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Call-Eckdaten
Förderung innovativer und konformer Datenökosysteme (AI, Data and Robotics Partnership)
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 4 - Digital, Industrie und Raumfahrt
Call Nummer
HORIZON-CL4-2025-03-DATA-13
Termine
Öffnung
10.06.2025
Deadline
02.10.2025 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 45.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 7.000.000,00 und € 9.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Da die Gesetzgebung der Europäischen Union (EU) sowohl im digitalen (GDPR, Open Data Directive (ODD), Data Governance Act, AI Act, Data Act) als auch im nicht-digitalen Bereich (z. B. Green Deal, Due Diligence, Gesundheitswesen, Verkehr) immer weiter ausgedehnt wird, stehen Unternehmen und Fachleute vor wachsenden Herausforderungen bei der Einhaltung der Vorschriften. Auch die Komplexität und der Umfang der Meldepflichten nehmen zu, was sowohl für die Regulierungsbehörden bei der Durchsetzung der Gesetze als auch für die Unternehmen, die versuchen, die Vorschriften einzuhalten, Schwierigkeiten mit sich bringt. Diese Herausforderungen unterstreichen den Bedarf an innovativen Lösungen zur Rationalisierung der Compliance-Prozesse und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der EU.
Call-Ziele
Eine weitere aktuelle Herausforderung sind die Einschränkungen von realen Daten, wie z. B. Probleme mit der Verfügbarkeit, der Vertraulichkeit und der Verzerrung. Synthetische Daten werden immer wichtiger, um diese Probleme zu lösen. Durch die Erzeugung und Nutzung synthetischer Daten zielen die Maßnahmen in diesem Rahmen darauf ab, die Datenqualität, -vielfalt und -repräsentativität zu verbessern, was sie zu einem entscheidenden Instrument für KI-gestützte Innovationen und die Einhaltung von Vorschriften macht.
Gegebenenfalls sollten sich die Maßnahmen mit Cybersicherheit, Interoperabilität, Reproduzierbarkeit und Normung befassen und/oder mit anderen Maßnahmen, die sich mit diesen Aspekten befassen, in Verbindung stehen, um einen wirksamen plattform- und sektorübergreifenden Datenaustausch zu ermöglichen und gleichzeitig ein angemessenes Sicherheits- und Schutzniveau zu gewährleisten.
Die Maßnahmen sollten die erforderliche umfassende Nutzer*innenschulung und -unterstützung bieten (auch unter Einbeziehung der Nutzer*innen/Stakeholder außerhalb des Projekts) und dabei die Anpassungsfähigkeit und Skalierbarkeit gewährleisten, um sich entwickelnden Vorschriften und unterschiedlichen organisatorischen Anforderungen gerecht zu werden und das Bewusstsein für und das Verständnis von relevanten Fragen der Einhaltung von Vorschriften zu verbessern. Die Vorschläge für alle drei Bereiche sollten den tatsächlichen Bedarf der Nutzer*innen und Interessengruppen analysieren und aufzeigen, wie dieser im Rahmen der vorgeschlagenen Maßnahme gedeckt werden soll. Der Schulungs- und Nutzer*innenbedarf sollte in dem Vorschlag mit konkreten Fortschrittsindikatoren verknüpft werden.
Aus dem Vorschlag sollte klar hervorgehen (in der Zusammenfassung und in der Einleitung), welchen der folgenden drei Bereiche er behandelt. Ein Vorschlag kann sich auf mehr als einen Bereich beziehen, sollte aber einen davon als Schwerpunkt des Vorschlags angeben und wird entsprechend unter diesem Bereich bewertet.
- Bereich 1: Maßnahmen zur Entwicklung fortschrittlicher Technologien für die Einhaltung der Vorschriften, die KI, Cybersicherheit, Sprachtechnologien und den Schutz der Privatsphäre integrieren. Dieser Rahmen könnte die Entwicklung von NLP-gesteuerten semantischen Analysewerkzeugen zur Entschlüsselung komplexer Rechtstexte und deren Übersetzung in klare Compliance-Aufgaben, energieeffiziente neuromorphe Ansätze und Mechanismen zur Optimierung massiver Datenoperationen oder maschinelle Lernalgorithmen umfassen, die auf historischen Daten trainiert werden, um potenzielle Compliance-Verstöße vorherzusagen und abzuschwächen. Mit der Fähigkeit, Änderungen in der EU-Gesetzgebung zu erkennen, werden diese fortschrittlichen KI-Systeme und Analysetools tiefe Einblicke in die Compliance-Leistung und das Risikomanagement bieten und bei der Vorhersage künftiger regulatorischer Trends helfen, um sich strategisch auf zukünftige Anforderungen vorzubereiten. Für die Benutzer*innenfreundlichkeit ist es auch wichtig, dass die Tools in die bestehenden Prozesse und Systeme des Unternehmens integriert werden können.
- Bereich 2: Maßnahmen zur Gewährleistung der automatischen Konformität von Datentransaktionen und Datenräumen mit den geltenden Vorschriften (z. B. Daten- und sektorale Rechtsvorschriften). Die Maßnahmen in diesem Bereich sollten Aufgaben zur Einhaltung der Vorschriften im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Datenraums vorwegnehmen und erforderlichenfalls mit diesen koordinieren. Von den Maßnahmen in diesem Bereich wird erwartet, dass sie automatische oder halbautomatische Instrumente entwickeln, die die spezifische Architektur, das Governance-Modell, die Austauschmechanismen, die Instrumente, die Datentypen, das Identitätsmanagement, die intelligente Vertragsgestaltung, die Nutzer*innenpolitik und andere Nutzer*innenbedürfnisse oder betriebliche Merkmale der tatsächlichen Datenräume analysieren und berücksichtigen, wobei sie mit anderen Maßnahmen, die in diesem Bereich arbeiten, insbesondere mit dem Unterstützungszentrum für Datenräume, in Verbindung stehen und auf diesen aufbauen.
