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Call-Eckdaten
Beschleunigung der Einführung durch offene Vorschläge für fortschrittliche KMU-Innovationen
Förderprogramm
Horizont Europa: Cluster 3 - Zivile Sicherheit für die Gesellschaft
Call Nummer
HORIZON-CL3-2025-01-SSRI-04
Termine
Öffnung
12.06.2025
Deadline
12.11.2025 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aufforderung unterstützt innovative KMU bei der Entwicklung ausgereifter digitaler Sicherheitstechnologien, die auf die Prioritäten der EU im Bereich der zivilen Sicherheit abgestimmt sind. Sie fördert die Zusammenarbeit zwischen kleinen Technologieakteuren, Endnutzer*innen und größeren Akteur*innen, um die Verbreitung von Innovationen und den Marktzugang zu fördern und die Abhängigkeit der EU von Technologien aus Drittländern zu verringern.
Call-Ziele
Die 25 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Europa sind das Rückgrat der EU-Wirtschaft. KMU können Innovationen zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen, einschließlich der Sicherheit der EU-Bürger*innen, beitragen. Innovative KMU und Hightech-Start-ups können die Sicherheitskapazitäten der EU verändern und modernisieren.
Trotz der Innovationsfähigkeit der KMU in der EU haben diese jedoch oft Schwierigkeiten, sich auf den öffentlichen Märkten zu etablieren. Dazu gehören die Bürokratie bei öffentlichen Aufträgen, der Zugang zu
Zugang zu neuen Kund*innen, Zugang zu Finanzmitteln, Wettbewerb in der Industrie und Verwertung von geistigem Eigentum. Diese Schwierigkeiten verschärfen sich auf Märkten, die Beschränkungen unterschiedlicher Art aufweisen, wie es bei der Sicherheit der Fall ist.
In dem Wissen, dass KMU zusätzliche Unterstützung benötigen, um die Käufer*innen von Sicherheitsprodukten zu erreichen, und dass die Kooperationsmöglichkeiten, die die Projekte der zweiten Säule von Horizont Europa bieten, ein Katalysator für die Einführung sein können, zielt dieses Thema darauf ab, ein kooperatives Umfeld für kleine und mittlere Innovatoren zu bieten, um ihre Innovationen auf die spezifischen Bedürfnisse der Endnutzer*innen im Bereich der zivilen Sicherheit zuzuschneiden.
Die Antragsteller werden aufgefordert, Vorschläge für die Technologieentwicklung einzureichen, die den folgenden Grundsätzen entsprechen:
- Konzentration auf ausgereifte digitale Technologielösungen, die mit den STEP-Leitlinien übereinstimmen und die sicherheitspolitischen Prioritäten der EU in den vom Cluster-3-Arbeitsprogramm behandelten Bereichen berücksichtigen;
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen KMU aus verschiedenen Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern;
- Einbeziehung von Sicherheitsendanwender*innen in der Rolle des Validierenden und potenziellen Erstanwender*in der vorgeschlagenen Innovationen;
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen kleinen Unternehmen und Forschungs- und Technologieorganisationen und/oder großen Industrieunternehmen mit dem Ziel, den innovativen Technologietransfer zu fördern oder innovative Geschäftsmodelle zu schaffen, die den Zugang zum Markt erleichtern und die Innovationskapazität von KMU und Start-ups in der EU im Bereich der zivilen Sicherheit stärken.
Beispiele für Aktivitäten, die in den vorgeschlagenen Projekten geplant werden sollen, sind u. a.: Anpassung der Marktanforderungen; Erleichterung des Zugangs zu zusätzlichen Finanzmitteln; Kontaktaufnahme mit potenziellen öffentlichen Käufer*innen; Bewertung der Wettbewerbslandschaft; Unterstützung beim Innovationsmanagement (methodische und Prozessinnovation, Geschäftsmodellinnovation, Marktinnovation); Unterstützung bei der Verwaltung und Verwertung von geistigem Eigentum; Beratung bei der Expansion auf Zukunftsmärkte usw.
Die Beteiligung von Forschungs- und Technologieorganisationen sollte sich nicht auf die eigene Technologieentwicklung konzentrieren, sondern auf die Unterstützung kleiner Industrieunternehmen bei der Beschleunigung des Technologietransfers innovativer Sicherheitslösungen für ihre weitere Entwicklung und Produktion.
Es wird empfohlen, dass ein KMU die Rolle des*der Koordinator*in übernimmt. Ausnahmen von diesem Erfordernis sollten hinreichend begründet werden.
Dieses Thema trägt zur Plattform Strategische Technologien für Europa (STEP) bei und befasst sich mit zivilen Sicherheitstechnologien, die unter die Bereiche "Digitale Technologien und Deep-Tech-Innovation" fallen. Dieses Thema trägt zu den in der STEP-Verordnung genannten Zielen bei, d. h. zur Förderung von Investitionen in kritische Technologien in Europa und zur Verringerung oder Vermeidung strategischer Abhängigkeiten der Union.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu einigen oder allen der folgenden Ergebnisse beitragen:
- Entwicklung einer ausgereiften technologischen Lösung für die sicherheitspolitischen Prioritäten der EU in den Bereichen des Cluster-3-Arbeitsprogramms und insbesondere für die Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus, für eine katastrophenresistente Gesellschaft, für das Grenzmanagement und für eine widerstandsfähige Infrastruktur.
