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Call-Eckdaten
Robuste und vertrauenswürdige GenerativeAI für Robotik und industrielle Automatisierung (AI/Data/Robotics & Made in Europe Partnerships)
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 4 - Digital, Industrie und Raumfahrt
Call Nummer
HORIZON-CL4-2025-03-DIGITAL-EMERGING-07
Termine
Öffnung
10.06.2025
Deadline
02.10.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 85.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 40.000.000,00 und € 45.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Von Vorschlägen, die generative KI in die Robotik und die industrielle Automatisierung integrieren, wird erwartet, dass sie wesentlich zu Produktivitätssteigerungen beitragen, z. B. in der Maschinenbauindustrie, im Automobilsektor, in der Lebensmittelproduktion oder in anderen mit der verarbeitenden Industrie verbundenen Sektoren. Alle Vorschläge müssen ihre erwarteten Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des ausgewählten Anwendungssektors nachweisen.
Call-Ziele
Das Budget wird ausgewogen auf die unten definierten Bereiche Typ A und Typ B aufgeteilt. Aus den Vorschlägen sollte klar hervorgehen, auf welchen Bereich sie abzielen.
Vorschläge, die auf Ergebnisse des Typs A abzielen, sollten sich an den Geltungsbereich des Typs A halten, während Vorschläge, die auf Ergebnisse des Typs B abzielen, dem Geltungsbereich des Typs B entsprechen sollten.
Umfang Typ A:
Es ist zwar weithin anerkannt, dass der derzeitige Einsatz generativer KI das Potenzial hat, sich auf bestimmte Aufgaben in der Robotik auszuwirken, wie z. B. die Verbesserung der Benutzer*inneninteraktion oder die Bereitstellung von Erklärungen, warum ein Robotersystem eine bestimmte Entscheidung getroffen hat, doch liegen diese Aufgaben im Allgemeinen nicht im kritischen Betriebsablauf eines Roboters. Um die nächste Stufe der Autonomie zu erreichen, muss generative KI es Robotern ermöglichen, aus ihren Erfahrungen zu lernen, realistische Umgebungen zu simulieren, um unter schwierigen Bedingungen zu trainieren, und die Planung, Entscheidungsfindung und Kontrolle zu verbessern, wobei die physischen Beschränkungen durch die Umgebung und die physische Konstruktion des Roboters zu berücksichtigen sind. Dazu gehört auch die Integration von "Human-in-the-Loop"-Mechanismen, bei denen KI-Systeme mit menschlichen Bediener*innen zusammenarbeiten, um Entscheidungsprozesse und Anpassungsfähigkeit zu verbessern, insbesondere in dynamischen Umgebungen.
Dies stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Robotik dar und erfordert die Entwicklung von KI-Modellen, die in der Lage sind, die Komplexität der physischen Welt effektiv zu navigieren und gleichzeitig die Sicherheit zu gewährleisten. Es wird erwartet, dass generative KI die Präzision, Anpassungsfähigkeit, Vielseitigkeit und Robustheit von Robotern verbessern wird, so dass sie Aufgaben in der realen Welt, wie z. B. komplexe Bewegungen (Navigation, Manipulationen usw.), mit einem höheren Maß an Autonomie und Präzision bewältigen können.
Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Robotik ist der Einsatz generativer KI eine transformative Kraft, die die Lern-, Interaktions- und Betriebsfähigkeiten von Robotern verbessert. Indem sie es Robotern ermöglicht, aus Erfahrungen zu lernen, verschiedene Umgebungen zu simulieren und die Interaktion zwischen Mensch und Roboter zu verbessern, steigert sie Anpassungsfähigkeit und Effizienz. Darüber hinaus erleichtert die generative KI die Verbesserung des Situationsbewusstseins und der Planungsfähigkeiten von Robotern, indem sie sie in die Lage versetzt, die Ergebnisse verschiedener Aktionen vorherzusagen und so ihre Autonomie und Entscheidungsfähigkeit zu verbessern.
Das Training aktueller generativer KI-Modelle, insbesondere großer KI-Modelle, erfordert große Datenmengen, um ein effektives Leistungsniveau zu erreichen. Die riesigen Datenmengen, die dafür erforderlich sind, stellen eine große Herausforderung für die Robotik dar. Weitere Forschungsarbeiten sind erforderlich, um ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Qualität, Angemessenheit und Umfang der Daten im Hinblick auf die Leistung des KI-Modells zu finden. Darüber hinaus können Modelldestillationstechniken eine Schlüsselrolle für die Übertragbarkeit der generativen KI-Lösung in leistungsbegrenzten Geräten spielen. Die Trainingsdaten sollten aus der realen Welt oder aus realitätsnahen Simulationen der realen Welt stammen. Wo es relevant ist, insbesondere im Zusammenhang mit menschlicher Interaktion, sollten die Trainingsdaten verschiedene individuelle Merkmale wie Geschlecht, Alter, Rasse und ethnischer Hintergrund umfassen, um potenzielle Verzerrungen und Diskriminierungen abzuschwächen.
In den Vorschlägen sollten Strategien zur Nutzung modernster generativer KI-Techniken beschrieben werden, um die Anpassungsfähigkeit und Zuverlässigkeit dieser Modelle in komplexen und dynamischen Szenarien zu verbessern, und es sollte dargelegt werden, wie die Berücksichtigung des Menschen und der Umwelt gewährleistet werden kann. Ziel ist es, generative KI-Modelle zu trainieren und zu verfeinern, die die notwendigen Standards für den sicheren Betrieb von Robotik-Hardware erfüllen. Diese Modelle sollen Roboter in die Lage versetzen, Handlungen autonom zu planen und auszuführen und dabei ein hohes Maß an Leistung und Generalisierungsfähigkeit beizubehalten.
Die Forschungsaktivitäten sollten die Trainingsmethoden für diese grundlegenden Modelle erforschen, wobei deren Fähigkeit zur Verarbeitung multimodaler Daten und zur Ableitung verwertbarer Erkenntnisse für die Entscheidungsfindung von Robotern im Vordergrund stehen sollte.
Es wird erwartet, dass die Vorschläge auch die Validierung der trainierten Modelle durch Anwendungen beinhalten. In den Vorschlägen sollten Methoden zur Durchführung strenger Testverfahren beschrieben werden, die sowohl simulationsbasierte Bewertungen als auch physikalische Experimente umfassen. Diese Tests zielen darauf ab, die Leistung und Skalierbarkeit der entwickelten Basismodelle zu bewerten.
Die Forschung wird von bedeutenden Akteur*innen der verarbeitenden Industrie, die gut in das Konsortium integriert sein sollten, durch wirkungsvolle Szenarien vorangetrieben. Sie sollten intensiv in die vorgeschlagenen Arbeiten einbezogen werden, um den Anwendungsfall und die entsprechenden Daten bereitzustellen, und sie werden eine wichtige Rolle bei der Begleitung des Validierungsprozesses spielen. Sie werden eine Reihe von repräsentativen realen Anwendungsfällen mit schrittweise steigender Komplexität definieren, um die Technologieentwicklung voranzutreiben. Sie werden vorhandene relevante Daten bereitstellen und weitere Daten sammeln, die für das Training und die Feinabstimmung der Modelle, aber auch für die Validierung der Lösungen erforderlich sind. In Anbetracht der Sensibilität der gemeinsamen Nutzung von Industriedaten müssen die im Konsortium vertretenen Hersteller*innen im Vorfeld Mechanismen festlegen, um gemeinsam einen ausreichend großen Datensatz für das Training der Modelle bereitzustellen und zu bündeln (dazu könnte ein vertrauenswürdiger Dritter als Vermittler*in herangezogen werden), der eine ausreichende Qualität und Quantität der für das Training der Modelle erforderlichen Daten gewährleistet. Erforderlichenfalls müssen sie Mechanismen zur Beschaffung von Daten aus Quellen außerhalb des Konsortiums einrichten.
Die Vorschläge sollten sich sowohl mit der Sicherheit von Roboteroperationen befassen, um den Schutz vor physischen Risiken zu gewährleisten, als auch mit Maßnahmen zur Cybersicherheit, um vor digitalen Bedrohungen zu schützen und die Systemintegrität zu gewährleisten.