- Bereich 3: Maßnahmen zur Erzeugung, Verwaltung und Nutzung synthetischer Daten zur Verbesserung der Datenqualität, -verfügbarkeit, -repräsentativität, -zweckmäßigkeit und -konformität. Die Maßnahmen sollten sich insbesondere mit den inhärenten Unzulänglichkeiten von realen Daten befassen, die synthetische Daten erforderlich machen (z. B. Datenverfügbarkeit, Vertraulichkeit, Schutz der Privatsphäre, Verbesserung der Qualität, Vielfalt, Repräsentativität, Verzerrung). Darüber hinaus können die Maßnahmen darauf abzielen, synthetische Daten für spärliche oder ungewöhnliche Bereiche zu generieren, synthetische und reale Daten effektiv zu integrieren oder die technologischen Fähigkeiten bei generativen Modellen und simulationsbasierten Ansätzen zu verbessern, um die Generierung synthetischer Daten voranzutreiben und/oder seltene Ereignisse und komplexe dynamische Systeme zu behandeln oder zu modellieren. Bei allen Maßnahmen in diesem Bereich wird erwartet, dass sie sich mit der Bewertung, der Validierung und dem Benchmarking synthetischer Daten befassen, um die Zweckmäßigkeit und die sichere, ethisch vertretbare und gesetzeskonforme Nutzung synthetischer Daten zu gewährleisten, einschließlich der Analyse und Abschwächung von Verzerrungen, die von den Originaldaten übernommen oder durch den Prozess der Erzeugung synthetischer Daten eingeführt wurden. Zu diesem Zweck könnte die Zusammenarbeit mit Maßnahmen zur Simulation/digitalen Zwillingen geprüft werden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für KI, Daten und Robotik umgesetzt.
Von den Projekten wird erwartet, dass sie Synergien mit den Themen des Programms "Digitales Europa" entwickeln, die gemeinsame europäische Datenräume umsetzen, insbesondere mit dem Unterstützungszentrum für Datenräume (DSSC). Es wird erwartet, dass die Projekte die Komplementarität mit Projekten sicherstellen, die unter den folgenden Themen finanziert werden:
- HORIZON-CL4-2024-DATA-01-01 KI-gesteuerte Datenoperationen und Compliance-Technologien.
- HORIZON-CL4-2021-DATA-01-01 Technologien und Lösungen für die Einhaltung von Vorschriften, die Wahrung der Privatsphäre und einen umweltfreundlichen und verantwortungsvollen Datenbetrieb.
Bei diesem Thema ist die Integration der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Genderanalyse) in Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.
Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollen zu den folgenden Ergebnissen beitragen:
- Erleichterung der Einhaltung der einschlägigen EU-Vorschriften durch Unternehmen und Freiberufler*innen, insbesondere der Meldepflichten, und Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen und Freiberufler*innen.
- Entwicklung und Integration fortschrittlicher Technologien für die Datenerfassung, den Datenaustausch und die Datenanalyse zur Vereinfachung und Automatisierung der Einhaltung der Vorschriften.
- Generierung, Verwaltung und Nutzung synthetischer Daten zur Verbesserung der Zweckmäßigkeit; Überwindung der Grenzen realer Daten, Verbesserung der Datenqualität, -vielfalt und -repräsentativität bei gleichzeitiger Abschwächung von Verzerrungen und Behandlung anderer ethischer Fragen.
- Sicherstellung einer breiten Nutzer*innenschulung und Unterstützung für die Einführung und Skalierung von "Compliance and Privacy by Design" und der FAIR-Grundsätze in der sich ständig weiterentwickelnden Regulierungslandschaft.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
weitere Förderkriterien
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen und die strategischen Vermögenswerte, Interessen, die Autonomie und die Sicherheit der Union zu schützen, ist es wichtig, eine technologische Abhängigkeit von einer Quelle außerhalb der EU zu vermeiden, und zwar in einem globalen Kontext, der von der EU verlangt, dass sie Maßnahmen ergreift, um auf ihren Stärken aufzubauen, und dass sie alle strategischen Schwächen, Schwachstellen und risikoreichen Abhängigkeiten, die die Verwirklichung ihrer Ziele gefährden, sorgfältig bewertet und angeht. Aus diesem Grund ist die Teilnahme auf Rechtspersonen mit Sitz in den Mitgliedstaaten, Island und Norwegen, assoziierten Ländern und OECD-Ländern beschränkt.
Aus den im obigen Absatz aufgeführten, hinreichend begründeten Ausnahmegründen und um den Schutz der strategischen Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu gewährleisten, dürfen Rechtspersonen, die in einem der oben genannten förderfähigen Länder ansässig sind, aber direkt oder indirekt von einem nicht förderfähigen Land oder einer Rechtsperson eines nicht förderfähigen Landes kontrolliert werden, nicht an der Aktion teilnehmen.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bei TRL 6-7 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 8 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 45 Seiten umfassen.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and SpaceHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and Space(kB)
Kontakt
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