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Call-Eckdaten
Offenes Thema für eine bessere Vorbereitung auf, Reaktion auf und Erholung von großflächigen Störungen kritischer Infrastrukturen
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 3 - Zivile Sicherheit für die Gesellschaft
Call Nummer
HORIZON-CL3-2025-01-INFRA-01
Termine
Öffnung
12.06.2025
Deadline
12.11.2025 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 15.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Rahmen dieses offenen Themas werden Vorschläge erbeten, die sich mit neuen Herausforderungen befassen und/oder innovative Lösungen für bestehende Herausforderungen entwickeln, um die Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen zu erhöhen.
Call-Ziele
Die Vorschläge sollten sich in erster Linie auf Sektoren und/oder Interdependenzen beziehen, die insbesondere von den bisherigen Aufforderungen von Horizont Europa nicht abgedeckt werden: Resiliente Infrastruktur 2023 und Resiliente Infrastruktur 2024. Wenn sie sich auf einige der Themen beziehen, die von den Horizon Europe-Aufforderungen Resilient Infrastructure 2021-2022 abgedeckt werden, sollten die Vorschläge überzeugend erklären, wie sie auf deren Ergebnissen aufbauen und diese nicht duplizieren werden.
Entsprechend der Art, dem Umfang und der Art der vorgeschlagenen Aktivitäten sollten die Vorschläge überzeugend darlegen, wie sie Demonstrationen, Tests oder Validierungen der entwickelten Instrumente und Lösungen planen und/oder durchführen werden. In den Vorschlägen sollten auch die Pläne für eine mögliche künftige Übernahme und Ausweitung auf regionaler, nationaler und/oder EU-Ebene dargelegt werden.
Um die aktive Beteiligung und das rechtzeitige Feedback der einschlägigen Sicherheitsexpert*innen zu gewährleisten, sollten die Vorschläge eine Halbzeitbewertung der Projektergebnisse durch die am Projekt beteiligten Expert*innen vorsehen.
In diesem Themenbereich sollte die Integration der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nur dann angesprochen werden, wenn dies in Bezug auf die Ziele der Forschungsbemühungen relevant ist.
Die Vorschläge sollten ihre Aktivitäten so planen, dass sie sich für eine finanzielle Unterstützung Dritter entscheiden, um Praktiker*innen (Betreiber*innen kritischer Infrastrukturen, für die Widerstandsfähigkeit von Infrastrukturen zuständige Regierungsbehörden, nationale Behörden, die für die Überwachung der Betreiber*innen kritischer Infrastrukturen zuständig sind, oder Katastrophenschutzbehörden) bei der Ausweitung der vorgeschlagenen Arbeiten im Hinblick auf zusätzliche Nutzer*innengruppen, ergänzende Bewertungen, Technologie- oder Methodentests und/oder KMU als zusätzliche Lösungsanbieter*innen finanziell zu unterstützen. Zwischen 10 % und 30 % der im Vorschlag beantragten EU-Mittel können für die finanzielle Unterstützung von Dritten verwendet werden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge müssen eine klare Beschreibung der Ziele und der erwarteten Ergebnisse enthalten, einschließlich der im Antragsformular aufgeführten Elemente. Ferner wird erwartet, dass in den Vorschlägen die Methoden und Verfahren beschrieben werden, die für die Erfüllung der allgemeinen Bedingungen für die finanzielle Unterstützung Dritter gemäß dem Allgemeinen Anhang B und für den Nachweis der Wirksamkeit (Auswirkungen) relevant sind.
Eine Koordinierung zwischen den erfolgreichen Vorschlägen zu diesem Thema sollte ins Auge gefasst werden, um Überschneidungen zu vermeiden, Komplementaritäten auszunutzen und Möglichkeiten zur Steigerung der Wirkung zu nutzen. Gleiches gilt für die Koordinierung mit Projekten, die im Rahmen von HORIZON-CL3-2025-INFRA-01-02 finanziert werden: Offenes Thema zur Rolle des Faktors Mensch für die Widerstandsfähigkeit europäischer kritischer Einrichtungen.
Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Ergebnisse der Projekte zu einigen oder allen der folgenden Ergebnisse beitragen:
- Kritische Infrastrukturen sind widerstandsfähiger gegen Naturkatastrophen, vorsätzliche und unbeabsichtigte schädliche menschliche Handlungen, einschließlich Cyberangriffen;
- Betreiber*innen kritischer Infrastrukturen und Behörden verfügen über eine bessere Kartierung der für den/die betreffenden Sektor(en) relevanten Interdependenzen, auch im Hinblick auf ein besseres Management potenzieller risiko-, sektor- und grenzübergreifender Krisen;
- Betreiber*innen kritischer Infrastrukturen und Behörden haben Zugang zu verbesserten Überwachungs-, Risiko- und Bedrohungsbewertungen, Vorhersage- und ggf. Modellierungsinstrumenten sowie zu Lösungen für die Cyber- und physische Sicherheit;
- Betreiber*innen kritischer Infrastrukturen und Behörden haben Zugang zu verbesserten Untersuchungsmöglichkeiten nach einem Vorfall, die zu einer besseren Krisenprävention, -vorbereitung, -bewältigung und -reaktion beitragen;
- Effektive digitale Werkzeuge zur Durchführung virtueller und physischer Stresstests sind für die zuständigen Sicherheitsexpert*innen verfügbar;
- Schulungsprogramme für Betreiber*innen kritischer Infrastrukturen, Behörden und/oder Ersthelfer*innen werden entwickelt.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
weitere Förderkriterien
Vorbehaltlich der Einschränkungen zum Schutz der europäischen Kommunikationsnetze.
Dieses Thema erfordert die Beteiligung von mindestens 3 einschlägigen Fachleuten aus mindestens 3 verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern als Begünstigte. Je nach dem eingereichten Vorschlag sollten diese Fachleute eines oder mehrere der folgenden Portfolios vertreten:
- Betreiber*innen kritischer Infrastrukturen,
- für die Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen zuständige Behörde,
- Katastrophenschutzbehörde,
- Strafverfolgungsbehörden oder private Unternehmen, die Sicherheit für kritische Infrastrukturen bieten.
Der Umfang der Tätigkeit der oben genannten Akteur*innen (national, regional oder lokal) sollte den Zielen des Vorschlags entsprechen.
Für diese Teilnehmer*innen müssen die Antragstellenden die Tabelle "Informationen über Sicherheitsexpert*innen" im Antragsformular mit allen erforderlichen Angaben ausfüllen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Positionsbestimmungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste nutzen, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS verwenden (andere Daten und Dienste können zusätzlich genutzt werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 45 Seiten umfassen.
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Die Begünstigten müssen Dritten finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen gewähren. Der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, beträgt 200 000 EUR, um die erwarteten Ergebnisse des Themas und die Einbindung von KMU und/oder eine wirksame Zusammenarbeit und/oder Koordinierung mit zusätzlichen relevanten Betreiber*innen kritischer Infrastrukturen, für die Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen zuständigen staatlichen Behörden, für die Überwachung kritischer Infrastrukturen zuständigen nationalen Behörden, Betreiber*innen von Horizont Europa - Arbeitsprogramm 2025 - Zivile Sicherheit für die Gesellschaft oder Katastrophenschutzbehörden aus EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern zu unterstützen. Die Beteiligung dieser zusätzlichen Partner muss Test- und Validierungsaktivitäten in der Betriebsumgebung umfassen.
Einige Tätigkeiten im Zusammenhang mit diesem Thema können die Verwendung von als Verschlusssache eingestuften Hintergrundinformationen und/oder die Erstellung sicherheitsempfindlicher Ergebnisse (EUCI und SEN) beinhalten. Bitte beachten Sie die entsprechenden Bestimmungen in Abschnitt B Sicherheit - EU-Verschlusssachen und sensible Informationen der Allgemeinen Anhänge.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 3 - Civil Security for SocietyHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 3 - Civil Security for Society(974kB)
Kontakt
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