Der Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung und Verbreitung von Allzweckmodellen und -werkzeugen, anstatt sich auf eng begrenzte Lösungen zu beschränken. Die Projekte sollten auch auf bestehenden und künftigen Projekten aufbauen bzw. die Zusammenarbeit mit diesen anstreben sowie Synergien und Komplementaritäten mit anderen einschlägigen europäischen Projekten entwickeln (z. B. Projekte, die im Rahmen von HORIZON-CL4-2024-HUMAN-03-01 finanziert werden: Fortschrittlicher Umgang mit großen KI-Modellen: Integration of New Data Modalities and Expansion of Capabilities), nationalen oder regionalen Initiativen, Finanzierungsprogrammen und Plattformen.
Umfang Typ B:
Ziel ist es, die Produktivität zu steigern und der EU-Industrie beim Übergang zu einer nachhaltigeren, kohlenstofffreien Produktion einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, indem die Unsicherheiten und Spannungen in den Lieferketten und der Mangel an hochqualifizierten Arbeitskräften beseitigt werden. Eine neue Generation digitaler Technologien wird generative künstliche Intelligenz, Robotik und fortgeschrittene menschliche Schnittstellen in industrietaugliche Anwendungen mit einem hohen Maß an Autonomie integrieren. Dies wird die Entwicklung, die Produktion und den Betrieb komplexer und fortschrittlicher Hightech-Produkte zu geringeren Kosten ermöglichen und gleichzeitig die Nachhaltigkeit und Flexibilität verbessern, so dass sie letztlich ein leistungsfähiges Instrument zur Beschleunigung der Innovation sowohl bei Prozessen als auch bei Produkten werden.
Das verarbeitende Gewerbe dürfte in hohem Maße von einem höheren Automatisierungsgrad profitieren, der durch die bahnbrechenden Möglichkeiten der KI ermöglicht wird, insbesondere durch die als generative KI bekannten Technologien, darunter (z. B.) KI-Grundmodelle, große Sprachmodelle, Transformatoren und multimodale generative KI. Das Hauptziel dieses Typs B ist die Entwicklung von generativen KI-Lösungen für den Fertigungssektor und die Nutzung von Fertigungsdaten, die in Produktionslinien verfügbar sind.
Die Vorschläge sollten mindestens einen der folgenden Anwendungsfälle behandeln:
- Robustheit und Vertrauenswürdigkeit digitaler Technologien und Datenmanagement in Industriequalität, um den Automatisierungsgrad an Produktionsstandorten und in der gesamten Industrie und Lieferkette zu erhöhen;
- Verbesserte Produkt- und Prozessqualifizierung/-zertifizierung und Konformitätsbewertung durch ein höheres Maß an Automatisierung, Digitalisierung und Datenmanagement, unter Berücksichtigung der damit verbundenen Anforderungen;
- Automatisierung von Fertigungsprozessen, um höhere Zuverlässigkeit, Effizienz und Nachhaltigkeit zu erreichen;
- Automatisierte Werkzeuge für den schnellen und groß angelegten Einsatz und die Neukonfiguration von Produktionsanlagen und für schnelle Innovationszyklen.
Die Vorschläge sollten diese Ziele unter Nutzung des/der am besten geeigneten Ansatzes/Ansätze der unten beschriebenen Ansätze erreichen:
- Die Integration von Anwendungen, die fortschrittliche Entwicklungen generativer KI-Modelle speziell für die Fertigung zeigen und messbare Vorteile in einem oder mehreren der folgenden Schlüsselbereiche bieten: Herstellungskosten, Produktivitätssteigerung, Qualität, Flexibilität, Widerstandsfähigkeit, Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft, Markteinführung und Benutzer*innenfreundlichkeit. Die Anwendungen können auf die Abläufe in der Fabrik und/oder die Verwaltung von Daten, Wissen und Dokumentation im Zusammenhang mit Produkten und Produktion abzielen (für Anwendungsfall 1 oder 2);
- Entwicklung und Integration digitaler Produktionssysteme, die in der Lage sind, die Produktivität erheblich zu steigern und eine Produktion mit hohem Mischungsanteil zu bewältigen, bei der die Zeit für die Wiederverwendung nahezu Null ist, und die in der Lage sind, verschiedene Mischungen von Materialien und Komponenten zu verwalten (für Anwendungsfall 3);
- Entwicklung von Werkzeugen zur Automatisierung der Verwaltung von Produktionslinien, insbesondere durch automatische Konfiguration, Integration mit Altsystemen, Platzierung von Datenübersetzern und Konnektoren und Einsatz von Maschinen und Sensoren in der Werkstatt (für Anwendungsfall 4).
