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Call-Eckdaten
Dienstleistungen zur Beschleunigung der Markteinführung
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 3 - Zivile Sicherheit für die Gesellschaft
Call Nummer
HORIZON-CL3-2025-01-SSRI-02
Termine
Öffnung
12.06.2025
Deadline
12.11.2025 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Übernahme von Innovationen aus der EU-finanzierten Sicherheitsforschung ist kein einstufiger Prozess, und es gibt keine einzige Methode, um die Marktübernahme erfolgreicher Forschungsergebnisse zu gewährleisten. Die Übernahme von Innovationen muss als ein langwieriger Prozess betrachtet werden, der von einer Reihe von Maßnahmen abhängt, die bereits vor der Planung der Forschung und lange nach deren Abschluss ergriffen werden müssen. Die Marktakzeptanz und der Einsatz von Innovationen durch Sicherheitspraktiker sind jedoch eine immer wiederkehrende Herausforderung in der zivilen Sicherheitsforschung.
Call-Ziele
Das von der EU finanzierte Ökosystem der Sicherheitsforschung hat die traditionelle Beziehung zwischen Praktiker*innen und Lösungsanbieter*innen verändert. Das Bewusstsein für Sicherheitsbedürfnisse und -lösungen ist in den letzten Jahren auf allen Ebenen stetig gewachsen, wobei EU-finanzierte Sicherheitsforschungs- und Innovationsprojekte eine zentrale Rolle spielen. Dieses Bewusstsein garantiert nicht nur, dass die Forschung auf kritische Bedürfnisse eingeht, sondern auch, dass die Forschungsinvestitionen zu greifbaren Ergebnissen führen.
Es gibt mehrere Ansätze, um eine bessere Marktakzeptanz zu erreichen und sicherzustellen, dass Innovationen aus dem Bereich der Forschung in den Bereich des Marktes übergehen und schließlich als innovative Werkzeuge von Sicherheitspraktikern genutzt werden können.
Um KMU und Neugründungen, aber auch Praktiker*innen dabei zu unterstützen, Wege zur Übernahme von Innovationen zu finden, sollten Modelle und Methoden für den Transfer von Forschungsergebnissen auf den Markt gefördert werden. Dieses Thema zielt darauf ab, Dienstleistungen und Anleitungen für Einrichtungen im Sicherheitsökosystem anzubieten, um die Marktakzeptanz zu erreichen.
Die Dienstleistungen sollten für KMU/Start-ups und Praktiker*innen erbracht werden. Daher würde es angebotsorientierte Dienste und nachfrageorientierte Dienste geben.
Einige der erwarteten Dienste könnten für die gesamte Gemeinschaft zugänglich sein (z. B. Online-Materialien) und Beispiele für bewährte Praktiken enthalten, während andere auf spezielle Anfrage einer Einrichtung bereitgestellt würden (bedarfsorientierte Dienste). Dienste auf Abruf können mit anderen EU-finanzierten Maßnahmen verknüpft werden, sollten aber keine Aktivitäten abdecken, die bereits von diesen finanziert werden, um eine Doppelfinanzierung zu vermeiden.
Die Bewerber*innen sollten nachweislich über Erfahrung in der Technologieentwicklung und Innovation im Bereich der Sicherheit sowie über fundierte Kenntnisse des Sicherheitsökosystems verfügen.
Erfolgreiche Bewerber*innen sollten in der Lage sein, folgende Dienstleistungen anzubieten:
- Beratung bei Finanzierung und Beschaffung
- Marktforschung / Wettbewerbsbeobachtung / Marktplätze / Markterhebungen / Konsultationen
- Entwicklung von Konzeptnachweisen (für TRL 2-4)
- Beobachtung von Finanzierungen und Ausschreibungen
- Investoren*innensuche / Risikobildung
- Unterstützung bei der Technologievalidierung Unterstützung bei Labortests (z. B. Bewertung der Einsatzbereitschaft, Einhaltung des Gesetzes über künstliche Intelligenz, Sicherheit beim maschinellen Lernen, ethische, rechtliche und gesellschaftliche Bewertung, Hochleistungsrechenkapazitäten, Erzeugung synthetischer Daten, Zugang zu Datensätzen, Stresstests usw.)