- Erleichterter Zugang zum zivilen Sicherheitsmarkt für kleine Innovatoren;
- Verbesserte Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einkäufer*innen und kleinen Anbieter*innen, um eine schnellere Übernahme von Innovationen als Reaktion auf kurz- bis mittelfristige Bedürfnisse zu erreichen;
- Stärkere Partnerschaften zwischen kleinen und mittleren Akteur*innen der EU-Sicherheitsindustrie und -technologie, um die Nachhaltigkeit der EU-Innovationskapazität im Bereich der zivilen Sicherheit zu gewährleisten und die technologische Abhängigkeit von Nicht-EU-Lieferanten in kritischen Sicherheitsbereichen zu verringern.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kanada (Canada), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragstellende ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Länder - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, können an den Maßnahmen teilnehmen, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig von ihrem Sitz, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen), kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Sonderfälle:
- Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind und sich an der Maßnahme mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten beteiligen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen, und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die in den besonderen Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Bedingungen für assoziierte Partner erfüllt sind.
- Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter*innen in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen (EU-Einrichtungen), einschließlich dezentraler Agenturen, können dem Konsortium angehören, sofern in ihrem Gründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Internationale europäische Forschungseinrichtungen sind förderfähig. Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind förderfähig für "Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen" oder wenn dies in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen ist. Andere internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, dies ist in den spezifischen Bedingungen der Aufforderung/des Themas vorgesehen oder ihre Beteiligung wird von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen.
- Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragstellenden in ihren Vorschlägen den möglichen Beitrag der GFS erwähnen, die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragstellenden geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenverbände - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Restriktive Maßnahmen der EU - Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sowie Artikel 75 AEUV unterliegen, können in keiner Eigenschaft teilnehmen, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Juristische Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine - In Anbetracht der illegalen Invasion der Ukraine durch Russland und der Beteiligung von Belarus gibt es derzeit keinen geeigneten Rahmen für die Durchführung der in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen mit juristischen Personen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine. Selbst wenn solche Einrichtungen nicht den restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, können sie daher nicht in irgendeiner Eigenschaft teilnehmen. Dies gilt auch für die Teilnahme als Begünstigte, verbundene Unternehmen, assoziierte Partner, Dritte, die Sachleistungen erbringen, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden). Ausnahmen können in begründeten Fällen von Fall zu Fall gewährt werden.
Was speziell die an Russland gerichteten Maßnahmen betrifft, so sind nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, juristische Personen, die außerhalb Russlands ansässig sind, deren Eigentumsrechte jedoch zu mehr als 50 % direkt oder indirekt einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland gehören, ebenfalls von der Teilnahme in jeglicher Eigenschaft ausgeschlossen. - Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn - Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit den von ihnen unterhaltenen Einrichtungen eingegangen werden. Die betroffenen Einrichtungen können sich weiterhin an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen und als assoziierte Partner teilnehmen, ohne EU-Mittel zu erhalten, sofern die Bedingungen der Aufforderung dies zulassen. Solange die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben sind, können diese Einrichtungen nicht in einer geförderten Rolle teilnehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*in finanzieller Unterstützung für Dritte usw.) Bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit mehreren Begünstigten werden die Antragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung in einer geförderten Rolle zu streichen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in einen assoziierten Partner zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
weitere Förderkriterien
Konsortien müssen als Begünstigte umfassen:
- Mindestens drei (3) bis maximal sieben (7) Partner.
- Mindestens 2 KMU aus 2 verschiedenen Mitgliedstaaten.
- Mindestens 1 Endnutzer*innenorganisation in den Bereichen, auf die sich der Vorschlag bezieht, nämlich eine der folgenden Optionen:
- Option A "Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus".
- Option B "Katastrophenresiliente Gesellschaft
- Option C "Resiliente Infrastruktur" und
- Option D "Grenzverwaltung", vorausgesetzt, die Anträge erreichen alle Schwellenwerte.
Die Beteiligung von Nicht-KMU und Forschungs- und Technologieorganisationen (RTO) ist nicht ausgeschlossen, muss aber auf 15 % des Budgets begrenzt sein.
Mindestens 50 % der Mittel müssen an KMU vergeben werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
2 Jahre
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funders & Tenders Portal eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich Search Funding & Tenders ). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Anträgen sind die im elektronischen Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (nicht die auf der Themenseite verfügbaren Vorlagen, die nur zur Information dienen). Der Aufbau und die Präsentation müssen den Anweisungen in den Formularen entsprechen.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Belege enthalten.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen), die Zusammenfassung des Budgets für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Ein vollständiger Antrag (Teil B) darf höchstens 50 Seiten umfassen.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt.
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-8 erreichen.
Förderfähige Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden und alle Bewertungsschwellenwerte überschreiten, werden mit einem STEP-Siegel ausgezeichnet.
Call-Dokumente
Horizon Europe Work Programme 2025 Cluster 3 - Civil Security for SocietyHorizon Europe Work Programme 2025 Cluster 3 - Civil Security for Society(974kB)
Kontakt
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