In den Vorschlägen sollte angegeben werden, auf welchen Ansatz sie abzielen. Vorschläge können mehrere der oben genannten Ansätze kombinieren, wobei anzugeben ist, welcher der Hauptansatz ist, sofern ein solcher kombinierter Ansatz einen Mehrwert bietet; willkürliche Kombinationen ohne Integration sind ausgeschlossen.
Der Einsatz generativer KI-Techniken ist bei allen Ansätzen erwünscht. Die Antragsteller müssen insbesondere beschreiben, wie sie die Beschaffung hochwertiger Fertigungsdaten aus realen industriellen Anwendungsfällen von Industriepartnern oder Unternehmen außerhalb des Konsortiums im Zusammenhang mit dem Datenvolumen sicherstellen, das für das Training und die Feinabstimmung der im Vorschlag verwendeten Modelle erforderlich ist.
Typ A und Typ B
Sowohl für Typ-A- als auch für Typ-B-Projekte sollte der Vorschlag bis zu 30 Mio. EUR für die Entwicklung des Basismodells bereitstellen. Jedes Projekt wird sich voraussichtlich auf bis zu sechs Anwendungsfälle konzentrieren.
Mindestens 10 Mio. EUR des Vorschlagsbudgets müssen über das FSTP für die Feinabstimmungsphase bereitgestellt werden. Ziel dieser Phase ist es, generative KI-Anwendungen zu entwickeln, die auf wirkungsvolle, industrieorientierte Anwendungsfälle zugeschnitten sind.
- Für die FSTP können bis zu 2 Mio. EUR pro Anwendungsfall vorgesehen werden, und zwar entweder für ein einzelnes Unternehmen (einschließlich KMU/Start-up), für die Nutzer*innenindustrie, die ihre Daten und ihren Anwendungsfall zur Verfügung stellt, oder für ein kleines Konsortium, das ein solches Unternehmen aus der Nutzer*innenindustrie durch einen oder zwei zusätzliche Partner ergänzt, z. B. einen KI-Entwickler/Integrator. Solche FSTP-Initiativen werden in enger Zusammenarbeit mit den Konsortialpartnern Miniprojekte entwickeln, die ausreichende Ressourcen zur Unterstützung solcher FSTP-Projekte bereitstellen, um fortgeschrittene Anwendungen zu entwickeln und mit quantitativen KPIs die Leistungsfähigkeit generativer KI-Lösungen zu demonstrieren. Diese Miniprojekte werden die Datenaufbereitung, die Feinabstimmung und die Validierung der generativen KI-Lösung in den ausgewählten Anwendungsfällen umfassen.
Gegebenenfalls sollte die Interoperabilität für die gemeinsame Nutzung von Daten angesprochen werden, wobei der Schwerpunkt auf offenen Spezifikationen und Standards liegen sollte, um effektive bereichsübergreifende Datengemeinschaften und neue datengesteuerte Märkte zu ermöglichen.
Wenn hohe Rechenressourcen erforderlich sind, sollten sowohl für Vorschläge des Typs A als auch des Typs B in erster Linie externe Hochleistungsrechenanlagen wie EuroHPC oder nationale Zentren als Quelle für Rechenressourcen für die Vorschulung herangezogen werden. In dem Vorschlag sollte die Strategie für den Zugang zu diesen Rechenressourcen überzeugend beschrieben werden.
Wenn möglich, sollten die Vorschläge auf öffentlichen Ergebnissen einschlägiger früher geförderter Maßnahmen aufbauen und diese wiederverwenden. Darüber hinaus sollten die Vorschläge die Werkzeuge nutzen, die der KI- und Robotik-Gemeinschaft auf der AI-on-Demand-Plattform zur Verfügung stehen. Kommunizierbare Ergebnisse sollten mit der europäischen F&E-Gemeinschaft über die AI-on-Demand-Plattform und, falls erforderlich, über andere relevante Plattformen für digitale Ressourcen geteilt werden, um das europäische KI-, Daten- und Robotik-Ökosystem durch die Verbreitung von Ergebnissen und bewährten Verfahren zu stärken.
Dieses Thema setzt die ko-programmierten Europäischen Partnerschaften für KI, Daten und Robotik (ADRA) und Made in Europe um. Von allen Vorschlägen wird erwartet, dass sie Aufgaben für Kohäsionsaktivitäten mit ADRA und dem CSA HORIZON-CL4-2025-03-HUMAN-18 vorsehen: GenAI4EU central Hub.
Die Vorschläge sollten auch auf bestehenden Projekten aufbauen oder eine Zusammenarbeit mit diesen anstreben und Synergien mit anderen relevanten internationalen, europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen entwickeln.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Typ A: Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie die Genauigkeit und Robustheit von generativen KI-Systemen in der Robotik verbessern und sicherstellen, dass die entwickelten Lösungen vertrauenswürdig und zuverlässig in ihren Anwendungen sind und somit den Anforderungen des KI-Gesetzes entsprechen.
Typ B: Vorgeschlagene Projekte sollten darauf abzielen, Modelle zu entwickeln, die mit den europäischen Werten und Grundsätzen sowie den Vorschriften, einschließlich des KI-Gesetzes, in Einklang stehen. Die Forschung sollte auf bestehenden Normen aufbauen oder zur Normung beitragen, insbesondere im Hinblick auf die Bedürfnisse und Anforderungen der Industrie.
Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Vorschläge einen Bereich der erwarteten Ergebnisse behandeln, entweder Typ A oder Typ B. Der Typ sollte im Vorschlag deutlich angegeben werden.
Typ A GenAI4EU: Generative KI für Robotik für die industrielle Automatisierung. Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Entwicklung fortschrittlicher Basismodelle für die Robotik, die eine erhöhte Autonomie und Generalisierungsfähigkeiten fördern und es den Robotern ermöglichen, dynamisch zu lernen und ihre physische Umgebung in Echtzeit zu verstehen, um Anpassungsfähigkeit und Zuverlässigkeit in verschiedenen und komplexen Szenarien zu gewährleisten.
- Validierung des Modells durch Feinabstimmung und nachgelagerte Anwendung für Anwendungsfälle in der industriellen Automatisierung
Typ B Vertrauenswürdige und robuste generative KI für eine verbesserte Fertigung. Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie die Grundlagenmodelle und zuverlässige Industrielösungen weiter voranbringen und zu einigen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen, je nach den in den Vorschlägen behandelten Anwendungsfällen:
- Gesteigerte Produktivität durch qualitativ hochwertige, flexible und ressourceneffiziente industrielle Automatisierung, sowohl in der Fertigung als auch in Engineering- und Geschäftsprozessen;
- Erhebliche Erleichterung der Produkt- und Prozesszertifizierung und der Bewertung der Konformität sowie der Zuverlässigkeit, Effizienz und Nachhaltigkeit von Fertigungsprozessen, die eine einfachere High-Mix-Produktion und die Herstellung von Produkten auf der Grundlage nachhaltiger und fortschrittlicher Technologien unterstützen; und
- Erhebliche Erleichterung der Installation, Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme von Produktionsanlagen durch Werkzeuge, die eine schnellere Industrialisierung der Fabrikautomatisierung weit über die Pilotphase hinaus ermöglichen und gleichzeitig den Bedarf an manuellen Eingriffen vor Ort verringern.
- Die Antragstellenden begründen ihre Auswahl mit der erwarteten geschäftlichen Dimension ihrer Anwendungsfälle und stellen gleichzeitig sicher, dass eine kritische Masse an Ressourcen für das Projekt zur Verfügung steht, um signifikante Ergebnisse in diesen Bereichen zu erzielen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Neuseeland (Aotearoa), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
weitere Förderkriterien
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen und die strategischen Vermögenswerte, Interessen, die Autonomie und die Sicherheit der Union zu schützen, ist es wichtig, eine technologische Abhängigkeit von einer Quelle außerhalb der EU zu vermeiden, und zwar in einem globalen Kontext, der es der EU abverlangt, Maßnahmen zu ergreifen, um auf ihren Stärken aufzubauen, und alle strategischen Schwächen, Anfälligkeiten und risikoreichen Abhängigkeiten, die die Verwirklichung ihrer Ziele gefährden, sorgfältig zu bewerten und zu beseitigen. Aus diesem Grund ist die Teilnahme auf Rechtspersonen mit Sitz in den Mitgliedstaaten, Island und Norwegen sowie den folgenden zusätzlichen assoziierten Ländern beschränkt: Kanada, Israel, die Republik Korea, Neuseeland, die Schweiz und das Vereinigte Königreich.
Um den Schutz der strategischen Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu gewährleisten, dürfen aus den im vorstehenden Absatz aufgeführten, hinreichend gerechtfertigten und außergewöhnlichen Gründen Rechtspersonen, die in einem der vorstehend aufgeführten förderfähigen Länder niedergelassen sind, jedoch direkt oder indirekt von einem nicht förderfähigen Land oder einer Rechtsperson eines nicht förderfähigen Landes kontrolliert werden, nur dann an der Aktion teilnehmen, wenn durch von ihrem förderfähigen Niederlassungsland positiv bewertete Garantien nachgewiesen werden kann, dass sich ihre Teilnahme an der Aktion nicht negativ auf die strategischen Vermögenswerte, Interessen, die Autonomie oder die Sicherheit der Union auswirken würde. Unternehmen, die als Hochrisiko-Lieferanten von Mobilfunkausrüstungen im Sinne der "Beschränkungen für den Schutz der europäischen Kommunikationsnetze" eingestuft werden (oder Unternehmen, die sich ganz oder teilweise im Besitz oder unter der Kontrolle eines Hochrisiko-Lieferanten befinden), können keine Garantien vorlegen.
Mindestens 10 Mio. EUR der im Vorschlag beantragten EU-Mittel müssen für die finanzielle Unterstützung von Dritten bereitgestellt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 48 Seiten umfassen.
Um einen Business Case und eine Verwertungsstrategie einzubeziehen, wird die Seitenzahl in Teil B der Allgemeinen Anhänge ausnahmsweise um 3 Seiten erweitert.
Die Aktivitäten sollen bei TRL 2 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 6 erreichen.
Um ein ausgewogenes Portfolio zu gewährleisten, werden Finanzhilfen nicht nur für Anträge in der Reihenfolge ihrer Einstufung gewährt, sondern auch für mindestens einen Vorschlag, der innerhalb von Typ A und Typ B am höchsten eingestuft ist, sofern die Anträge alle Schwellenwerte erreichen.
Die Begünstigten müssen Dritte finanziell unterstützen (FSTP). Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen gewährt werden. Abweichend von Artikel 208 der EU-Haushaltsordnung kann der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt wird, 60 000 EUR übersteigen und bis zu 500 000 EUR betragen. Diese Abweichung ist durch die hohe Kostenintensität der umfangreichen Humanressourcen, Ausrüstung oder Datenerfassung gerechtfertigt, die für die erfolgreiche Durchführung der in den FTSP-Aktionen geplanten Forschungs- und Innovationstätigkeiten erforderlich sind.
Eine im Rahmen des FTSP geförderte Aktion kann von einer dritten Partei oder einem Konsortium von Einrichtungen durchgeführt werden. Der Höchstbetrag, der für jede von einem Dritten oder einem Konsortium durchgeführte Maßnahme gewährt werden kann, beträgt bis zu 2 Mio. EUR.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and SpaceHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 4 - Digital, Industry and Space(kB)
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