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Call-Eckdaten
Stärkung des Ökosystems für fabriklose Start-ups und KMU in Europa
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 4 - Digital, Industrie und Raumfahrt
Call Nummer
HORIZON-CL4-2025-03-DIGITAL-EMERGING-08
Termine
Öffnung
10.06.2025
Deadline
02.10.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 1.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1,000,000.00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Förderung und Unterstützung des Wachstums europäischer fabless-KMU ist eine wesentliche Voraussetzung für den Aufbau eines wettbewerbsfähigen Ökosystems, das rasche Innovation, die Schaffung von Arbeitsplätzen und nachhaltiges Wachstum begünstigt. Diese Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahme (CSA) soll diese Lücke schließen, indem sie gezielte Unterstützung und Fürsprache für Europas Start-ups, KMUs und kleine Midcaps im Bereich der fabless-Halbleitertechnik bietet und sicherstellt, dass ihre Stimme gehört wird und ihr Potenzial voll ausgeschöpft wird.
Call-Ziele
Fabless-Halbleiter-Start-ups und KMU spielen eine Schlüsselrolle bei der Förderung von Innovation und Wirtschaftswachstum im globalen Technologiesektor. Diese Unternehmen, die Chips entwerfen und deren Herstellung auslagern, stehen an der Spitze des technologischen Fortschritts und treiben innovative Entwicklungen in der Halbleitertechnologie in den Bereichen KI, Datenverarbeitung, Kommunikation, Automobil und mehr voran. Weltweit tragen Fabless-Unternehmen zu etwa 50 % der Chip-Umsätze bei. Der Anteil Europas an diesem wichtigen Markt beträgt jedoch weniger als 1 %, was auf eine erhebliche Lücke hinweist, die geschlossen werden muss, um Europas strategische Autonomie und wirtschaftliche Sicherheit zu stärken. Europäische Start-ups und KMU, die ohne Fertigungsanlagen arbeiten, stehen oft vor großen Herausforderungen, wenn es um den Zugang zu kohärenten und rechtzeitigen Informationen, finanziellen Ressourcen und relevanten Infrastrukturen und Dienstleistungen geht.
Die CSA wird europäische fabriklose Start-ups, KMU und Midcaps unterstützen, indem sie eine Koordinierungs- und Wissensdrehscheibe einrichtet, um die Zusammenarbeit zu fördern, den Zugang zu strategischen Ressourcen zu verbessern und die Kluft zwischen ihnen und den Entscheidungsinstanzen zu überbrücken. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben folgende Ziele:
- Aufbau einer nachhaltigen Organisation oder eines Netzwerks, möglicherweise durch die Gründung eines offenen Industrieverbands, um die Interessen der europäischen KMU ohne Halbleiterfertigung zu vertreten.
- Förderung des Dialogs und der Interessenvertretung zwischen Fabless-KMU und europäischen Stakeholdern, einschließlich Behörden und politischen Entscheidungsträger*innen, sowie Vertretung ihrer Interessen gegenüber den wichtigsten industriellen Akteuren (z. B. Foundries, EDA-Anbieter*innen und Design-Häusern) sowie den einschlägigen Initiativen der Initiative "Chips for Europe", des gemeinsamen Unternehmens "Chips" und der IPCEI für Mikroelektronik.
- Verbesserung der Sichtbarkeit und des Engagements von fabriklosen Start-ups und KMU in der EU-Politik, um ihr Innovationspotenzial zu nutzen und die Führungsrolle Europas in kritischen Industriebereichen und bei fortschrittlichen Halbleitern zu stärken, z. B. in den Bereichen KI, HPC, Quantenelektronik, Kommunikation, fortschrittliche Sensorik, Energiesysteme und autonome Fahrtechnologien und -anwendungen.
- Abstimmung mit einschlägigen Unterstützungsmaßnahmen in wichtigen EU-Programmen, einschließlich der Koordinierung mit dem Netz der europäischen Halbleiter-Kompetenzzentren und der Design-Plattform im Rahmen der Initiative "Chips für Europa".
- Entwicklung einer zentralen Plattform (eine zentrale Anlaufstelle) für Halbleiter-Start-ups und KMU, die alle wesentlichen Informationen, die sie benötigen, zusammenfasst und verbreitet (z. B. aktuelle politische Informationen, öffentliche und private Finanzierungsmöglichkeiten und technologische Fortschritte) und den Zugang zu Finanzierungs- und Investitionsmöglichkeiten erleichtert.
- Organisation von und Teilnahme an Veranstaltungen, einschließlich Workshops und Konferenzen, um das Profil von fabriklosen Start-ups und KMU zu schärfen und ihre Rolle im breiteren europäischen Halbleiter-Ökosystem zu stärken.
- Förderung von Partnerschaften und Innovationen durch Netzwerke, die Start-ups und KMU miteinander verbinden und den sektorübergreifenden Wissensaustausch und gemeinsame Projekte fördern, um technologische Lösungen und Unternehmenswachstum voranzutreiben.
Die Maßnahme sollte von den einschlägigen repräsentativen europäischen Interessengruppen für Start-ups und KMU, die in diesem Bereich tätig sind, koordiniert und vorangetrieben werden.
Verbindungen zu Themen in anderen Arbeitsprogrammen: Chips JU WP 2024 und 2025
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Erwartete Ergebnisse
Die Vorschläge sollten zu einem verbesserten und integrierten Unterstützungsinstrument für fabriklose Start-ups, KMU und Midcaps führen, das kollektives Wachstum und Innovation fördert. Die Ergebnisse sollten Folgendes umfassen:
- Eine nachhaltige und aktive Organisation oder ein Netzwerk, das die Interessen der europäischen Fabless-KMU vertritt (z. B. könnte das Konsortium einen offenen Industrieverband bilden).
- Ein umfassender Rahmen, der den Dialog zwischen fabless-KMU und europäischen Interessenvertreter*innen, einschließlich Behörden und wichtigen Industrieakteur*innen, erleichtert, um sektorspezifische Bedürfnisse und Herausforderungen anzugehen.
- Eine Plattform, die fabless-KMU einen einfachen Zugang zu aktuellen Informationen über einschlägige Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und Finanzierungsmöglichkeiten, politische und regulatorische Entwicklungen sowie wichtige technologische Neuerungen bietet.
- Aktive Vertretung von Fabless-KMU in hochrangigen Foren und bei Veranstaltungen, um ihre Rolle und ihren Einfluss innerhalb des europäischen Halbleiter-Ökosystems zu stärken.
- Gezielte Dienstleistungen zur Unterstützung der Beschleunigung und Skalierung von Start-ups, mit Schwerpunkt auf fortschrittlichen Halbleitertechnologien wie Chips für KI, Low-Power-Computing, autonomes Fahren, integrierte Photonik usw.
Die CSA bittet um Vorschläge, die ein kollaboratives und integratives europäisches Ökosystem für fabriklose Halbleiter fördern können, das in der Lage ist, auf einem dynamischen globalen Markt zu gedeihen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 30 Seiten umfassen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and SpaceHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and Space(kB)
Kontakt
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