- Entwicklung technischer und/oder unternehmerischer Fähigkeiten (Schulung)
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
In den Vorschlägen sollten die Methoden und Verfahren dargelegt werden, nach denen sie zu entscheiden beabsichtigen, welche Organisationen sie unterstützen, wobei Grundsätze wie Transparenz, Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung zwischen Organisationen und Wirksamkeit (Wirkung) zu beachten sind. Das Projekt sollte Vorschläge für solche Methoden und Verfahren enthalten, die von der Europäischen Kommission zu genehmigen sind. Die Antragsteller, die Vorschläge einreichen, müssen eine ausreichende Repräsentativität der Interessengemeinschaften (einschließlich, aber nicht nur, der geografischen Repräsentativität) und eine ausgewogene Abdeckung der verschiedenen Wissensbereiche, die zur Bewältigung der Herausforderung erforderlich sind, gewährleisten, einschließlich Sicherheitsoperationen, Technologien, Forschung und Innovation, Industrie, Markt usw. Die antragstellenden Konsortien müssen nachweisen, dass die Begünstigten des Projekts über das erforderliche Fachwissen verfügen, um die Projektaktivitäten in allen Wissensbereichen zu steuern und den Erfolg der Maßnahme zu gewährleisten. Die Arbeit der Partner muss durch solide und anerkannte Instrumente und Methoden unterstützt werden, die auch durch das erforderliche Fachwissen für ihre praktische Anwendung ergänzt werden.
Die Vorschläge sollten die von den im Rahmen der H2020-Arbeitsprogramme für sichere Gesellschaften finanzierten Praktiker*innen-Netzwerken initiierte Arbeit und die laufende Arbeit der Wissensnetzwerke berücksichtigen. Die Vorschläge sollten so weit wie möglich auf den Ergebnissen früherer Initiativen zur Förderung der Übernahme von Innovationen (z. B. iProcureNet, Multirate usw.) aufbauen. Darüber hinaus verfügen bestehende Initiativen wie Horizon Booster, EACTDA und EAFIP über einige Komponenten, die von dem erfolgreichen Projekt genutzt und für den Bereich der Sicherheit angepasst werden könnten.
Das Projekt muss Optionen für die Nachhaltigkeit der Dienstleistungen über die Projektlaufzeit hinaus identifizieren und beschreiben, einschließlich der Einrichtung eines dauerhaften Systems, das die vorgeschlagenen Dienstleistungen für die Gemeinschaft als selbsttragenden Mechanismus weiter anbietet.
In diesem Themenbereich sollte die Einbeziehung der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nur dann angesprochen werden, wenn dies in Bezug auf die Ziele der Forschungsanstrengungen relevant ist.
Die Bereitstellung finanzieller Unterstützung für Dritte in Form von Zuschüssen ist fakultativ.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu einigen oder allen der folgenden Ergebnisse beitragen:
- Angebot fortgeschrittener Dienstleistungen für die Einführung von Innovationen in der Sicherheitsgemeinschaft;
- Bereitstellung eines sich selbst tragenden Mechanismus für fortgeschrittene Beratungs- und Unterstützungsdienste, der als Marktkatalysator fungiert, und Beschleunigung der Einführung von Innovationen für die Sicherheit;
- Verstärkte Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen, kleineren privaten Forschungseinrichtungen, Sicherheitsexpert*innen, Start-ups und KMU zur Unterstützung der Innovationsübernahme;
- Verstärkung des Technologietransfers von der Forschung zum Markt und Stärkung des Sicherheitsökosystems. Unterstützung von Start-ups und KMU, um den Sicherheitsmarkt zu erreichen, und Stärkung der Kapazitäten von Sicherheitsexpert*innen, um innovative Tools vom Sicherheitsmarkt zu übernehmen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
weitere Förderkriterien
Die Teilnahme als Begünstigter von mindestens 2 Forschungs- und Technologieorganisationen ist erforderlich.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
5 Jahre
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 30 Seiten umfassen.
Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Preisen/Zuschüssen gewährt werden. Der Höchstbetrag, der einem Dritten gewährt werden kann, beträgt 60 000 EUR.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 3 - Civil Security for SocietyHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 3 - Civil Security for Society(974kB)
Kontakt
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