloud-Implementierungen integrieren, als Grundlage für vernetzte kollaborative Computernetzwerke (3C-Netzwerke) (RIA)
- HORIZON-CL4-2025-03-HUMAN-14: Kerntechnologien für virtuelle Welten (RIA) (Virtual Worlds and Photonics Partnerships)
- HORIZON-CL4-2025-03-HUMAN-15: GenAI4EU: Generative KI für virtuelle Welten: Fortgeschrittene Technologien für bessere Leistung und hyperpersonalisierte und immersive Erfahrungen (IA) (Partnerschaften für KI/Daten/Robotik und virtuelle Welten)
- HORIZON-CL4-2025-03-HUMAN-16: Förderung der Entwicklung des Internets hin zu einem offenen und interoperablen Web 4.0 und virtuellen Welten: Bausteine in vorrangigen Bereichen (RIA) (Virtual Worlds Partnership)
Die Vorschläge sollten auch eng mit anderen einschlägigen europäischen Partnerschaften (z. B. Daten, KI und Robotik, Photonik, europäische Blockchain-Partnerschaften), der Initiative Internet der nächsten Generation (NGI), den europäischen Flaggschiffen (z. B. Graphen) und den von der EU unterstützten Initiativen für digitale Zwillinge (z. B. Destination Earth) zusammenarbeiten und Synergien und Komplementaritäten schaffen.
Die Vorschläge sollten einen wirksamen Beitrag der sozial- und geisteswissenschaftlichen Disziplinen und der Expert*innen für Sozial- und Geisteswissenschaften beinhalten, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungstätigkeiten verstärken.
Es wird erwartet, dass alle Vorschläge Aufgaben für Kohäsionsaktivitäten mit der Partnerschaft für virtuelle Welten und finanzierte Maßnahmen im Zusammenhang mit dieser Partnerschaft vorsehen.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Diese CSA (Coordination and Support Action) sollte von den wichtigsten Akteur*innen in diesem Bereich vorbereitet, verwaltet und koordiniert werden. Die Projektergebnisse sollen zu den folgenden Ergebnissen beitragen:
- Erstellung einer strategischen Forschungs- und Innovationsagenda (SRIA) für virtuelle Welten in Europa für nützliche, offene, interoperable, integrative, nachhaltige und vertrauenswürdige Systeme und Anwendungen für virtuelle Welten, die sicherstellen, dass virtuelle Welten die Werte und Grundsätze der EU widerspiegeln.
- Umsetzung einer strategischen Forschungs- und Innovationsagenda (SRIA) für das Web 4.0 in Europa, die zu einem inklusiven, vertrauenswürdigen, interoperablen und auf den Menschen ausgerichteten Web 4.0 führt, das auf Open-Source-Commons-Bausteinen basiert und neue Sozial- und Nachhaltigkeitsmodelle ermöglicht, die den europäischen Werten entsprechen.
- Etablierte und laufende Europäische Partnerschaft für virtuelle Welten zur Unterstützung der europäischen Gemeinschaft für virtuelle Welten und Web 4.0.
- Ein starkes und wettbewerbsfähiges Ökosystem, in dem europäische Unternehmen eine führende Rolle bei der Übernahme und Akzeptanz sowie bei der Entwicklung und Einführung von Technologien für virtuelle Welten spielen.
- Verstärkte Verbindungen zwischen Initiativen für virtuelle Welten in Horizont Europa, dem Programm Digitales Europa und anderen Programmen auf EU-, nationaler und regionaler Ebene.
- Weitverbreitete Sensibilisierungs- und Outreach-Programme
- Verstärkte Einführung virtueller Welten, die offen, zugänglich und integrativ, interdisziplinär und sicher sind und die ethischen Werte und den europäischen Rechtsrahmen respektieren, auch in Bezug auf Datenschutz und Sicherheit in allen Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern
- Standardisierungsmethoden für Technologien in virtuellen Welten und zur Unterstützung des EU-Rechtsrahmens.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
weitere Förderkriterien
Vorbehaltlich der Einschränkungen zum Schutz der europäischen Kommunikationsnetze.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 30 Seiten umfassen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and SpaceHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and Space(kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren